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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.10.1999

Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1999 - StB 7/99, 2 BJs 112/97 - 2   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1465
BGH, 13.10.1999 - StB 7/99, 2 BJs 112/97 - 2 (https://dejure.org/1999,1465)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1999 - StB 7/99, 2 BJs 112/97 - 2 (https://dejure.org/1999,1465)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - StB 7/99, 2 BJs 112/97 - 2 (https://dejure.org/1999,1465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 304 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StPO; § 304 Abs. 5 StPO; § 147 Abs. 2 StPO (Art. 103 Abs. 1 GG)
    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der Beschlagnahme; Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung; Rechtliches Gehör bei teilweiser Akteneinsicht

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO; § 304 Abs. 5 StPO
    Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (Tatverdacht; Messbarkeit und Kontrollierbarkeit; gerichtliche Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchung); Gewährung von Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren ...

  • Judicialis

    StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1; ; StPO § 304 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug - Zuständigkeit - Anfechtung - Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 84
  • NStZ 2000, 46 (Ls.)
  • StV 2000, 537
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

    Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

    Eine solche Form der Mitteilung von Tatsachen und Beweismitteln reicht unter den gegebenen Umständen aus (vgl. zum (Teil)Akteneinsichtsrecht bei vollzogener Untersuchungshaft BVerfG NStZ 1994, 551, 552; BGH NStZ 1996, 146).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Damit ist für eine angemessene Begrenzung der Durchsuchungsmaßnahme Sorge getragen und sichergestellt, daß die Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer meßbar und kontrollierbar bleiben (vgl. BVerfGE 96, 44, 51).

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 96, 44 ff.) ist beanstandet worden, daß die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten unterschiedlich gehandhabt wurden.

  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Der Generalbundesanwalt hat nachvollziehbar dargelegt, daß dies die weiteren Ermittlungen gefährdet hätte und deshalb den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfG StV 1990, 483 und NStZ 1999, 414).

    Schließlich stand die Anordnung der Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfG NStZ 1999, 414).

  • BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Rn. 13 Der Senat hat bereits mit dem auf eine Anfrage des 5. Strafsenats ergangenen Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 - entschieden, daß er an seiner früheren Rechtsprechung, wonach zur Entscheidung über Einwände gegen die Art und Weise einer Durchsuchung gemäß §§ 23 ff. EGGVG die zuständigen Oberlandesgerichte berufen sind (vgl. BGHSt 28, 206; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - StB 5/98), nicht mehr festhält.

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97

    Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines …

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

    Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

  • BGH, 01.06.1984 - StB 7/84

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer …

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    § 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Rn. 4 1. Die Beschwerden sind, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wenden, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ff.; BVerfG NStZ-RR 1997, 330; BGH, Beschl. vom 3. September 1997 - StB 12/97).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung …

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Rn. 8 b) Auch die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den an sie zu stellenden gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Dem Rechnung tragend hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mittlerweile entschieden, daß der von einer Durchsuchung betroffene Verdächtige oder Dritte für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs einer nach § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO nichtrichterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung die richterliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beantragen kann (vgl. BGHSt 44, 265 ff. = BGH NStZ 1999, 200 ff.).
  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und …

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Rn. 8 b) Auch die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den an sie zu stellenden gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281).
  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei …

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88

    Grenzen für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
  • BGH, 14.01.1981 - StB 3/81

    Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen

  • BGH, 08.04.1998 - StB 5/98
  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer …

    Dies gilt insbesondere mit Rücksicht darauf, daß die Ermittlungen sich noch in der Anfangsphase befinden und die bei den Durchsuchungen aufgefundenen und vorläufig sichergestellten Unterlagen noch nicht vollständig ausgewertet worden sind (vgl. BGHR StPO § 147 Abs. 2 Teilakteneinsicht 2).
  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24

    Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …

    Dementsprechend ist unter der mit der Ausübung gleichlaufenden Wahrnehmung des Mandats (§ 108e Abs. 1 und 2 StGB) das Wirken im Parlament, mithin im Plenum, in den Ausschüssen oder sonstigen parlamentarischen (Unter-)Gremien einschließlich der Fraktionen oder in mit Abgeordneten besetzten Kommissionen zu verstehen, nicht aber eine in funktionalem Sinne weite Auslegung dahin vorzunehmen, dass bereits jede Tätigkeit anlässlich oder im Zusammenhang mit dem Abgeordnetenmandat oder jede durch das Mandat bloß ermöglichte Handlung darunterfiele (s. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, BGHSt 67, 107 Rn. 24, 44).
  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen …

    Insoweit ist eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft (Festhalten an BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - StB 7 u. 8/99, NJW 2000, 84).

    Insoweit ist eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof mit Blick auf den eng auszulegenden Anwendungsbereich des § 304 Abs. 5 StPO nicht statthaft (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - StB 7 u. 8/99, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 3).

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https://dejure.org/1999,11240
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BGH, Entscheidung vom 13.10.1999 - StB 8/99, 2 BJs 112/97 - 2 (https://dejure.org/1999,11240)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - StB 8/99, 2 BJs 112/97 - 2 (https://dejure.org/1999,11240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1; ; StPO § 304 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug - Zuständigkeit - Anfechtung - Beschwerde

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 84
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
    Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

    Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

    Eine solche Form der Mitteilung von Tatsachen und Beweismitteln reicht unter den gegebenen Umständen aus (vgl. zum (Teil)Akteneinsichtsrecht bei vollzogener Untersuchungshaft BVerfG NStZ 1994, 551, 552; BGH NStZ 1996, 146).

  • BGH, 01.06.1984 - StB 7/84

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer …

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
    § 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
    Der Senat hat bereits mit dem auf eine Anfrage des 5. Strafsenats ergangenen Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 - entschieden, daß er an seiner früheren Rechtsprechung, wonach zur Entscheidung über Einwände gegen die Art und Weise einer Durchsuchung gemäß §§ 23 ff. EGGVG die zuständigen Oberlandesgerichte berufen sind (vgl. BGHSt 28, 206; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - StB 5/98), nicht mehr festhält.

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
    Damit ist für eine angemessene Begrenzung der Durchsuchungsmaßnahme Sorge getragen und sichergestellt, daß die Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer meßbar und kontrollierbar bleiben (vgl. BVerfGE 96, 44, 51).

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 96, 44 ff.) ist beanstandet worden, daß die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten unterschiedlich gehandhabt wurden.

  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
    Der Generalbundesanwalt hat nachvollziehbar dargelegt, daß dies die weiteren Ermittlungen gefährdet hätte und deshalb den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfG StV 1990, 483 und NStZ 1999, 414).

    Schließlich stand die Anordnung der Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfG NStZ 1999, 414).

  • BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97

    Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines …

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
    Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

    Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
  • BGH, 14.01.1981 - StB 3/81

    Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
    Die Beschwerden sind, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wenden, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ff.; BVerfG NStZ-RR 1997, 330; BGH, Beschl. vom 3. September 1997 - StB 12/97).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung …

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und …

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …

  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei …

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88

    Grenzen für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
  • BGH, 08.04.1998 - StB 5/98
  • LG Köln, 16.07.2015 - 106 Qs 1/15

    Anordnung der Durchsuchung wegen Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung und des …

    Für die Zulässigkeit einer oftmals bereits in einem frühen Stadium der Ermittlungen in Betracht kommenden Durchsuchung gemäß § 102 StPO reicht der auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützte konkrete Verdacht, dass eine Straftat begangen worden ist und der Verdächtige als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt, aus (BGH, B. v. 13.10.1999, StB 8/99 - juris).
  • BGH, 12.06.2024 - StB 32/24

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung (Statthaftigkeit der …

    Entsprechendes gilt für bereits vollzogene Durchsuchungen, allerdings nur, soweit für die Feststellung der Rechtswidrigkeit ein Rechtsschutzinteresse besteht (so insgesamt BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98, BGHSt 44, 265, 267 f. mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - StB 7/99 und StB 8/99, NJW 2000, 84, 85).
  • BayObLG, 22.06.2026 - 203 VAs 217/26

    Rechtsschutzinteresse, Subsidiarität des Rechtswegs, Verfahrensabgabe, Vorlage an …

    Rn. 4 2. Auch nach der Beendigung der Maßnahme ist die Vorschrift von § 98 Abs. 2 S. 2 StPO auf eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der erledigten Eingriffsmaßnahme anzuwenden (…Köhler in Schmitt/Köhler a.a.O. § 98 Rn. 23;… Gerhold a.a.O. § 131a Rn. 12;… Glaser a.a.O. § 131 Rn. 20;… Gless a.a.O. § 131 StPO Rn. 30;… Paeffgen a.a.O. § 131 Rn. 14), soweit, was das zuständige Gericht zu prüfen hat, für die Feststellung der Rechtswidrigkeit ein Rechtsschutzinteresse besteht (so BGH, Beschluss vom 12. Juni 2024 - StB 32/24 -, juris zur Durchsuchung; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98 -, BGHSt 44, 265-275; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - StB 7/99 und StB 8/99, NJW 2000, 84, 85).
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