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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 23.11.1995 - C-285/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2320
EuGH, 23.11.1995 - C-285/93 (https://dejure.org/1995,2320)
EuGH, Entscheidung vom 23.11.1995 - C-285/93 (https://dejure.org/1995,2320)
EuGH, Entscheidung vom 23. November 1995 - C-285/93 (https://dejure.org/1995,2320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 857/84 des Rates vom 31. März 1984 Artikel 12 Buchstabe h; ; Verordnung (EWG) Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. Mai 1984 Artikel 4 Absatz 1

  • EU-Kommission PDF

    Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau / Hauptzollamt Rosenheim

    Verordnung Nr. 857/84 des Rates, Artikel 12 Buchstabe h
    1. Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Milch und Milcherzeugnisse; Zusätzliche Abgabe für Milch; Direktverkauf an den Verbraucher; Begriff; Milch, die gegen mittelbare Bezahlung an die Schüler eines Schülerheims abgegeben wird, das denselben Träger hat wie der ...

  • EU-Kommission

    Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau / Hauptzollamt Rosenheim

  • Wolters Kluwer

    Zuteilung einer Referenzmenge für den Direktverkauf; Abgabe von Milch an die Schüler und Heiminsassen einer Internatsschule ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Zwecke der Milchquotenregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Direktverkauf an den Verbraucher - Begriff - Milch, die gegen mittelbare Bezahlung an die Schüler eines Schülerheims abgegeben wird, das denselben Träger hat ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-4069
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.05.1993 - C-290/91

    Peter / Hauptzollamt Regensburg

    Auszug aus EuGH, 23.11.1995 - C-285/93
    26 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 27. Mai 1993 in der Rechtssache C-290/91 (Peter, Slg. 1993, I-2981) ausgeführt (Randnr. 8), daß es "im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen, auf denen die Gemeinschaft beruht und die die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten beherrschen, gemäß Artikel 5 EWG-Vertrag Sache der Mitgliedstaaten ist, in ihrem Hoheitsgebiet für die Durchführung der Gemeinschaftsregelungen zu sorgen.

    29 Aus dem genannten Urteil Peter geht jedoch hervor, daß die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zwei Voraussetzungen unterliegt, damit die zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung bestehenden Unterschiede verringert werden und so die einheitliche Durchführung der Abgabenregelung gewährleistet wird.

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus EuGH, 23.11.1995 - C-285/93
    Ausserdem dürfen diese Bestimmungen nicht darauf hinauslaufen, daß die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich wird (s. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 1983 in den Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor, Slg. 1983, 2633, Randnrn.
  • EuGH, 15.12.1994 - C-195/91

    Bayer / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.11.1995 - C-285/93
    27 Das Gemeinschaftsrecht kennt den Begriff des entschuldbaren Irrtums, der eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht, wenn der Irrtum über die Fristen entschuldbar ist (vgl. zuletzt Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. März 1995 in der Rechtssache T-514/93, Cobrecaf u. a./Kommission, Randnr. 40, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-195/91 P, Bayer/Kommission, Slg. 1994, I-5619, Randnr. 26).
  • EuGH, 17.05.1988 - 84/87

    Erpelding / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

    Auszug aus EuGH, 23.11.1995 - C-285/93
    Nach ständiger Rechtsprechung zielt dieses System nämlich darauf ab, auf dem durch strukturelle Überschüsse gekennzeichneten Milchmarkt mittels einer Beschränkung der Milcherzeugung das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage wiederherzustellen (vgl. insbesondere Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 84/87, Erpelding, Slg. 1988, 2647, Randnr. 26).
  • EuG, 15.03.1995 - T-514/93
    Auszug aus EuGH, 23.11.1995 - C-285/93
    27 Das Gemeinschaftsrecht kennt den Begriff des entschuldbaren Irrtums, der eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht, wenn der Irrtum über die Fristen entschuldbar ist (vgl. zuletzt Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. März 1995 in der Rechtssache T-514/93, Cobrecaf u. a./Kommission, Randnr. 40, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-195/91 P, Bayer/Kommission, Slg. 1994, I-5619, Randnr. 26).
  • EuGH, 13.04.2000 - C-292/97

    Karlsson u.a. - "Zusätzliche Abgabe für Milch - Milchquotenregelung in Schweden - …

    Soweit das Gemeinschaftsrecht einschließlich der allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze hierfür keine gemeinsamen Vorschriften enthält, gehen die nationalen Behörden bei der Durchführung dieser Regelungen nach den formellen und materiellen Bestimmungen ihres nationalen Rechts vor (vgl. u. a. Urteil vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-285/93, Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau, Slg. 1995, I-4069, Randnr. 26).

    Auch wenn ein Mitgliedstaat bei dieser Erstzuteilung über ein weites Ermessen verfügt, um in seinem Gebiet die Gemeinschaftsregelung durchzuführen, müssen die nationalen Vorschriften, die er erläßt, nach ständiger Rechtsprechung mit dem Erfordernis einer einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts in Einklang stehen, um eine Ungleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer zu verhindern (Urteil Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau, Randnr. 26).

  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder …

    Soweit das Gemeinschaftsrecht einschließlich seiner allgemeinen Grundsätze hierfür keine gemeinsamen Vorschriften enthält, gehen die nationalen Behörden bei der Durchführung dieser Regelungen nach den formellen und materiellen Bestimmungen ihres nationalen Rechts vor (vgl. insbesondere Urteile vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-285/93, Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau, Slg. 1995, I-4069, Randnr. 26, und vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-495/00, Azienda Agricola Giorgio, Giovanni und Luciano Visentin u. a., Slg. 2004, I-2993, Randnr. 39).
  • EuGH, 25.03.2004 - C-480/00

    Azienda Agricola Ettore Ribaldi

    Soweit das Gemeinschaftsrecht einschließlich seiner allgemeinen Grundsätze hierfür keine gemeinsamen Vorschriften enthält, gehen die nationalen Behörden bei der Durchführung dieser Regelungen nach den formellen und materiellen Bestimmungen ihres nationalen Rechts vor (vgl. u. a. Urteile vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-285/93, Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau, Slg. 1995, I-4069, Randnr. 26, und Karlsson u. a., Randnr. 27).
  • EuGH, 05.11.2014 - C-402/13

    Cypra - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gesundheitspolizei - …

    Soweit das Unionsrecht einschließlich seiner allgemeinen Grundsätze hierfür keine gemeinsamen Vorschriften enthält, gehen die nationalen Behörden bei der Durchführung dieser Regelungen nach den formellen und materiellen Bestimmungen ihres nationalen Rechts vor (vgl. insbesondere Urteile Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau, C-285/93, EU:C:1995:398, Rn. 26, Karlsson u. a., C-292/97, EU:C:2000:202, Rn. 27, und Azienda Agricola Giorgio, Giovanni und Luciano Visentin u. a., C-495/00, EU:C:2004:180, Rn. 39).
  • EuGH, 25.03.2004 - C-231/00

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE EINZELBETRIEBLICHEN REFERENZMENGEN NACH ABLAUF DER …

    Soweit das Gemeinschaftsrecht einschließlich seiner allgemeinen Grundsätze hierfür keine gemeinsamen Vorschriften enthält, gehen die nationalen Behörden bei der Durchführung dieser Regelungen nach den formellen und materiellen Bestimmungen ihres nationalen Rechts vor (vgl. u. a. Urteile vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-285/93, Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau, Slg. 1995, I-4069, Randnr. 26, und Karlsson u. a., Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-132/05

    Kommission / Deutschland - Ursprungsbezeichnungen - Käse - "Parmigiano Reggiano" …

    {FN:23} - Vgl. u. a. Urteile vom 25. März 2004, Azienda Agricola Ettore Ribaldi u. a. (C-480/00, C-481/00, C-482/00, C-484/00, C-489/00, C-490/00, C-491/00, C-497/00, C-498/00 und C-499/00, Slg. 2004, I-2943, Randnr. 42), vom 23. November 1995, Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau (C-285/93, Slg. 1995, I-4069, Randnr. 26), und vom 13. April 2000, Karlsson u. a. (C-292/97, Slg. 2000, I-2737, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-385/02

    Kommission / Italien

    {FN:34} - Urteil vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-285/93 (Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau, Slg. 1995, I-4069, Randnr. 27, mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 25.03.2004 - C-495/00

    Azienda Agricola Giorgio, Giovanni e Luciano Visentin u.a.

    Soweit das Gemeinschaftsrecht einschließlich seiner allgemeinen Grundsätze hierfür keine gemeinsamen Vorschriften enthält, gehen die nationalen Behörden bei der Durchführung dieser Regelungen nach den formellen und materiellen Bestimmungen ihres nationalen Rechts vor (vgl. u. a. Urteile vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-285/93, Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau, Slg. 1995, I-4069, Randnr. 26, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-292/97, Karlsson u. a., Slg. 2000, I-2737, Randnr. 27).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-288/97

    Consorzio Caseifici Altopiano di Asiago - Milch - Zusatzabgabe - Begriff des …

    Was die erste Möglichkeit, den Direktverkauf an den Verbraucher, angeht, so hat der Gerichtshof im Urteil vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-285/93 (Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau, Slg. 1995, I-4069, Randnr. 13) zu Artikel 12 Buchstabe h in Verbindung mit Buchstabe c der Verordnung Nr. 857/84, der inzwischen aufgehoben wurde, aber mit Artikel 9 Buchstaben h und c der Verordnung Nr. 3950/92 - soweit hier relevant - wortgleich ist, entschieden, daß ein Direktverkauf an den Verbraucher immer dann vorliegt, wenn die Milch vom Erzeuger ohne Einschaltung eines Milch be- oder verarbeitenden Unternehmens an einen Dritten verkauft wird.
  • BFH, 18.03.1998 - VII B 7/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Milcherzeugung über die …

    Wie der erkennende Senat zuletzt in seinem Beschluß vom 8. Juli 1997 VII B 239/96 (…BFH/NV 1998, 235) hervorgehoben hat, ist der Zweck der Milch-Garantiemengen- Abgaberegelung -- nämlich auf dem durch strukturelle Überschüsse gekennzeichneten Milchmarkt mittels einer Beschränkung der Milcherzeugung das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage wieder herzustellen -- nur zu erreichen, wenn alle erzeugten Milchmengen berücksichtigt werden, die auf die eine oder andere Weise in den Wirtschaftskreislauf gelangen und so Angebot und Nachfrage beeinflussen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -- EuGH -- vom 23. November 1995 C-285/93, EuGHE 1995, I-4069 Tz. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-216/05

    Kommission / Irland - Vertragsverletzungsverfahren - Richtlinie 85/337/EWG - …

  • BFH, 08.07.1997 - VII B 239/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • FG Baden-Württemberg, 20.03.2018 - 11 K 1067/18

    EuGH-Vorlage: Geänderte Feststellung der anzurechnenden Menge Überschusszucker - …

  • EuGH, 10.11.2005 - C-307/03

    Italien / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-285/93   

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https://dejure.org/1995,25934
Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-285/93 (https://dejure.org/1995,25934)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.06.1995 - C-285/93 (https://dejure.org/1995,25934)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1995 - C-285/93 (https://dejure.org/1995,25934)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau gegen Hauptzollamt Rosenheim.

    Zusätzliche Abgabe für Milch - Referenzmenge für Direktverkäufe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-4069
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 17.05.1988 - 84/87

    Erpelding / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-285/93
    (13) - Vgl. z. B. Urteile vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 84/87, Erpelding, Slg. 1988, 2647, Randnr. 26, vom 27. Mai 1993 in der Rechtssache C-290/91, Peter, Slg. 1993, I-2981, Randnr. 13, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-351/92, Graf, Slg. 1994, I-3361, Randnr. 26.

    (14) - Vgl. das in der vorstehenden Fußnote zitierte Urteil Erpelding, Randnr. 26.

  • EuGH, 02.05.1990 - 357/88

    Hopermann / BALM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-285/93
    33 ff., vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache 357/88, Hopermann, Slg. 1990, I-1669, Randnrn.

    (20) - In Anbetracht dieser besonderen Funktion der Frist für die Einreichung des "Registrierungsantrags" ist die Festsetzung dieser Frist als "Durchführungsbestimmung" der Zusatzabgabenregelung anzusehen, die durch die Ermächtigungsvorschrift in Artikel 5c Absatz 7 der Verordnung Nr. 804/68 gedeckt ist, auf die u. a. die Verordnung Nr. 1371/84 der Kommission gestützt ist (vgl. Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-118/89, Lingenfelser, Slg. 1990, I-2637, Randnr. 11, und vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-345/88, Butterabsatz Osnabrück-Emsland, Slg. 1990, I-159, Randnr. 9, sowie das in der vorangehenden Fußnote zitierte Urteil Hopermann, Randnr. 7).

  • EuGH, 05.10.1988 - 129/87

    Fingruth / Caisse de pension des employés privés

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-285/93
    25 und 26. Vgl. auch das Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 129/87, Fingruth, Slg. 1988, 6121, Randnr. 15.

    (26) - Vgl. das in Fußnote 24 zitierte Urteil Fingruth, Randnr. 15.

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