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Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.03.2005

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04   

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https://dejure.org/2005,1491
BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04 (https://dejure.org/2005,1491)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2005 - 5 StR 191/04 (https://dejure.org/2005,1491)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 (https://dejure.org/2005,1491)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 370 AO; § 371 AO; § 393 Abs. 1 AO; § 152 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Zwangsmittelverbot bei anhängigem Steuerstrafverfahren (nemo tenetur se ipsum accusare; Abgabe von Steuererklärungen für nachfolgende Besteuerungszeiträume; strafrechtliches Verwendungsverbot; kein Ausschluss anderweitiger Ermittlungen im Sinne der Selbstanzeige; ...

  • lexetius.com

    AO § 393 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    AO § 393 Abs. 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Unterlassung der Abgabe von Steuererklärungen für nachfolgende Besteuerungszeiträume durch das Zwangsmittelverbot bei Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens; Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Hinterziehung von Veranlagungssteuern nach ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Steuerstrafverfahren und Zwangsmittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 393 Abs. 1
    Nemo-tenetur-Grundsatz in Bezug auf weitere Steuererklärungen bei anhängigem Steuerstrafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Verwendungsverbot bei Nemo-tenetur

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nemo tenetur-Grundsatz im Steuerstrafrecht - Verwertbarkeit einer gescheiterten Selbstanzeige? (Prof. Dr. Katharina Beckemper; ZIS 5/2012, S. 221-227)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 763
  • NStZ 2005, 519
  • NStZ 2006, 41 (Ls.)
  • StV 2005, 316
  • JR 2005, 300
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Auskunftspflicht des Gemeinschuldners

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
    Rn. 13 Dem in Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verankerten nemo-tenetur-Grundsatz (vgl. BVerfGE 56, 37, 41 f.) wird in der Abgabenordnung dadurch Rechnung getragen, daß in § 393 Abs. 1 AO der Einsatz von Zwangsmitteln untersagt ist, soweit der Steuerpflichtige Steuerstraftaten offenbaren müßte.

    Ergänzt wird der Schutz in § 393 Abs. 2 AO hinsichtlich an derer Straftaten durch ein begrenztes strafrechtliches Verwertungsverbot (vgl. BVerfGE 56, 37, 47).

    Rn. 18 bb) Das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Steuerpflichtigen wäre jedoch dann unverhältnismäßig beeinträchtigt, wenn die unter Zwang herbeigeführten (mittelbaren) Selbstbezichtigungen für andere Zwecke verwendet würden als für diejenigen, die die Auskunftspflicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 56, 37, 50).

  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation …

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
    Diese weitgehenden Erklärungs- und Mitwirkungspflichten sind im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit und die Notwendigkeit eines gesicherten Steueraufkommens für den Staat sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerfG - Kammer - wistra 1988, 302; BGHSt 47, 8, 13).

    So entfällt während der Dauer des Strafverfahrens die Strafbarkeit hinsichtlich der Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung, wenn wegen der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen des nämlichen Jahres ein Strafverfahren anhängig ist (vgl. BGHSt 47, 8).

    Anderenfalls würde - durch Nichtabgabe von oder durch falsche Angaben in Steuererklärungen - neues Unrecht geschaffen, zu dem das Recht auf Selbstschutz nicht berechtigt; zudem würde dem Täter gegenüber anderen Steuerpflichtigen eine ungerechtfertigte Besserstellung eingeräumt (BGHSt 47, 8, 15 m.w.N.;… BGHR § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2).

  • BGH, 10.01.2002 - 5 StR 452/01

    Steuerhinterziehung (Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens; nemo tenetur se …

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
    Ebenso wird die strafbewehrte Pflicht zur Abgabe von Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen für einen bestimmten Veranlagungszeitraum dadurch suspendiert, daß dem Steuerpflichtigen für diesen Zeitraum die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekanntgegeben wird (BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2 und 3).

    Eine Ausnahme von der strafbewehrten Pflicht, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben im Besteuerungsverfahren zu machen, ist aus diesem Grund nur anzuerkennen, wenn hinsichtlich derselben Steuerart und desselben Besteuerungszeitraums, für den bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, weitere Erklärungspflichten bestehen (BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2).

    Gleichwohl führt diese das Zwangsmittelverbot tangierende Situation nicht zur Suspendierung strafbewehrter steuerlicher Pflichten (vgl. BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2).

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

    Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der …

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung von Veranlagungssteuern erst nach Abschluß der Veranlagungsarbeiten eingeleitet wird, obwohl bereits zeitlich früher zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Steuerverkürzung vorlagen und mit dem Zuwarten allein erreicht werden soll, daß der Beschuldigte wegen einer vollendeten Tat und nicht nur wegen einer versuchten Steuerhinterziehung verfolgt werden kann, weil mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens die Strafbarkeit wegen Nichtabgabe der Steuererklärung entfällt (vgl. BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 3).

    Ebenso wird die strafbewehrte Pflicht zur Abgabe von Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen für einen bestimmten Veranlagungszeitraum dadurch suspendiert, daß dem Steuerpflichtigen für diesen Zeitraum die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekanntgegeben wird (BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2 und 3).

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
    Es ist jedoch vom Tatrichter bei der Festsetzung der Rechtsfolgen zu berücksichtigen (vgl. zu dem ähnlich gelagerten Problem eines Lockspitzeleinsatzes BGHSt 45, 321).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
    Bei der Frage, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die einen Anfangsverdacht begründen, steht den Ermittlungsbehörden ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß - NJW 1984, 1451, 1452; BGHSt 37, 48, 51;… Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 152 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer …

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
    Diese Kenntnisse von den - die Einkommensteuer der Angeklagten betreffenden - Besteuerungsgrundlagen waren zum Zeitpunkt des Abschlusses der Veranlagungsarbeiten und somit zum Zeitpunkt der Vollendung der Steuerhinterziehung (vgl. BGHSt 47, 138, 144 f.) nicht vollständig.
  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04

    Umfang des Verwertungsverbots in § 393 Abs. 2 Abgabenordnung

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
    Insoweit ist allerdings darauf hinzuweisen, daß das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht vor der Bestrafung strafbaren Verhaltens schützt, sondern lediglich vor einem rechtlichen Zwang zur Selbstbelastung und einer darauf beruhenden strafrechtlichen Verurteilung (vgl. BVerfG - Kammer - Beschluß vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1316/04).
  • BVerfG, 08.11.1983 - 2 BvR 1138/83

    Effektivität des Rechtsschutzes im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
    Bei der Frage, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die einen Anfangsverdacht begründen, steht den Ermittlungsbehörden ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß - NJW 1984, 1451, 1452; BGHSt 37, 48, 51;… Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 152 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.04.1988 - 2 BvR 330/88

    Steuerwahrheit und Schutz vor Selbstbezichtigung

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
    Diese weitgehenden Erklärungs- und Mitwirkungspflichten sind im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit und die Notwendigkeit eines gesicherten Steueraufkommens für den Staat sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerfG - Kammer - wistra 1988, 302; BGHSt 47, 8, 13).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13

    Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

    Die Annahme eines Anfangsverdachts setzt lediglich das Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 -, Rn. 7).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung …

    Rn. 29 Soweit Fälle eines unzumutbaren Zwangs zur Selbstbelastung verbleiben, etwa weil wegen des Vorliegens eines Sperrgrundes (vgl. § 371 Abs. 2, § 378 Abs. 3 Satz 1 AO) eine wirksame Selbstanzeige ausgeschlossen ist, kann diesem Umstand bei einer vorangegangenen Steuerordnungswidrigkeit gemäß § 378 AO im Rahmen der Anwendung des § 47 OWiG Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG wistra 1988, 302; vgl. auch OLG Hamm NJW 1959, 1504), bei einer (bedingt) vorsätzlich begangenen Steuerstraftat durch Annahme eines Beweismittelverwertungs- oder Verwendungsverbots (vgl. BVerfGE 56, 37; BGH wistra 2005, 148; vgl. auch die Regelung in § 97 Abs. 1 Satz 2 InsO).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende …

    Denn soweit erzwungene Angaben zu einer mittelbaren Selbstbelastung führen können, besteht für sie ein strafrechtliches Verwendungsverbot (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. August 2012 - 1 StR 26/12, BGHR AO § 393 Abs. 2 Verwertungsverbot 3; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04, wistra 2005, 148).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos; …

    Zu dieser Ansicht ist es im Wege eines Erst-recht-Schlusses auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04, BGHR StPO § 152 Abs. 2 Ermittlungsverfahren 1) gelangt.

    Soweit das Landgericht in diesem Zusammenhang die Kompensationsentscheidung auch auf das Unterlassen präventiver Maßnahmen gestützt hat, werden diese von der in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04, BGHR StPO § 152 Abs. 2 Ermittlungsverfahren 1) nicht erfasst.

    dd) Zudem schätzt das Landgericht die Reichweite der in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04, aaO) auch in anderer Hinsicht falsch ein.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13

    Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im …

    Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, NJW 2011, 2417 [2419]; zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 -, BGHSt 38, 214 [219 f.]; BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/96 -, NJW 1999, 959 [961]; Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, NJW 2007, 2269 [2271]; zur hiervon grundsätzlich zu trennenden Frage der Verwertbarkeit im steuerrechtlichen Verfahren vgl. etwa FG Köln, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 14 V 2484/10 -, juris; FG RP, Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 K 1180/11 -, juris; ferner BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 -, JR 2005, 300 ff.).

    Diese weitgehenden Erklärungs- und Mitwirkungspflichten, bei denen es sich um keine bloße Obliegenheit, sondern eine Rechtspflicht handelt (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 -, JR 2005, 300 [301]; Lesch, JR 2005, 302 [304]), sind im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit und die Notwendigkeit eines gesicherten Steueraufkommens für den Staat sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 56, 37 [41 ff.]; BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvL 19/08 -, juris).

  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen …

    Allenfalls ausnahmsweise kann nach der Sachlage und der Art des Verwertungsverbots dessen Fernwirkung anzunehmen sein (BGH NJW 2006, 1361, 1363; ausdrücklich offengelassen für Reichweite des Verwendungsverbots des § 393 AO in NJW 2005, 763).

    Sind andere Steuerzeiträume und/oder Steuerarten betroffen, hält der BGH hingegen nicht die Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren für suspendiert, sondern nimmt ein Verwertungsverbot für ein Strafverfahren an (BGH NJW 2005, 763).

    In diesem Sinne hält der 5. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung in NJW 2005, 763 fest, dass "Erklärungen eines Beschuldigten, die er in Erfüllung seiner weiterbestehenden steuerrechtlichen Pflichten für nicht strafbefangene Besteuerungszeiträume und Steuerarten gegenüber den Finanzbehörden macht, allein im Besteuerungsverfahren verwendet werden dürfen.

    Rn. 174 Anders als in der Entscheidung BGH NJW 2002, 834, wo Erkenntnisse aus dem Steuerstraf verfahren in den Blick genommen wurden, hatte der BGH in NJW 2005, 763 nunmehr über Mitteilungen zu entscheiden, die - wie hier - im Besteuerungsverfahren gemacht worden sind.

    Rn. 175 c) Im Gegensatz zur vom BGH angenommenen Unverwertbarkeit von im Besteuerungsverfahren offenbarten, im Hinblick auf eine Steuerstraftat belastenden Umständen (vgl. BGH NJW 2005, 763) ordnet § 393 Abs. 2 S. 2 AO für Allgemeinstraftaten die Verwertbarkeit uneingeschränkt an, wenn für deren Verfolgung ein zwingendes öffentliches Interesse i.S.d. § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO besteht.

    Rn. 195 ff) Die Entscheidung des BGH in seiner Eigenschaft als Dienstgerichtshof des Bundes (BGH NJW 2002, 834, zum Sachverhalt siehe Ziff. I. 2. b) cc); abweichend davon jetzt BGH NJW 2005, 763) ist nicht geeignet, die Überzeugung der Kammer von der Verfassungswidrigkeit der in Rede stehenden Vorschrift zu erschüttern.

    Der BGH hat in diesem Fall entschieden, dass zwar wegen dieses bereits im Hinblick auf 1993 und 1994 eingeleiteten Verfahrens die Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärungen für 1995 und 1996 nicht wegen des nemo-tenetur-Grundsatzes suspendiert sei, jedoch ein strafrechtliches Verwendungsverbot bestehe (BGH NJW 2005, 763).

    Mit der Begründung einer zu vermeidenden ungerechtfertigten Besserstellung des Steuerstraftäters aus vorangegangenen Besteuerungszeiträumen hat schon der BGH mehrfach (u.a. in NJW 2005, 763) eine Ausnahme von der strafbewehrten Pflicht, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben im Besteuerungsverfahren zu machen, verneint.

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des …

    Die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung kann auch nicht durch die mit dem Beweisantrag implizit aufgestellte Behauptung einer verzögerten Verfahrenseinleitung in Frage gestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04, wistra 2005, 148, 149).

    Dass darüber hinaus Besonderheiten des Einzelfalles eine Strafmilderung ermöglicht hätten, weil sie ein Einschreiten der Finanz- und Ermittlungsbehörden unabweisbar geboten oder dazu geführt hätten, dass deren Verhalten mit den Grundsätzen eines fairen Verfahrens unvereinbar gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04, wistra 2005, 148, 149), ist auch unter Berücksichtigung des Revisionsvorbringens nicht ersichtlich.

  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 391/12

    Organisierte Umsatzsteuerhinterziehung im Emissionszertifikatehandel

    Umstände, die einen über eine bloße Mitursächlichkeit hinausgehenden konkreten Einfluss auf die Tatausführung gehabt (hierzu vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 StR 474/08, NStZ-RR 2009, 167) oder ein Einschreiten der Finanz- und Ermittlungsbehörden unabweisbar geboten hätten (dazu vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04, NJW 2005, 763) und die daher Einfluss auf die Strafzumessung hätten haben können (…zum Ganzen auch Miebach in MünchKomm-StGB, 2. Aufl., § 46 Rn. 142 ff.;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1847, 1860; Meyberg PStR 2011, 58, 59), hat die Verteidigung nicht unter Beweis gestellt.
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des …

    Zu dieser Ansicht ist es im Wege eines Erst-recht-Schlusses auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04, BGHR StPO § 152 Abs. 2 Ermittlungsverfahren 1) gelangt.

    Soweit das Landgericht in diesem Zusammenhang die Kompensationsentscheidung auch auf das Unterlassen präventiver Maßnahmen gestützt hat, werden diese von der in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04, BGHR StPO § 152 Abs. 2 Ermittlungsverfahren 1) nicht erfasst.

    dd) Zudem schätzt das Landgericht die Reichweite der in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04, aaO) auch in anderer Hinsicht falsch ein.

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
    Ein Zwang zur Selbstbezichtigung berührt zugleich die Würde des Menschen, dessen Aussage als Mittel gegen ihn selbst verwendet wird und beinhaltet damit ein Instrumentalisierungsverbot (vgl. BVerfGE 56, 37 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1316/04 -, NJW 2005, S. 352; Rogall, NStZ 2006, S. 41).

    Diese weitgehenden Erklärungs- und Mitwirkungspflichten sind im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit und die Notwendigkeit eines gesicherten Steueraufkommens für den Staat sachlich gerechtfertigt (…vgl. BVerfG, wistra 1988, S. 302; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 -, NJW 2005, S. 763 ).

    Ergänzt wird der Schutz in § 393 Abs. 2 AO hinsichtlich anderer Straftaten durch ein begrenztes strafrechtliches Verwertungsverbot (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 -, NJW 2005, S. 763 ).

  • BGH, 23.05.2019 - 1 StR 127/19

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Suspendierung von Erklärungspflichten nach …

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: …

  • BGH, 21.08.2012 - 1 StR 26/12

    Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (wiederholte Steuerhinterziehung; …

  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13

    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des …

  • OVG Saarland, 03.08.2005 - 3 Q 10/05

    Umweltrecht - Führen Sanierungsanordnungen zu einer Selbstbelastung?

  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 328/04

    Steuerhinterziehung bei der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen …

  • FG Hessen, 13.02.2006 - 6 V 2275/05

    Zu den Belehrungspflichten und Verwertungsverboten bei Steuerstrafverfahren

  • LG Hildesheim, 23.01.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Adhäsionsverfahren: Nichtentscheidung über einen zur Erledigung im Strafverfahren …

  • BFH, 18.11.2013 - X B 237/12

    Entscheidung über Richterablehnung als Verfahrensmangel; Unterlassen …

  • BFH, 04.05.2005 - XI B 230/03

    Steuerfahndung; Rechtsweg; Grundsatz "in dubio pro reo"

  • OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04

    Steuerverkürzung: Kein Eingreifen des "nemo-tenetur-Grundsatzes" bei Abgabe einer …

  • BFH, 11.07.2007 - IV B 121/06

    Steuerfestsetzungsverfahren; Grundsatz "in dubio pro reo"

  • LG Potsdam, 24.04.2007 - 27 Ns 23/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Prozesshindernis bei Verwendung von eigenen im …

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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04 (1)   

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https://dejure.org/2005,3443
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  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO
    Anhörungsrüge (Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der Kenntniserlangung)

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörungsrüge - Anforderungen an Glaubhaftmachung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 462
  • StV 2005, 316
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04
    Entsprechend ist nach einhelliger Rechtsprechung und ganz herrschender Auffassung im Schrifttum im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Antragsteller grundsätzlich gehalten, innerhalb der Wochenfrist für den Wiedereinsetzungsantrag den Zeitpunkt darzulegen, zu dem das Hindernis für die Fristeinhaltung entfallen ist (§ 45 StPO; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 2544).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 418/04

    Gegenvorstellung gegen Verwerfungsbeschluss; nachträgliche Begründung eines …

    Auszug aus BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04
    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (st. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 12. Januar 2005 - 2 StR 418/04).
  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden …

    Dabei geht es nur um die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergibt (BGH, Beschl. vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04;… 7. März 2006 - 5 StR 362/05 - Rdn. 3;… 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05 - Rdn. 3).
  • BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

    Es fehlt an der erforderlichen Mitteilung des Zeitpunkts der Kenntniserlangung durch den Verurteilten von der Verletzung des rechtlichen Gehörs, die innerhalb der Wochenfrist zu erfolgen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR StPO § 356a Frist 1).

    Angesichts des Verfahrensgangs ergibt sich auch nicht ohne weiteres aus dem Akteninhalt, dass die Anhörungsrüge rechtzeitig erhoben wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2012 - 3 StR 236/12, sowie vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR aaO).

  • BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05

    Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach § …

    Weil das Revisionsgericht den Zeitpunkt, zu dem der Beteiligte Kenntnis von diesen tatsächlichen Umständen erlangt hat, nicht zuverlässig selbst feststellen kann und dieser häufig von Umständen aus der Sphäre des Betroffenen abhängt, muss er den Zeitpunkt der Kenntniserlangung gemäß § 356 a Satz 3 StPO glaubhaft machen (…vgl. BTDrucks. aaO), wobei der Zeitpunkt der Kenntniserlangung binnen der Wochenfrist für die Stellung des Antrages nach § 356 a StPO mitzuteilen ist (vgl. BGH NStZ 2005, 462).
  • BGH, 27.02.2019 - 2 StR 439/18

    Verwerfung der Gegenvorstellung und Anhörungsrüge

    a) Da das Revisionsgericht den für die Wahrung der einwöchigen Frist gemäß § 356a Satz 2 StPO maßgeblichen Zeitpunkt, zu dem der Betroffene Kenntnis von den tatsächlichen Umständen erlangt hat, nicht selbst zuverlässig feststellen kann, muss dieser den Zeitpunkt der Kenntniserlangung im Antrag mitteilen und glaubhaft machen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. März 2005 - 2 StR 444/04, NStZ 2005, 462, 463; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2013 - 1 StR 382/10 und vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15).

    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluss kann außerhalb des Anhörungsrügeverfahrens vom Revisionsgericht weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. Senat aaO NStZ 2005, 462, 463; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 StR 627/16).

  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16

    Anhörungsrüge (Frist)

    Dabei geht es nur um die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergibt (BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, NStZ 2005, 462;… vom 7. März 2006 - 5 StR 362/05, Rn. 3;… vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, Rn. 3, NStZ 2007, 236 …und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, Rn. 7, wistra 2009, 33).
  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 524/15

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Eine Anhörungsrüge ist gemäß § 356a Satz 2 StPO innerhalb einer Woche nach Kenntnis von der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör anzubringen, wobei es entscheidend auf die Kenntnis desjenigen Beteiligten ankommt, dessen Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Entscheidung des Revisionsgerichts verletzt sein soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR StPO § 356a Frist 1, und vom 10. Januar 2013 - 1 StR 382/10).
  • BGH, 24.11.2009 - 5 StR 439/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (rechtliches Gehör; Vortragserfordernisse der …

    Es ist davon auszugehen, dass der Verteidiger und die Erziehungsberechtigten von dem Senatsbeschluss drei Tage nach dessen Absendung - hier am Montag, den 9. November 2009 - Kenntnis genommen haben (vgl. BGHR StPO § 356a Frist 1).
  • BayObLG, 26.02.2024 - 203 StRR 511/23

    Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Gehörsrüge im …

    Kenntnis von der Gehörsverletzung bedeutet die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich die Verletzung ergibt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04-, vom 7. März 2006 - 5 StR 362/05 - und vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05 -, jeweils juris).

    Ein entsprechender Vortrag im weiteren Verlauf des Verfahrens reicht nicht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04 -, juris; BGH…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 8).

  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 85/15

    Anhörungsrüge (Zulässigkeit: Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der …

    In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus der Akte ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehört die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR StPO § 356a Frist 1, vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297).
  • KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08

    Anhörungsrüge: Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Rücksetzung des …

    Da der Antrag gemäß § 356 a Satz 2 StPO nur binnen einer Frist von einer Woche seit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Betroffenen von der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestellt werden kann und das Rechtsbeschwerdegericht diesen Zeitpunkt im Regelfall den Akten nicht entnehmen kann, muss dieser Zeitpunkt binnen der Wochenfrist mitgeteilt werden und gehört diese Mitteilung zu den Zulässigkeitserfordernissen eines Antrages nach § 356 a StPO (vgl. BGH NStZ 2005, 462;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 356 a Rdn. 6).

    Auch als Gegenvorstellung kann die Eingabe des Betroffenen keinen Erfolg haben, denn abgesehen davon, dass nach der neueren Rechtsprechung Gegenvorstellungen gegen nicht anfechtbare Entscheidungen nicht mehr zulässig sind, kann ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluss grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGH NStZ 2005, 462 (463)).

  • OLG Nürnberg, 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 170/06

    Richterablehnung im Rahmen der Gehörsrüge

  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 362/05

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör

  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16

    Frist für die Anhörungsrüge in Strafvollzugssachen

  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 382/10

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 04.12.2008 - 3 StR 338/08

    Anhörungsrüge (Vorrang gegenüber dem Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs; …

  • OLG Zweibrücken, 12.06.2018 - 1 OWi 2 SsRs 98/17

    Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache: …

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 237/16

    Anhörungsrüge (Begründung: Mitteilung des Zeitpunkts der Kenntniserlangung von …

  • BGH, 28.01.2015 - 5 StR 491/14

    Unbegründetheit der gegen die Verwerfung der Revision durch Beschluss gerichteten …

  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 387/10

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

  • OLG Hamburg, 21.04.2008 - 2-40/07

    Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrags als Voraussetzung der befristeten …

  • BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23

    Wahrung der Wochenfrist bei einer Gehörsrüge im Strafvollzugsverfahren

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