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Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.1979 - 126/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1258
EuGH, 21.06.1979 - 126/76 (https://dejure.org/1979,1258)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.1979 - 126/76 (https://dejure.org/1979,1258)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 1979 - 126/76 (https://dejure.org/1979,1258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Dietz / Kommission

    1 . VERFAHREN - KOSTEN - ERSTATTUNGSFÄHIGE KOSTEN - ANTRAG AUF ERSTATTUNG - FRIST

  • EU-Kommission

    Dietz / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungsanspruch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für einen Verfahrensbevollmächtigten; Geltendmachung von Reisekosten und Aufenthaltskosten des Verfahrensbevollmächtigten; Verwirkung eines Kostenerstattungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerfO Art. 73b
    1. VERFAHREN - KOSTEN - ERSTATTUNGSFÄHIGE KOSTEN - ANTRAG AUF ERSTATTUNG - FRIST - [VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 73]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 2131
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • EuGH, 28.02.2013 - C-334/12

    Réexamen Arango Jaramillo u.a. / EIB - Überprüfung des Urteils T-234/11 P - …

    Im gleichen Sinne macht der Gerichtshof schließlich die Zulässigkeit von Anträgen auf Erstattung der vor den Unionsgerichten entstandenen Kosten von der Einhaltung einer angemessenen Frist zwischen der Verkündung des Urteils, in dem die Kostenverteilung festgelegt wurde, und dem Antrag auf Erstattung durch die andere Partei des Rechtsstreits abhängig (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1979, Dietz/Kommission, 126/76 Kosten, Slg. 1979, 2131, Randnr. 1).
  • EuGH, 16.05.2013 - C-208/11

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Kostenfestsetzung

    Rn. 14 Im Übrigen steht es den Organen im Hinblick auf die Art und Weise, in der sie sich vor dem Gerichtshof vertreten oder unterstützen lassen wollen, nach ständiger Rechtsprechung und wie sich aus Art. 19 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs ergibt, frei, sich der Hilfe eines Anwalts zu bedienen oder als Bevollmächtigten einen ihrer Beamten oder eine Person zu benennen, die nicht zu ihrem Personal gehört (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 21. Juni 1979, Dietz/Kommission, 126/76 DEP, Slg. 1979, 2131, Randnr. 5, sowie Kommission/Sveriges Betodlares und Henrikson, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-447/13

    Nencini / Parlament - Rechtsmittel - Ehemaliger Abgeordneter des Europäischen …

    {FN:18} - Ich beschränke mich darauf, einige Anwendungsbeispiele aus unterschiedlichen Bereichen anzuführen, insbesondere: die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen (Urteil Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, EU:C:2002:524), Rechnungsabschluss des EAGFL (Urteil Griechenland/Kommission, C-321/09 P, EU:C:2011:218), Erstattung vor dem Unionsgericht entstandener Kosten (Beschluss Dietz/Kommission, 126/76 DEP, EU:C:1979:158), Erhebung einer Schadensersatzklage durch einen Beamten (Beschluss Marcuccio/Kommission, T-157/09 P, EU:T:2010:403) sowie Klagen auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Beträge im Bereich des öffentlichen Dienstes (Urteil Ronsse/Kommission, T-205/01, EU:T:2002:269).
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