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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 06.07.2000 - C-407/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,661
EuGH, 06.07.2000 - C-407/98 (https://dejure.org/2000,661)
EuGH, Entscheidung vom 06.07.2000 - C-407/98 (https://dejure.org/2000,661)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - C-407/98 (https://dejure.org/2000,661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG Art. 141 Abs. 4; ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 4

  • Europäischer Gerichtshof

    Abrahamsson und Anderson

    "Begriff .einzelstaatliches Gericht' - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Positive Maßnahme zugunsten von Frauen - Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht"

  • EU-Kommission PDF

    Abrahamsson und Anderson

    EG-Vertrag, Artikel 177 [jetzt Artikel 234 EG]
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) - Begriff - Överklagandenämnd för Högskolan mit Zuständigkeit für Beschwerden im Hochschulbereich - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Abrahamsson und Anderson

  • Wolters Kluwer

    Begriff "einzelstaatliches Gericht"; Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen; Positive Maßnahme zugunsten von Frauen; Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 EG-Vertrag [jetzt Artikel 234 EG] - Begriff - Överklagandenämnd för Högskolan mit Zuständigkeit für Beschwerden im Hochschulbereich - Einbeziehung - [EG-Vertrag, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    SOZIALPOLITIK - DIE VORRANGIGE EINSTELLUNG VON FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DARF NICHT AUTOMATISCH ERFOLGEN UND AUSSCHLIESSLICH AUF IHRER ZUGEHÖRIGKEIT ZUM UNTERREPRÄSENTIERTEN GESCHLECHT BERUHEN, WENN IHRE QUALIFIKATION BEI OBJEKTIVER BEURTEILUNG NICHT DER ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst; vorrangige Einstellung von Frauen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Överklagandenämnden för Högskolan - Auslegung des Artikels 2 Absätze 1 und 4 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-5539
  • NJW 2000, 2653
  • NVwZ 2000, 1159 (Ls.)
  • EuZW 2000, 540
  • NZA 2000, 935
  • FamRZ 2000, 1561 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1761
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.10.1995 - C-450/93

    Kalanke ./. Freie Hansestadt Bremen - Frauenquote im öffentlichen Dienst

    Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-407/98
    Herr Anderson trug vor, die Berufung verstoße sowohl gegen § 3 der Verordnung 1995:936 als auch gegen das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051).

    Der Gerichtshof habe sich zwar im Urteil Kalanke und im Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363) in gewissem Umfang mit der Bedeutung der Ausnahme des Artikels 2 Absatz 4 der Richtlinie vom Grundsatz der Gleichbehandlung befaßt, doch sei es nicht offensichtlich unnötig, den Gerichtshof gemäß Artikel 177 des Vertrages um die Auslegung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts zu ersuchen.

    Im Gegensatz zu den nationalen Regelungen über positive Diskriminierung, mit denen sich der Gerichtshof in den Urteilen Kalanke, Marschall und Badeck u. a. befaßt hat, erlaubt es die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung, einem Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang einzuräumen, der zwar hinreichend qualifiziert ist, aber nicht die gleiche Qualifikation wie Bewerber des anderen Geschlechts besitzt.

  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-407/98
    Der Gerichtshof habe sich zwar im Urteil Kalanke und im Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363) in gewissem Umfang mit der Bedeutung der Ausnahme des Artikels 2 Absatz 4 der Richtlinie vom Grundsatz der Gleichbehandlung befaßt, doch sei es nicht offensichtlich unnötig, den Gerichtshof gemäß Artikel 177 des Vertrages um die Auslegung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts zu ersuchen.
  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON …

    Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-407/98
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-158/97 (Badeck u. a., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 23) entschieden, daß eine Maßnahme, nach der weibliche Bewerber in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, vorrangig befördert werden sollen, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, - wenn sie weiblichen Bewerbern, die die gleiche Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber besitzen, keinen automatischen und unbedingten Vorrang einräumt und - wenn die Bewerbungen Gegenstand einer objektiven Beurteilung sind, bei der die besondere persönliche Lage aller Bewerber berücksichtigt wird.
  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa u.a. - "Begriff des nationalen Gerichts im Sinne von Artikel 177 …

    Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-407/98
    Zur Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob eine Einrichtung Gerichtscharakter im Sinne dieser Bestimmung besitzt, stellt der Gerichtshof auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch diese Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteil vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 33).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für …

    Diese haben dabei die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der Richtlinie anzuwenden und zu beachten, daß diese Gründe ihrerseits keine diskriminierende Wirkung gegenüber Frauen haben (…EuGH 11. November 1997 - C-409/95 - aaO;… 28. März 2000 - C-158/97 - aaO; 6. Juli 2000 - C-407/98 - EuGHE I 2000, 5539; BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211; Mallossek Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG und ihre Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht S. 161;… Schiek Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder 2. Aufl. Rn. 281 f., 2634).

    cc) Die Berücksichtigung des Dienstalters ist im Rahmen einer Härtefallregelung nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH 28. März 2000 - C-158/97 - EUGHE I 2000, 1875; 6. Juli 2000 - C-407/98 - EUGHE I 2000, 5539).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE …

    51 Der erste, externe, Aspekt setzt voraus, dass die Stelle vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteilens ihrer Mitglieder im Hinblick auf die ihnen unterbreiteten Rechtsstreite gefährden könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Februar 1999 in der Rechtssache C-103/97, Köllensperger und Atzwanger, Slg. 1999, I-551, Randnr. 21, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-407/98, Abrahamsson und Anderson, Slg. 2000, I-5539, Randnr. 36; vgl. hierzu auch Urteil des EGMR vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache Campbell und Fell/Vereinigtes Königreich, Serie A Nr. 80, § 78).

    Dieser Aspekt verlangt, dass Sachlichkeit obwaltet (vgl. in diesem Sinne Urteil Abrahamsson und Anderson, Randnr. 32) und neben der strikten Anwendung der Rechtsnormen keinerlei Interesse am Ausgang des Rechtsstreits besteht.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11

    Beförderung und Frauenförderung

    Dagegen sind nationale Regelungen zulässig, die den Bewerberinnen in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation den Vorrang einräumen, wenn dies zur Erfüllung der Zielvorgaben des Frauenförderplans erforderlich ist und keine Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen, sofern diese Regelungen gewährleisten, dass die Bewerbungen Gegenstand einer objektiven Beurteilung sind, bei der die besondere persönliche Lage aller Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt wird (Urteil vom 28.03.2000 - Rs. C-158/97 -, EuGHE 2000 I S. 01875 "Badeck u.a." zum hessischen Gleichberechtigungsgesetz; vgl. auch Urteil vom 11.11.1997 - Rs C-409/95 -, EuGHE 1997 I S. 6383 "Marschall" zum nordrhein-westfälischen Beamtengesetz; Urteil vom 06.07.2000 - Rs C-407/98 -, EuGHE 2000 I S. 05539 "Abrahamsson und Anderson" zum schwedischen Gleichstellungsgesetz).

    Der Antragsgegner wird die insoweit erforderliche Einzelfallprüfung, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt (vgl. dazu, dass die Auswahlmethode nicht außer Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen darf, EuGH, Urteil vom 06.07.2000, a.a.O.), vornehmen müssen, wenn er bei der neu zu treffenden Auswahlentscheidung zu dem Ergebnis gleicher Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern kommt.

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   Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1999 - C-407/98   

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https://dejure.org/1999,13366
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.11.1999 - C-407/98 (https://dejure.org/1999,13366)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. November 1999 - C-407/98 (https://dejure.org/1999,13366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Abrahamsson und Anderson

  • EU-Kommission PDF

    Katarina Abrahamsson und Leif Anderson gegen Elisabet Fogelqvist.

    Begriff "einzelstaatliches Gericht" - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Positive Maßnahme zugunsten von Frauen - Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-5539
 
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