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Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.11.2001

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,587
BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01 (https://dejure.org/2001,587)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2001 - 5 StR 395/01 (https://dejure.org/2001,587)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2001 - 5 StR 395/01 (https://dejure.org/2001,587)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 2 StGB; § 78a StGB; § 370 AO; VStG; § 31 Abs. 2 BVerfGG; § 79 Abs. 1 BVerfGG; § 261 StPO
    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei Veranlagungssteuern; Weitergeltung einer verfassungswidrigen Norm; Gesetzeskraft; Unechtes Unterlassungsdelikt; Verkürzungserfolg; Zweifelsgrundsatz (in ...

  • lexetius.com

    StGB §§ 2, 78a; AO § 370; VStG

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Strafverfolgungsverjährung - Hinterziehung durch Unterlassen

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermögensteuerhinterziehung - Hinterziehung ist strafbar

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Strafrecht; Strafbarkeit der Hinterziehung von Vermögensteuer

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 138
  • NJW 2002, 762
  • NStZ 2002, 265
  • NStZ 2002, 484 (Ls.)
  • StV 2002, 200
  • BStBl II 2002, 259
  • PStR 2002, 1
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (26)

  • BFH, 24.05.2000 - II R 25/99

    Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01
    Die mit einer Unvereinbarkeitserklärung grundsätzlich verbundene Anwendungssperre entfällt (vgl. BFH BStBl. II 2000, 378, 379).

    Die befristete weitere Anwendbarkeit des bisherigen Vermögensteuerrechts schafft kein Recht minderer Qualität, das vom Normadressaten ohne das Risiko, mit einer der vorgesehenen Sanktionen überzogen zu werden, ignoriert werden kann (BFH BStBl. II 2000, 378, 379; Schmidt wistra 1999, 121, 125).

    Dies würde im Widerspruch dazu stehen, daß das Bundesverfassungsgericht aus dem Verfassungsgebot der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) für Steuern, deren Festsetzung auf Steuererklärungen beruht, die Notwendigkeit abgeleitet hat, die Steuerpflichtigen nicht nur durch ein Steuergesetz rechtlich gleichmäßig zu belasten, sondern auch einen gleichmäßigen Verwaltungsvollzug durch gesetzgeberische Maßnahmen abzustützen (vgl. BVerfGE 84, 239; vgl. auch BFH BStBl II 2000, 378, 380).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für eine als materiell verfassungswidrig erkannte Norm eine befristete Weitergeltung anordnet, hat es diese Vorschrift gerade nicht aufgehoben; das mit der Zuwiderhandlung gegen diese Norm verbundene objektive Unwerturteil bleibt bestehen (so auch BFH BStBl. II 2000, 378, 390).

    Diese einfachgesetzliche Vorschrift wird von der vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen und nach § 31 Abs. 2 BVerfGG ebenfalls mit Gesetzeskraft ausgestatteten Weitergeltungsanordnung als neuerer und speziellerer gesetzlicher Vorschrift gleichen Ranges verdrängt (so auch BFH BStBl II 2000, 378, 380; vgl. auch OLG Frankfurt wistra 2000, 154; LG Itzehoe wistra 2001, 31, 32; Brandenstein NJW 2000, 2326), ohne daß es insoweit auf die vom Bundesverfassungsgericht angeführte Begründung für die Weitergeltungsanordnung ankommt.

    Als milderer Rechtszustand kommt auch der ersatzlose Wegfall eines Gesetzes in Betracht, dem wiederum der Wegfall der Anwendung eines formal fortbestehenden Gesetzes gleichkommt (so auch BFH BStBl II 2000, 378, 380; Ulsamer/Müller wistra 1998, 1, 4).

    Rn. 20 § 2 Abs. 3 StGB greift hier allerdings deswegen nicht ein, weil das Vermögensteuergesetz hinsichtlich der Veranlagungszeiträume vor 1997 weiter anzuwenden ist (vgl. BFH BStBl II 2000, 378; Meine DStR 1999, 2101; Schmidt wistra 1999, 121).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01
    Rn. 6 Dem steht nicht entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 121) das Vermögensteuergesetz partiell für mit der Verfassung unvereinbar erklärt hat.

    Rn. 12 a) Der Strafbarkeit der Vermögensteuerhinterziehung steht der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 121) nicht entgegen.

    Denn nach der Entscheidungsformel des Beschlusses vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 121) war bis zum 31. Dezember 1996 "das bisherige Recht weiterhin anwendbar".

    Eine solche Beschränkung würde darüber hinaus auch dem Sinn und Zweck der verfassungsgerichtlichen Weitergeltungsanordnung widersprechen, wonach "die Erfordernisse verläßlicher Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeitraume einer weitgehend schon abgeschlossenen Veranlagung" es rechtfertigen, die "Regelungen zur Vermögensbesteuerung für zurückliegende Kalenderjahre wie bisher weiter anzuwenden" (BVerfGE 93, 121, 148).

  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90

    Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01
    Auch die Beendigung der Unterlassungstat sei damit erst mit Abschluß der allgemeinen Veranlagungsarbeiten des Finanzamtes gegeben (vgl. BGHR AO § 370 Verjährung 3;… so auch Jähnke in LK 11. Aufl. § 78a Rdn. 6, 9;… Kohlmann, Steuerstrafrecht 7. Aufl. § 376 AO Rdn. 40, 43;… G. Schäfer in Festschrift für Hanns Dünnebier, 1982, S. 541, 543).

    Rn. 27 b) Die abweichenden Auffassungen geben dem Senat keinen Anlaß, seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben, wonach bei Veranlagungssteuern eine Unterlassungstat im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO erst dann beendet ist, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten in dem betreffenden Bezirk für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat (vgl. BGHR AO § 370 Verjährung 3).

    Da es aber nicht vorhersehbar ist, ob nach Abschluß der allgemeinen Veranlagungsarbeiten des Finanzamts noch irgendwann gegen den Täter ein Steuerbescheid erlassen wird, ist die Hinterziehung einer Veranlagungssteuer durch Unterlassen als beendet anzusehen, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten in dem betreffenden Bezirk für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat (vgl. BGHR AO § 370 Verjährung 3).

  • OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16

    Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Entscheidend für die Vollendung - und von der Revision auch nicht beanstandet - ist somit der Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige bei pflichtgemäßer Abgabe der Steuererklärung spätestens veranlagt worden wäre; erst dann ist im Regelfall die rechtzeitige Festsetzung der Steuer vereitelt und der Verkürzungserfolg eingetreten (BGH, Beschl. v. 07.11.2001 - 5 StR 395/01 - = BGHSt 47, 138ff. = NJW 2002 762 ff.).
  • BGH, 14.03.2016 - 1 StR 337/15

    Bankrott (Verheimlichen von Vermögensbestandteilen: Beendigung bei fortdauerndem …

    Vielmehr ist die Tat bei Veranlagungssteuern erst dann beendet, wenn sie durch eine unrichtige Steuerfestsetzung (§ 155 AO) ihren endgültigen Abschluss gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83, wistra 1984, 142) oder das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten in dem betreffenden Bezirk für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 395/01, BGHR AO § 370 Verjährung 9 = BGHSt 47, 138).
  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auch wenn danach die in der Entscheidungsformel enthaltene Unvereinbarkeitserklärung des Bundesverfassungsgerichts nicht die Strafvorschrift des § 284 StGB unmittelbar betrifft, diese Strafvorschrift als solche vielmehr verfassungsrechtlich unbedenklich ist (…vgl. BVerfG aaO Rdn. 116 ff. zum Schutzzweck der Norm vgl. BTDrucks. 13/8587 S. 67 und BGHSt 11, 209, 210; auch Senat NStZ 2003, 372, 374), schränkt die Entscheidung "nach Maßgabe der Gründe" - insoweit grundlegend anders als in dem der Entscheidung BGHSt 47, 138 zu Grunde liegenden Sachverhalt (…vgl. dazu OLG München aaO S. 3592) - auch deren Anwendungsbereich ein.
  • BFH, 28.08.2019 - II R 7/17

    Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei einer durch Unterlassen der Anzeige …

    Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, zu dem bei ordnungsgemäßer Abgabe der Steuererklärung auch der unterlassende Täter spätestens veranlagt worden wäre (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28.10.1998 - 5 StR 500/98, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1999, 669, m.w.N.; vom 13.05.2009 - 1 StR 704/08, juris, und vom 02.11.2010 - 1 StR 544/09, Neue Zeitschrift für Strafrecht 2011, 294, Rz 77;… BFH-Urteil vom 12.04.2016 - VIII R 24/13, BFH/NV 2016, 1537, Rz 27;… Rolletschke, Steuerstrafrecht, 4. Aufl., Rz 138; Meyer in Gosch, AO § 370 Rz 189; Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO, Rz 413, jeweils m.w.N.; differenzierend die --in erster Linie den Zeitpunkt der Beendigung der Tat betreffenden-- BGH-Beschlüsse vom 07.11.2001 - 5 StR 395/01, BGHSt 47, 138, BStBl II 2002, 259, unter II.1.a aa, und vom 19.01.2011 - 1 StR 640/10, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht --wistra-- 2012, 484, Rz 8, 9).

    Rn. 27 Dieser Grundsatz setzt Zweifel des Tatrichters über tatsächliche Gegebenheiten voraus (vgl. BGH-Beschluss in BGHSt 47, 138, BStBl II 2002, 259, unter II.1.b bb;… ebenso Klein/ Jäger, AO, 14. Aufl., § 370 Rz 201; Rolletschke, NZWiSt 2018, 37, 38; Ebner, Verfolgungsverjährung im Steuerstrafrecht, S. 241).

  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09

    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale; …

    Der Bundesgerichtshof geht ebenfalls davon aus, dass es sich bei § 370 Abs. 1 AO um eine Blankettstrafnorm handelt, die durch die Vorschriften der Einzelsteuergesetze ausgefüllt wird (vgl. neben der angegriffenen Entscheidung BGHSt 53, 45 noch BGHSt 34, 272 ; 47, 138 ; 53, 221 ; offen gelassen in BGHSt 37, 266 ).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04

    Zwangsmittelverbot bei anhängigem Steuerstrafverfahren (nemo tenetur se ipsum …

    Diese Kenntnisse von den - die Einkommensteuer der Angeklagten betreffenden - Besteuerungsgrundlagen waren zum Zeitpunkt des Abschlusses der Veranlagungsarbeiten und somit zum Zeitpunkt der Vollendung der Steuerhinterziehung (vgl. BGHSt 47, 138, 144 f.) nicht vollständig.
  • BGH, 20.01.2026 - 3 StR 495/25

    Abhören ja, Stöbern nein

    Rn. 29 2. In sachlichrechtlicher Hinsicht ist zu bemerken, dass die nicht geringe Menge im Sinne von § 2 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 AntiDopG, DmMV nach den Taten durch die Fünfte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge vom 15. März 2023 (BGBl. I Nr. 67) hinsichtlich mehrerer von den Taten betroffenen Dopingmittel erhöht wurde und dies nach § 2 Abs. 3 StGB zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 49/64, BGHSt 20, 177; Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 395/01, BGHSt 47, 138, 143).
  • BGH, 26.10.2016 - 1 StR 172/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …

    Bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern - wie hier der Einkommensteuer - durch Unterlassen ist dies der Fall, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten im Veranlagungsbezirk für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 395/01, BGHSt 47, 138, 146 mwN; zur Tatvollendung vgl. auch BGH…, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 77).
  • BFH, 14.12.2005 - II R 63/04

    Hinterziehung von VSt - Unterlassen der Abgabe der Erklärung

    Daher ist der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 dann erfüllt, wenn der Steuerpflichtige es unterlassen hat, eine Steuererklärung abzugeben, zu der er kraft Gesetzes verpflichtet ist (vgl. BGH-Beschluss vom 7. November 2001 5 StR 395/01, BStBl II 2002, 259, 262).

    Maßgebend ist, wann die zuständige Finanzbehörde die Veranlagungsarbeiten für den nachfolgenden Hauptveranlagungszeitraum abgeschlossen hat (vgl. dazu BGH in BStBl II 2002, 259, unter II.).

    Bei Abschluss der Veranlagungsarbeiten für den nachfolgenden Hauptveranlagungszeitraum, der gemäß dem BGH-Beschluss in BStBl II 2002, 259 den Zeitpunkt der Beendigung darstellt, können die Steueransprüche für die vorausgegangenen Neu- bzw. Nachveranlagungszeiträume bereits festsetzungsverjährt sein.

    Der steuerliche Verkürzungserfolg ist dann insoweit eingetreten (vgl. BGH-Beschluss in BStBl II 2002, 259, unter II.2.b aa).

  • BGH, 19.01.2011 - 1 StR 640/10

    Vollendung der Steuerhinterziehung bei Fälligkeitssteuern und …

    Insofern ist es von Rechts wegen auch nicht geboten, Tatvollendung stets erst zum Zeitpunkt der Tatbeendigung anzunehmen, wenn also das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten in dem betreffenden Bezirk für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat und demzufolge nicht mehr mit einer Veranlagung zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 395/01, BGHSt 47, 138).
  • OLG München, 26.09.2006 - 5St RR 115/05

    Strafrechtliche Beurteilung der Vermittlung von Sportwetten nach Großbritannien …

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

    Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der …

  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 162/07

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Tatvorsatz; Tatbestandsirrtum: erwartete …

  • BFH, 28.08.2019 - II R 8/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.08.2019 II R 7/17 - Beginn des Laufs von …

  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer …

  • FG Düsseldorf, 26.05.2021 - 5 K 143/20

    Vorwurf der Steuerhinterziehung gegenüber dem vertretungsberechtigten …

  • BFH, 13.07.2005 - II B 68/05

    VSt-Hinterziehung

  • KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08

    Sportwettveranstaltungen privater Anbieter: Straflosigkeit während Übergangszeit

  • BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03

    Vollendete Steuerhinterziehung (Ausschluss durch Einleitung des …

  • BFH, 28.04.2010 - II B 178/09

    Bindende Wirkung der Weitergeltungsanforderungen des BVerfG bei …

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 1 Ss 24/08
  • BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11

    Verfolgungsverjährung bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Schätzung: …

  • BFH, 12.05.2011 - II B 126/10

    Bindende Wirkung der Weitergeltungsanordnungen des BVerfG bei verfassungswidrigen …

  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
  • OLG Rostock, 17.01.2012 - I Ws 404/11

    Subventionsbetrug: Beginn der Verfolgungsverjährung mit Beendigung der Tat durch …

  • BGH, 03.03.2026 - 1 StR 543/25

    Aufhebung der Gesamtstrafe auf Revision des Angeklagten; Datum der letzten …

  • BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 7/03

    Zur Strafbarkeit von Steuerhinteziehungen durch Nichtangabe von Einkünften aus …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 21d A 2894/04

    Disziplinarrechtliche Würdigung der Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten des …

  • OLG Bamberg, 29.07.2008 - 2 Ss 35/08

    Unerlaubtes Glücksspiel: Strafbarkeit der Veranstaltung von Sportwetten bei …

  • BFH, 01.02.2002 - II B 76/01

    AdV; beschränkte Zulassung der Beschwerde

  • LG Augsburg, 26.04.2007 - 10 KLs 509 Js 103192/03

    § 396 Abs. 1 AO: Aussetzung des Strafverfahrens

  • BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02

    Anforderungen an die Rüge der rechtswidrigen Verwertung von Urkunden - Umfang der …

  • FG Düsseldorf, 26.05.2010 - 7 K 298/09

    Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung nach dem StraBEG; Begriff der …

  • FG Hamburg, 23.11.2006 - 2 K 298/04

    Verlängerung der Festsetzungsfrist infolge Steuerhinterziehung

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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00 - 4 (9), StB 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6602
BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00 - 4 (9), StB 20/01 (https://dejure.org/2001,6602)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2001 - 3 BJs 22/00 - 4 (9), StB 20/01 (https://dejure.org/2001,6602)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2001 - 3 BJs 22/00 - 4 (9), StB 20/01 (https://dejure.org/2001,6602)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 94 StPO; § 103 StPO; Art. 13 GG; § 102 StPO; § 304 StPO
    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend individualisierte Beweismittel); Beschlagnahme; Sicherstellung; Prozessuale Überholung und notwendiger effektiver Grundrechtsschutz

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 111; ; StGB § 130; ; StPO § 103; ; StPO § 110 Abs. 1; ; StPO § 103 Abs. 1; ; StPO § 102

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Rechtsradikale Musik - Durchsuchungsbeschluss - Beschwerde - Nicht Tatverdächtiger Dritter

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren - Generalbundesanwalt - Kriminelle Vereinigung - Volksverhetzung - Öffentliche Aufforderung zu Straftaten - Wohnungsdurchsuchung - Nicht tatverdächtiger Dritter - Sicherstellung - Beschlagnahme

  • rechtsportal.de

    StPO § 103 § 304
    Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei einem Dritten; Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine abgeschlossene Durchsuchungsanordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Konkretisierung des Durchsuchungsziels

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 215
  • StV 2002, 62
  • PStR 2002, 1
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 Abs. 1 GG gebietet, daß auch nach Abschluß der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BVerfGE 96, 27;… BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1; BGH NJW 2000, 84, 85).

    Über die Einwände der Betroffenen gegen die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchung und gegen die von den Ermittlungsbehörden hierbei ohne richterliche Anordnung ausgesprochenen Beschlagnahmen hat dagegen der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zu befinden (§ 98 Abs. 2 Satz 2, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO; BGHSt 45, 183; BGH NJW 2000, 84, 86).

  • BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; …

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Die Durchsuchungsanordnung gegen einen Nichtverdächtigen setzt daher voraus, daß hinreichend individualisierte Beweismittel gesucht werden (BVerfG NJW 1981, 971; BGHR StPO § 103 Gegenstände 1 und Tatsachen 1).

    Erforderlich ist es jedoch, daß sie zumindest ihrer Gattung nach bestimmt sind (zum Umfang der notwendigen Konkretisierung s. etwa BGHR StPO § 103 Gegenstände 1 und BGH…, Beschl. vom 13. Januar 1989 - StGB 1/89 -, insoweit in BGHR StPO § 103 Tatsachen 1 nicht abgedruckt).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 Abs. 1 GG gebietet, daß auch nach Abschluß der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BVerfGE 96, 27;… BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1; BGH NJW 2000, 84, 85).
  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Über die Einwände der Betroffenen gegen die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchung und gegen die von den Ermittlungsbehörden hierbei ohne richterliche Anordnung ausgesprochenen Beschlagnahmen hat dagegen der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zu befinden (§ 98 Abs. 2 Satz 2, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO; BGHSt 45, 183; BGH NJW 2000, 84, 86).
  • BVerfG, 04.03.1981 - 2 BvR 195/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Umfang der Bechlagnahmefreiheit bei …

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Die Durchsuchungsanordnung gegen einen Nichtverdächtigen setzt daher voraus, daß hinreichend individualisierte Beweismittel gesucht werden (BVerfG NJW 1981, 971;… BGHR StPO § 103 Gegenstände 1 und Tatsachen 1).
  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 Abs. 1 GG gebietet, daß auch nach Abschluß der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BVerfGE 96, 27; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1; BGH NJW 2000, 84, 85).
  • BGH, 13.01.1989 - StB 1/89
    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Erforderlich ist es jedoch, daß sie zumindest ihrer Gattung nach bestimmt sind (…zum Umfang der notwendigen Konkretisierung s. etwa BGHR StPO § 103 Gegenstände 1 und BGH, Beschl. vom 13. Januar 1989 - StGB 1/89 -, insoweit in BGHR StPO § 103 Tatsachen 1 nicht abgedruckt).
  • OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21

    Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit …

    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 Abs. 1 GG gebietet, dass auch nach Abschluss der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, juris Rn. 2; BVerfG…, Beschluss vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98, juris Rn. 8 ff.).

    Dieses Begehr wäre zwar von der Ermittlungsrichterin als gegen die (vorläufige) Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht nach § 110 StPO gerichteter Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog auszulegen gewesen (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, juris Rn. 1 f.; BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 1998 - 2 BGs 306/98, juris Rn. 10; BVerfG…, Beschluss vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, juris Rn. 22;… Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 10;… § 98 Rn. 19 u. 23).

  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen …

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss soweit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (…BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1989 - StB 1/89, BGHR StPO § 103 Tatsachen 1; vom 21. November 2001 - StB 20/01, BGHR StPO § 103 Gegenstände 2;… vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16).
  • LG Osnabrück, 10.11.2022 - 1 Qs 24/22

    Durchsuchungsanordnung hinsichtlich der Räumlichkeiten des Bundesministeriums der …

    Ferner sind von der Kammer trotz der Bestimmung in § 309 Abs. 2 StPO keine alternativen Überlegungen zu den - geringeren - Voraussetzungen einer Durchsuchungsanordnung nach § 102 StPO anzustellen, die anders als bei § 103 StPO bereits durch die allgemeine Aussicht gestützt werden kann, irgendwelche relevanten Beweismittel zu finden (vgl. BGH NStZ 2002, 215, 216).
  • BGH, 30.03.2023 - StB 58/22

    Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht); Durchsuchung bei anderen …

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, BGHR StPO § 103 Gegenstände 2).
  • BGH, 24.10.2023 - StB 59/23

    Beschwerde gegen richterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung durch …

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, BGHR StPO § 103 Gegenstände 2).
  • BGH, 20.07.2022 - StB 29/22

    Anforderungen an die Anordnung einer Durchsuchung beim Nichtverdächtigen

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, BGHR StPO § 103 Gegenstände 2).
  • AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15

    Wohnungsdurchsuchung bei einem Nichtverdächtigen: Verwertbarkeit von …

    Insofern rechtfertigt - anders als im Fall des § 102 StPO für die Durchsuchung beim Tatverdächtigen - allein die allgemeine Aussicht, irgendwelche relevanten Beweismittel zu finden, die erheblich in Rechte des unbeteiligten Dritten eingreifende Maßnahme nicht, so dass im Rahmen der Durchsuchungsanordnung vorausgesetzt ist, dass hinreichend individualisierte Beweismittel gesucht werden und bestimmte Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass sich die Sache in den zu durchsuchenden Räumlichkeiten befindet (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.04.2009 - StB 6/09, zitiert nach juris, Rdnr. 7; BGH, Beschluss vom 21.11.2001 - StB 20/01, zitiert nach juris, Rdnr. 4).

    Rn. 33 c) Es kann insofern dahingestellt bleiben, ob die Bezeichnung "vollautomatische Schusswaffe" im Beschluss vom 29.10.2014 allein oder in Verbindung mit den weiteren vom Zeugen S. beschriebenen - im Durchsuchungsbeschluss jedoch nicht aufgeführten - Merkmalen, dass diese "klein" sei und über eine "ausfahrbare Schulterstütze" verfüge und sich in einem "silbernen Koffer" befinde, das aufzufindende Beweismittel noch hinreichend individualisiert, wobei jedoch nicht erforderlich ist, dass die aufzufindenden Beweismittel in allen Einzelheiten bezeichnet werden, sondern insofern ausreichend aber auch erforderlich ist, dass sie zumindest ihrer Gattung nach bestimmt sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 15.10.1999 - StB 9/99, zitiert nach juris, Rdnr. 13; BGH, Beschluss vom 21.11.2001 - StB 20/01, zitiert nach juris, Rdnr. 4).

  • BGH, 20.04.2023 - StB 5/23

    Beschwerde gegen gerichtliche Bestätigung einer vorläufigen Sicherstellung zum …

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, BGHR StPO § 103 Gegenstände 2).
  • BGH, 05.06.2019 - StB 6/19

    Ermittlungsverfahren: Durchsuchung bei einer nichtverdächtigen Person; Mitnahme …

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, NStZ 2002, 215 Rn. 3).
  • BGH, 09.02.2021 - StB 9/20

    Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen …

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, NStZ 2002, 215 Rn. 3).
  • BGH, 06.09.2023 - StB 40/23

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …

  • BGH, 15.06.2023 - StB 23/23

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …

  • BGH, 28.06.2018 - StB 14/18

    Ermittlungsdurchsuchung beim Tatunverdächtigen (Erwartung des Auffindens von …

  • LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei …

  • BGH, 20.04.2023 - StB 59/22

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …

  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
  • OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04

    Rauschgiftdelikt; deliktstypische Straftat

  • BGH, 15.06.2023 - StB 24/23

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …

  • BGH, 25.06.2025 - StB 27/25

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …

  • LG Stuttgart, 07.06.2023 - 6 Qs 2/23

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung; Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten

  • LG Koblenz, 27.10.2014 - 4 Qs 66/14

    Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung gegen eine nicht tatverdächtige …

  • BGH, 13.02.2002 - 3 BJs 1/01

    Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschluss nach Abschluss der Durchsuchung

  • OLG Köln, 23.07.2002 - 2 Ws 336/02
  • LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16

    Erfordernis der Angabe der gesuchten Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss

  • LG Regensburg, 29.11.2016 - 5 Qs 116/16

    Durchsuchung bei Dritten und Beschlagnahme eines privaten Laptops

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2021 - 3d E 806/21

    Rechtswidrigkeit der Beschlagnahmeanordnung von Kontounterlagen wegen Verstoß …

  • BGH, 13.02.2002 - StB 2/02

    Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung; …

  • LG Limburg, 11.03.2015 - 1 Qs 27/15
  • LG Braunschweig, 11.09.2012 - 9 Qs 136/12

    Durchsuchung, Durchsuchung der Geschäftsräume, Kanzlei, Rechtsanwaltskanzlei, …

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