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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 24.07.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1762
BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01 (https://dejure.org/2002,1762)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 2Z BR 181/01 (https://dejure.org/2002,1762)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 2Z BR 181/01 (https://dejure.org/2002,1762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 883; ; BGB § 885; ; BGB § 2301; ; GBO § 22; ; GBO § 53

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 883, 885, 2301; GBO §§22, 53
    Schenkung auf den Todesfall nicht vermerkungsfähig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883 § 885 § 2301; GBO § 22 § 53
    Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis fehlerhafter Auflassungsvormerkung - keine Vormerkbarkeit erbrechtlicher Ansprüche - Vormerkung von auf den Tod des Schenkers befristeter Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familien- und Erbrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vormerkung bei Übertragungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vormerkbarkeit von erbrechtlichen Ansprüchen; Löschungsbewilligung des Vormerkungsberechtigten; Eigentumsvormerkung ; Grundbuchverfahren

Verfahrensgang

  • LG Ingolstadt - 1 T 1985/01
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 151
  • FamRZ 2003, 486
  • FamRZ 2003, 488
  • Rpfleger 2002, 563
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Denn eine ungewollte Falschbezeichnung ist unschädlich, wenn nur das bei der Protokollierung tatsächlich Gewollte mangelfrei ist (vgl. BGHZ 74, 117/119 f.; 87, 150/153; BGH NJW-RR 1988,' 265).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Darauf, was derjenige gewollt hat, auf dessen Bewilligung sich die Eintragung gründet, kommt es nicht an (BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378 f.; …
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Darauf, was derjenige gewollt hat, auf dessen Bewilligung sich die Eintragung gründet, kommt es nicht an (BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378 f.; …
  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Nach überwiegender Meinung gilt dies auch für einen Anspruch aus einem Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB; BGHZ 12, 115; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1389;… Palandt/Bassenge § 883 Rn. 19;… Staudinger/Gursky § 883 Rn. 50).
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 129/00

    Nachweis der Auflassung durch öffentliche Urkunden

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Weil die Feststellung diese Anforderungen nicht erfüllt, eignet sie sich auch nicht als Nachweis im Sinne von § 29 Abs. 1 GBO (BayObLGZ 2001, 14/19 DNotZ 2001, 560 mit zust. Anm. Reithmann).
  • BGH, 12.11.1952 - IV ZB 93/52

    Vorlage an BGH

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Solche werden durch Vertrag unter Lebenden, etwa durch nach § 518 BGB formbedürftige Schenkung, begründet, wenn der Übergeber sich oder seine Erben schon endgültig zur Leistung verpflichtet hat, aber vereinbart ist, dass die Erfüllung auf die Zeit seines Todes oder später hinausgeschoben wird (BGHZ 8, 23/31;… Palandt/Edenhofer § 2301 Rn. 4).
  • BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77

    Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Für die gegenteilige Auffassung (…MünchKomm/Wacke § 883 Rn. 135;… siehe auch Hagen/Lorenz in Erman BGB 10. Aufl. § 883 Rn. 20) kann die Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1977, 268) nicht herangezogen werden, weil die maßgebliche Entscheidung nicht die Sicherung eines Schenkungsversprechens von Todes wegen, sondern die Sicherungsfähigkeit eines entgeltlichen und bedingten Rückübertragungsanspruchs auf den Todesfall beinhaltet (…aaO S. 272).
  • OLG Hamm, 15.10.1999 - 34 U 185/98

    Anspruch auf Zustimmung zur Eintragung als Eigentümer von Grundstücken im …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Nach überwiegender Meinung gilt dies auch für einen Anspruch aus einem Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB; BGHZ 12, 115; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1389;… Palandt/Bassenge § 883 Rn. 19;… Staudinger/Gursky § 883 Rn. 50).
  • OLG Frankfurt, 25.08.1997 - 20 W 558/94

    Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Sie können zur Auslegung nicht herangezogen werden (BayObLG MittBayNot 1995, 460; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1447;… Staudinger/Gursky BGB 13. Bearb. § 874 Rn. 23;… § 885 Rn. 58).
  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Für die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung) bedarf es, wie für deren Eintragung, grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen (§ 19 GBO) oder eines Unrichtigkeitsnachweises (§ 22 GBO;… zu allem Demharter GBO 24. Aufl. § 46 Rn. 3, 7; siehe auch BayObLG NJW-RR 1997, 590).
  • BayObLG, 22.08.1996 - 2Z BR 84/96

    Vormerkung zur Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs auf Übertragung …

  • BayObLG, 05.11.1971 - BReg. 2 Z 22/71
  • BayObLG, 07.06.1989 - BReg. 2 Z 52/89

    Zur Löschung einer aufgrund eines bedingten und befristeten Angebots …

  • RG, 13.04.1932 - V 84/32

    Zur Auslegung und Wirksamkeit der Eintragung einer Höchstbetragshypothek, bei der …

  • BayObLG, 26.03.1973 - BReg. 2 Z 11/73
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; …

    Hierfür ist das mit dem Rechtsmittel verfolgte wirtschaftliche Interesse an der Löschung der Grunddienstbarkeit maßgeblich (vgl. BayOblG, FGPrax 2002, 151, 153), das der Senat entsprechend den Angaben über den Wert der Grunddienstbarkeit bei deren Bestellung auf ca. 1/40 des nach dem Kaufpreis von 360.000 EUR zu bestimmenden Werts des Grundstücks schätzt.
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Nr. 4 verzeichnete Vormerkung darstellt, bedarf es, wie für deren Eintragung grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 590; BayObLG FGPrax 2002, 151;… Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008).

    Der Nachweis der Unrichtigkeit obliegt den Antragstellern, und zwar ohne Rücksicht darauf, wie sich die Beweislast in einem über einen Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB geführten Rechtsstreit verteilen würde (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151).

    An die Führung des Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151;… Demharter, a.a.O., § 22, Rdn. 37).

  • OLG München, 17.08.2022 - 7 U 4125/19

    Zum gutgläubigen Erwerb einer Vormerkung

    Da der durch die Vormerkung gesicherte zukünftige Anspruch somit kein erbrechtlicher ist, ist er auch vormerkungsfähig (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 181/01, Rdnrn 20 f.).

    Denn in der Eintragung ist in Übereinstimmung mit § 44 Abs. 2 S. 2 GBO, der von der "Eintragungsbewilligung" spricht, nur auf die Bewilligung selbst, nicht aber auch auf die weiteren in der Urkunde gleichzeitig beurkundeten Willenserklärungen des HB Bezug genommen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 181/01, Rdnr. 13).

  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des …

    Der Nachweis der Unrichtigkeit obliegt dem Beteiligten zu 1), und zwar ohne Rücksicht darauf, wie sich die Beweislast in einem über einen Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB geführten Rechtsstreit verteilen würde (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151).

    An die Führung des Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. u.a. BayObLG FGPrax 2002, 151;… Demharter, 28. Auflage, § 22, Rdn. 37).

  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16

    Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung …

    Rn. 18 Die Löschung der Eigentumsvormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises setzt daher den formgerechten (§ 29 GBO) Nachweis voraus, dass der durch die eingetragene Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch nicht besteht und auch nicht mehr durch Bedingungseintritt entstehen kann; denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (BayObLG NJW-RR 1997, 590; FGPrax 2002, 151; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244/245).
  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines …

    Ihre Eintragung unterliegt indes gleichwohl der Berichtigung nach § 22 GBO, sofern in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Nachweis geführt wird, dass die wirkliche Rechtslage mit dem Inhalt des Grundbuchs deshalb nicht übereinstimmt, weil der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch auf dingliche Rechtsänderung nicht mehr besteht und auch nicht mehr entstehen kann, so dass die - ursprünglich zu Recht eingetragene - Auflassungsvormerkung das Grundbuch unrichtig macht (vgl. zum Ganzen: BayObLG RPfleger 1980, 278 f; BayObLG NJW-RR 1997, 590; BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2064; OLG Hamm, RPfleger 1992, 474;… Demharter, GBO, 25. Aufl., § 46 Rdnrn. 3, 7 und § 22 Rdnrn. 4, 18, jew. m. w. N.).

    Ein derartig bedingt gestalteter Anspruch konnte - anders als die Vermächtnisanordnung (vgl. BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2066) - durch Vormerkung gesichert werden (vgl. OLG Düsseldorf RPfleger 2003, 290; BGHZ 134, 182 ff;… Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 883 Rdnr. 9, jew. m. w. N.) und war deshalb ein taugliches Mittel zur Verhinderung vermächtniswidriger Verfügungen der Beteiligten über das Grundstück zu Lebzeiten.

  • OLG Köln, 06.01.2020 - 2 Wx 373/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    An den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit, der dem Antragsteller obliegt, sind strenge Anforderungen zu stellen (Senat, FamRZ 2014, 1321-1323; Senat, FGPrax 2010, 14; OLG München ZEV 2016, 708-711; BayObLG FGPrax 2002, 151).
  • OLG Köln, 16.10.2013 - 2 Wx 247/13

    Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung nach Versterben des Begünstigten

    Rn. 12 Zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung bedarf es, ebenso wie für deren Eintragung, grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151 [juris-Rz. 9];… Senat, FGPrax 2010, 14 [juris-Rz. 9];… Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 46 Rdn. 7; jeweils m.w.Nachw.).

    An die Führung dieses Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151 [juris-Rz. 9];… Senat, FGPrax 2010, 14 [juris-Rz. 9];… Demharter, a.a.O., § 22, Rdn. 37).

  • OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung), wie sie die vorliegende, in Abt. II Nr. 3 verzeichnete Rückauflassungsvormerkung darstellt, bedarf es, wie für deren Eintragung grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (OLG Köln FGPrax 2010, 14 ff., 15; BayObLG NJW-RR 1997, 590 ; BayObLG FGPrax 2002, 151 ).

    An die Führung des Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (…OLG Köln aaO.; BayObLG FGPrax 2002, 151 ).

  • OLG München, 31.07.2017 - 34 Wx 36/17

    Kein Grundberichtigungsanspruch trotz Unmöglichkeit der (vollständigen) …

    Darauf, was der Bewilligende gewollt hat, kommt es nicht an (vgl. BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; BayObLG Rpfleger 2002, 563/564 und 619;… Demharter GBO 30. Aufl. § 19 Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2020 - 3 Wx 64/20

    Keine Vormerkungsfähigkeit gegenseitiger Zuwendungsversprechen auf den Todesfall

  • OLG Naumburg, 05.09.2024 - 12 Wx 39/24

    Löschen einer Grunddienstbarkeit durch das Grundbuchamt wegen nachträglichen …

  • OLG Naumburg, 22.04.2014 - 12 Wx 74/13

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines nicht …

  • OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 318/18

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Löschung von Insolvenzvermerk

  • OLG Schleswig, 09.09.2011 - 17 U 8/11

    Seniorenwohnanlage Dänischenhagen - OLG setzt jahrelangem Streit zwischen der …

  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 57/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit …

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05

    Haftung des Erben für Betreuervergütung - grundbuchmäßig gesicherte Pflicht zur …

  • OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14

    Grundbuchverfahren: Erlöschen der Eintragungsbewilligung mit dem Tod; Auslegung …

  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 15 W 427/20
  • OLG Hamm, 11.01.2017 - 15 W 515/16

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamtes; Löschung einer Vormerkung im …

  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens; …

  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 211/04

    Verfahrenserledigung durch Löschung der Eigentumsvormerkung nach Zuschlag in …

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 66/05

    Erbenhaftung für Betreuervergütung; Grundbuchmäßig gesicherte Verpflichtung zur …

  • OLG Saarbrücken, 15.09.2021 - 5 W 52/21

    Löschung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch: Auslegung der als …

  • LG Bayreuth, 09.01.2007 - 42 T 6/07

    Löschungserleichterung bei bedingtem Rückübertragungsanspruch

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4000
OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01 (https://dejure.org/2002,4000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.07.2002 - 3 Wx 320/01 (https://dejure.org/2002,4000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 3 Wx 320/01 (https://dejure.org/2002,4000)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 528; ; BGB § 530; ; BGB § 883 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 528 § 530 § 883 Abs. 1
    Der bei einer Eigentumsübertragung an einem Grundstück vorbehaltene Rückübereignungsanspruch ist vormerkungsfähig

  • ibr-online

    Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers vormerkungsfähig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 528, 530, 883 Abs. 1
    Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkers vormerkungsfähig

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rückübereignung bei Verarmung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Rückauflassungsvormerkung bei einer Grundstücksschenkung; Rückgängigmachung der Schenkung wegen Verarmung oder groben Undanks; Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz; Hinreichende objektive Bestimmbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 203
  • Rpfleger 2002, 563
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01
    Der bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch auf Rückübereignung für den Fall, dass eine Schenkung von Gesetzes wegen rückgängig gemacht werden kann - Verarmung, grober Undank - ist vormerkungsfähig (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - V ZB 30/01 -).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.6.2002 ( V ZB 30/01 ) auf den Vorlagebeschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 2.8.2001 ( vgl. FGPrax 2001, 178 f ) ausgeführt, es sei "ausreichend, dass das Ereignis, mit dessen Eintritt die bedingten Rückübertragungsansprüche wirksam werden sollten, aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist...Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann...Zwar bleibt die Frage, wann eine als grober Undank zu wertende schwere Verfehlung im Sinne von § 530 Abs. 1 BGB anzunehmen ist, weitgehend der nach den konkreten Umständen des Einzelfalles vorzunehmenden tatrichterlichen Beurteilung überlassen.

  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01

    Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.6.2002 ( V ZB 30/01 ) auf den Vorlagebeschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 2.8.2001 ( vgl. FGPrax 2001, 178 f ) ausgeführt, es sei "ausreichend, dass das Ereignis, mit dessen Eintritt die bedingten Rückübertragungsansprüche wirksam werden sollten, aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist...Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann...Zwar bleibt die Frage, wann eine als grober Undank zu wertende schwere Verfehlung im Sinne von § 530 Abs. 1 BGB anzunehmen ist, weitgehend der nach den konkreten Umständen des Einzelfalles vorzunehmenden tatrichterlichen Beurteilung überlassen.
  • OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07

    Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts des Schenkers aufgrund …

    Das OLG Düsseldorf (FGPrax 2002, 203) erstreckte diese Ansicht auf die Verarmung des Schenkers.
  • OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09

    Grundbucheintragung: Vormerkung eines Rückübertragungsanspruches bei drohender …

    Eine inhaltliche Bestimmung ist meist dann gewährleistet, wenn die Vertragsklausel auf Begrifflichkeiten im Gesetz zurückgreift, für die es eine gefestigte Rechtsprechung gibt (BGHZ 151, 116: grober Undank; OLG München - 32. Zivilsenat - MittBayNot 2008, 50: wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse; OLG Zweibrücken MittBayNot 2005, 146: Erfüllung bestimmter grundstücksbezogener Verkehrssicherungspflichten; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 203: Verarmung des Schenkers).
  • LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06

    Bestimmtheitsprinzip bei Vormerkung

    Rn. 25 Ebenso hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 24. Juni 2002 (NJOZ 2002, 2313) im Anschluss an den Bundesgerichtshof die Wahrung des grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes gefordert.
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