Rechtsprechung
| BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 25 StGB; § 26 StGB; § 27 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 265 Abs. 1 StPO; § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO
Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht); Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Erweiterung der Hinweispflicht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Hinweispflichten des Tatrichters in der Hauptverhandlung: Veränderung der Sachlage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 265 Abs 2 Nr 3 StPO
Hinweispflichten des Tatrichters in der Hauptverhandlung: Veränderung der Sachlage - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 26 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 27 StGB, § 6 Nr. 5 StGB, § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, §§ 26, 27 StGB, § 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, §§ 172, 174 GVG
- Wolters Kluwer
Gelten der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme auch im Betäubungsmittelrecht; Beschränken der Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts hinsichtlich der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gelten der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme auch im Betäubungsmittelrecht; Beschränken der Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts hinsichtlich der ...
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bochum, 15.06.2018 - 600 Js 192/16
- LG Bochum, 15.06.2018 - 9 KLs 49/16
- BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
Papierfundstellen
- StV 2021, 643
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
Abzustellen ist vielmehr darauf, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221; Beschlüsse vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; vom 7. August 2008 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40). - BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14
Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung …
Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
Der Gesetzgeber hat dabei an die Rechtsprechung angeknüpft, wonach eine Veränderung der Sachlage eine Hinweispflicht auslöst, wenn sie in ihrem Gewicht einer Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts gleichsteht (…vgl. BTDrucks. 18/11277, S. 37 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14). - BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe …
Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
Abzustellen ist vielmehr darauf, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221; Beschlüsse vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; vom 7. August 2008 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40).
- BGH, 23.05.2019 - 4 StR 601/18
Einstellung des Verfahrens wegen des Verfahrenshindernisses anderweitiger …
Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
Der Senat sieht keinen Anlass, von sich aus die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts zu klären; denn das Tatgericht ist verpflichtet, die Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen und in den Urteilsgründen so darzulegen, dass sie vom Revisionsgericht nachgeprüft werden können (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 2018 - 4 StR 601/18, NStZ 2020, 235; vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, NStZ-RR 2012, 247, 248; vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 8). - BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10
Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung …
Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
Der Senat sieht keinen Anlass, von sich aus die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts zu klären; denn das Tatgericht ist verpflichtet, die Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen und in den Urteilsgründen so darzulegen, dass sie vom Revisionsgericht nachgeprüft werden können (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 2018 - 4 StR 601/18, NStZ 2020, 235; vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, NStZ-RR 2012, 247, 248; vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 8). - BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06
Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei …
Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10). - BGH, 31.07.2018 - StB 4/18
Anordnung von Durchsuchung und vorläufiger Sicherstellung im internationalen …
Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
Dem steht nicht schon entgegen, dass es sich bei der in Rede stehenden Handlung der Angeklagten um keine täterschaftlich begangene Tat, sondern lediglich um eine Beihilfe handelt; denn "Täter' im Sinne dieser Vorschrift ist auch derjenige, der sich im Sinne der §§ 26, 27 StGB an einer fremden Straftat beteiligt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - StB 4/18 Rn. 17;… Ambos in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 5 Rn. 6 und § 7 Rn. 32;… Eser/Weißer in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 3 Rn. 4a;… Werle/Jeßberger in LK-StGB, 13. Aufl., § 7 Rn. 81 und § 5 Rn. 21 ff.). - BGH, 24.07.2019 - 1 StR 185/19
Hinweispflicht bei gegenüber der Anklage veränderter Sachlage (Anlass für einen …
Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
Hiernach bestehen Hinweispflichten auf eine geänderte Sachlage bei einer wesentlichen Veränderung des Tatbildes beispielsweise betreffend die Tatzeit, den Tatort, das Tatobjekt, die Tatrichtung, die Person eines Beteiligten oder bei der Konkretisierung einer im Tatsächlichen ungenauen Fassung des Anklagesatzes (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juli 2019 - 1 StR 185/19, NStZ 2020, 97, 98; vom 9. Mai 2019 - 1 StR 688/18, StV 2019, 818, 819 mwN). - BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
Zwar liegt kein Fall des § 6 Nr. 5 StGB vor, weil es an einer Mitwirkung am Vertrieb von Betäubungsmitteln im Sinne dieser Vorschrift fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2010 ? 2 StR 201/11 Rn. 5), möglich ist aber, dass deutsches Strafrecht gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB anwendbar ist. - BGH, 28.10.2010 - 3 StR 324/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe (sicherere …
Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10). - BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12
Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
- BGH, 09.05.2019 - 1 StR 688/18
Hinweispflicht des Gerichts auf eine geänderte Sachlage (lediglich Kodifizierung …
- BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07
Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von …
- BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen …
- BGH, 07.08.2007 - 3 StR 326/07
Beihilfe (zwingende Strafminderung); unerlaubtes Handeltreiben mit …
- BGH, 29.01.2025 - 4 StR 265/24
Mitwirkung an Selbsttötung ohne freiverantwortlichen Willensentschluss (Totschlag …
Durchführung und Ausgang der Tat hingen somit von Anfang an maßgeblich von seinem Willen ab (vgl. zu diesem Aspekt der Tatherrschaft z.B. BGH…, Beschluss vom 21. April 2020 - 4 StR 287/19 Rn. 12; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 4 StR 74/19 Rn. 14;… Urteil vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16 Rn. 20). - BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Betäubungsmittelrecht: Geltung der …
Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, vom 28. Februar 2007 ? 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 4 StR 74/19; Beschluss vom 10. März 2021 - 6 StR 317/20). - BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19
Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver …
Das neue Tatgericht wird die Verwirklichung einer Begünstigung (§ 257 Abs. 1 StGB) und einer Beihilfe zur Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 Buchst. a, § 27 StGB) in den Blick zu nehmen haben sowie - soweit täterschaftliches Handeln in Rede steht - die Frage, ob auf die Auslandstat des ausländischen Angeklagten gemäß §§ 3 ff. StGB deutsches Strafrecht anwendbar ist (vgl. zu den Darlegungsanforderungen BGH, Urteil vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, NStZ-RR 2012, 247, 248; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 4 StR 74/19, juris Rn. 22 ff.).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 55 StGB
Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gesamtstrafenbildung: Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 83h Abs 1 IRG, § 55 StGB
Gesamtstrafenbildung: Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes - IWW
- Wolters Kluwer
Revision wegen Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes
- rechtsportal.de
IRG § 83h Abs. 1
Revision wegen Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- StV 2021, 643
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.05.2020 - 5 StR 55/20
Versuchsbeginn beim (Einbruchs-)Diebstahl (Angriff auf einen gewahrsamssichernden …
Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
"Da die Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes aus § 83h Abs. 1 IRG ein Vollstreckungshindernis bewirkt, hat die Strafe aus dem Urteil nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 5 StR 55/20). - BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels …
Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
Danach muss der Ausspruch über die Aufrechterhaltung der Einziehungsanordnung entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369). - BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20
Einziehung von Taterträgen: Gesamtschuldnerische Haftung bei faktischer …
Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
Einer individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20). - BGH, 27.01.2014 - 4 StR 499/13
Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Taten eines Ausgelieferten, die nicht …
Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
Solange diese Strafe nicht einbezogen werden darf, ist aus allen verhängten Einzelstrafen (nur) eine Gesamtstrafe zu bilden, denn Urteile, deren Strafen nicht nach § 55 StGB einbeziehungsfähig sind, entfalten keine Zäsurwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 4 StR 499/13; vom 24. Februar 1981 - 5 StR 36/81).'. - BGH, 07.10.2019 - 5 StR 402/19
Vorliegen eines Rechenfehlers bei der Addition der um den Wert der …
Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
"Da der Angeklagte sämtliche Taten unter Beteiligung von - wenn auch teilweise unbekannt gebliebenen - Mittätern beging und diese tatsächliche (Mit-)Verfügungsmacht über die gestohlenen Gegenstände erlangten, haftet er in Höhe des vollen Einziehungsbetrages gesamtschuldnerisch (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - 5 StR 402/19).'.
- BGH, 15.11.2023 - 6 StR 488/21
Ablehnung von Beweisanträgen (tatsächliche Bedeutungslosigkeit; Berücksichtigung …
Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf nicht zur Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe herangezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2023 - 2 StR 46/22, NJW 2023, 3028, 3029; vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20, StV 2021, 643, KK-StPO/Appl, 9. Aufl., § 460 Rn. 17 jeweils mwN). - BGH, 18.06.2024 - 4 StR 155/24
Spezialitätsgrundsatz (Vollstreckungshindernis: Schutz der Souveränität des um …
Zutreffend hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz (§ 83h IRG; Art. 27 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten ? 2002/584/JI) nicht zu einem Verfahrenshindernis führt, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis sowie ein Verbot freiheitsbeschränkender Maßnahmen (vgl. § 83h Abs. 2 Nr. 3 IRG) zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2012 ? 1 StR 314/12, NStZ-RR 2012, 345; Beschluss vom 11. Mai 2016 ? 1 StR 627/15, NStZ-RR 2016, 290, 292; Beschluss vom 16. November 2016 ? 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Juli 2023 ? 2 StR 46/22, NStZ 2024, 86;… Beschluss vom 15. November 2023 ? 6 StR 488/21 Rn. 13; (jeweils zur gleichzeitigen Aburteilung mehrerer, von der Auslieferungsbewilligung bzw. dem Europäischen Haftbefehl nur teilweise umfasster Taten); siehe weiterhin BGH…, Beschluss vom 1. Februar 2023 ? 5 StR 498/22 Rn. 3; Beschluss vom 24. Februar 2022 ? 6 StR 48/22, NStZ-RR 2022, 154; Beschluss vom 3. März 2021 ? 5 StR 562/20, StV 2021, 643; Beschluss vom 24. September 2019 ? 2 StR 315/19, StV 2020, 614;… Beschluss vom 3. März 2015 ? 3 StR 40/15 Rn. 5; Beschluss vom 27. Juli 2011 ? 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 (jeweils zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung); vgl. grundlegend Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft, Urteil vom 1. Dezember 2008 ? Rechtssache C-388/08, NStZ 2010, 35 mit Anm. Heine). - BGH, 01.02.2023 - 5 StR 498/22
Verstoß gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz (Auslieferung; …
Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf daher nicht zur Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20, StV 2021, 643).
- BGH, 01.08.2023 - 5 StR 201/23
Grundsatz der Spezialität bei Auslieferung
Damit steht aber der Grundsatz der Spezialität (Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h IRG) der Einbeziehung der mangels Zustimmung der rumänischen Auslieferungsbehörden nicht vollstreckbaren Sanktion (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20 Rn. 2 mwN) aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in eine neue Einheitsjugendstrafe entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 249/81). - BGH, 13.09.2022 - 5 StR 299/22
Revisionsbegründung im Strafverfahren: Handschriftlich verfasste Verfahrensrüge
Dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend hat der Senat den Schuldspruch neu gefasst (vgl. zur Tenorierung von § 244 Abs. 4 StGB als "schwerer" Wohnungseinbruchdiebstahl BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 5 StR 53/21 mwN) und den Einziehungsausspruch in Höhe von 16.000 Euro um die nach den Feststellungen vorliegende Gesamtschuldnerschaft ergänzt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20). - BGH, 24.11.2021 - 4 StR 258/21
Wirkung der Einziehung; Vorbereitung eines Explosions- oder …
Denn mit der Rechtskraft der genannten Urteile ist das Eigentum an diesen Tatmitteln auf den Staat übergegangen (§ 75 Abs. 1 StGB), weswegen die Maßnahme erledigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20; Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20, StV 2021, 643 mwN). - BGH, 07.07.2021 - 5 StR 136/21
Gesamtstrafenbildung (nachträgliche Auslieferungsbewilligung; Erteilung während …
Das Landgericht hat aus den Einzelstrafen zu Recht keine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet, weil im Zeitpunkt des Urteils für Tat 2 noch keine nachträgliche Auslieferungsbewilligung Portugals vorlag (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20).
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