Rechtsprechung
| EuGH, 18.05.1983 - 256/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EWGV Art. 173; ; EWGV Art. 215; ; EWGV Art. 178
- EU-Kommission
Pauls Agriculture / Rat und Kommission
AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - SCHADEN - ERSATZ - ZINSANSPRUCH - GEGEBEN
- EU-Kommission
Pauls Agriculture / Rat und Kommission
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EWGV Art. 173; EWGV Art. 215; EWGV Art. 178
AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - SCHADEN - ERSATZ - ZINSANSPRUCH - GEGEBEN
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Pauls Agriculture / Rat und Kommission
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1983 - 256/81
- EuGH, 18.05.1983 - 256/81
Papierfundstellen
- Slg. 1983, 1707
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 19.10.1977 - 124/76
Moulins Pont-à-Mousson / ONIC
Auszug aus EuGH, 18.05.1983 - 256/81
In seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtsachen 124/76 und 20/77 (S.A. Moulins et Huileries de Pont-à-Mousson/Office national interprofessionnel des céréales und Société coopérative "Providence agricole de la Champagne"/Office national interprofessionnel des céréales, Slg. 1977, S. 1795) entschied der Gerichtshof, daß der Rat durch die Abschaffung der Erstattungen für Maisgritz bei gleichzeitiger Beibehaltung der Erstattungen für das konkurrierende Erzeugnis Maisstärke zum Nachteil der Hersteller von Maisgritz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hat.a) Die Klägerin bemerkt in ihrer Klageschrift, ihre Klage gründe sich auf das schon zitierte Urteil des Gerichtshofes vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 124/76 und 20/77, worin festgestellt worden sei, daß die Bestimmungen des Artikels 11 der Verordnung Nr. 120/67/EWG des Rates in der durch Artikel 3 der Verordnung Nr. 665/75 des Rates und die später an deren Stelle getretenen Verordnungen geänderten Fassung insoweit mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar seien, als sie Grobgrieß und Feingrieß aus Mais für die Brauindustrie und Maisstärke hinsichtlich der Erstattungen bei der Erzeugung ungleich behandelten.
Zunächst ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 (S.A. Moulins et Huileries de Pont-à-Mousson und andere, verbundene Rechtssachen 124/76 und 20/77, Sig.
- EuGH, 11.12.1980 - 31/80
L'Oréal / De Nieuwe AMCK
Auszug aus EuGH, 18.05.1983 - 256/81
Der Rat ist der Ansicht, in dieser Hinsicht liege eine Analogie zwischen der vorliegenden Rechtssache und der Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 31/80 (L'Oréal, Slg. 1980, S. 3775) vor, wo es um die rechtliche Bedeutung eines Informationsschreibens der Dienststellen der Kommission gegangen sei, in dem diese ihre Ansicht über eine möglicherweise unter Artikel 85 des Vertrages fallende Vereinbarung zwichen Privatunternehmen mitgeteilt hätten und das als ein tatsächlicher Umstand und nicht als eine formelle von der Kommission gemäß Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages erlassene Entscheidung angesehen worden sei. - EuGH, 04.10.1979 - 64/76
Dumortier / Rat
Auszug aus EuGH, 18.05.1983 - 256/81
Im übrigen habe der Gerichtshof in dem Urteil in den verbundenen Rechtssachen 64 und 113/76, 167 und 239/78, 27, 28 und 45/79 (P. Dumortier Frères S.A. und andere/Rat der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1979, S. 3091) ausgeführt, daß die sich in der Situation der Klägerinnen befindenden Erzeuger einen Anspruch darauf hätten, vom Rat einen Schadensersatzbetrag zu erhalten, der den Erstattungen entspreche, die ihnen gezahlt worden wären, wenn die Verwendung von Mais für die Herstellung von Gritz für die Brauindustrie in der Zeit vom 1. August 1975 bis zum 19. Oktober 1977 einen Anspruch auf die gleichen Erstattungen begründet hätte wie die Verwendung von Mais für die Herstellung von Stärke. - EuGH, 04.10.1979 - 238/78
Ireks-Arkady / Rat und Kommission
Auszug aus EuGH, 18.05.1983 - 256/81
Der Rat fügt hinzu, in den früheren Schadensersatzrechtssachen, auf die verwiesen worden sei (vgl. vor allem das zitierte Urteil vom 4.10.1979, Slg. 1979, S. 2955, Randnummern 14 bis 17 der Entscheidungsgründe), habe er darauf hingewiesen, daß es unbillig sei, einen Wirtschaftsteilnehmer, der sich für von einer Maßnahme der Gemeinschaft geschädigt halte und der seinen Schaden auf seine Verkaufspreise abgewälzt und ihn also auf ein späteres Glied der Vertriebskette verlagert habe, zweimal zu entschädigen, d. h. einmal zu Lasten des Endverbrauchers und ein zweites Mal aus öffentlichen Geldern, weil sonst eine ungerechtfertigte Bereicherung der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gegeben sei. - EuGH, 27.01.1982 - 256/80
Birra Wührer / Rat und Kommission
Auszug aus EuGH, 18.05.1983 - 256/81
(Birra Wührer und andere/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften; De Franceschi S.p.A. Monfalcone/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1982, S. 85 und S. 117) der Ansicht, daß durch den mit Schreiben vom 3. Juli 1981, eingetragen im Sekretariat des Rates am 6. Juli 1981, eingereichten Antrag der Klägerin die Wirkung der fünfjährigen Verjährungsfrist des Artikels 43 der Satzung des Gerichtshofes unterbrochen worden sei und daß auch ihre anschließende, innerhalb der Fristen des Artikels 43 der Satzung eingereichte Klage die Verjährung unterbrochen habe.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1984 - 256/80
Birra Wührer SpA und andere gegen Rat und Kommission der Europäischen …
Gleiches erfolgte in dem Urteil vom 13. Mai 1983 in der Rechtssache 256/81 (Pauls Agriculture Ltd./Rat und Kommission, Slg. 1983, 1707).In Übereinstimmung mit Ihrem Urteil in der Rechtssache 256/81 und dem Antrag der Klägerinnen in der mündlichen Verhandlung sollte deshalb ein Zwischenurteil erlassen werden, durch das die Bestimmung der Höhe der Einigung der Parteien oder, mangels einer solchen Einigung, der Entscheidung durch den Gerichtshof vorbehalten wird.
Beide Fragen wurden in Ihrem Zwischenurteil in der Rechtssache 256/81 (Randnummern 14 bzw. 17 der Entscheidungsgründe) beantwortet.
- EuGH, 26.06.1990 - 152/88
Sofrimport / Kommission
Gemäß den Kriterien, auf die der Gerichtshof in ähnlichen Rechtssachen abgestellt hat, entsteht die Verpflichtung zur Zinszahlung am Tag des vorliegenden Urteils, da dieses die Verpflichtung zum Schadensersatz feststellt ( siehe die vorgenannten Urteile vom 4. Oktober 1979 sowie die Urteile vom 18. Mai 1983 in der Rechtssache 256/81, Pauls Agriculture, Slg. 1983, 1707, Randnr. 17, und vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 256/80, 257/80, 265/80, 267/80, 5/81 und 51/81 und 282/82, Birra Wührer, Slg. 1984, 3693, Randnr. 37 ). - EuGH, 15.01.1985 - 532/79
Amesz u.a. / Kommission
In allgemeinerem Zusammenhang habe der Gerichtshof in der Rechtssache 256/81 (Urteil vom 18. Mai 1983, Pauls Agriculture, Sig. 1983, 1707) entschieden, daß der Anspruch auf Verzugszinsen nach.Zum Beginn der Verzinsung trägt die Kommission schließlich unter Hinweis auf das Urteil vom 18. Mai 1983 in der Rechtssache 256/81 (…a.a.O.) sowie auf die Schlußanträge des Generalanwalts Mancini vom 23. März 1983 in derselben Rechtssache (m.w.N.) vor, bei Schadensersatz für normatives Handeln beginne die Zinspflicht mit dem Datum des Urteils, das die Schadensersatzpflicht feststelle.
- EuGH, 15.01.1985 - 737/79
Battaglia / Kommission
Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (zum Dienstrecht die Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 101/74, Kurrer/Rat, Slg. 1976, 259, vom 2. Oktober 1979 in der Rechtssache 152/77, B./Kommission, Slg. 1979, 2819, und vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221, und allgemeiner das Urteil vom 18. Mai 1983 in der Rechtssache 256/81, Pauls Agriculture Ltd./Kommission, Slg. 1983, 1707) führt die Kommission aus, eine derartige Nebenforderung könne nur zuerkannt werden, wenn ein Amtsfehler des beklagten Gemeinschaftsorgans vorliege, der die Haftung der Gemeinschaft auslöse.Diese Zinsen seien, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 18. Mai 1983, a.a.O.) ergebe, vom Tag des Erlasses des Urteils an zu zahlen, mit dem die Schadensersatzpflicht festgestellt worden sei, im vorliegenden Fall also.
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-221/22
Kommission/ Deutsche Telekom - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
{FN:32} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat (…64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, EU:C:1979:223, Rn. 25) und die Schlussanträge des Generalanwalts Mancini in der Rechtssache Pauls Agriculture/Rat und Kommission (256/81, EU:C:1983:91, Nr. 8), denen das Urteil vom 18. Mai 1983, Pauls Agriculture/Rat und Kommission (256/81, EU:C:1983:138, Rn. 17), folgte. - Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-336/13
Kommission / IPK International - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, mit …
{FN:34} - Urteile DGV u. a./EWG (241/78, 242/78 und 245/78 bis 250/78, EU:C:1979:227, Rn. 22), Dumortier u. a./Rat (64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, EU:C:1979:223, Rn. 25), Ireks-Arkady/EWG (238/78, EU:C:1979:226, Rn. 20), Interquell Stärke-Chemie und Diamalt/EWG (261/78 und 262/78, EU:C:1979:22, Rn. 23), Pauls Agriculture/Rat und Kommission (256/81, EU:C:1983:138, Rn. 17), Birra Wührer u. a./Rat und Kommission (256/80, 257/80, 265/80, 267/80, 5/81, 51/81 und 282/82, EU:C:1984:341, Rn. 37) und Sofrimport/Kommission (…C-152/88, EU:C:1990:259, Rn. 32). - EuGH, 13.11.1984 - 256/80
Birra Wührer / Rat und Kommission
Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 4. Oktober 1979 in den genannten Rechtssachen, in seinem Urteil vom 18. Mai 1983 in der Rechtssache 256/81 (Pauls Agriculture/Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1983, 1707) und in anderen Urteilen in ähnlichen Rechtssachen festgestellt hat, hat die Abschaffung der Erstattungen für Maisgritz durch die Verordnung Nr. 665/75 und für Bruchreis durch die Verordnung Nr. 668/75 sowie ihre Aufrechterhaltung für Maisstärke den Grundsatz der Gleichbehandlung der verschiedenen Kategorien der betroffenen Erzeuger verletzt und die Haftung der Gemeinschaft ausgelöst. - Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-271/91
M. Helen Marshall gegen Southampton and South-West Hampshire Area Health …
Siehe zuvor auch die Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 20), vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 241/78, 242/78, 245/78 bis 250/78 (DGV/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017, Randnr. 22), vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78 (Interquell und Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3045, Randnr. 23), vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79 (Dumortier Frères/Rat, Slg 1979, 3091, Randnr. 25), vom 19. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79 (Dumortier Frères/Rat, Slg. 1982, 1733, Randnr. 11), vom 18. Mai 1983 in der Rechtssache 256/81 (Pauls Agriculture/Rat und Kommission, Slg. 1983, 1707, Randnr. 17), und vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 256/80, 257/80, 265/80, 267/80, 5/81, 51/81 und 282/82 (Birra Wührer/Rat und Kommission, Slg. 1984, 3693, Randnr. 37). - EuGH, 15.01.1985 - 158/79
Roumengous Carpentier / Kommission
Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (zum Dienstrecht die Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 101/74, Kurrer/Rat, Slg. 1976, 259, vom 2. Oktober 1979 in der Rechtssache 152/77, B./Kommission, Slg. 1979, 2819, und vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221, und allgemeiner das Urteil vom 18. Mai 1983 in der Rechtssache 256/81, Pauls Agriculture Ltd./Kommission, Slg. 1983, 1707) führt die Kommission aus, eine derartige Nebenforderung könne nur zuerkannt werden, wenn ein Amtsfehler des beklagten Gemeinschaftsorgans vorliege, der die Haftung der Gemeinschaft auslöse.
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