Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 212 StGB; § 53 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis mehrerer Tötungshandlungen gegenüber mehreren Personen: Tatmehrheit); Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rücktritt vom versuchten Totschlag: Fehlgeschlagener Versuch; Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch; Konkurrenzen bei einem Angriff auf mehrere Personen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB
Rücktritt vom versuchten Totschlag: Fehlgeschlagener Versuch; Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch; Konkurrenzen bei einem Angriff auf mehrere Personen - IWW
§§ 69, 69a StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 211 StGB, § 52 StGB, § 212 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Rücktritt vom Versuch des Totschlags zum Nachteil eines Geschädigten hinsichtlich Strafbefreiung; Abgrenzung des fehlgeschlagenen Versuchs vom beendeten oder unbeendeten Versuch
- ra.de
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Rücktritt vom Versuch des Totschlags zum Nachteil eines Geschädigten hinsichtlich Strafbefreiung; Abgrenzung des fehlgeschlagenen Versuchs vom beendeten oder unbeendeten Versuch
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fehlschlag - oder Rücktritt vom Versuch
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Totschlag - und der besonders schwere Fall
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tateinheit bei mehreren Schüssen
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rücktritt vom qualifizierten Tötungsversuch nach Vollendungstat an anderem Opfer
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 02.02.2015 - 1 Ks 210 Js 22327/14
- BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 207
- NStZ-RR 2016, 73
- StV 2017, 538
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen; …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399).Ob - anderenfalls - der strafbefreiende Rücktritt allein schon durch das Unterlassen weiterer Tathandlungen (unbeendeter Versuch) oder durch Verhinderung der Tatvollendung (beendeter Versuch) erreicht werden kann, bestimmt sich ebenfalls allein nach der subjektiven Sicht des Täters nach Abschluss seiner letzten Ausführungshandlung, also danach, ob er nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellung über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 133/15;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 24 Rn. 15, 15a mwN).
- BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05
Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284 mwN).Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 aaO; vgl. auch Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
- BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399).
- BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00
Tat im prozessualen Sinne; Tatmehrheit; Natürliche Handlungseinheit bei …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH…, Urteil vom 11. Oktober 2005 aaO; vgl. auch Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82). - BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95
Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
Diese Einschränkung gilt indes nicht für Umstände, die sich auf das Tatgeschehen insgesamt beziehen und den Unrechts- und Schuldgehalt auch des vollendeten Delikts charakterisieren (BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 45 f. mwN). - BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall - …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
Es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82, NJW 1982, 2264, 2265; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80, NStZ 1981, 258, 259). - BGH, 03.12.1980 - 3 StR 403/80
Mord - Niedrige Beweggründe - Verwerflichkeit der Tat - Tatmotive - Totschlag - …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
Es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82, NJW 1982, 2264, 2265; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80, NStZ 1981, 258, 259). - BGH, 22.10.2015 - 4 StR 133/15
Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch: …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
Ob - anderenfalls - der strafbefreiende Rücktritt allein schon durch das Unterlassen weiterer Tathandlungen (unbeendeter Versuch) oder durch Verhinderung der Tatvollendung (beendeter Versuch) erreicht werden kann, bestimmt sich ebenfalls allein nach der subjektiven Sicht des Täters nach Abschluss seiner letzten Ausführungshandlung, also danach, ob er nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellung über die Folgen seines Handelns macht (BGH…, Urteil vom 8. Februar 2007 aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 133/15;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 24 Rn. 15, 15a mwN).
- BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand; …
Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, NStZ 2016, 594, 595; BGH…, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208;… Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, juris Rn. 48; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82). - OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20
Anschlag in Halle (Saale) 2019
Die Annahme von Tateinheit auch bei höchstpersönlichen Rechtsgütern ist ausnahmsweise dann geboten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene, etwa deshalb, weil der Täter mehrere Opfer zeitgleich und wechselseitig angreift (BGH NStZ 2016, 207).Macht sich hingegen der Täter - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015, 4 StR 262/15, Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 27. August 2019, 4 StR 330/19, Rn. 4; beides zitiert nach juris).
- BGH, 28.03.2024 - 4 StR 370/23
Urteil des Landgerichts Bochum wegen Totschlags durch Ersticken zweier Kinder …
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18 Rn. 9; Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 Rn. 18;… Beschluss vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03 Rn. 6) und das Minus, welches sich im Zurückbleiben des Tötungsdelikts hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit auszugleichen vermögen (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 Rn. 35;… Urteil vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 5).
- BGH, 10.01.2023 - AK 49/22
Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke: …
Gleiches gilt für die konkurrenzrechtliche Bewertung des versuchten Mordes zum Nachteil der 14 polizeilichen Einsatzbeamten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208;… Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284 Rn. 8; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82), da es für die Haftfrage hierauf nicht ankommt, zumal das Konkurrenzverhältnis den Unrechts- und Schuldgehalt regelmäßig nicht berührt (st. Rspr.;… s. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19, juris Rn. 9 mwN;… vom 3. November 2021 - 3 StR 231/21, juris Rn. 18; vgl. zur Haftfrage: BGH…, Beschluss vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 25). - BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15
Tatmehrheit (grundsätzlich Tatmehrheit bei aufeinanderfolgenden Angriffen auf …
Greift daher der Täter einzelne Menschen - wie hier - nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15; Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 286 mwN). - BGH, 07.04.2026 - 4 StR 685/25
Verwerfung der Revision des Angeklagten wegen erfolgloser Verfahrensrüge; Keine …
Maßgeblich ist dabei die Tätersicht nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 4 StR 215/23, NStZ-RR 2024, 40, 41 und vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 Rn. 10); lediglich bei einem mehraktigen Geschehen, innerhalb dessen der Täter verschiedene auf denselben tatbestandlichen Erfolg gerichtete Handlungen vornimmt, kann es unter Umständen auf das subjektive Vorstellungsbild nach jedem Einzelakt ankommen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, NStZ 2023, 482, 483; Urteil vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 408/21, NStZ-RR 2023, 74, 75, jew. mwN).Rn. 9 bb) Hiernach war unabhängig davon, ob die - den Angeklagten jedenfalls nicht beschwerende - Annahme von Tateinheit (§ 52 StGB) zwischen den Mordversuchen zum Nachteil der beiden Geschädigten zutrifft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208 und vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00), für die Frage, ob der Angeklagte strafbefreiend von dem Tötungsversuch zum Nachteil des B. Ü. zurückgetreten ist, sein Vorstellungsbild nach der Abgabe des Schusses auf diesen als der insoweit einzigen Ausführungshandlung maßgeblich.
- BGH, 14.10.2021 - 4 StR 95/21
Totschlag (besonders schwerer Fall: Vorliegen, bloße Nähe der kennzeichnenden …
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82; vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81, NStZ 1982, 114, 115; Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18, NStZ-RR 2018, 313, 314; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206) und das Minus, welches sich im Zurückbleiben des Tötungsdelikts hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit auszugleichen vermögen (…vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 5;… vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 Rn. 35, jeweils unter Verweis auf Bruns, JR 1979, 28, 29 f.). - LG Bochum, 06.08.2018 - 7 Ks 9/17 Handlungen, die sich nacheinander gegen höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Personen richten, können grundsätzlich weder durch ihre Aufeinanderfolge noch durch einen einheitlichen Plan oder Vorsatz zu einer natürlichen Handlungseinheit und damit einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden (BGH 3 StR 87/09; 4 StR 262/15).
Ausnahmen davon im Sinne des Vorliegens einer Tateinheit kommen nur in Betracht, wenn die Aufspaltung des Tatgeschehens in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, situativen und räumlichen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden ohne jegliche zeitliche Zäsur oder bei einem gegen eine aus Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH 4 StR 262/15; 3 StR 87/09; 1 StR 548/01; 5 StR 323/00; 4 StR 354/00).
- BGH, 06.12.2018 - 4 StR 260/18
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch)
Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; Beschlüsse vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26, 27). - BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Rücktrittshorizont)
Kann die Tat nach der Vorstellung des Täters mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln nicht mehr ausgeführt werden und nur noch mit zeitlicher Verzögerung nach dem Ingangsetzen einer neuen Kausalkette vollendet werden, liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 - und Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04 -, juris; BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 -, juris). - BGH, 07.07.2020 - 5 StR 233/20
Freiwilliger Rücktritt bei Einwirkung eines Dritten auf den Zurücktretenden
- LG Itzehoe, 15.04.2025 - 6 Ks 315 Js 22118/24
Bedingter Tötungsvorsatz im Falle des gezielten Rammens eines Kraftfahrzeugs im …
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Rechtsprechung
| BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 212 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im Urteil, revisionsrechtliche Kontrolle; kein automatischer Schluss auf Tötungsvorsatz bei objektiv lebensgefährlichen Handlungen) - lexetius.com
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Jugendstrafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Abgrenzung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz bei gefährlicher Gewalthandlung durch gezielte Messerstiche; Gesamtwürdigung durch das Tatgericht; Entbehrlichkeit der Verhängung von ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 3 JGG, § 105 Abs 1 JGG, § 64 StGB, § 212 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
Jugendstrafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Abgrenzung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz bei gefährlicher Gewalthandlung durch gezielte Messerstiche; Gesamtwürdigung durch das Tatgericht; Entbehrlichkeit der Verhängung von ... - IWW
§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB, § 5 Abs. 3 JGG, § 301 StPO, § 63 StGB
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Umfassende Prüfung des Wissens- und des Willenselementes bei der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes; Anforderungen an eine lückenlose Beweiswürdigung bei der Vorsatzprüfung; Begründung eines dauerhaften Zustandes bei der Unterbringung des Angeklagten in einem ...
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StGB § 63
Umfassende Prüfung des Wissens- und des Willenselementes bei der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes; Anforderungen an eine lückenlose Beweiswürdigung bei der Vorsatzprüfung; Begründung eines dauerhaften Zustandes bei der Unterbringung des Angeklagten in einem ... - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bedingter Tötungsvorsatz - und die Gesamtschau aller Tatumstände
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in der Psychiatrie - und die Jugendstrafe
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 23.03.2015 - 6 KLs 131 Js 25969/14
- BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 668
- StV 2016, 736
- StV 2017, 538
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (23)
- BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Darin läge eine vom Einzelfall gelöste Festlegung des Beweiswerts und der Beweisrichtung eines im Zusammenhang mit derartigen Delikten immer wieder auftretenden Umstandes, die einer Beweisregel nahekäme und deshalb dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung widerspräche (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 16. März 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243 mwN; ferner auch Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (BGH, Urteile vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).
Soweit die Revisionsführer Feststellungen zur verbliebenen Länge der in den Körper des Geschädigten eindringenden Klinge oder dazu vermissen, wie weit der Angeklagte die Klinge hätte verkürzen müssen, damit die Stiche nicht lebensgefährlich sind, hätte es der Erhebung einer zulässigen Verfahrensrüge bedurft (vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 mwN).
Zwar ist der Tatrichter nicht verpflichtet, einer Einlassung zu folgen, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt, mittels derer die Behauptung sicher widerlegt werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 mwN).
- BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in …
Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Dies gilt auch für die revisionsgerichtliche Überprüfung im Fall der Nichtverurteilung wegen eines idealkonkurrierenden Delikts aus tatsächlichen Gründen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85).Zwar ist der Tatrichter nicht verpflichtet, einer Einlassung zu folgen, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt, mittels derer die Behauptung sicher widerlegt werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 mwN).
- BGH, 21.11.2012 - 4 StR 257/12
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Insofern reicht zwar die Diagnose einer "emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ' zur Begründung eines dauerhaften Zustandes im Sinne des § 63 StGB nicht ohne weiteres aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2006 - 2 StR 349/06, NStZ 2007, 29; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; ferner Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 358/14), da eine auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführende Disposition, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, nicht ohne weiteres einen dauernden Zustand im Sinne des § 63 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 StR 595/07; vgl. ferner Beschluss vom 22. Februar 2006 - 3 StR 479/05).Die von ihr festgestellten konkreten Auswirkungen auf das Leben des Angeklagten gehen damit über verbreitete Persönlichkeitsakzentuierungen hinaus und belegen nicht nur eine dauerhaft erheblich verminderte Schuldfähigkeit, sondern auch einen Zustand, der die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechtfertigen vermag; denn dieser liegt auch dann vor, wenn alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; zum Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholeinfluss auch BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15; Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13).
- BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der …
Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Die von ihr festgestellten konkreten Auswirkungen auf das Leben des Angeklagten gehen damit über verbreitete Persönlichkeitsakzentuierungen hinaus und belegen nicht nur eine dauerhaft erheblich verminderte Schuldfähigkeit, sondern auch einen Zustand, der die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechtfertigen vermag; denn dieser liegt auch dann vor, wenn alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; zum Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholeinfluss auch BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15; Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13). - BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14
Schwere räuberische Erpressung durch Mitglieder einer Bande (keine Erweiterung …
Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Jedoch ist der Entscheidungstenor - wie vom Generalbundesanwalt angeregt - dahin klarzustellen, dass das in dem einbezogenen Urteil seinerseits einbezogene frühere Urteil ebenfalls einbezogen ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14). - BGH, 01.04.2014 - 2 StR 602/13
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alkoholkonsum …
Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Die von ihr festgestellten konkreten Auswirkungen auf das Leben des Angeklagten gehen damit über verbreitete Persönlichkeitsakzentuierungen hinaus und belegen nicht nur eine dauerhaft erheblich verminderte Schuldfähigkeit, sondern auch einen Zustand, der die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechtfertigen vermag; denn dieser liegt auch dann vor, wenn alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; zum Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholeinfluss auch BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15; Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13). - BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Auch zur "Hemmschwellentheorie' bedurfte es keiner näheren Ausführungen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 189 ff.). - BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14
Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen …
Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Zudem ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen aus dem Wissen um den möglichen Eintritt des Todes nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten darauf geschlossen werden kann, dass das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267 f.). - BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06
Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben
Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (BGH, Urteile vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13). - BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13
Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung; …
Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Darin läge eine vom Einzelfall gelöste Festlegung des Beweiswerts und der Beweisrichtung eines im Zusammenhang mit derartigen Delikten immer wieder auftretenden Umstandes, die einer Beweisregel nahekäme und deshalb dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung widerspräche (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 16. März 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243 mwN; ferner auch Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13). - BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10
Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche …
- BGH, 26.03.2015 - 4 StR 442/14
Tötungsvorsatz (tatrichterliche Beweiswürdigung: Anwendung des in-dubio-Satzes); …
- BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12
Abgrenzung von Körperverletzungsvorsatz und bedingtem Tötungsvorsatz …
- BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes
- BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Willenselement; eigenständige Prüfung); …
- BGH, 26.05.2011 - 4 StR 159/11
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer Jugendstrafe …
- BGH, 04.10.2006 - 2 StR 349/06
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer …
- BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13
Erörterungsmangel zum Absehen von einer Jugendstrafe bei Anordnung der …
- BGH, 17.06.2015 - 2 StR 358/14
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (länger …
- BGH, 29.01.2008 - 4 StR 595/07
Tenorierung bei der Vergewaltigung; Unterbringung in einem psychiatrischen …
- BGH, 22.07.2009 - 2 StR 240/09
Verhältnis von Jugendstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen …
- BGH, 29.01.2002 - 4 StR 529/01
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Entbehrlichkeit …
- BGH, 22.02.2006 - 3 StR 479/05
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vorübergehende verminderte …
- BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17
Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben
Die Feststellung, ob ein Angeklagter vorsätzlich gehandelt hat, ist Tatfrage und obliegt allein dem Tatrichter (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 367/15, NStZ 2016, 668, 669 f.; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 583; vom 13. Dezember 2005 - 1 StR 410/05, NJW 2006, 386 f.;… LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 15 Rn. 63). - BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16
Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei spontanen, unüberlegten und in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen auch aus dem Wissen um den möglichen Todeseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten auf das selbstständig neben dem Wissenselement stehende Willenselement des Vorsatzes geschlossen werden kann (siehe nur BGH, Urteile vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267 f. und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StraFo 2016, 110 f.).Die Einordnung und Würdigung eines spontanen oder in affektiver Erregung erfolgenden Handelns obliegt dabei dem Tatrichter (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StraFo 2016, 110 f.).
- BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16
Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren …
Entscheidend und für die Maßregelanordnung ausreichend ist vielmehr, dass der Zustand der Grunderkrankung länger andauert, sofern er dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (…vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375 f., juris Rn. 32;… vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, BGHR StGB § 63 Ablehnung 2, juris Rn. 17; vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, juris Rn. 25;… Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136, juris Rn. 9;… vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7 jeweils mwN).Denn eine allein auf eine geistig-seelische Störung und Alkoholkonsum zurückzuführende Disposition, nicht aufgrund von alltäglichen Ereignissen, sondern lediglich in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, stellt keinen dauerhaften Zustand im Sinn des § 63 StGB dar (…vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 2015 - 2 StR 358/14, juris Rn. 7, sowie vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, juris Rn. 24;… Beschlüsse vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7;… vom 29. Januar 2008 - 4 StR 595/07, juris Rn. 12 jeweils mwN).
- BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16
Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei spontanen, unüberlegten und in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen aus dem Wissen um den möglichen Todeseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten auf das selbstständig neben dem Wissenselement stehende Willenselement des Vorsatzes geschlossen werden kann (siehe nur BGH, Urteile vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267 f. und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StraFo 2016, 110 f.).Die Einordnung und Würdigung eines spontanen oder in affektiver Erregung erfolgenden Handelns obliegt dabei dem Tatrichter (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StraFo 2016, 110 f.).
- BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, Rn. 13, StraFo 2016, 110;… Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 197/15, Rn. 14; Urteile vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06 und vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87).Dies gilt in gleicher Weise für die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, Rn. 24) wie für die Revision der Staatsanwaltschaft oder eines Nebenklägers gegen einen Freispruch (vgl. dazu BGH, Urteile vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, Rn. 13, StraFo 2016, 110 und vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87).
- BGH, 21.03.2017 - 1 StR 19/17
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen der Waffe durch …
Die spezifisch jugendstrafrechtliche Regelung ermöglicht es nach dem Verständnis des Bundesgerichtshofs, die im allgemeinen Strafrecht vorgesehene Kumulation von Strafe und freiheitsentziehender Maßregel zu vermeiden und dem Gedanken der Einspurigkeit im Jugendstrafrecht Rechnung zu tragen (BGH, Urteile vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92, BGHSt 39, 92, 95 und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StV 2016, 736 mwN; Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 StR 159/11, StraFo 2011, 288).Das zu beurteilen, ist jedoch Aufgabe des Tatrichters (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 StR 159/11, StraFo 2011, 288; zum Ermessen des Tatrichters BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28; Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StV 2016, 736).
- KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten …
Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (vgl. BGH StraFo 2016, 110 m.w.N.). - BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18
Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite: …
Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben zu prüfen, ob sich die Tat als spontane, unüberlegte und in affektiver Erregung ("wie besessen') ausgeführte Handlung erweist und wie dies gegebenenfalls zu würdigen ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, NStZ 2016, 668, 669; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267 f.) und ob die Angeklagten aufgrund ihrer Alkoholisierung - unabhängig von deren Bewertung unter dem Gesichtspunkt des § 21 StGB - die von ihrem Handeln ausgehende Lebensgefahr für das Opfer unzutreffend beurteilt haben könnten oder ob - im Gegenteil - diese geeignet war, bei den Angeklagten die Hemmschwelle für besonders gravierende Gewalthandlungen herabzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 ? 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37; Senat, Urteile vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13, NStZ-RR 2013, 343; vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13, NStZ-RR 2013, 341 f., jeweils mwN). - BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: …
Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder gar naheliegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15 mwN). - BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16
Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus …
Entscheidend und für die Maßregelanordnung ausreichend ist vielmehr, dass der Zustand der Grunderkrankung länger andauert, sofern er dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (…vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375 f., juris Rn. 32;… vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, BGHR StGB § 63 Ablehnung 2, juris Rn. 17 und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, juris Rn. 25;… Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136, juris Rn. 9;… vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7 …und vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, juris Rn. 10 (NStZ-RR 2017, 108 nur redaktioneller Leitsatz) jeweils mwN). - BGH, 16.06.2016 - 1 StR 49/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Auseinandersetzen mit alternativen Tathergängen; …
- BGH, 26.01.2017 - 1 StR 385/16
Versuchter Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz; Rücktritt); …
- BGH, 03.03.2021 - 2 StR 11/21
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
- KG, 27.01.2020 - 161 Ss 202/19
Strafzumessung: Bewertung von zulässigem Verteidigungsverhalten
- LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22
Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von …
- KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19
Vorsätzliche Körperverletzung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen …
- BGH, 04.08.2021 - 2 StR 378/20
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Darlegungs- und …
- KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19
"Geschäfts- und Betriebszeit" eines Zirkus
- KG, 27.01.2020 - 2 Ss 47/19
Zulässiges Verteidigungsverhalten keine Strafschärfungsgrund
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