Rechtsprechung
| BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG a.F. § 1 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 6, § 5 Abs. 1 und Abs. 2, § 7 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 32 Abs. 2 Nr. 2
Wohnungseigentum; Begründung von Sondereigentum als Teileigentum; Ausweisung von Teileigentum als Gemeinschaftseigentum; Teileigentum an Kellerräumen; Sondernutzungsrecht an Kellerräumen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
WEG § 1 § 3 § 5
Zulässige Begründung von Sondereigentum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kellerräume; Sondereigentum; Teileigentum; Sondernutzungsrecht; Wohnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist Sondereigentum an Kellerräumen möglich? (IBR 1992, 255)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 700
- MDR 1992, 155
- DNotZ 1992, 718
- Rpfleger 1992, 154
- BayObLGZ 1991, 375
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
(2) Betroffen i. S. von § 19 GBO ist jeder, dessen grundbuchmäßiges Recht von der beantragten Eintragung rechtlich beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann (BGHZ 91, 343/346 [= DNotZ 1984, 695 = MittBayNot 1984, 129 ]; BayObLGZ 1974, 2171220 [= DNotZ 1975, 31 ]).Ein reines "formelles Betroffensein" des Drittberechtigten kann jedoch dessen Mitwirkung entbehrlich machen ( BayObLGZ 1974, 217 /221).
Damit würde der Sicherheit des Rechtsverkehrs und der Beleihbarkeit von Wohnungseigentum kein guter Dienst erwiesen werden (vgl. BayObLGZ 1974, 217 /222 f.; BGHZ 91, 343/348).
- BayObLG, 26.09.1958 - BReg. 2 Z 104/58
Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
§ 876 Abs. 1 und § 877 BGB sind auch auf die Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum anzuwenden (BayObLGZ 1958, 263/267 ff.; 1958, 273/277 ff.;… Weitnauer § 3 Rdnr. 17 und § 4 Nr. 2 a;… Augustin § 5 Rdnr. 43).Die nachfolgenden Beispiele zeigen, daß es sich hierbei nicht um eine bloß formelle Beeinträchtigung handelt: Wird ein Miteigentumsanteil zugunsten eines anderen Anteils verkleinert, so ist dies nicht ohne Mitwirkung der Gläubiger möglich, denen an dem betroffenen Anteil ein Grundpfandrecht zusteht ( BayObLGZ 1958, 263 /271); darauf, ob die Verringerung des Miteigentumsanteils etwa im Zusammenhang mit § 16 Abs. 1 WEG weitere Rechtsnachteile mit sich bringt, wird nicht abgestellt.
- BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82
Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …
Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
(2) Betroffen i. S. von § 19 GBO ist jeder, dessen grundbuchmäßiges Recht von der beantragten Eintragung rechtlich beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann (BGHZ 91, 343/346 [= DNotZ 1984, 695 = MittBayNot 1984, 129 ]; BayObLGZ 1974, 2171220 [= DNotZ 1975, 31 ]).Damit würde der Sicherheit des Rechtsverkehrs und der Beleihbarkeit von Wohnungseigentum kein guter Dienst erwiesen werden (vgl. BayObLGZ 1974, 217 /222 f.; BGHZ 91, 343/348).
- BayObLG, 14.01.1988 - BReg. 2 Z 160/87
Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Teil der im gemeinschaftlichen …
Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
Die Schmälerung des Haftungsobjektes berührt die Rechtsstellung eines Grundpfandrechtsgläubigers grundsätzlich immer nachteilig (vgl. BayObLGZ 1958, 273/277; 1976, 2271230; 1988, 114 f. [= MittBayNot 1988, 75 ]).Die Mitwirkung eines Grundpfandrechtsgläubigers kann in solchen Fällen nach dem Gesetz über das Unschädlichkeitszeugnis entbehrlich sein; nach der Rechtsprechung des Senats ( BayObLGZ 1988, 1 ff.) kann dieses Gesetz dann entsprechend angewendet werden, wenn an einem Teil der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Fläche ein Sondernutzungsrecht begründet und werden soll, sofern es sich hier nicht schon um einen Fall der unmittelbaren Anwendung des Gesetzes handelt (…vgl. BayObLGZ a. a. O. S. 5).
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77
Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen
Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
Denn ein Sondernutzungsrecht, das seinem Wesen nach trotz der Eintragung in das Grundbuch ein schuldrechtliches Gebrauchsrecht ist (vgl. BGHZ 73, 145 /148 [= MittBayNot 1978, 206 = DNotZ 1979, 168]), läßt die Eigentumsverhältnisse unberührt. - BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71
Löschung einer Auflassungsvormerkung
- BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86
Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
Wird bei einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück gemeinschaftliches Eigentum in Sondereigentum umgewandelt, dann können die Belastungen eines Wohnungseigentumsrechts, die den zugehörigen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum erfassen, an dem umgewandelten Teil des gemeinschaftlichen Eigentums nicht fortbestehen; denn sonst wäre Sondereigentum ohne den zugehörigen Miteigentumsantei1 des neuen Alleineigentümers belastet, was mit der zwingenden Vorschrift des § 6 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1987, 390 /395 [ MittBayNot 1988, 35 = DNotZ 1988, 316]) unvereinbar wäre. - BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75
Bewilligung der Löschungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO
Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
Dazu gehört grundsätzlich jeder, dessen Mitwirkung (Zustimmung) zu dem der bewilligten Eintragung materiellrechtlich zugrundeliegenden Rechtsgeschäft erforderlich ist ( BGHZ 66, 341 / 346 f.; BayObLGZ a. a. 0.; 1985, 124/127 [= MittBayNot 1985, 74 = … - BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84
Einräumung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung anderer Wohnungseigentümer
Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
Dazu gehört grundsätzlich jeder, dessen Mitwirkung (Zustimmung) zu dem der bewilligten Eintragung materiellrechtlich zugrundeliegenden Rechtsgeschäft erforderlich ist ( BGHZ 66, 341 / 346 f.; BayObLGZ a. a. 0.; 1985, 124/127 [= MittBayNot 1985, 74 = … - BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 57/88
Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
Auszug aus BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91
(1) Die nachträgliche Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum stellt eine inhaltliche Änderung des Miteigentums am Grundstück und damit aller Wohnungs- und Teileigentumsrechte dar; sie bedarf nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung ( § 925 BGB ) und der Eintragung in das Grundbuch (BayObLG ZMR 1986, 448 f.; BayObLGZ 1986, 4441447 ; BayObLG MittBayNot 1988, 236 m. w. N.;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 3 Rdnr. 17; Augustin WEG § 5 Rdnr.43;… Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 4 WEG Rdnr.2). - BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 28/83
Wirkung der Verpfändung eines im Grundbuch vorgemerkten Auflassungsanspruchs
- BayObLG, 25.08.1976 - BReg. 2 Z 28/76
- BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16
Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern
Denn die Höhe des Miteigentumsanteils mit der daraus folgenden Kostenlast legt nahe, dass der wirtschaftliche Wert dieses Anteils von Anfang an in einem Sondernutzungsrecht an Wohnungen bestand (vgl. zu vergleichbaren Gestaltungen, etwa sog. Kellereigentum mit einem Sondernutzungsrecht an Wohnräumen: BayObLG, NJW 1992, 700 f.; Pause, NJW 1990, 3178 ff.; ders., NJW 1992, 671 ff.; Reithmann, NJW 1992, 649, 650). - GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91
Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen
Beim "Kellermodell" wird wohnungseigentumsrechtlich Teileigentum an Nebenräumen (z.B. an Kellern) kombiniert mit der Vereinbarung von Sondernutzungsrechten an einzelnen Wohnungen, die aber - ohne Bildung von Sondereigentum - im gemeinschaftlichen Eigentum bleiben; die Rechtswirksamkeit dieser Gestaltungsform ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht bereits bejaht worden (Beschl. v. 7. November 1991, NJW 1992, 700). - OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 101/01
Wohnungseigentum - Teilungserklärung - Sondernutzungsrecht an künftiger …
Es bestehen keine Bedenken, wenn anstelle von Wohnungseigentum Teileigentum an Kellerräumen verbunden mit Sondernutzungsrechten an Wohnungen begründet wird ( vgl. Bay ObLG NJW 1992, 700 ).Es kann dahin stehen, ob und inwieweit bei der Begründung von Sondernutzungsrecht Anforderungen an die Abgeschlossenheit zu stellen sind; soll nämlich das Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen werden, verlangt der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, den Teil des gemeinschaftlichen Eigentums, an dem das Sondernutzungsrecht bestellt werden soll, klar und bestimmt zu bezeichnen ( Bay ObLG NJW 1992, 700, 701 ).
- OLG Hamm, 23.03.1993 - 15 W 362/92
Wirksamkeit der Begründung von Sondernutzungsrechten an Wohnräumen und von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 123/01
Wohnungseigentum - Teilung durch Alleineigentümer - Sondernutzungsrecht an …
Es bestehen keine Bedenken, wenn anstelle von Wohnungseigentum Teileigentum an Kellerräumen verbunden mit Sondernutzungsrechten an Wohnungen begründet wird ( vgl. Bay ObLG NJW 1992, 700 ).Es kann dahin stehen, ob und inwieweit bei der Begründung von Sondernutzungsrecht Anforderungen an die Abgeschlossenheit zu stellen sind; soll nämlich das Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen werden, verlangt der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, den Teil des gemeinschaftlichen Eigentums, an dem das Sondernutzungsrecht bestellt werden soll, klar und bestimmt zu bezeichnen ( Bay ObLG NJW 1992, 700, 701 ).
- LG Braunschweig, 07.07.2020 - 6 S 11/16 Der dem Teileigentum "G30" ausweislich der Anlage 1 zum Teilungsvertrag zugewiesene Miteigentumsanteil mit 15.013,730/100.000, der den größten Anteil darstellt, legt nämlich nahe, dass ein wirtschaftlicher Wert von Anfang an in der Nutzung als Wohnraum bestand (vgl. BayObLG, Beschl. v. 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91).
- LG Flensburg, 30.05.2000 - 5 T 144/00
Umgehung der Teilungsgenehmigung
Entgegen einer Entscheidung des LG Braunschweig (Rpfleger 1991, 201; zustimmend Schäfer, Rpfleger 1991, 307) hat das BayObLG (NJW 1992, 700) diese Â"KellerlösungÂ" nicht beanstandet.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 10.09.1991 - 8 W 227/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Notwendigkeit der Beachtung gesetzlicher Auslegungsregeln bei Auslgeung letztwilliger Verfügungen
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 22.03.1991 - 5 T 299/90
- OLG Stuttgart, 10.09.1991 - 8 W 227/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 516
- Rpfleger 1992, 154
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Naumburg, 15.02.2013 - 12 Wx 62/12
Grundbuchberichtigung nach Erbfall: Erfordernis eines Erbscheins bei Vorliegen …
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass nach erschöpfender rechtlicher Würdigung konkrete Zweifel hinsichtlich des behaupteten Erbrechts verbleiben, die nur durch weitere Ermittlungen geklärt werden können (vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 1992, 154; OLG Schleswig Rpfleger 2006, 369; OLG Zweibrücken FGPrax 2011, 176; OLG Düsseldorf FGPrax 2012, 240; OLG München DNOtZ 2012, 461; OLG München FamRZ 2012, 1092; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1591; KG Berlin FamRZ 2012, 1517; Meikel, GBO, 10.Aufl., Rdn.109 ff zu § 35 GBO; Demharter, Grundbuchordnung, 28.Aufl., Rdn.39 zu § 35 GBO). - OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99
Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt
Dabei hat das Grundbuchamt auch die gesetzlichen Auslegungsregeln zu beachten (vgl. OLG Stuttgart, Rpfleger 1992, 154).2 Z 68/73">BayObLGZ 1974, 1 [6]; BayObLG Rpfleger 1995, 249; Senat, MittRhNotK 1988, 44; OLG Hamm, NJW 1969, 798; f; OLG Stuttgart, Rpfleger 1992, 154; Bauer/von Oefele/Schaub, a.a.O., § 35, Rdn. 126; Demharter, a.a.O., § 35, Rdn. 39; Hermann, a.a.O., § 35, Rd. 74; Meikel/Roth, a.a.O.).
Die Testierenden können darüber, was sie gewollt haben, nicht mehr gehört werden, und es ist auch nicht anzunehmen, daß der beurkundende Notar, falls er noch vernommen werden könnte, konkrete Angaben zu einer vor mehr als 40 Jahren vorgenommenen Beurkundung machen könnte (vgl. OLG Stuttgart, Rpfleger 1992, 154).
- LG Aschaffenburg, 12.08.2009 - 4 T 113/09
Grundbuchberichtigungsantrag wegen Erbfolge: Prüfungspflichten des Grundbuchamts …
Die Feststellungspflicht des Grundbuchamtes findet ihre Grenze grundsätzlich nur dort, wo zur Ausräumung konkreter Zweifel weitere, dem Grundbuchamt in der Regel verwehrte Ermittlungen in tatsächlicher Hinsicht veranlasst wären (BayObLGZ 1974, 1 ff.; OLG Stuttgart NJW-RR 1992, 516 f.).Insoweit weist die Kammer darauf hin, dass auch das Grundbuchamt bei der Auslegung letztwilliger Verfügungen gesetzliche Auslegungsregelungen wie die des § 2102 BGB zu beachten und gegebenenfalls anzuwenden hat (etwa OLG Stuttgart NJW-RR 1992, 516 f.; OLG Köln MDR 2000, 585 f.; Böhringer ZEV 2001, 387 ff., 388).
Dies gilt zumindest solange, wenn, wie hier, weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass irgendwelche Nachforschungen durch das Nachlassgericht vor dem Hintergrund des § 12 FGG geboten wären oder zusätzliche Erkenntnisse bringen könnten (OLG Stuttgart NJW-RR 1992, 516 f.; …
- OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16
Voraussetzungen für Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch
Denn die Parteien des Erbvertrags sind verstorben und eine Befragung des Notars, falls er noch vernommen werden könnte, verspricht rund 35 Jahre nach der Beurkundung keinen Erkenntnisgewinn (vgl. OLG Köln Rpfleger 2000, 157/158; OLG Stuttgart Rpfleger 1992, 154). - OLG München, 03.06.2008 - 34 Wx 29/08
Grundbuch: Auslegungsbefugnis des Grundbuchamts; Pflicht zur Vorlage eines …
Bei der Auslegung sind auch außerhalb der Verfügung(en) liegende Umstände zu berücksichtigen, sofern sie sich aus öffentlichen Urkunden ergeben, die dem Grundbuchamt vorliegen; gesetzliche Auslegungsregeln hat das Grundbuchamt zu beachten, wenn auch das Nachlassgericht voraussichtlich darauf zurückgreifen müsste (BayObLG Rpfleger 2000, 324; OLG Stuttgart Rpfleger 1992, 154). - OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15
Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich …
Bei der Auslegung sind auch außerhalb der Verfügung liegende Umstände zu berücksichtigen, sofern sie sich aus öffentlichen Urkunden ergeben, die dem Grundbuchamt vorliegen; gesetzliche Auslegungsregeln hat das Grundbuchamt zu beachten, wenn auch das Nachlassgericht voraussichtlich darauf zurückgreifen müsste (BayObLG Rpfleger 2000, 324; OLG Stuttgart Rpfleger 1992, 154). - OLG Schleswig, 19.07.2006 - 2 W 9/06
Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren
Voraussetzung ist jedoch, dass nach erschöpfender rechtlicher Würdigung konkrete Zweifel bleiben, die nur durch weitere Ermittlungen geklärt werden können (OLG Stuttgart, Rpfleger 1992, 154 ).Da unter den vorliegenden Umständen kein Ansatzpunkt für konkrete Aufklärungsmaßnahmen zur Verfügung steht, ist hier auf die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB zurückzugreifen, die andernfalls auch durch das Nachlassgericht angewendet werden müsste (vgl. OLG Stuttgart, Rpfleger 1992, 154 m. w. N.).
- OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes - Verfügung des Testamentsvollstreckers über …
- OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 8 W 169/11
Erbfolgenachweis durch notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen gegenüber …
Zweifel, die über die abstrakte Möglichkeit eines anderen Sachverhalts nicht hinausgehen, genügen nicht (…Krafka/ Willer/Kühn, RegisterR, 8. Aufl. 2010, Rn. 128;… Schaub in Ebenroth/Boujong/Joost/ Strohn, HGB, 2. Aufl. 2008, § 12 HGB Rn. 156 ff, insb. Rn. 161;… Hopt in Baumbach/ Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 12 HGB Rn. 5;… Müther in Schmidt-Kessel/Leutner/Müther, HandelsregisterR, 2010, § 12 HGB Rn. 42; OLG Stuttgart/Senat NJW-RR 1992, 516; OLG Hamm NJW-RR 1997, 646; BGH NJW 2005, 2779; OLG Schleswig Rpfleger 2006, 248; KG Berlin NJW-RR 2007, 692; LG München I NJW 2007, 3445; je m.w.N.). - BayObLG, 07.10.1994 - 2Z BR 84/94
Auslegung von öffentlichen Verfügungen von Todes wegen durch das Grundbuchamt; …
Einen Erbschein darf das Grundbuch nur dann verlangen, wenn sich bei der Prüfung der Verfügung hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel tatsächlicher Art ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können (KG JFG 11, 195; OLG München JFG 22, 185; OLG Hamm MDR 1968, 1012; NJW 1969, 798; OLG Stuttgart Rpfleger 1975, 135; 1992, 154; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 412; …
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