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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 26.05.1993 | BGH, 22.06.1993

Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,871
BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92 (https://dejure.org/1993,871)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1993 - 1 StR 896/92 (https://dejure.org/1993,871)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92 (https://dejure.org/1993,871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 234 StGB; Art. 4 EMRK; § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB
    Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft); besonders schwerer Fall des Diebstahls

  • Wolters Kluwer

    Sklaverei - Leibeigenschaft - Sexualbezogenheit - Geistige Krankheit - Medizinische Kenntnisse - Gutachter - Aussagepsychologie - Falscher Schlüssel - Eindringen - Einsteigen - Geschlechtslust

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 234
    Unzulässige Vermittlung medizinischer Kenntnisses durch psychologische Gutachten - Menschenraub - Einbruchdiebstahl - Subjektive Seite sexualbezogener Handlungen

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 212
  • NJW 1993, 2252
  • MDR 1993, 889
  • NStZ 1993, 490
  • StV 1993, 522
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …

    Auszug aus BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92
    Dies setzt jedoch eine Gesamtbewertung aller tat- und täterbezogenen Umstände voraus (vgl. BGH NJW 1970, 1196, 1197), an der es bisher fehlt.
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der …

    Auszug aus BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92
    Grundsätzlich verlangt die Beurteilung der Frage, ob eine geistige Erkrankung vorliegt, und gegebenenfalls die Beurteilung von deren Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit medizinische und nicht aussagepsychologische Kenntnisse (vgl. BGHSt 23, 8, 12 f.), so daß die Vermittlung medizinischer Sachkunde durch psychologische Gutachten in der Regel nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92
    Gegebenenfalls stünde das Verbot der Schlechterstellung gemäß § 358 Abs. 2 StPO einem entsprechenden Schuldspruch nicht im Wege (BGHSt 14, 5, 7).
  • BGH, 09.11.1982 - 1 StR 672/82

    Sexueller Mißbrauch - Kind - Sexuelle Handlung - Sexualbezogenheit

    Auszug aus BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92
    Wut oder aggressivsadistische Tendenzen schließen eine Sexualbezogenheit nicht aus (vgl. BGH NStZ 1983, 167;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 184c Rdn. 7, 8 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.02.1984 - 3 StR 423/83

    Begriffsbestimmung des "Einsteigens in einen umschlossenen Raum" - Einstieg durch …

    Auszug aus BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92
    Bei der Überwindung eines Zaunes ist nach der Rechtsprechung des´Bundesgerichtshofs hierfür aber erforderlich, daß der Zaun tatsächlich ein Hindernis bildet, das es Unbefugten nicht unerheblich erschwert, auf das von dem Zaun umgebene Grundstück zu gelangen (BGH StV 1984, 204 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17

    Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des …

    Dementsprechend steht es nach ständiger Rechtsprechung bei Verhaltensweisen, die bereits nach ihrem äußeren Erscheinungsbild die Sexualbezogenheit erkennen lassen, der Annahme einer sexuellen Handlung gemäß § 184h Nr. 1 StGB nicht entgegen, dass der Täter nicht von sexuellen Absichten geleitet ist, sondern aus Wut, Sadismus, Scherz oder zur Demütigung seines Opfers handelt (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, NStZ 2015, 33, 35; vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, NStZ-RR 2008, 339, 340; vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 6; vom 9. November 1982 - 1 StR 672/82, NStZ 1983, 167; vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338;… MüKo-StGB/Hörnle, 3. Aufl., § 184h Rn. 7 mwN).

    Insoweit reicht es aus, dass sich der Täter des sexuellen Charakters seines Tuns bewusst ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. November 2017 - 5 StR 518/17, BGHR StGB § 184i Abs. 1 Tathandlung 1; vgl. zum Begriff der sexuellen Handlung BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, NStZ 2015, 33, 34; vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 6;… Fischer, aaO, § 184h Rn. 10;… MüKo-StGB/Renzikowski, aaO, § 184h Rn. 7).

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15

    Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum …

    Soweit in einer Reihe von Entscheidungen das Erfordernis des Betretens durch eine hierfür nicht bestimmte Öffnung keine ausdrückliche Erwähnung fand (vgl. BGH, Urteile vom 5. Februar 1957 - 5 StR 526/56, BGHSt 10, 132, 133; vom 10. Juni 1958 - 5 StR 212/58; vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, NJW 1993, 2252, 2253; Beschlüsse vom 6. September 1968 - 4 StR 390/68; vom 18. Juni 1982 - 3 StR 196/82, juris; vom 1. Februar 1984 - 3 StR 423/83, StV 1984, 204), war dies lediglich dem Umstand geschuldet, dass bereits die weitere Voraussetzung der Überwindung von Hindernissen nicht erfüllt war.
  • BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14

    Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters

    Ist dies der Fall, so spielt es keine Rolle, ob der Täter sexuelle Motive verfolgt oder etwa sein Opfer allein demütigen und sadistisch quälen will; er muss sich nur des sexuellen Charakters seines Tuns bewusst sein (…vgl. BGH, Urteile vom 9. November 1982 - 1 StR 672/82, aaO; vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 6, insoweit in BGHSt 39, 212 nicht abgedruckt;… vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, aaO).
  • BGH, 20.12.2007 - 4 StR 459/07

    "Happy Slapping" durch sexuelle Handlungen an Minderjährigen

    Auch eine sexuelle Absicht des Täters ist in diesem Fall - anders als bei äußerlich ambivalenten Handlungen - nicht erforderlich (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 6;… Hörnle in MünchKomm § 184 f Rdn. 2 ff.;… Wolters/Horn in SK-StGB § 184 f Rdn. 2).

    Rn. 11 c) Eine Anwendung des § 179 Abs. 1 StGB scheidet auch nicht deshalb aus, weil den Angeklagten das Bewusstsein fehlte, dass ihren Handlungen eine Sexualbezogenheit innewohnte (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 6).

  • BGH, 04.04.2019 - AK 12/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Vollzug der Untersuchungshaft …

    Erfasst werden allerdings nur Ausbeutungsverhältnisse im Geltungsbereich einer Rechtsordnung, welche die Rechtsstellung eines Sklaven noch kennt oder in der Sklaverei jedenfalls faktisch geduldet wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, BGHSt 39, 212, 214 f. zu § 234 StGB aF).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang …

    Insoweit reicht es aus, wenn sich der Täter der Sexualbezogenheit seines Handelns bewusst ist (BGHR StGB § 178 Abs. 1 Sexuelle Handlung 6; BGH NStZ-RR 2008, 339, 340;… Laufhütte/Roggenbuck in LK 12. Aufl. § 184g Rn. 8).
  • BGH, 16.11.1999 - 1 StR 506/99

    Diebstahl; Regelbeispiel; Eindringen; Einbrechen; Einsteigen; Vollendung des …

    Rn. 5 § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB setzt allerdings nicht voraus, daß der Täter aus einem Gebäude stiehlt; ein umzäunter Lagerplatz reicht insoweit aus (vgl. BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Einsteigen 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.12.2008 - 1 StR 327/08

    Verurteilung im "Fall Hutter" erneut aufgehoben

    Rn. 19 5. Die von der Strafkammer angenommene Tateinheit zwischen beiden Tötungsdelikten führt ohne Weiteres zur Aufhebung des Urteils insgesamt (vgl. BGH NJW 1993, 2252;… Kuckein in KK 6. Aufl. § 353 Rdn. 12 m. w. N.).
  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23

    Sexualdelikte; schwierige Beweissituation (Urteilsgründe; Beweiswürdigung; …

    bb) Auch die Erwähnung in den Urteilsgründen, dass der die Nebenklägerin behandelnde Psychiater - den die Kammer als sachverständigen Zeugen in der Hauptverhandlung vernommen hat - die Einschätzung des aussagepsychologischen Sachverständigen bestätigt habe, kann diesen Darstellungsmangel nicht beheben (vgl. zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Psychiaters BGH, Urteile vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, NJW 1993, 2252; vom 21. Mai 1969 - 4 StR 446/68, BGHSt 23, 8, 13; Beschlüsse vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106; vom 2. März 1995 - 4 StR 764/94, NStZ 1995, 558).
  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

    Doch wird die besondere Sachkunde eines Psychiaters benötigt, wenn ein Zeuge an einer geistigen Erkrankung leidet, die sich auf seine Aussagetüchtigkeit auswirken kann, denn die Beurteilung krankhafter Zustände setzt medizinische Kenntnisse voraus, die der Psychologe nicht besitzt (BGHSt 23, 8, 12, 13 m.w.Nachw.;… BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10; BGH StV 1993, 522; 1995, 398).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige …

  • BGH, 01.09.1994 - 1 StR 468/94

    Kreditbetrug und Vermögensschaden der Bank - Sicherheiten die den Kredit voll …

  • BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96

    defekte Vorderradbremse - § 222 StGB, Veranlassung fremder eigenverantwortlicher …

  • BGH, 20.12.2004 - 1 StR 527/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung gleich nahe liegender …

  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Entscheidungsfindung - Beweis

  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 636/94

    Diebstahl - Gewahrsamsbegründung - Sachherrschaft - Urteilstenor - Natürliche …

  • BGH, 31.07.1996 - 1 StR 270/96

    Unterlassene Feststellung eines möglichen freiwilligen Rücktritts von der …

  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 282/95

    Gemischt genutztes Gebäude - Inbrandsetzen - Gewerberaum - Wesentliche Bedeutung …

  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94

    Schutzzweck des § 181 Strafgesetzbuch (StGB) - Begehung des versuchten schweren …

  • KG, 19.05.1994 - 25 U 3120/93

    Time-sharing-Vertrag und Transparenzgebot

  • OLG Brandenburg, 04.10.1995 - 3 U 25/95
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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,948
BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93 (https://dejure.org/1993,948)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1993 - 5 StR 190/93 (https://dejure.org/1993,948)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 5 StR 190/93 (https://dejure.org/1993,948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 78c Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 370 StPO; § 116 StPO
    Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten Umsatzsteuerjahreserklärung und einer verspäteten Abgabe); Wirkungen der Außervollzugsetzung und der Abänderung von Auflagen eines Haftbefehls für die Verjährungsunterbrechung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Umsatzsteuerhinterziehung - Geltendmachung der Verjährung der Tat - Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    AO § 370; StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 5
    Verhältnis zwischen unterlassener fristgerechter und verspäteter Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung - Verjährungsunterbrechung durch Außervollzugsetzung des Haftbefehls und Abänderung von Haftverschonungsauflagen

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 233
  • NJW 1993, 2692
  • MDR 1993, 782
  • NStZ 1993, 493
  • StV 1993, 522 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung; …

    Auszug aus BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93
    Dies gilt auch für die die falschen Angaben wiederholenden Umsatzsteuerjahreserklärungen 1979 und 1980, die in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den regelmäßig abgegebenen unzutreffenden Voranmeldungen beim Finanzamt eingereicht wurden (BGHSt 38, 165, 170 f).

    Rn. 6 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war die fortgesetzte Umsatzsteuerhinterziehung zu dem Zeitpunkt durch Unterlassen beendet, zu dem der Angeklagte verpflichtet war, eine Jahreserklärung für 1981 abzugeben, ohne dieser Verpflichtung fristgerecht nachgekommen zu sein (vgl. BGHSt 38, 165, 169).

    Rn. 8 aa) Die durch verspätete Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 1981 am 10. Januar 1983 begangene Steuerhinterziehung ist im Verhältnis zu der durch Unterlassen der fristgerechten Jahreserklärung begangenen Steuerhinterziehung - die hier zu den vorausgegangenen Voranmeldungen im Fortsetzungszusammenhang steht (vgl. BGHSt 38, 165) - eine Nachtat, durch die die bereits erlangten Vorteile der schon beendeten Haupttat gesichert werden sollen.

  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung …

    Auszug aus BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93
    Zum Verhältnis zwischen dem Unterlassen der fristgerechten Umsatzsteuerjahreserklärung und der verspäteten Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung (Fortführung BGH, 27. Oktober 1992, 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366).

    Bleibt die Haupttat jedoch, aus welchen Gründen auch immer, straffrei, so entfällt der Grund für die Straflosigkeit der Nachtat und ihre Strafbarkeit lebt wieder auf (vgl. BGHSt 38, 366, 368 f. m.w.N. = JZ 1993, 475 mit abl. Anm. Stree).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …

    Auszug aus BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93
    Dagegen fehlt es an einem solchen engen Zusammenhang bei der erst am 10. Januar 1983 abgegebenen Umsatzsteuerjahreserklärung 1981, so daß insoweit die von der Rechtsprechung geforderten objektiven Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung (vgl. BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 47) nicht gegeben sind.
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges - …

    Auszug aus BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93
    Dagegen fehlt es an einem solchen engen Zusammenhang bei der erst am 10. Januar 1983 abgegebenen Umsatzsteuerjahreserklärung 1981, so daß insoweit die von der Rechtsprechung geforderten objektiven Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung (vgl. BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 47) nicht gegeben sind.
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum …

    Auszug aus BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93
    Rn. 4 1. Zwar geht der Tatrichter zutreffend davon aus, daß die falschen monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen untereinander in Fortsetzungszusammenhang stehen (vgl. BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 6).
  • BGH, 10.12.2025 - 1 StR 387/25

    Fertigung mehrerer unrichtiger Steuererklärungen durch den Steuerberater

    Die Konsumtion einer mitbestraften Vortat entfällt, wenn die Haupttat - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr verfolgbar ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14 Rn. 31, BGHSt 60, 188;… vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08 Rn. 2; vom 26. Mai 1993 - 5 StR 190/93 Rn. 8, BGHSt 39, 233 …und vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92 Rn. 6, BGHSt 38, 366 [jeweils zur mitbestraften Nachtat]).
  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08

    Sicherungsbetrug nach verjährter Untreue (mitbestrafte Nachtat; Strafzumessung); …

    Damit lebt die Strafbarkeit einer eigentlich straflosen mitbestraften "Nachtat" - hier dem versuchten Prozessbetrug (§§ 263, 22, 23 StGB) - wieder auf (BGHSt 38, 366, 368 f.; 39, 233, 235;… vgl. auch Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 164).
  • KG, 17.06.2011 - 2 Ws 219/11

    Fortbestand des nicht vollzogenen Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils

    Die Abhängigkeit der Haftverschonungsmaßnahmen von dem zugrunde liegenden Haftbefehl kommt auch darin zum Ausdruck, dass derartige Maßnahmen nicht angeordnet werden dürfen, wenn kein Haftbefehl mehr zulässig ist (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1999, 585;… Graf in KK-StPO, § 116 StPO Rdn. 7;… Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 116 Rdn. 7) und dass bei jeder Entscheidung über eine Haftverschonung inzident auch über den Fortbestand des Haftbefehls entschieden wird (vgl. BGHSt 39, 233 - juris Rdn. 10;… Graf a.a.O.;… Hilger in Löwe/Rosenberg, § 116 StPO Rdn. 6; Schweckendieck, NStZ 2011, 10, 13).
  • BGH, 15.07.2025 - 4 StR 541/24

    Bankrott (Vortäuschen von Rechten: Erhöhung des Passivenbestands zum Schein, …

    Angesichts der Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO wegen insoweit angeklagter Untreuetaten zum Nachteil der Gesellschaft wird eine Betrugsstrafbarkeit auch nicht unter dem Gesichtspunkt der mitbestraften Nachtat ausscheiden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 5 StR 190/93, BGHSt 39, 233, 235; Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366, 368 f.;… Scholze in LK-StGB, 14. Aufl., Vorbem. zu den §§ 52 bis 55 Rn. 189 ff. mwN).
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16

    Voraussetzungen der ausnahmsweisen Aburteilung einer als mitbestrafte Nachtat …

    Dem stünde nicht entgegen, dass es sich bei dieser Untreue ursprünglich um eine mitbestrafte Nachtat des aus dem Verfahren ausgeschiedenen Betruges handeln könnte (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Juli 1970 - 3 StR 237/69, GA 1971, 83 f.; ferner BGH, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94, NStZ 1994, 586; vom 26. Mai 1993 - 5 StR 190/93, BGHSt 39, 233, 235; vom 17. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366, 368 f.;… LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 163 f. mwN auch zur Gegenansicht).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 271/04

    (Gewerbsmäßige) Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen der Abgabe falscher …

    Ebenso wenig konnte dies die nachträglich eingereichte Umsatzsteuerjahreserklärung vom 17. Januar 2003 bewirken, die ohnehin als mitbestrafte Nachtat zum beendeten Unterlassungsdelikt anzusehen ist (vgl. BGHSt 39, 233, 235).
  • BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95

    Steuerhinterziehung, Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und …

    Diese in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung des Senats liegt auch den Entscheidungen in BGHSt 38, 366 und BGHSt 39, 233 zugrunde. Dabei hatte der Senat jeweils nur über die Frage zu entscheiden, wie die durch Nichtabgabe der Jahressteuererklärung zum 31. Mai des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 AO) bewirkte Steuerhinterziehung durch Unterlassen sich zu der nach Ablauf der Frist eingereichten (unzutreffenden) Jahressteuererklärung verhält, zu deren Abgabe der Steuerpflichtige rechtlich auch nach Fristablauf weiterhin gehalten ist.
  • OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21

    Keine Bindungswirkung des Antrags auf Außervollzugsetzung für Haftrichter; …

    Demgegenüber wird mit einem Verschonungsbeschluss der Haftbefehl gerade aufrechterhalten (vgl. BGHSt 39, 233, 236); lediglich die Annahme der Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr wird durch Anordnung von konkreten Maßnahmen als ausreichend gemindert betrachtet.
  • BGH, 12.11.2008 - StB 25/08

    Haftbefehl (dringender Tatverdacht); Unterbrechung der Verjährung …

    Derartige Beschlüsse enthalten daher auch ohne ausdrücklichen Ausspruch die Entscheidung, dass die Voraussetzungen des Haftbefehls weiterhin vorliegen (vgl. BGHSt 39, 233, 236;… ebenso Fischer, StGB 55. Aufl. § 78c Rdn. 15;… Schmid aaO; aA Mitsch in MünchKomm § 78c Rdn 12;… Rudolphi/Wolter in SKStGB 40. Lfg. § 78c Rdn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00

    Bindung des Ermittlungsrichters an seitens der Staatsanwaltschaft beantragte …

    Demgegenüber wird mit einem Verschonungsbeschluß der Haftbefehl gerade aufrecht erhalten (vgl. BGHSt 39, 233, 236); lediglich die Annahme der Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr wird durch Anordnung von konkreten Maßnahmen als ausreichend gemindert betrachtet.
  • KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06

    Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei …

  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 2 Ws 233/05

    Haftbeschwerde; Haftbefehl noch nicht vollstreckt; Akteneinsicht; nicht …

  • AG Münster, 12.06.2003 - 14 Cs 45 Js 1141/01

    Eintritt der Verfolgungsverjährung bei einer Umsatzsteuerhinterziehung; …

  • LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 31/05

    Bewusste und gewollte Abgabe einer inhaltlich unrichtigen …

  • OLG Saarbrücken, 14.05.2008 - 1 Ws 84/08

    Aufhebung eines Haftbefehls wegen Verfolgungsverjährung; …

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 268/00

    Aufhebung des Haftbefehls; Zuständigkeit des Haftrichters

  • BFH, 01.11.1995 - V R 535/95

    Falsche Umsatzsteuerjahreserklärung - Erklärungsabgabe - Monatliche …

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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2309
BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,2309)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1993 - 1 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,2309)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,2309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine versuchte schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an einen erpresserischen Menschenraub - Ausnutzung der Sorge des Opfers um sein Wohl zu einer Erpressung

  • rechtsportal.de

    StGB § 239a Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 539
  • StV 1993, 522
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und …

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
    Für den Fall, daß sich der Täter eines anderen bemächtigt, hat der Senat in seinem Urteil vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92 - entschieden, in einschränkender Auslegung seien § 239 a, § 239 b StGB auf solche Fälle nicht anwendbar, in denen das bloße Sichbemächtigen unmittelbares Nötigungsmittel einer Vergewaltigung, einer sexuellen Nötigung oder einer räuberischen Erpressung ist und in denen eine über das hierdurch begründete unmittelbare Gewaltverhältnis zwischen Täter und Opfer hinaus reichende Außenwirkung des abgenötigten Verhaltens nach der Vorstellung des Täters nicht eintreten soll (BGHSt 39, 36 = NJW 1993, 1145).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. November 1992 ausgesprochen hat, erstrebt der Täter eine Wirkung außerhalb des unmittelbar tatbezogenen Gewaltverhältnisses nicht nur in Fällen, in denen der tatbestandliche Erfolg der Nötigung außerhalb dieses Gewaltverhältnisses eintritt (z.B. Freilassung von Gefangenen), sondern auch in solchen Fällen, in denen eine Außenwirkung darin liegt, daß etwa das Opfer zur Abgabe von Erklärungen gezwungen wird (BGHSt 39, 36, 43).

  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen …

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
    An dieses Bemühen sind hohe Anforderungen zu stellen (BGHSt 31, 46, 49 f. sowie 33, 295, 302).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des …

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92 - Tateinheit zwischen erpresserischem Menschenraub und schwerer räuberischer Erpressung und zugleich zwischen Geiselnahme und Vergewaltigung angenommen hat (BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Konkurrenzen 1 = NStZ 1993, 39), hebt das Urteil vom 17. November 1992 hervor, der früher entschiedene Fall unterscheide sich von dem späteren insbesondere dadurch, daß der Täter von vornherein eine Entführung beabsichtigte und die Begründung des Gewaltverhältnisses über das Opfer bereits den Beginn dieser Entführung darstellte.
  • BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93

    Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der …

    Rn. 17 bb) In dem Beschluß vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 - hat der 1. Strafsenat den insoweit vergleichbaren Tatbestand des § 239a StGB bejaht.
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 376/93

    Einschränkende Auslegung des Tatbestands der Geiselnahme (Entführen oder das …

    Auch die Senatsentscheidung vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 (Der Kriminalist 1993, 363) sowie der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93 - lassen die Frage ausdrücklich offen, ob die einschränkende Auslegung der §§ 239 a, 239 b StGB auch bei Vorliegen der Handlungsalternative "Entführen" gilt.
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in …

    Bei einer solchen Sachlage gibt es keinen Grund, § 239 a StGB nicht anzuwenden (vgl. BGH, Urt. v. 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93; Beschl. v. 24. Juni 1993 - 1 StR 30/93).
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