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Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 14.02.2008 | OLG Frankfurt, 07.03.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3406
OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07 (https://dejure.org/2007,3406)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.12.2007 - 6 U 121/07 (https://dejure.org/2007,3406)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Dezember 2007 - 6 U 121/07 (https://dejure.org/2007,3406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 107, 108, 305 Abs. 1, 307 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 1; BDSG §§ 3 a, 4 a, 28 Abs. 1 Nr. 1; UklaG §§ 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 8 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • Judicialis

    BGB § 107; ; BGB § ... 108; ; BGB § 305 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BDSG § 3 a; ; BDSG § 4 a; ; BDSG § 28 Abs. 1 Nr. 1; ; UklaG § 1; ; UklaG § 2 Abs. 1; ; UklaG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; UklaG § 3 Abs. 2; ; UklaG § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Datenschutzregeln bei HappyDigits überwiegend rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Datenschutzregeln bei HappyDigits überwiegend rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Datenweiterleitung durch das Kundenbindungssystem und Rabattsystem "HappyDigits"; Vereinbarung der Verwendung und Weiterverarbeitung von persönlichen Daten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Anforderungen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 327 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    Ein Anlass, entsprechend der Anregung des Klägers das Verfahren gem. § 148 ZPO bis zur Entscheidung des BGH in dem das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 28.09.2006 - 29 U 2769/06 - betreffenden Revisionsverfahren VIII ZR 348/06 auszusetzen, besteht nicht.

    Der Anregung des Klägers, das vorliegende Verfahren gem. § 148 ZPO im Hinblick auf das Revisionsverfahren VIII ZR 348/06 des BGH auszusetzen, ist nicht zu folgen.

  • OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06

    Zulässiger Inhalt datenschutzrelevanter Vertragsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    Ein Anlass, entsprechend der Anregung des Klägers das Verfahren gem. § 148 ZPO bis zur Entscheidung des BGH in dem das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 28.09.2006 - 29 U 2769/06 - betreffenden Revisionsverfahren VIII ZR 348/06 auszusetzen, besteht nicht.

    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der teilweise abweichenden Auffassung des OLG München in dem Urteil vom 28.9.2006 (29 U 2769/06) ist bezüglich der Entscheidung über die Berufungsanträge zu I 1 - 3 die Revision zuzulassen.

  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am …

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    In seiner Entscheidung NJW 03, 1237, 1240 hat der BGH das Gegenteil für selbstverständlich gehalten.
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des …

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung (BGH WRP 1999, 200, 202 - "Beanstandung durch Apothekerkammer"; BGH GRUR 2000, 616 f - "Auslaufmodelle III"; BGH WRP 2000, 389, 392 - "Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge"), dass die Verwendung derartiger Begriffe dann nicht gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt, wenn ihr Sinngehalt im betreffenden Einzelfall nicht zweifelhaft und zwischen den Parteien auch nicht streitig ist.
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 92/97

    Auslaufmodelle III - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung (BGH WRP 1999, 200, 202 - "Beanstandung durch Apothekerkammer"; BGH GRUR 2000, 616 f - "Auslaufmodelle III"; BGH WRP 2000, 389, 392 - "Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge"), dass die Verwendung derartiger Begriffe dann nicht gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt, wenn ihr Sinngehalt im betreffenden Einzelfall nicht zweifelhaft und zwischen den Parteien auch nicht streitig ist.
  • LG Köln, 09.05.2007 - 26 O 358/05

    Zulässigkeit der Erhebung personenbezogener Daten

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    I.) Auf die Berufung des Klägers wird das am 9.5.2007 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 358/05 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 29.09.1998 - KVR 17/97

    Beanstandung durch Apothekerkammer - Untersagungsverfügung/Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung (BGH WRP 1999, 200, 202 - "Beanstandung durch Apothekerkammer"; BGH GRUR 2000, 616 f - "Auslaufmodelle III"; BGH WRP 2000, 389, 392 - "Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge"), dass die Verwendung derartiger Begriffe dann nicht gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt, wenn ihr Sinngehalt im betreffenden Einzelfall nicht zweifelhaft und zwischen den Parteien auch nicht streitig ist.
  • BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 12/08

    Happy Digits - Zur datenschutzrechtlichen Einwilligung in AGBs

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, OLGR 2008, 461 ff.) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren noch erheblich - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Düsseldorf, 08.07.2015 - 12 O 341/14

    Unwirksamkeit einer Bank-AGB über einen einmaligen laufzeitunabhängigen …

    Die Vorschrift soll sicherstellen, dass das Verbot durch eine zu abstrakte Fassung nicht auch solche Geschäftsbereiche erfasst, in denen eine AGB-Widrigkeit nicht festgestellt werden kann (OLG Köln, Urteil vom 14. Dezember 2007 - 6 U 121/07 -, Rn. 22, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7496
OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06 (https://dejure.org/2008,7496)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.02.2008 - 7 U 24/06 (https://dejure.org/2008,7496)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 7 U 24/06 (https://dejure.org/2008,7496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 123 ; BGB § 144
    Zurechnung der Erklärung " ins Blaue" des Maklers als Hilfsperson des Immobilienverkäufers - Keine Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts durch Schadensersatzverlangen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistige Täuschung durch Makler als Hilfsperson des Verkäufers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages über eine Immobilie; Anfechtung des notariellen Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Makler bei dessen Einordnung als Hilfsperson des Verkäufers; Anspruch auf Freistellung von einer Provisionsforderung für einen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arglisthaftung: Wann muss sich Verkäufer Angaben des Maklers zurechnen lassen? (IMR 2008, 316)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH NJW 1995, S. 2550 ff;… NJW 1996, S. 452; NJW 2001, S. 358 f.) wird ein Makler als Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 BGB angesehen, wenn ihm von einer der Kaufvertragsparteien die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen worden ist, er mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben übernommen hat, die typischerweise der Vertragspartei selbst obliegen oder dem Makler die gesamten Vertragsverhandlungen quasi als Repräsentanten überlassen wurden.

    Dabei sind die Einzelfallumstände entscheidend für die Frage, ob ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, übernommen hat und so in ihrem Pflichtenkreis tätig geworden ist und zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten ist (BGH NJW 2001, S. 358).

  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 213/00

    Ansprüche des Bankkunden bei unverbindlichen Optionsscheingeschäften

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06
    Maßgeblich für den Umfang der jeweiligen Bereicherung ist § 818 BGB; der Anspruch geht dabei auf den Saldo der Bereicherung (so genannte "Saldotheorie"), wobei der Bereicherungsgläubiger eine ungleichartige Gegenleistung seines Vertragspartners bei der Geltendmachung berücksichtigen muss, sei es im Klagantrag, sei es, dass der Anspruch einredeweise geltend gemacht wird (vgl. BGH NJW 2001, S. 1863 ff [1864]); dem haben die Kläger durch ihren Zug um Zug-Antrag Rechnung getragen.
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03

    Einrede des nichterfüllten Vertrages bei Geltendmachung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06
    Der Senat hat daher (vgl. BGH NJW-RR 2004, S. 229 ff. [231]) keine Bedenken, die möglicherweise von den Beklagten gar nicht gewollte Geltendmachung von Nutzungsentschädigungsansprüchen ggf. einem weiteren Rechtsstreit der Parteien vorzubehalten, auch wenn derartige Ansprüche "an sich" in die Saldierung einzubeziehen sind.
  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94

    Haftung des Verkäufers für ein Verschulden in die Verkaufsverhandlungen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1995, S. 2550 ff;… NJW 1996, S. 452;… NJW 2001, S. 358 f.) wird ein Makler als Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 BGB angesehen, wenn ihm von einer der Kaufvertragsparteien die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen worden ist, er mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben übernommen hat, die typischerweise der Vertragspartei selbst obliegen oder dem Makler die gesamten Vertragsverhandlungen quasi als Repräsentanten überlassen wurden.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4939
OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06 (https://dejure.org/2007,4939)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2007 - 15 U 36/06 (https://dejure.org/2007,4939)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2007 - 15 U 36/06 (https://dejure.org/2007,4939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 633 BGB, § 634 BGB, § 635 BGB
    Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht beim Erwerb von Altbauten mit Herstellungsverpflichtung und Gewährleistungshaftung des Veräußerers für die Altbausubstanz

  • Judicialis

    BGB § 633; ; BGB § 634; ; BGB § 635

  • rechtsportal.de

    BGB § 633; BGB § 634; BGB § 635
    Werkvertragsrecht bei Altbauerwerb mit Sanierungsverpflichtung - Haftung des Werkunternehmers für Altbausubstanz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schallschutzmängeln eines Wohngebäudes; Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts beim Erwerb von Altbauten; Streit über den Umfang vertragsgemäß durchgeführter Sanierungsmaßnahmen

  • ibr-online

    Sanierungsobjekt: Welcher Schallschutzmaßstab ist geschuldet?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierungsobjekt: Welcher Schallschutzmaßstab ist geschuldet? (IBR 2007, 1367)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 90
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06
    Übernimmt der Veräußerer vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertrages (vgl. BGH NJW 2005, 1115; BGH NJW 2006, 214, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Solche Bauleistungen hat die Beklagte ausweislich der in den notariellen Verträgen in § 2 letzter Absatz in Bezug genommenen Baubeschreibung (Bl. 28 ff. d. A.) sowie auch der tatsächlich durchgeführten Leistungen (zu deren Berücksichtigung vgl. BGH NJW 2005, 1115) vertraglich übernommen.

    In welchem Umfang sich der Veräußerer eines sanierten Altbaus zu Herstellungsleistungen verpflichtet hat, ist nach dem Zusammenhang der einzelnen Vertragsbestimmungen sowie der gesamten Umstände zu beurteilen, die zum Vertragsschluss geführt haben (vgl. BGH NJW 2005, 1115; BGHZ 100, 391 = NJW 1988, 490).

    Dass ein Umbau oder die Modernisierung von Altbauten als "Neuherstellung" von Sachen und Leistungen im Sinne von § 11 Nr. 10 a AGBG anzusehen ist, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2005, 1115 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06
    Die Kläger machen den Anspruch zu Recht als Wohnungseigentümer geltend, obgleich die Wohnungseigentümergemeinschaft nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen teilrechtsfähigen Verband bildet, der Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens sein kann (vgl. NJW 2006, 2187, 2188; NJW 2005, 2061).
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 117/04

    Gewährleistung bei Veräußerung einer zu sanierenden Altbauwohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06
    Übernimmt der Veräußerer vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertrages (vgl. BGH NJW 2005, 1115; BGH NJW 2006, 214, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06
    Die Kläger machen den Anspruch zu Recht als Wohnungseigentümer geltend, obgleich die Wohnungseigentümergemeinschaft nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen teilrechtsfähigen Verband bildet, der Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens sein kann (vgl. NJW 2006, 2187, 2188; NJW 2005, 2061).
  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 366/85

    Isolierte formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06
    In welchem Umfang sich der Veräußerer eines sanierten Altbaus zu Herstellungsleistungen verpflichtet hat, ist nach dem Zusammenhang der einzelnen Vertragsbestimmungen sowie der gesamten Umstände zu beurteilen, die zum Vertragsschluss geführt haben (vgl. BGH NJW 2005, 1115; BGHZ 100, 391 = NJW 1988, 490).
  • OLG Köln, 30.06.2014 - 11 U 69/14

    Geltendmachung von Ansprüchen auf ordnungsgemäßer Herstellung des …

    Etwas anderes kann sich ergeben, wenn die berechtigte Erwartung des Erwerbers unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsumstände, insbesondere des konkreten Vertragsgegenstands und der jeweiligen Gegebenheiten des Bauwerks darauf nicht gerichtet ist (BGH NJW 2005, 1115; ferner BGH NJW 2007, 3275, 3276; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 170, 172; OLG Frankfurt BauR 2008, 90;… Kniffka/Koeble a.a.O.;… Lauer/Wurm, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 6. Aufl., Rdn. 106).
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