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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 19.03.2009 - C-275/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10632
EuGH, 19.03.2009 - C-275/07 (https://dejure.org/2009,10632)
EuGH, Entscheidung vom 19.03.2009 - C-275/07 (https://dejure.org/2009,10632)
EuGH, Entscheidung vom 19. März 2009 - C-275/07 (https://dejure.org/2009,10632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Carnets TIR - Zölle - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung - Frist - Verzugszinsen - Verbuchungsregeln

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Carnets TIR - Zölle - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung - Frist - Verzugszinsen - Verbuchungsregeln

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Carnets TIR - Zölle - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung - Frist - Verzugszinsen - Verbuchungsregeln

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Carnets TIR - Zölle - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung - Frist - Verzugszinsen - Verbuchungsregeln“

  • Wolters Kluwer

    Ungebründete Rückforderung der Kommission bei nachträglich festgestelltem korrekten Verfahren nach dem TIR-Übereinkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Carnets TIR - Zölle - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung - Frist - Verzugszinsen - Verbuchungsregeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Carnets TIR - Zölle - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung - Frist - Verzugszinsen - Verbuchungsregeln

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 8. Juni 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Italienische Republik

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 1552/89 Art 6 Abs 2 Buchst a, EGV 1150/2000 Art 6 Abs 3 Buchst a, EWGBes 376/88, EGBes 728/94, TIRÜbk, EWGV 1552/89 Art 8, EWGV 1552/89 Art 11
    Euratom, Eigenmittel der Gemeinschaften, Verzugszinsen, Verbuchung von Zöllen, Gutschrift von Zöllen, A-Buchführung bei Versandverfahren, TIR-Übereinkommen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 8 und 11 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 155, S. 1) und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-2005
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.04.2005 - C-104/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2009 - C-275/07
    Eine solche Auslegung steht damit im Einklang mit dem Ziel, zu gewährleisten, dass die Zollbehörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland, C-104/02, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 69).

    Rn. 79 Infolgedessen gilt die Zollschuld bei Ablauf der von der Abgangsstelle gesetzten Frist als entstanden und der Hauptverpflichtete als der Zollschuldner (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 72, und Kommission/Deutschland, Randnr. 81).

    Wenn sich folglich später erweisen sollte, dass das Versandverfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist, kann der Hauptverpflichtete eine Erstattung der gezahlten Beträge erwirken (vgl. in diesem Sinne Kommission/Deutschland, Randnr. 88).

    Diese Auslegung ist auch geboten, um zu garantieren, dass die zuständigen Behörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer wirkungsvollen und schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 69).

    Rn. 93 Ungeachtet des Umstands, dass die italienischen Behörden den bürgenden Verband nicht benachrichtigt haben, ist davon auszugehen, dass bei Ablauf der Höchstfrist von drei Jahren nach der Annahme des Carnet TIR ein Anspruch der Gemeinschaft auf die Eigenmittel entstanden ist, und zwar um zu garantieren, dass die zuständigen Behörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer wirkungsvollen und schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 69).

  • EuGH, 14.04.2005 - C-460/01

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2009 - C-275/07
    Diese Verzugszinsen können unabhängig davon verlangt werden, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt ist (vgl. Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Niederlande, C-460/01, Slg. 2005, I-2613, Randnr. 91).

    Rn. 68 Im Rahmen eines externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens sind die Zollbehörden spätestens bei Ablauf der Dreimonatsfrist des Art. 379 Abs. 2 der Durchführungsverordnung in der Lage, den Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen, also spätestens bei Ablauf einer Frist von 14 Monaten nach dem Zeitpunkt der Registrierung der Versandanmeldung (vgl. Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 71).

    Rn. 79 Infolgedessen gilt die Zollschuld bei Ablauf der von der Abgangsstelle gesetzten Frist als entstanden und der Hauptverpflichtete als der Zollschuldner (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 72, und Kommission/Deutschland, Randnr. 81).

    Diese Verzugszinsen können unabhängig davon verlangt werden, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt ist (Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Niederlande, Randnr. 91).

  • EuGH, 15.11.2005 - C-392/02

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2009 - C-275/07
    Die Mitteilung an den Abgabenschuldner hat zu erfolgen, sobald die zuständigen Zollbehörden in der Lage sind, den sich aus einer Zollschuld ergebenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Abgabenpflichtigen zu bestimmen (Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark, C-392/02, Slg. 2005, I-9811, Randnr. 61).

    Rn. 100 Drittens schließlich hat der Gerichtshof zwar eingeräumt, dass, wenn ein von den Zollbehörden eines Mitgliedstaats begangener Fehler dazu führt, dass der Abgabenpflichtige den Betrag der betreffenden Abgaben nicht entrichten muss, dies nicht die Verpflichtung des fraglichen Mitgliedstaats berühren kann, Verzugszinsen sowie die Abgaben abzuführen, die im Rahmen der Zurverfügungstellung der Eigenmittel hätten festgestellt werden müssen (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 63).

    Rn. 101 Die vorliegende Rechtssache unterscheidet sich jedoch von der Rechtssache, in der das genannte Urteil Kommission/Dänemark ergangen ist, da sich später erwiesen hat, dass die Sendungen von der Bestimmungsstelle rechtzeitig gestellt worden sind, so dass die Zollschulden nicht mehr bestehen.

  • EuGH, 05.10.2006 - C-377/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2009 - C-275/07
    Rn. 84 Da Art. 379 Abs. 1 der Durchführungsverordnung gewährleisten soll, dass die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen und wirkungsvollen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaften einheitlich und sorgfältig angewandt werden, muss die Mitteilung der Zuwiderhandlung oder Unregelmäßigkeit auf jeden Fall so rasch wie möglich erfolgen, d. h. sobald die Zollbehörden Kenntnis von dieser Zuwiderhandlung oder Unregelmäßigkeit erlangt haben, und damit gegebenenfalls deutlich vor Ablauf der in diesem Artikel genannten Höchstfrist von elf Monaten (vgl. entsprechend Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien, C-377/03, Slg. 2006, I-9733, Randnr. 69, und Kommission/Niederlande, C-312/04, Slg. 2006, I-9923, Randnr. 54).

    Rn. 91 Aus Art. 455 Abs. 1 der Durchführungsverordnung in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 und 2 des TIR-Übereinkommens folgt, dass die Aufforderung zur Zahlung der Zollschuld im Fall der Nichterledigung des Carnet TIR grundsätzlich spätestens drei Jahre nach der Annahme des Carnet erfolgen muss (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 68).

  • EuGH, 03.04.2008 - C-230/06

    Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2009 - C-275/07
    Rn. 87 Mangels Mitteilung an den Hauptverpflichteten wie im vorliegenden Fall ist dieser nicht zur Zahlung der Zollschuld verpflichtet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. April 2008, Militzer & Münch, C-230/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 39).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-312/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2009 - C-275/07
    Rn. 84 Da Art. 379 Abs. 1 der Durchführungsverordnung gewährleisten soll, dass die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen und wirkungsvollen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaften einheitlich und sorgfältig angewandt werden, muss die Mitteilung der Zuwiderhandlung oder Unregelmäßigkeit auf jeden Fall so rasch wie möglich erfolgen, d. h. sobald die Zollbehörden Kenntnis von dieser Zuwiderhandlung oder Unregelmäßigkeit erlangt haben, und damit gegebenenfalls deutlich vor Ablauf der in diesem Artikel genannten Höchstfrist von elf Monaten (vgl. entsprechend Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien, C-377/03, Slg. 2006, I-9733, Randnr. 69, und Kommission/Niederlande, C-312/04, Slg. 2006, I-9923, Randnr. 54).
  • EuGH, 07.02.2018 - C-304/16

    Ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter …

    Hätte der Unionsgesetzgeber aber den Anwendungsbereich von Art. 1 Abs. 5 beschränken wollen, so hätte er dies ausdrücklich vorsehen können (vgl. entsprechend Urteil vom 19. März 2009, Kommission/Italien, C-275/07, EU:C:2009:169, Rn. 99).
  • EuGH, 07.02.2018 - C-643/16

    American Express - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2015/2366 - …

    Hätte der Unionsgesetzgeber aber den Anwendungsbereich dieser Bestimmung beschränken wollen, so hätte er dies ausdrücklich vorsehen können (vgl. entsprechend Urteil vom 19. März 2009, Kommission/Italien, C-275/07, EU:C:2009:169, Rn. 99).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-334/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …

    Rn. 50 Was schließlich die Verpflichtung der Italienischen Republik angeht, den den festgestellten Abgaben entsprechenden Betrag der Kommission zur Verfügung zu stellen, ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung, wenn ein von den Zollbehörden eines Mitgliedstaats begangener Fehler dazu führt, dass der Abgabenpflichtige den Betrag der betreffenden Abgaben nicht entrichten muss, dies nicht die Verpflichtung des fraglichen Mitgliedstaats in Frage stellen kann, die festgestellten Abgaben und Verzugszinsen abzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 63, und vom 19. März 2009, Kommission/Italien, C-275/07, Slg. 2009, I-2005, Randnr. 100).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-442/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Rn. 94 Nach Art. 11 der Verordnung Nr. 1552/89 hat der betreffende Mitgliedstaat bei verspäteter Gutschrift auf dem in Art. 9 Abs. 1 dieser Verordnung genannten Konto Verzugszinsen für die gesamte Dauer des Verzugs zu zahlen (vgl. Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Niederlande, C-460/01, Slg. 2005, I-2613, Randnr. 91, und vom 19. März 2009, Kommission/Italien, C-275/07, Slg. 2009, I-2005, Randnr. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation) …

    {FN:227} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (…C-275/04, EU:C:2006:641, Rn. 68), vom 5. Oktober 2006, Kommission/Niederlande (…C-312/04, EU:C:2006:643, Rn. 54), vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (…C-377/03, EU:C:2006:638, Rn. 69), und vom 19. März 2009, Kommission/Italien (C-275/07, EU:C:2009:169, Rn. 84).
  • EuGH, 17.06.2010 - C-423/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel - …

    Rn. 50 Nach Art. 11 der Verordnungen Nrn. 1552/89 und 1150/2000 hat der betreffende Mitgliedstaat bei verspäteter Gutschrift auf dem in Art. 9 Abs. 1 der jeweiligen Verordnung genannten Konto Verzugszinsen für die gesamte Dauer des Verzugs zu zahlen (vgl. Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 91, und vom 19. März 2009, Kommission/Italien, C-275/07, Slg. 2009, I-2205, Randnr. 66).
  • EuGH, 14.05.2009 - C-161/08

    Internationaal Verhuis- en Transportbedrijf Jan de Lely - Freier Warenverkehr - …

    Rn. 35 Art. 11 Abs. 1 des TIR-Übereinkommens sieht vor, dass die zuständigen Behörden vom bürgenden Verband die Zahlung der in Art. 8 Abs. 1 und 2 des TIR-Übereinkommens vorgesehenen Beträge nur verlangen können, wenn sie dem bürgenden Verband innerhalb eines Jahres nach der Annahme eines Carnet TIR durch die Zollbehörden die Nichterledigung oder die Erledigung unter Vorbehalt schriftlich mitgeteilt haben (vgl. hierzu Urteil vom 19. März 2009, Kommission/Italien, C-275/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 92).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-494/22

    Kommission/ Tschechische Republik (Briquets de poche) - Rechtsmittel - …

    {FN:34} Vgl. z. B. Urteile vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (…C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 63), vom 19. März 2009, Kommission/Italien (C-275/07, EU:C:2009:169, Rn. 100), vom 17. März 2011, Kommission/Portugal (…C-23/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:160, Rn. 60), und vom 3. April 2014, Kommission/Vereinigtes Königreich (…C-60/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:219, Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2017 - C-224/16

    AEBTRI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Externer Versand - …

    {FN:31} Vgl. allgemein zu den Verpflichtungen nach dem TIR-Übereinkommen Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637), vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (C-377/03, EU:C:2006:638), und vom 19. März 2009, Kommission/Italien (C-275/07, EU:C:2009:169).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29579
Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07 (https://dejure.org/2008,29579)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.06.2008 - C-275/07 (https://dejure.org/2008,29579)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - C-275/07 (https://dejure.org/2008,29579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zollkodex der Gemeinschaften - TIR-Übereinkommen - Zollschuld - Eigenmittel der Gemeinschaften - Verspätete Gutschrift auf das Eigenmittelkonto - Verzugszinsen - Ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zollkodex der Gemeinschaften - TIR-Übereinkommen - Zollschuld - Eigenmittel der Gemeinschaften - Verspätete Gutschrift auf das Eigenmittelkonto - Verzugszinsen - Ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

    Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zollkodex der Gemeinschaften - TIR-Übereinkommen - Zollschuld - Eigenmittel der Gemeinschaften - Verspätete Gutschrift auf das Eigenmittelkonto - Verzugszinsen - Ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens“

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-2005
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07
    In diesem Fall kann, wie Generalanwältin Stix-Hackl in Nr. 49 ihrer Schlussanträge in den Rechtssachen Kommission/Niederlande (C-460/01) und Kommission/Deutschland (C-104/02){FN-VERWEIS:28} erläutert hat, der Hauptverpflichtete innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem er die Mitteilung von der nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Versandverfahrens erhalten hat, die Vermutung einer Zollschuld widerlegen, indem er nachweist, dass die Unregelmäßigkeit nicht auf seinem eigenen Verhalten beruht.

    {FN:7} - Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 81), und Kommission/Niederlande (C-460/01, Slg. 2005, I-2613, Randnr. 72).

    {FN:8} - Urteil Kommission/Deutschland (angeführt in Fn. 7, Randnr. 81).

    {FN:22} - Urteil Kommission/Deutschland (angeführt in Fn. 7).

    {FN:24} - Urteile Kommission/Deutschland (angeführt in Fn. 7, Randnr. 81) und Kommission/Niederlande (angeführt in Fn. 7, Randnr. 72).

    {FN:35} - Vgl. Urteile Kommission/Niederlande (C-96/89, angeführt in Fn. 32, Randnr. 38), Kommission/Deutschland (C-104/02, angeführt in Fn. 7, Randnr. 45) und Kommission/Dänemark (C-392/02, angeführt in Fn. 18, Randnr. 67).

    {FN:45} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland (C-104/02, angeführt in Fn. 7, Randnr. 88).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-19/05

    Kommission / Dänemark - Art. 226 EG - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07
    Vgl. ferner meine Schlussanträge vom 10. Juli 2007 in der Rechtssache Kommission/Dänemark (C-19/05, Urteil vom 18. Oktober 2007, Slg. 2007, I-0000, Nr. 65).

    Vgl. ferner meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Dänemark (C-19/05, angeführt in Fn. 18, Nr. 74).

    Vgl. ferner meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Dänemark (C-19/05, angeführt in Fn. 18, Nr. 61).

    {FN:51} - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Dänemark (C-19/05, angeführt in Fn. 18, Nr. 89).

  • EuGH, 07.09.1999 - C-61/98

    De Haan - Zölle - Externes Versandverfahren - Betrug - Entstehung und Erhebung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07
    Der Grundsatz, den der Gerichtshof im Urteil De Haan{FN-VERWEIS:43} aufgestellt hat, kann daher auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

    {FN:41} - Urteil vom 7. September 1999, De Haan (C-61/98, Slg. 1999, I-5003).

    {FN:43} - Urteil De Haan (angeführt in Fn. 41).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-363/00

    Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07
    {FN:30} - Vgl. z. B. Urteil vom 12. Juni 2003, Kommission/Italien (C-363/00, Slg. 2003, I-5767, Randnr. 22).

    {FN:31} - Urteile Kommission/Italien (angeführt in Fn. 30, Randnr. 22) und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (C-275/04, Slg. 2006, I-9883, Randnr. 35).

  • EuGH, 05.10.2006 - C-275/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07
    {FN:31} - Urteile Kommission/Italien (angeführt in Fn. 30, Randnr. 22) und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (C-275/04, Slg. 2006, I-9883, Randnr. 35).

    {FN:36} - Vgl. Urteile Kommission/Niederlande (C-96/89, angeführt in Fn. 32, Randnr. 38), Kommission/Dänemark (C-392/02, angeführt in Fn. 18, Randnr. 67), Kommission/Belgien (C-275/04, angeführt in Fn. 31, Randnr. 74), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (C-378/03, Slg. 2006, I-9805, Randnr. 53).

  • EuGH, 15.11.2005 - C-392/02

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07
    {FN:18} - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed vom 10. März 2005 in der Rechtssache Kommission/Dänemark (C-392/02, Urteil vom 15. November 2005, Slg. 2005, I-9811, Nr. 62).
  • EuGH, 16.05.1991 - C-96/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07
    {FN:32} - Urteile vom 16. Mai 1991, Kommission/Niederlande (C-96/89, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 37), vom 15. Juni 2000, Kommission/Deutschland (C-348/97, Slg. 2000, I-4429, Randnr. 64), und Kommission/Dänemark (C-392/02, angeführt in Fn. 18, Randnr. 60).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-209/97

    Kommission / Rat - "Verordnung (EG) Nr. 515/97 Rechtsgrundlage Artikel 235 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07
    {FN:38} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. November 1999, Kommission/Rat (C-209/97, Slg. 1999, I-8067, Randnr. 29).
  • EuGH, 15.06.2000 - C-348/97

    Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Handel mit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07
    {FN:32} - Urteile vom 16. Mai 1991, Kommission/Niederlande (C-96/89, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 37), vom 15. Juni 2000, Kommission/Deutschland (C-348/97, Slg. 2000, I-4429, Randnr. 64), und Kommission/Dänemark (C-392/02, angeführt in Fn. 18, Randnr. 60).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-378/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07
    {FN:36} - Vgl. Urteile Kommission/Niederlande (C-96/89, angeführt in Fn. 32, Randnr. 38), Kommission/Dänemark (C-392/02, angeführt in Fn. 18, Randnr. 67), Kommission/Belgien (C-275/04, angeführt in Fn. 31, Randnr. 74), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (C-378/03, Slg. 2006, I-9805, Randnr. 53).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-104/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen …

  • EuGH, 14.04.2005 - C-460/01

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation) …

    {FN:221} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Kommission/Italien (C-275/07, EU:C:2008:334, Nr. 82 und Fn. 39).

    {FN:342} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Kommission/Italien (C-275/07, EU:C:2008:334, Nr. 89).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-416/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG …

    Vgl. ferner meine Schlussanträge vom 11. Juni 2008 in der Rechtssache Kommission/Italien (C-275/07, Urteil vom 19. März 2009, Slg. 2009, I-0000, Nr. 73).
  • KG, 14.07.2025 - 2 U 21/22
    Für das deutsche Recht ergibt sich dies auch aus dem Rechtsgedanken des § 217 BGB, wonach mit der Hauptforderung in der Regel auch der Nebenanspruch auf Zinsen verjährt (vgl. auch EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin vom 11.06.2008 in der Rechtssache C-275/07, juris, Fn. 47 zum Grundsatz der Akzessorität von Zinsen nach verschiedenen europäischen Rechtsordnungen einschließlich der tschechischen).
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