Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99 - 28/99 I |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 306
- StV 1999, 588
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (17)
- BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88
Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH erfordert ein zwischen Beendigung der Taten und ihrer Aburteilung liegender besonders langer Zeitraum strafmildernde Berücksichtigung (BGH NStZ 1986, 217 (218); BGH NJW 1990, 56 ).Der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK zuwiderlaufende und im Rahmen der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigende Verfahrensverzögerungen (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH NJW 1988, 2188 (2189) jew. m. w. Nachw.) hat der BGH jedoch nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot angenommen, so bei einem Zeitraum von sechs Jahren zwischen Tat und ihrer Aburteilung (BGH NJW 1990, 56 ), bei einem Zeitraum von nahezu acht Jahren (BGH StV 1988, 295) und bei Vorlage der Akten bei dem BGH erst zwei Jahre und drei Monate nach Urteilserlaß (BGH NJW 1995, 1101 ).
- BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60
Mangelhafte Revisionsbegründung I
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
Der Berücksichtigung eines Verfahrenshindernisses steht zwar die eingetretene volle Rechtskraft, nicht aber die - wie hier - durch die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch eingetretene bloße Teilrechtskraft entgegen (BGHSt 15, 203, 207; BGH DAR 78, 160).Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß selbst dann, wenn das Urteil des Tatrichters nur teilweise angefochten ist - z. B. nur im Strafausspruch oder wegen einer von mehreren in Tatmehrheit stehenden Straftaten, für die der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hat - und daher teilweise bereits in Rechtskraft erwachsen ist, das Verfahren ohne Rücksicht auf die Teilrechtskraft soweit einzustellen ist, als das Fehlen der Verfahrensvoraussetzung oder das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses sich auswirkt (BGHSt 6, 304; 8, 269; 13, 128; 15, 203, 207).
- BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90
Wirksamkeit der Einstellung bei anderweitiger Anklageerhebung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
a) Die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO beendet die gerichtliche Anhängigkeit (BGHSt 10, 88, 90; 30, 197; OLG Düsseldorf MDR 1983, 252; 1988, 164) und schafft ein Verfahrenshindernis (BGHSt 30, 197, 198; BGH NJW 1990, 1675 ), so daß, solange ein Wiederaufnahmebeschluß nicht ergangen ist und das Hindernis besteht, eine Verurteilung wegen des eingestellten Falles nicht erfolgen darf.aa) Dazu hätte es nach § 154 Abs. 5 StPO eines Gerichtsbeschlusses des Gerichts bedurft, dessen Einstellungsbeschluß rückgängig gemacht werden soll (BGH NJW 1990, 1675 ), hier also des Amtsgerichts.
- BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
Der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK zuwiderlaufende und im Rahmen der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigende Verfahrensverzögerungen (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH NJW 1988, 2188 (2189) jew. m. w. Nachw.) hat der BGH jedoch nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot angenommen, so bei einem Zeitraum von sechs Jahren zwischen Tat und ihrer Aburteilung (BGH NJW 1990, 56 ), bei einem Zeitraum von nahezu acht Jahren (BGH StV 1988, 295) und bei Vorlage der Akten bei dem BGH erst zwei Jahre und drei Monate nach Urteilserlaß (BGH NJW 1995, 1101 ). - BGH, 27.02.1984 - 3 StR 396/83
Sonderbotschafter - § 20 GVG, auch "ad-hoc"-Botschafter sind aufgrund von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
Da nach alledem aufgrund der wirksamen Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO der Verurteilung wegen des dem Verfahren 8 Js 132/96 zugrundeliegenden Vorwurfs das Verfahrenshindernis der fehlenden Rechtshängigkeit entgegenstand und entgegensteht, ist das Verfahren insoweit nach § 206 a Abs. 1 StPO einzustellen (vgl. BGHSt 32, 275, 290). - BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94
Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
Der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK zuwiderlaufende und im Rahmen der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigende Verfahrensverzögerungen (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH NJW 1988, 2188 (2189) jew. m. w. Nachw.) hat der BGH jedoch nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot angenommen, so bei einem Zeitraum von sechs Jahren zwischen Tat und ihrer Aburteilung (BGH NJW 1990, 56 ), bei einem Zeitraum von nahezu acht Jahren (BGH StV 1988, 295) und bei Vorlage der Akten bei dem BGH erst zwei Jahre und drei Monate nach Urteilserlaß (BGH NJW 1995, 1101 ). - BGH, 29.11.1985 - 2 StR 596/85
Strafbarkeit eines Arztes bei Tod einer Patientin auf Grund fehlerhafter Diagnose …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH erfordert ein zwischen Beendigung der Taten und ihrer Aburteilung liegender besonders langer Zeitraum strafmildernde Berücksichtigung (BGH NStZ 1986, 217 (218); BGH NJW 1990, 56 ). - BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
Eine Protokollberichtigung wegen dieses Irrtums ist nicht erfolgt und ist - abgesehen davon, daß sie zuungunsten des Angeklagten nach dessen Revisionseinlegung unbeachtlich wäre (BGHSt 34, 11 ) - auch deshalb unzulässig, weil das Protokoll nicht unrichtig ist. - BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
Der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK zuwiderlaufende und im Rahmen der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigende Verfahrensverzögerungen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH NJW 1988, 2188 (2189) jew. m. w. Nachw.) hat der BGH jedoch nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot angenommen, so bei einem Zeitraum von sechs Jahren zwischen Tat und ihrer Aburteilung (BGH NJW 1990, 56 ), bei einem Zeitraum von nahezu acht Jahren (BGH StV 1988, 295) und bei Vorlage der Akten bei dem BGH erst zwei Jahre und drei Monate nach Urteilserlaß (BGH NJW 1995, 1101 ). - BGH, 30.11.1982 - 5 StR 749/82
Strafzumessung - Zeitablauf - Tatbeendigung - Aburteilung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
Die Urteilsgründe dürfen über diesen Strafmilderungsgrund nicht hinweggehen (BGH NStZ 1983, 167 ; BGH wistra 1988, 224 ), da ihr Schweigen nahelegt, daß der Tatrichter ihn übersehen, ihm jedenfalls keine bestimmende Bedeutung i. S. d. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO beigemessen hat. - BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55
- BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53
- BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59
- BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens …
- BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56
Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach …
- OLG Düsseldorf, 04.02.1987 - 3 Ws 22/87
- OLG Düsseldorf, 27.08.1982 - 1 Ws 865/81
- OLG Bamberg, 19.01.2015 - 3 Ss OWi 1500/14
Verfahrenseinstellung wegen prozessualer Tateinheit zwischen Einfuhrschmuggel und …
Denn rechtstechnisch bedeutet ein Verfahrenshindernis das Fehlen einer Prozessvoraussetzung mit der Konsequenz, dass eine Befassung des Gerichts mit dem Vorwurf und deshalb auch eine Ahndung verboten sind (BGH NStZ 2007, 345; i.E. ebenso: BGH NStZ 1995, 351;… BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 306; StV 2012, 291; OLG Köln VRS 107, 306;… KK/Gericke StPO § 352 Rn. 3;… KK/Senge OWiG § 79 Rn. 101;… Meyer-Goßner/Schmitt § 337 Rn. 6 und § 352 Rn. 2, jeweils m.w.N.). - OLG Köln, 09.03.2004 - Ss 78/04
Unwirksame Berufungsbeschränkung auf Strafaussetzung bei unzureichender …
Die trotz der Teilrechtskraft gebotene Überprüfung der Verfahrensvoraussetzungen bzw. des Fehlens von Verfahrenshindernissen (BGHSt 15, 203 (207) = NJW 1961, 328; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 306 = VRS 97, 170) führt nicht zu der Feststellung, das es hier etwa wegen fehlenden Strafantrags in Bezug auf § 248 a StGB an einer Prozessvoraussetzung mangelt (…vgl. hierzu Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., vor § 77 Rdnr. 2). - OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 2 Ss 168/07
Anforderungen an die Wiederaufnahme eines mangels hinreichenden Tatverdachts …
4 St 159/91">NStZ 1992, 403; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 306; Meyer-Goßner a.a.O. § 154 Rdn. 17).
- OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11
Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Verfahren ohne Rücksicht auf eingetretene Teilrechtskraft insoweit einzustellen ist, als sich das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses auswirkt (vgl. BGHSt 21, 242, 243; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 306;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Einl. Rdn. 151 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 53 Ss 43/18 Sie schafft insoweit ein Verfahrenshindernis, das nur durch einen förmlichen Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO beseitigt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 03. August 2016, 5 StR 313/16, zit. nach juris; BGH Beschluss vom 18. April 2007, 2 StR 144/07, NStZ 2007; BGHSt 10, 88; BGHSt 30, 197;… BGH GA 1981, 36, KG StV 2011, 400;… LR-Beulke, StPO, 26. Aufl., § 154 Rdnr. 52;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. § 154 Rdnr. 17, 22, KK-Diemer, StPO, 7. Aufl., § 154 Rdnr. 36, jeweils m.w.N.), wobei der Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO ausdrücklich ergehen muss (SchlHOLG SchlHA 1990, 117; BayObLG NStZ 1992, 403; OLG Düsseldorf StraFo 1999, 302;… MüKo-Teßmer, StPO, § 152 Rdnr. 82;… KK-Diemer, StPO 7. Aufl., § 154 Rdnr. 36; Schoreit NStZ 1985, 219;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 154 Rdnr. 22;… Rieß GA 1981, 37).
- OLG Düsseldorf, 19.04.2010 - 1 RVs 50/10 Die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO beendet die gerichtliche Anhängigkeit und schafft ein Verfahrenshindernis, das nur durch einen (rechtzeitigen) Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO wieder beseitigt werden kann (Senat, StraFo 1999, 302 [OLG Düsseldorf 10.05.1999 - 2b Ss 64/99] ; BGH, NStZ-RR 2007, 83; NStZ 2007, 476; BayObLG, …
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 15.06.1998 - 2 Ws 153/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf einer Bestellung des Rechtsanwalts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.05.1998 - 707 Ns 137/97
- OLG Hamburg, 15.06.1998 - 2 Ws 153/98
Papierfundstellen
- StV 1999, 588
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92
Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer
Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.1998 - 2 Ws 153/98
Diesen Ausführungen schließt sich der Senat an (vgl. auch KG NStZ 1993, 201).
- KG, 02.09.2016 - 4 Ws 125/16
Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel aus Gründen der gerichtlichen …
Rn. 10 Wenn - wie hier - kein wichtiger Grund den Pflichtverteidigerwechsel erzwingt, ist dieser ausnahmsweise dann zulässig (vgl. OLG Naumburg OLGSt StPO § 142 Nr. 8;… OLG Köln a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ 2016, 305; OLG Jena, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 Ws 87/08 - juris; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 -), seine Ermöglichung zugleich aber auch im Hinblick auf die - in der Regelung des § 142 StPO zum Ausdruck kommende - Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verteidiger und Beschuldigtem aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht geboten (vgl. OLG Braunschweig StraFo 2008, 428; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 210;… OLG Frankfurt am Main a.a.O.; HansOLG Hamburg StraFo 1998, 307; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156; OLG Brandenburg StV 2001, 442; Senat NStZ 1993, 201, 202; KG…, Beschluss vom 13. April 2012 - 2 Ws 171/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 143 Rdn. 5a m.w.N.;… Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen 4. Aufl., Teil A Rdn. 951 und 2015 m.w.N.), wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist, die Beiordnung des neuen Verteidigers keine Verfahrensverzögerung zur Folge hat und mit dem Verteidigerwechsel keine Mehrbelastung für die Staatskasse verbunden ist. - OLG Frankfurt, 27.10.2004 - 3 Ws 1094/04
Revision in Strafsachen: Pflichtverteidigerwechsel auf Wunsch des Angeklagten und …
Unabhängig davon ist dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers nämlich ausnahmsweise dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung, noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (so KG NStZ 1993, 2001; OLG Hamburg StV 1999, 588; Brandenburgisches OLG StV 2001, 442;… Meyer-Goßner, StPO, § 123 Rdnr. 5 m. w. N.). - OLG Oldenburg, 21.04.2010 - 1 Ws 194/10
Zulässigkeit eines kostenneutralen einverständlichen Auswechselns des …
Nach verbreiteter Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, gebietet es die aus § 142 Abs. 1 StPO resultierende Fürsorgepflicht des Gerichts, dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers ausnahmsweise auch ohne Vorliegen von Widerrufsgründen dann zu entsprechen, wenn der bisherige bestellte Verteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensbeeinträchtigung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden, vgl. OLG Hamburg StraFo 1998, 307;OLG Brandenburg StV 2001, 442; OLG Naumburg Beschl. v. 10.11.2004 bei juris; OLG Braunschweig StraFo 2008, 428; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln StraFo 2008, 348; OLG Frankfurt StV 2008, 128.
- OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05
Entpflichtung; Pflichtverteidiger; Vertrauensverhältnis; Zerstörung; Einigung …
Andererseits kann ein Pflichtverteidigerwechsel, der wie hier zwischen erster und zweiter Instanz stattfinden soll, dann erleichtert sein, wenn dieser Wechsel ohne Verfahrensverzögerung und Mehrkosten erfolgen würde (vgl. KG NStZ 1993, 201; OLG Hamburg StraFo 1998, 307). - OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02
Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen …
Eine Ausnahme kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der bisherige Verteidiger mit der Entpflichtung einverstanden ist und durch die Beiordnung eines neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (OLG Hamburg, StV 1999, 588). - OLG Brandenburg, 19.12.2000 - 2 Ws 364/00
Austausch des Pflichtverteidigers
Die aus § 142 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO resultierende Fürsorgepflicht des Gerichts gebietet es nämlich, dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers ausnahmsweise auch ohne Vorliegen von Widerrufsgründen jedenfalls dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 143, Rdn. 5; Kammergericht, NStZ 1993, 201; OLG Hamburg, StV 1999, 588; LG Mönchengladbach, StV 1999, 588). - VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09 Dies liegt um so näher, als in der Rechtsprechung und im Schrifttum zu § 143 StPO nahezu einhellig vertreten wird, dass der Widerruf der Bestellung eines Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines neuen Verteidigers nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes - etwa bei einer groben Pflichtverletzung des Verteidigers oder einem endgültig und nachhaltig erschütterten Vertrauen - oder ausnahmsweise dann in Betracht kommt, wenn der bisherige Pflichtverteidiger mit dem Wechsel einverstanden ist und dadurch weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse entstehen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 2009, 64; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47 und NStZ-RR 2005, 31 [32]; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Hamburg StV 1999, 588; KG NStZ 1993, 201 [202] unter Bezugnahme auf OLG Bamberg StV 1984, 234 [235];… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 143 Rn. 5a).
- OLG Braunschweig, 28.07.2008 - Ws 262/08 Rn. 2 Die aus § 142 StPO resultierende Fürsorgepflicht des Gerichts gebietet es, dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger mit dem Wechsel einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung, noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden ( KG NStZ 1993, 201; OLG Hamburg StV 1999, 588 [OLG Hamburg 15.06.1998 - 2 Ws 153/98]; OLG Brandenburg StV 2001, 442 [OLG Brandenburg 19.12.2000 - 2 Ws 364/00]; OLG Naumburg, 1 Ws 546/04, juris; OLG Bamberg NJW 2006, 1536;… OLG Frankfurt 3 Ws 1205/07, juris, dort Rn. 5).
- OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
Voraussetzungen für die Auswechslung des Pflichtverteidigers
In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.07.1999 - 2b Ss 217/99 - 79/99 I |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 18
- StV 1999, 588
- Rpfleger 1999, 507
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08
Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfallsanordnung wegen Inbetriebnahme eines nicht …
Die Ersparnis liegt beispielsweise bei Mindestlohnunterschreitungen im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes im Betrag der Unterschreitung (OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 175), bei Nichtabführung der Urlaubskassenbeiträge von Leiharbeitern im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes in diesen Beiträgen (BayObLG NStZ 2000, 537) oder bei Abfallbeseitigungsverstößen in den ersparten Mülldeponiekosten (OLG Düsseldorf, wistra 1999, 478).
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Rechtsprechung
| LG Mönchengladbach, 24.03.1999 - 12 Qs 75/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1999, 588
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