Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2005 - 3 StR 243/02 (3) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 29 BtMG; § 22 StGB; § 23 StGB; § 132 GVG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Versuch trotz "verzweifelter Bemühungen" um ein Umsatzgeschäft mit "Drogendealern"; Vollendung; Eigenverbrauch); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Anfrageverfahren; Großer Senat ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Änderung von Schuldspruch; Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs; Ernsthafte Verkaufsverhandlungen und Vollendungszeitpunkt beim Drogengeschäft; Rechtsfehler wegen mangelnder Feststellung des Eigenverbrauchsanteils; Berücksichtigung von außergewöhnlich langer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MRK Art. 6 Abs. 1; StGB § 46 Abs. 2
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Vorlage und Entscheidung durch den Großen Senat des Bundesgerichtshofs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 30.01.2003 - 3 StR 243/02
- BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02
- BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02
- BGH, 15.12.2005 - 3 StR 243/02 (3)
Papierfundstellen
- StV 2006, 136
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 3 StR 243/02
Rn. 5 a) Nach der auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 13. Januar 2005 (NJW 2005, 1589) ergangenen Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 26. Oktober 2005 (GSSt 1/05 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) reicht es für die Annahme vollendeten Handeltreibens aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer eintritt.Andererseits hatte der Angeklagte bei seinem "verzweifelten Bemühen", 50 g Kokain zu bekommen, durch die telefonische und persönliche Kontaktierung von Dealern mit einer konkreten und ernsthaften Kaufabsicht das als bloße Vorbereitung zu wertende Stadium weit im Vorfeld des beabsichtigten Güterumsatzes liegender Handlungen bereits verlassen (vgl. BGH Großer Senat, Beschl. vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 - S. 19; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
- BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 3 StR 243/02
Es wird Aufgabe des neuen Tatrichters sein, diese Verfahrensverzögerung, die nach der Einschätzung des Senats mit eineinhalb Jahren zu veranschlagen ist, angemessen zu kompensieren (vgl. BGH NStZ 1999, 181). - LG Frankfurt/Main, 12.11.2004 - 1 S 178/03
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 3 StR 243/02
Rn. 15 c) Der Aufhebung unterliegt auch der Maßregelausspruch nach § 69 StGB, da er nicht den Anforderungen der nunmehrigen Rechtsprechung entspricht (vgl. BGH NJW 2005, 1952).
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Die Aufgabe des Bundesgerichtshofs besteht nicht nur darin, die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung zu überprüfen; der Bundesgerichtshof soll vielmehr auch zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung und zu einer geordneten Fortentwicklung des gesetzten Rechts beitragen (vgl. BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 15. Dezember 2005 - 3 StR 243/02 -, juris). - LG Duisburg, 03.03.2021 - 36 KLs 27/20 Rn. 141 In den unter Ziffer II. 1. a) aa) und kk) der Urteilsgründe festgestellten Fällen liegt bereits ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor, da es für die Annahme vollendeten Handeltreibens ausreicht, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer eintritt (vgl. BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005, Az. 3 StR 243/02).
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Rechtsprechung
| BGH, 05.08.2005 - 2 StR 254/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 29a BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede; Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe (Besitz an Betäubungsmitteln; Beteiligung am eigentlichen Umsatzgeschäft; Lohn) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Beurteilung einer Mitgliedschaft zu einer Bande (sog. Bandenabrede); Wille zur Bindung für die Zukunft und für eine gewisse Dauer bei einem Zusammenschluss von mindestens drei Personen; Tatbeitrag der Mitwirkung bei einem Drogentransport als Fahrer; Abgrenzung von ...
- ra.de
- rechtsportal.de
BtMG § 30 a Abs. 1
Bandenabrede auch durch schlüssige Handlung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 176
- StV 2006, 136
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung
Auszug aus BGH, 05.08.2005 - 2 StR 254/05
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (vgl. BGHSt 37, 289, 291). - BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auszug aus BGH, 05.08.2005 - 2 StR 254/05
Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 46, 321) ist der Wille zur Bindung für die Zukunft und für eine gewisse Dauer bei einem Zusammenschluss von mindestens drei Personen erforderlich. - BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78
Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium …
Auszug aus BGH, 05.08.2005 - 2 StR 254/05
Die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe ist auf Grund aller von der Vorstellung der Beteiligten umfassten Umstände in wertender Betrachtung vorzunehmen (vgl. BGHSt 28, 346, 349). - BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
Auszug aus BGH, 05.08.2005 - 2 StR 254/05
Sie setzt den Willen voraus, sich mit anderen zu verbinden und künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen (BGHSt 47, 214, 216; BGH NStZ 2004, 398, 399). - BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 05.08.2005 - 2 StR 254/05
Sie setzt den Willen voraus, sich mit anderen zu verbinden und künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen (BGHSt 47, 214, 216; BGH NStZ 2004, 398, 399).
- BGH, 19.12.2012 - 1 StR 165/12
Auslieferung nach dem EuAlÜbk (Spezialitätsgrundsatz als Verfahrenshindernis: …
Denn danach wussten die Zeugen S. und H. spätestens mit Aufnahme der Lieferungen von dem vom Angeklagten ersonnenen Betrugs- und Steuerhinterziehungssystem und kamen mit dem Angeklagten zumindest stillschweigend überein (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, Rn. 10; BGH, Beschluss vom 5. August 2005 - 2 StR 254/05, NStZ 2006, 176), in der beschriebenen Weise eine Vielzahl von Straftaten zur Sicherung einer fortlaufenden, nicht unerheblichen Einkommensquelle zu begehen. - BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
Prozessuale Tat (Abweichung der Tatzeit); teilweise Einstellung des Verfahrens; …
Rn. 17 Einzelne Passagen der Begründung, mit der eine bandenmäßige Begehung verneint worden ist, könnten zur Besorgnis Anlass geben, die Strafkammer habe aufgrund eines fehlerhaften rechtlichen Prüfungsmaßstabes zu hohe Anforderungen an eine Bandenabrede (vgl. hierzu BGHSt 47, 214, 218 f.; BGHSt 50, 160, 163 f.;… BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 6; BGH NStZ 2006, 176) gestellt. - OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 83/07
Bandendiebstahl: Voraussetzungen der Bandenabrede
Sie setzt jedoch in jedem Fall einen Willen voraus, sich mit anderen zu verbinden und künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen (BGH NStZ 2006, 176;… Tröndle/Fischer, StGB, § 244 Rdn. 19, jeweils m.w.N.).Wesentliche Anhaltspunkte dafür können das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGH NStZ 2006, 176 m.w.N.).
- OLG Hamm, 08.04.2014 - 3 RVs 22/14
Annahme einer Bandenabrede trotz Begehung von Spontantaten
Rn. 35 Eine Bande setzt in den Fällen der §§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244 a StGB insbesondere eine Bandenabrede voraus; hierfür erforderlich ist der - in einer ausdrücklichen oder konkludenten (NStZ 2006, 176) Vereinbarung manifestierte - übereinstimmende Wille, sich mit (mindestens zwei) anderen zusammenzutun, um künftig für eine gewisse Dauer eine Mehrzahl von Straftaten zu begehen (…vgl. Fischer, StGB, 61. Aufl., § 244 Rdnr. 35 f. m. zahlr. w.N.; BGHSt 46, 321). - LG Bielefeld, 25.07.2019 - 9 KLs 9/19 Eine Bandenabrede kann indes auch auf einem schlüssigen Verhalten beruhen (BGH NStZ 2002, 318; NStZ 2005, 230; StV 2006, 136).
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