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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 06.06.1986 | AG Mülheim/Ruhr, 15.05.1986

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85   

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BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85 (https://dejure.org/1986,57)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1986 - 1 BvR 857/85 (https://dejure.org/1986,57)
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Mutter der minderjährigen Asylbewerber

§§ 90 ff BVerfGG, Vertretung Minderjähriger im Verfassungsbeschwerdeverfahren, § 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1901 BGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Minderjährigenbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Minderjähriger - Bestellung eines Pflegers - Sorgerecht - Gesetzlicher Vertreter - Vertretung - Prozeßfähigkeit

Papierfundstellen

  • BVerfGE 72, 122
  • NJW 1986, 3129
  • MDR 1986, 820
  • NVwZ 1987, 43 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 871
  • Rpfleger 1986, 430
 
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Wird zitiert von ... (229)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Unverschuldetes Elternversagen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Diese sind jedoch nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise begegnet werden kann (§ 1666 Abs. 1 Satz 1, § 1666 a Abs. 1 BGB; vgl. BVerfGE 60, 79 [80 ff.]).

    Mit dieser Verfassungsnorm stehen § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB und § 1666 a BGB in Einklang, nach denen Kinder auch bei unverschuldetem Elternversagen von der Familie getrennt werden können, wenn einer Gefährdung des Kindeswohls nicht auf andere Weise begegnet werden kann (vgl. BVerfGE 60, 79 [88]).

    Rn. 54 Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, besteht wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 GG Anlaß, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen, zumal der Eingriff in das Elternrecht das Kind in gleicher Intensität selbst trifft (vgl. BVerfGE 60, 79 [91]).

    Dabei wird die Möglichkeit in Kauf genommen, daß das Kind durch den Entschluß der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleidet, die im Rahmen einer ausschließlich nach objektiven Maßstäben betriebenen Begabtenauslese vielleicht vermieden werden könnten (BVerfGE 60, 79 [94]).

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Der Hinweis darauf, daß bei der Weggabe eines Kindes in Familienpflege allein die Dauer des Pflegeverhältnisses zu einer Anordnung des Verbleibens durch das Vormundschaftsgericht nach § 1632 Abs. 4 BGB führen könne, wenn eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei seiner Herausgabe an die Eltern zu erwarten sei (vgl. BVerfGE 68, 176), gehe fehl; die Beschwerdeführer zu 1) befänden sich in Heim- und nicht in Familienpflege.

    Inwieweit dieses Recht auch dann besteht, wenn ein Interessenkonflikt zwischen Sorgeberechtigtem und Kind nicht auszuschließen ist, hat das Bundesverfassungsgericht bisher offengelassen (BVerfGE 68, 176 [184]).

    Dies kann dann der Fall sein, wenn das Kind neue Bezugspersonen gefunden hat und die Trennung von ihnen als schweren seelischen Schock empfinden würde (vgl. BVerfGE 68, 176).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Rn. 43 a) Wegen seiner sich aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Schutzpflichten hat der Staat für sorgerechtliche Verfahren auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht normative Regelungen zu schaffen, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantieren (vgl. BVerfGE 55, 171 [179]).

    So war die verantwortungsvolle Fürsorge des nicht sorgeberechtigten Vaters für sein Kind, das in seinem Haushalt lebte, letztlich der Grund dafür, daß die Verfassungsbeschwerde des Kindes, vertreten durch den Vater, als zulässig angesehen wurde (vgl. BVerfGE 55, 171 [176, 178]).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Der enge Bezug des Sorgerechtsverfahrens zum grundgesetzlich gewährleisteten Anspruch des Kindes auf den Schutz des Staates (vgl. BVerfGE 24, 119 [144]) schließt es jedenfalls aus, einem Minderjährigen den Zugang zum Bundesverfassungsgericht zu versagen, wenn sein gesetzlicher Vertreter nicht willens oder nicht in der Lage ist, für ihn Verfassungsbeschwerde zu erheben.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Dem entspricht es, daß mit abnehmender Pflege- und Erziehungsbedürftigkeit sowie zunehmender Selbstbestimmungsfähigkeit des Kindes die im Elternrecht wurzelnden Rechtsbefugnisse zurückgedrängt werden, bis sie schließlich mit der Volljährigkeit des Kindes erlöschen (BVerfGE 59, 360 [382]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 42, 143 [147 ff.]; 49, 304 [314]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Rn. 51 2. Bei Interessenkollisionen zwischen dem Kind und seinen Eltern kommt den Interessen des Kindes zwar grundsätzlich der Vorrang zu (vgl. BVerfGE 61, 358 [378]).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Das Wohl des Kindes im Sinne der allgemeinen Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum "Wächteramt" der staatlichen Gemeinschaft entwickelt worden sind, hat den Richtpunkt der Entscheidungen der Gerichte zu bilden (vgl. BVerfGE 31, 194 [208 f.]).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 42, 143 [147 ff.]; 49, 304 [314]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 42, 143 [147 ff.]; 49, 304 [314]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 655/79

    Unzulässigkeit der vom Gemeinschuldner erhobenen Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht regelt die Antragsänderung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde zwar nicht ausdrücklich; es ist jedoch geklärt, dass das Bundesverfassungsgericht für eine zweckentsprechende Gestaltung seines Verfahrens auf die im sonstigen Verfahrensrecht geltenden Grundsätze zurückgreifen kann (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 43, 321 ; 51, 405 ; 72, 122 ; 103, 195 ).
  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …

    Das umfasst die Befugnis zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde und die Vertretung der selbst wegen ihres Alters noch nicht prozessfähigen Kinder auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 72, 122 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Vielmehr ist das Kind in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls mit Hilfe Dritter seine eigenen Interessen zu formulieren und in Rechtshandlungen umzusetzen (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 99, 145 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84   

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https://dejure.org/1986,548
BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84 (https://dejure.org/1986,548)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1986 - V ZR 264/84 (https://dejure.org/1986,548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 1 Abs. 2, Abs. 3, § 4 Abs. 3, § 6
    Erweiterung von Sondereigentum

  • rechtsportal.de

    BGB § 313 ; WohnungseigentumsG § 1, § 3, § 6
    Erweiterung von Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2759
  • NJW-RR 1986, 1273 (Ls.)
  • MDR 1987, 41
  • DNotZ 1987, 208
  • WM 1986, 1191
  • Rpfleger 1986, 430
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81

    Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Eine Treupflichtverletzung in einem Ausmaß, daß die formnichtige Vereinbarung als wirksam zu behandeln wäre (vgl. Senatsurteil BGHZ 85, 315, 318 f), liegt nicht vor.

    Aus dem von der Anschlußrevision hervorgehobenen Umstand, daß die Beklagten eine Änderung der Flächenabgrenzung des Sondereigentums nicht nur gewünscht, sondern diese Änderung auf dem ihr entsprechenden Grundrißplan durch die Erklärung des Erstbeklagten vom 23. Mai 1978 ausdrücklich anerkannt und die Bauausführung freigegeben hätten, läßt sich nicht der Vorwurf einer "besonders schweren Treupflichtverletzung" (BGHZ 85, 315, 319) herleiten.

  • BGH, 06.11.1981 - V ZR 138/80

    Zur Beurkundungspflicht nachträglicher Kaufvertragsänderungen

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Die Auffassung der Anschlußrevision, die Abrede habe sich nur auf eine unwesentliche Änderung zwecks Beseitigung einer unvorhergesehen aufgetretenen Schwierigkeit der Vertragsabwicklung bezogen, so daß aus diesem Grunde eine Ausnahme von dem Beurkundungserfordernis in Betracht komme (vgl. Senatsurt. v. 6. November 1981, V ZR 138/80, NJW 1982, 434), trifft nicht zu.
  • BGH, 25.02.1972 - V ZR 74/69

    Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch gegenüber einer Kaufpreisforderung - …

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Denn vorliegend handelt es sich nicht lediglich um die Änderung einer Leistungsmodalität, wie z.B. eine Kaufpreisstundung (RG WarnRspr 1927 Nr. 89;… vgl. dazu Senatsurt. aaO), die Verlängerung einer vertraglichen Frist für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts (Senatsurt. v. 27. Oktober 1972, V ZR 37/71, NJW 1973, 37) oder eine Vereinbarung über aufgetretene Rechts- oder Sachmängel (vgl. Senatsurt. v. 25. Februar 1972, V ZR 74/69, WM 1972, 556, 557); die getroffene Änderungsabrede betraf vielmehr die Leistungspflicht als solche, nämlich den Inhalt des zu übertragenden Sondereigentums nach Lage, Grenzverlauf und Flächengröße.
  • BGH, 10.10.1980 - V ZR 47/79

    Zur Sondereigentumsfähigkeit eines Schwimmbades

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Davon wird nach dem nur auf die Erhaltung der rechtlichen Verbindung zwischen Miteigentumsanteil und Sondereigentum zielenden Regelungszweck (BayObLGZ 1984, 10, 13 = DNotZ 1984, 381, 382) nicht der Fall erfaßt, daß aus sonderrechtsfähigen Teilen des Gemeinschaftseigentums (vlg. § 5 Abs. 2 WEG und dazu BGHZ 78, 225 ff [BGH 10.10.1980 - V ZR 47/79]) vereinbarungsgemäß Sondereigentum gebildet und dieses einem schon bestehenden Sondereigentum unter Aufrechterhaltung des damit verbundenen Miteigentumsanteils zugeschlagen wird.
  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung …

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Zuläsig ist jedoch die Vereinbarung einer Änderung der Miteigentumsanteile bei unverändertem Fortbestand des zugehörigen Sondereigentums, weil der Miteigentumsanteil nicht in einem bestimmten Größenverhältnis zum Wert oder Umfang des Sondereigentums stehen muß (Senatsurt. v. 18. Juni 1976, V ZR 156/75, NJW 1976, 1976).
  • BGH, 27.10.1972 - V ZR 37/71

    Allgemeines Vertragsrecht - Formbedürftigkeit v. Verlängerungsvereinbarungen

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Denn vorliegend handelt es sich nicht lediglich um die Änderung einer Leistungsmodalität, wie z.B. eine Kaufpreisstundung (RG WarnRspr 1927 Nr. 89;… vgl. dazu Senatsurt. aaO), die Verlängerung einer vertraglichen Frist für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts (Senatsurt. v. 27. Oktober 1972, V ZR 37/71, NJW 1973, 37) oder eine Vereinbarung über aufgetretene Rechts- oder Sachmängel (vgl. Senatsurt. v. 25. Februar 1972, V ZR 74/69, WM 1972, 556, 557); die getroffene Änderungsabrede betraf vielmehr die Leistungspflicht als solche, nämlich den Inhalt des zu übertragenden Sondereigentums nach Lage, Grenzverlauf und Flächengröße.
  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 121/82

    Zur Beurkundungspflicht von Zusatzvereinbarungen

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Diesem Formzwang unterliegt auch eine Abrede, durch die der Inhalt einer solchen Verpflichtung geändert werden soll (ständige Rechtspr. des Senats, vgl. Urt. v. 21. Oktober 1983, V ZR 121/82, NJW 1984, 612, 613 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 125/83

    Zum Austausch des Sondereigentums unter Beibehaltung des jeweiligen …

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Davon wird nach dem nur auf die Erhaltung der rechtlichen Verbindung zwischen Miteigentumsanteil und Sondereigentum zielenden Regelungszweck (BayObLGZ 1984, 10, 13 = DNotZ 1984, 381, 382) nicht der Fall erfaßt, daß aus sonderrechtsfähigen Teilen des Gemeinschaftseigentums (vlg. § 5 Abs. 2 WEG und dazu BGHZ 78, 225 ff [BGH 10.10.1980 - V ZR 47/79]) vereinbarungsgemäß Sondereigentum gebildet und dieses einem schon bestehenden Sondereigentum unter Aufrechterhaltung des damit verbundenen Miteigentumsanteils zugeschlagen wird.
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 213/17

    Grundstückskaufvertrag: Formbedürftigkeit von Änderungen des Vertrags nach der …

    Diese sind dann formfrei, wenn sie lediglich der Beseitigung einer bei der Abwicklung des Geschäfts unvorhergesehen aufgetretenen Schwierigkeit dienen, ohne die beiderseitigen Verpflichtungen wesentlich zu verändern (vgl. Senat…, Urteil vom 6. November 1981 - V ZR 138/80, aaO; Urteil vom 6. Juni 1986 - V ZR 264/84, NJW 1986, 2759, 2760; Urteil vom 2. Oktober 1987 - V ZR 42/86, WM 1987, 1467; Beschluss vom 9. November 1995 - V ZR 36/95, NJW 1996, 453; BGH, Urteil vom 5. April 2001 - VII ZR 119/99, NJW 2001, 1932, 1933).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 119/99

    Formbedürftigkeit einer nachträglichen Fristvereinbarung bei einem notariell …

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt dann in Betracht, wenn durch eine nachträgliche Vereinbarung nur unvorhergesehen aufgetretene Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung beseitigt werden sollen und wenn die zu diesem Zweck getroffene Vereinbarung die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Grundstückskaufvertrag nicht wesentlich verändern (BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - V ZR 36/95, NJW 1996, 452 = ZIP 1996, 79; Urteil vom 2. Oktober 1987 - VII ZR 42/86, NJW-RR 1988, 185 = WM 1987, 1467; Urteil vom 6. Juni 1986 - V ZR 264/84, NJW 1986, 351; Urteil vom 6. November 1981 - V ZR 138/80, NJW 1982, 434 = WM 1982, 157).
  • BGH, 23.01.1998 - V ZR 272/96

    Form der Einwilligung des Eigentümers in die Auflassung eines Grundstücks

    Zwar enthielt der Kaufvertrag vom 30. November 1991 keine Auflassung, welche unter dem Gesichtspunkt der vorangegangenen Erfüllung des beurkundungsbedürftigen Geschäftes dessen formlose Abänderung zugelassen hätte (…BGH, Urt. v. 28. September 1984, V ZR 43/83, WM 1984, 1539), eine Ausnahme vom Formzwang war aber deshalb gegeben, weil die Abänderung nur der Behebung nachträglicher, so nicht vorhergesehener Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung diente (BGH, Urt. v. 6. Juni 1986, V ZR 264/84, WM 1986, 1191; vgl. auch Beschl. v. 9. November 1995, V ZR 36/95, WM 1996, 181).
  • OLG München, 06.06.2017 - 34 Wx 440/16

    Änderung des Sondereigentums durch Übertragung einzelner Räume

    Einer gleichzeitigen Verfügung über den Miteigentumsanteil bedarf es hierfür ebenso wenig wie einer Änderung der jeweiligen Miteigentumsanteile (BGH NJW 1986, 2759/2760; …
  • BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97

    Rechtsstellung der Parteien eines Kaufvertrages mit Wiederverkaufsverpflichtung

    Der Senat hat hiervon aber eine Ausnahme u.a. dann zugelassen, wenn die nachträgliche Vereinbarung nur dazu dient, unvorhergesehen aufgetretene Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung zu beheben, ohne die beiderseitigen Verpflichtungen wesentlich zu verändern (Urt. v. 6. Juni 1986, V ZR 264/84, WM 1986, 1191;… Senatsbeschl. v. 9. November 1995, V ZR 36/95, aaO).
  • OLG München, 12.03.2014 - 34 Wx 467/13

    Berichtigung des Wohnungsgrundbuchs bei "vertauschten" Wohnungen: Pfändung des …

    Insbesondere muss der Verkehrswert der einzelnen Sondereigentumseinheiten oder ihre Wohn- bzw. Nutzfläche nicht mit der Höhe der Miteigentumsanteile korrelieren (BGH NJW 1986, 2759; siehe bereits BGH NJW 1976, 1976;… Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/ Vandenhouten WEG 10. Aufl. § 3 Rn. 41;… Elzer in Riecke/Schmid WEG § 3 Rn. 13;… § 8 Rn. 9).
  • KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00

    Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen …

    Sind die Räume bei Bildung des Wohnungseigentums durch Eintragung im Grundbuch tatsächlich noch nicht oder noch nicht vollständig vorhanden, entsteht Sondereigentum schrittweise mit Herstellung der betreffenden Raumeinheiten (vgl. BGH NJW 1986, 2759).
  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Ein Sondereigentum ohne Verbindung mit einem bestimmten Miteigentumsanteil verstößt gegen zwingendes Recht ( § 1 Abs. 2, 3 , § 6 Abs. 1 WEG , vgl. auch § 1 Abs. 4, 5 WEG ; BGH NJW 1986, 2759/2760;… Weitnauer WEG 6. Aufl. § 6 RdNr. 1; KEHE Einl. E 6, 7).
  • OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18

    Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis

    Rn. 10 1. Die Herauslösung einzelner Sondereigentumsräume aus einem Wohnungseigentum unter gleichzeitiger Zuordnung zu einem anderen Wohnungseigentum derselben Gemeinschaft ist -auch ohne Änderung des Miteigentumsanteils - als Inhaltsänderung des abgebenden und aufnehmenden Sondereigentums materiellrechtlich zulässig (BGH NJW 1986, 2759).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 42/86

    Notare-Zivilverfahrensrecht-Beurkundungsnotwendigkeit ergänzender Vereinbarungen

    Eine Ausnahme von dem Beurkundungserfordernis kommt nur dann in Betracht, wenn eine nachträgliche Vereinbarung lediglich zur Beseitigung unvorhergesehener Schwierigkeiten der Vertragsabwicklung dient, ohne daß die beiderseitigen Vertragspflichten wesentlich geändert werden (Senatsurt. v. 6. November 1981 a.a.O. und v. 6. Juni 1986, V ZR 264/84, NJW 1986, 2759, 2760).
  • OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08

    Grundbucheintragung: Anspruch des Eigentümers zweier Wohnungen auf Zuschreibung …

  • OLG Saarbrücken, 29.06.1988 - 5 W 143/88

    Notwendigkeit der Zustimmung von dinglich Berechtigten zur Aufhebung von …

  • OLG München, 26.09.2005 - 34 Wx 74/05

    Berücksichtigung schriftsätzlichen Vorbringens nach mündlicher Verhandlung im …

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03

    Wohnungseigentum: Lasten- und Kostentragungspflicht des Mitglieds einer sog. …

  • OLG Zweibrücken, 10.07.1989 - 3 W 72/89

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsregelung nach dem Wertprinzip

  • LG Düsseldorf, 01.04.1986 - 25 T 172/86

    Maschinenschriftlicher Vermerk "gez. Notar" auf beglaubigter Abschrift

  • OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 1 U 28/95

    Anspruch auf Vergütung für Werkleistungen aus abgetretenem Recht; Anspruch auf …

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Rechtsprechung
   AG Mülheim/Ruhr, 15.05.1986 - 23 C 4/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,14868
AG Mülheim/Ruhr, 15.05.1986 - 23 C 4/86 (https://dejure.org/1986,14868)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 15.05.1986 - 23 C 4/86 (https://dejure.org/1986,14868)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 15. Mai 1986 - 23 C 4/86 (https://dejure.org/1986,14868)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1986, 430
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