Rechtsprechung
| EuGH, 07.10.2004 - C-189/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
EGV Art. 49; ; Richtlinie 89/48/EWG; ; Richtlinie 92/51/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Niederlande
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Dienstleistungsfreiheit - Beschränkungen - Private Sicherheitsdienste
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande
Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr
- Wolters Kluwer
Gemeinschaftsweite Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise ; Verstoß gegen Art. 49 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft (EGV); Beschränkungen der Tätigkeit der privaten Sicherheitsdienste und Detekteien ; Kostenpflichtige Erlaubnis als Voraussetzung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Niederlande
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Dienstleistungsfreiheit - Beschränkungen - Private Sicherheitsdienste
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV ("Kommission/ Niederlande")
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich der Niederlande, eingereicht am 5. Mai 2003
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG sowie Richtlinien 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. L 19, S. 16), und ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
- EuGH, 07.10.2004 - C-189/03
Papierfundstellen
- Slg. 2004, I-9289
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 09.03.2000 - C-355/98
Kommission / Belgien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
Auszug aus EuGH, 07.10.2004 - C-189/03
Insbesondere berücksichtige die fragliche nationale Regelung nicht die Verpflichtungen, denen die Dienstleistungserbringer bereits in ihrem Niederlassungsmitgliedstaat nachkommen müssten (vgl. Urteil vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-355/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-1221), und habe ungerechtfertigte zusätzliche Kosten zur Folge (vgl. Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803).17 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt eine nationale Regelung, die die Erbringung bestimmter Dienstleistungen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen im Inland von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit im Sinne von Artikel 49 EG dar (vgl. u. a. Urteile Vander Elst, Randnr. 15, und Kommission/Belgien, Randnr. 35).
18 Der Gerichtshof hat in Bezug auf Regelungen, die den von der Kommission mit ihrer ersten Rüge beanstandeten Regelungen entsprechen, und angesichts eines dem Verteidigungsvorbringen der niederländischen Regierung ähnlichen Vorbringens entschieden, dass eine solche Beschränkung nicht gerechtfertigt sein kann, weil sie, indem sie eine Berücksichtigung der Verpflichtungen ausschließt, denen der grenzüberschreitende Dienstleister in seinem Herkunftsmitgliedstaat unterliegt, jedenfalls über das hinausgeht, was zur Erreichung des verfolgten Zweckes, eine strenge Kontrolle dieser Tätigkeiten zu gewährleisten, erforderlich ist (Urteile Kommission/Belgien, Randnrn.
Diese Voraussetzung sei unverhältnismäßig, da diese abgeordneten Bediensteten jedenfalls bereits im Besitz eines vom Herkunftsmitgliedstaat ausgestellten Personalausweises oder Reisepasses seien (vgl. Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 40).
27 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich hierzu, dass die Verpflichtung der Bediensteten eines privaten Sicherheitsdienstes und einer Detektei, im Besitz eines Ausweises sein zu müssen, der von den Behörden des Mitgliedstaats ausgestellt wurde, in dem die Dienstleistung erbracht wird, ebenfalls als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs anzusehen ist, soweit die mit der Ausstellung eines solchen Ausweises verbundenen Formalitäten die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen verteuern können (vgl. Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 39).
28 Zu der Frage, ob diese Maßnahme durch die von der niederländischen Regierung geltend gemachte Notwendigkeit des Schutzes der Bürger gerechtfertigt sein kann, führt die Kommission zu Recht aus, dass die Beschäftigten der betreffenden Unternehmen, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben, jedenfalls im Besitz eines Personalausweises oder eines Reisepasses sein müssen und dass diese Dokumente zur Bestimmung ihrer Identität ausreichen (vgl. Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 40).
- EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Vander Elst / Office des migrations internationales
Auszug aus EuGH, 07.10.2004 - C-189/03
Insbesondere berücksichtige die fragliche nationale Regelung nicht die Verpflichtungen, denen die Dienstleistungserbringer bereits in ihrem Niederlassungsmitgliedstaat nachkommen müssten (vgl. Urteil vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-355/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-1221), und habe ungerechtfertigte zusätzliche Kosten zur Folge (vgl. Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803).17 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt eine nationale Regelung, die die Erbringung bestimmter Dienstleistungen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen im Inland von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit im Sinne von Artikel 49 EG dar (vgl. u. a. Urteile Vander Elst, Randnr. 15, und Kommission/Belgien, Randnr. 35).
- EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
Kommission / Portugal
Auszug aus EuGH, 07.10.2004 - C-189/03
36 bis 38, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-171/02, Kommission/Portugal, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 60). - EuGH, 09.03.2000 - C-358/98
Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus EuGH, 07.10.2004 - C-189/03
Jedenfalls kann nach ständiger Rechtsprechung eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, nicht als rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag angesehen werden (vgl. u. a. Urteil vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-358/98, Kommission/Italien, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17).
- EuGH, 13.12.2007 - C-465/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
Rn. 58 Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Regelung eines Mitgliedstaats, die die Erbringung bestimmter Dienstleistungen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen im Inland von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne von Art. 49 EG dar (vgl. u. a. Urteile vom 9. August 1994, Vander Elst, C-43/93, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 15, Kommission/Belgien, Randnr. 35, vom 7. Oktober 2004, Kommission/Niederlande, C-189/03, Slg. 2004, I-9289, Randnr. 17, und vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-134/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 23).Rn. 64 Indem die italienischen Rechtsvorschriften im vorliegenden Fall für die Erteilung einer Lizenz nicht die Berücksichtigung der Verpflichtungen vorsehen, denen der grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer im Mitgliedstaat seiner Niederlassung bereits unterliegt, gehen sie über das hinaus, was zur Erreichung des vom nationalen Gesetzgeber verfolgten Ziels, eine strenge Kontrolle der in Frage stehenden Tätigkeiten zu gewährleisten, erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 38, vom 29. April 2004, Kommission/Portugal, C-171/02, Slg. 2004, I-5645, Randnr. 60, Kommission/Niederlande, Randnr. 18, und vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, Randnr. 25).
Jedenfalls kann nach ständiger Rechtsprechung eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, nicht als rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag angesehen werden (vgl. insbesondere Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 19).
Rn. 93 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Bedingung, wonach die Angehörigen des Personals eines privaten Sicherheitsunternehmens einer erneuten besonderen Erlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat bedürfen, eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dieses Unternehmens im Sinne von Art. 49 EG darstellt, da sie nicht die im Herkunftsmitgliedstaat bereits durchgeführten Kontrollen und Überprüfungen berücksichtigt (Urteile Kommission/Portugal, Randnr. 66, Kommission/Niederlande, Randnr. 30, und vom 26. Januar 2006, Kommission/Spanien, Randnr. 55).
- EuGH, 26.01.2006 - C-514/03
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG …
55 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Bedingung, wonach die Angehörigen des Personals eines privaten Sicherheitsunternehmens einer erneuten besonderen Erlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat bedürfen, eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dieses Unternehmens im Sinne von Artikel 49 EG darstellt, da sie nicht die im Herkunftsmitgliedstaat bereits durchgeführten Kontrollen und Überprüfungen berücksichtigt (Urteile Kommission/Portugal, Randnr. 66, und vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-189/03, Kommission/Niederlande, Slg. 2004, I-9289, Randnr. 30). - EuGH, 18.07.2007 - C-134/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung - Freier Dienstleistungsverkehr - …
Rn. 23 Es ist zunächst festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine nationale Regelung, die die Erbringung von Dienstleistungen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen im Inland von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne von Art. 49 EG darstellt (vgl. u. a. Urteile vom 7. Oktober 2004, Kommission/Niederlande, C-189/03, Slg. 2004, I-9289, Randnr. 17, und vom 21. September 2006, Kommission/Österreich, C-168/04, Slg. 2006, I-9041, Randnr. 40).Rn. 25 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, geht eine nationale Regelung, die eine Berücksichtigung der Verpflichtungen ausschließt, denen der grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer in dem Mitgliedstaat seiner Niederlassung bereits unterliegt, über das hinaus, was zur Erreichung des verfolgten Zieles, eine strenge Kontrolle der in Frage stehenden Tätigkeiten zu gewährleisten, erforderlich ist (Urteil vom 29. April 2004, Kommission/Portugal, C-171/02, Slg. 2004, I-5645, Randnr. 60, und Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 18).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG …
Vgl. auch zur Rechtsprechung zu Bewachungs- und privaten Sicherheitsdienstleistungen: Urteile des Gerichtshofes vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-355/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-1221, Randnr. 35), vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-171/02 (Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-5645, Randnr. 60) und vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-189/03 (Kommission/Niederlande, Slg. 2004, I-9289, Randnr. 17).In diesem Sinne hat der Gerichtshof ebenfalls über die niederländische Regelung entschieden, die die Ausübung der Tätigkeit eines privaten Sicherheitsdienstes im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs an eine Zulassung gebunden hatte (vgl. Urteil Kommission/Niederlande, Randnrn.
- VGH Bayern, 24.10.2023 - 22 ZB 23.1347
Erfolgloser Zulassungsantrag: Gleichwertigkeit einer litauischen …
Die Bildungsminister der EU und das Europäische Parlament haben mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) einen gemeinsamen Referenzrahmen als Übersetzungsinstrument zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus beschlossen (vgl. Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 (2017/C 189/03)).Entgegen den Empfehlungen des Rates vom 22. Mai 2017 (2017/C 189/03), wonach die Nationalstaaten den EQR verwenden sollen, und dem? oben genannten Befehl? vom 23. März 2015 enthält die Bestätigung vom 25. November 2020 anders als die Diplomurkunde vom 5. Dezember 2019 keine Aussage über das mit fakultativen Zusatzkursen verbundene Qualifikationsniveau.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2025 - C-271/23
Generalanwältin Medina: Mit der Abstimmung entgegen dem Beschluss des Rates zur …
{FN:128} Vgl. z. B. Urteil vom 13. Oktober 1993, Kommission/Spanien (C-378/92, EU:C:1993:843), vom 9. November 1999, Kommission/Italien (C-365/97, EU:C:1999:544), und vom 7. Oktober 2004, Kommission/Niederlande (C-189/03, EU:C:2004:597). - Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03
Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier …
{FN:6} - Urteil vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-189/03 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), mit meinen Schlussanträgen vom 22. Juni 2004.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Niederlande
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Dienstleistungsfreiheit - Beschränkungen - Private Sicherheitsdienste
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande
Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
- EuGH, 07.10.2004 - C-189/03
Papierfundstellen
- Slg. 2004, I-9289
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Corsten - "Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 64/427/EWG - Handwerkliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
{FN:17} - Urteil Schnitzer (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 35), Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98 (Corsten, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 39), Urteil Säger (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 15).Auch das Urteil Corsten (zitiert in Fußnote 17, Randnrn. 31 und 35) basiert auf dieser Überlegung.
{FN:23} - So auch - bezogen auf Handwerksberufe - das Urteil Corsten (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 31).
{FN:25} - So - bezogen auf die Pflicht zur Eintragung in eine Handwerksrolle - das Urteil Corsten (zitiert in Fußnote 17, Randnrn. 45, 47 und 48); vgl. auch das Urteil Schnitzer (zitiert in Fußnote 11, Randnrn. 36 bis 39).
- EuGH, 22.01.2002 - C-390/99
Canal Satélite Digital - "Artikel 30 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
{FN:18} - Urteil vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99 (Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 39).{FN:20} - Vgl. in diesem Sinne etwa das Urteil Canal Satélite Digital (zitiert in Fußnote 18, Randnr 37, mit weiteren Nachweisen).
Für den Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs vgl. etwa das Urteil Canal Satélite Digital (zitiert in Fußnote 18, Randnr 37).
{FN:33} - Urteil Canal Satélite Digital (zitiert in Fußnote 18, Randnr 35, mit weiteren Nachweisen).
- EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
{FN:12} - Urteil vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-42/02 (Lindman, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20); vgl. auch die Urteile vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93 (Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14), vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-154/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659, Randnr. 12) und vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90 (Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12).{FN:13} - Urteile Säger (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 14), Vander Elst (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 15) und Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 35).
{FN:17} - Urteil Schnitzer (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 35), Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98 (Corsten, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 39), Urteil Säger (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 15).
{FN:19} - Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80 (Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17); Urteile Säger (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 15), Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 37), Corsten (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 35), Canal Satélite Digital (zitiert in Fußnote 18, Randnrn. 36 bis 38) und Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnrn. 60 und 66).
- EuGH, 09.03.2000 - C-355/98
Kommission / Belgien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
{FN:3} - Urteil vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-355/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-1221).{FN:27} - Urteile Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 39) und Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 66).
{FN:28} - Die Kommission verweist auf das Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 40).
- EuGH, 29.10.1998 - C-114/97
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
{FN:2} - Urteil vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-114/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-6717).Insbesondere durch die zu schützenden gewichtigen Rechtsgüter (vgl. oben, Nr. 32) unterscheidet sich der vorliegende Fall übrigens auch von anderen Ausweispflichten, wie etwa derjenigen für Touristenführer, die dem Urteil vom 22. März 1994 in der Rechtssache C-375/92 (Kommission/Spanien, Slg. 1994, I-923, Randnr. 21 mit weiteren Nachweisen) zugrunde lag.
- EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
Kommission / Portugal
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
{FN:5} - Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-171/02 (Kommission/Portugal, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).{FN:29} - So auch Generalanwalt Alber in seinen Schlussanträgen vom 16. September 2003 in der Rechtssache C-171/02 (Kommission/Portugal, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 88).
- EuGH, 20.02.1979 - 120/78
Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
{FN:21} - Ständige Rechtsprechung seit dem Urteil "Cassis de Dijon" vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe-Zentral, Slg. 1979, 649, Randnr. 8). - EuGH, 10.05.1995 - C-384/93
Alpine Investments / Minister van Financiën
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
{FN:22} - Die Tatsache allein, dass ein Mitgliedstaat weniger strenge Vorschriften erlässt als ein anderer bedeutet nicht, dass dessen Vorschriften unverhältnismäßig und folglich mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sind; vgl. die Urteile vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93 (Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 51), vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95 (Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 42), vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-108/96 (Mac Quen, Slg. 2001, I-837, Randnrn. - EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
Reisebüro Broede / Sandker
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
{FN:22} - Die Tatsache allein, dass ein Mitgliedstaat weniger strenge Vorschriften erlässt als ein anderer bedeutet nicht, dass dessen Vorschriften unverhältnismäßig und folglich mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sind; vgl. die Urteile vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93 (Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 51), vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95 (Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 42), vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-108/96 (Mac Quen, Slg. 2001, I-837, Randnrn. - EuGH, 17.12.1981 - 279/80
Webb
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
{FN:19} - Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80 (Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17); Urteile Säger (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 15), Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 37), Corsten (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 35), Canal Satélite Digital (zitiert in Fußnote 18, Randnrn. 36 bis 38) und Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnrn. 60 und 66). - EuGH, 01.02.2001 - C-108/96
Mac Quen u.a. - "Auslegung der Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) sowie …
- EuGH, 11.07.2002 - C-294/00
Gräbner - "Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - …
- EuGH, 22.03.1994 - C-375/92
Kommission / Spanien
- EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
- EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Vander Elst / Office des migrations internationales
- EuGH, 11.12.2003 - C-215/01
DIE VERPFLICHTUNG ZUR EINTRAGUNG IN DIE HANDWERKSROLLE VERSTÖSST GEGEN DIE …
- EuGH, 13.11.2003 - C-42/02
Lindman - "Freier Dienstleistungsverkehr - Lotteriescheine - Betrag, der bei …
- EuGH, 26.02.1991 - C-154/89
Kommission / Frankreich
- EuGH, 31.05.2001 - C-283/99
Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-134/03
Viacom Outdoor
{FN:42} - Vgl. in diesem Sinne, statt vieler, die in Fußnote 41 zitierten Urteile Corsica Ferries France (Randnrn. 3, 4 und 60) und Sea-Land Service (Randnrn. 38 und 42) sowie Nr. 25 meiner Schlussanträge vom 22. Juni 2004 in der Rechtssache C-189/03 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
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