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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 13.03.2003 | BGH, 12.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2003 - 2 ARs 50/03, 2 AR 26/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2308
BGH, 05.03.2003 - 2 ARs 50/03, 2 AR 26/03 (https://dejure.org/2003,2308)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2003 - 2 ARs 50/03, 2 AR 26/03 (https://dejure.org/2003,2308)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2003 - 2 ARs 50/03, 2 AR 26/03 (https://dejure.org/2003,2308)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 36 BtMG; § 56 a StGB; § 56 b StGB; § 56 c StGB; § 56 d StGB; § 462a StPO
    Zuständigkeit für Nebenentscheidungen zur Aussetzung der Rechtsfreiheitsstrafe zur Bewährung; Entzugstherapie; Prognoseentscheidung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BtMG § 35; ; BtMG § 36 Abs. 1 Satz 3; ; BtMG § 36 Abs. 5 Satz 1; ; StGB § 56 a; ; StGB § 56 g; ; StPO § 268 a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die erstmaligen Anordnungen zur Ausgestaltung der Bewährungszeit; Untrennbarer Zusammenhang der Nebenentscheidungen gemäß §§ 56 a bis 56 d StGB mit der Entscheidung über die Strafaussetzung selbst; Prognose bei den wegen Drogendelikten verurteilten Probanden; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 462 a; BtMG § 36 Abs. 1, Abs. 5
    Zuständigkeit für Bewährungsentscheidung nach Abschluss einer Drogentherapie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 33 StVK 554/02
  • BGH, 05.03.2003 - 2 ARs 50/03, 2 AR 26/03

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 252
  • NStZ-RR 2003, 215
  • JR 2004, 81
  • StraFo 2003, 277
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 28.09.1995 - 5 Ss OWi 332/95

    Begriff "Verlassen des Fahrzeugs" L

    Auszug aus BGH, 05.03.2003 - 2 ARs 50/03
    Soweit es sich um die der Aussetzungsentscheidung nachfolgende Bewährungsaufsicht und nachträgliche Entscheidungen handelt, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, hat der Senat zwar bereits wiederholt entschieden, daß sich die gerichtliche Zuständigkeit insoweit auch bei einer nach § 36 BtMG bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung nicht nach der Sonderregelung in § 36 Abs. 5 Satz 1 BtMG richtet, sondern nach der allgemeinen Regelung in § 462 a StPO, so daß in diesen Fällen nach dem Vollzug von Strafhaft die Strafvollstreckungskammer zuständig ist (vgl. BGHSt 37, 338; BGH, Beschl. vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02; BGH NStZ-RR 2001, 343; 1996, 53; NStZ 2001, 110).
  • BGH, 09.05.2001 - 2 ARs 101/01

    Zuständigkeit bei § 36 Abs. 5 BtMG

    Auszug aus BGH, 05.03.2003 - 2 ARs 50/03
    Soweit es sich um die der Aussetzungsentscheidung nachfolgende Bewährungsaufsicht und nachträgliche Entscheidungen handelt, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, hat der Senat zwar bereits wiederholt entschieden, daß sich die gerichtliche Zuständigkeit insoweit auch bei einer nach § 36 BtMG bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung nicht nach der Sonderregelung in § 36 Abs. 5 Satz 1 BtMG richtet, sondern nach der allgemeinen Regelung in § 462 a StPO, so daß in diesen Fällen nach dem Vollzug von Strafhaft die Strafvollstreckungskammer zuständig ist (vgl. BGHSt 37, 338; BGH, Beschl. vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02; BGH NStZ-RR 2001, 343; 1996, 53; NStZ 2001, 110).
  • BGH, 10.04.2002 - 2 ARs 88/02

    Strafrestaussetzung zur Bewährung; Zuständigkeit über die nachträglichen …

    Auszug aus BGH, 05.03.2003 - 2 ARs 50/03
    Soweit es sich um die der Aussetzungsentscheidung nachfolgende Bewährungsaufsicht und nachträgliche Entscheidungen handelt, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, hat der Senat zwar bereits wiederholt entschieden, daß sich die gerichtliche Zuständigkeit insoweit auch bei einer nach § 36 BtMG bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung nicht nach der Sonderregelung in § 36 Abs. 5 Satz 1 BtMG richtet, sondern nach der allgemeinen Regelung in § 462 a StPO, so daß in diesen Fällen nach dem Vollzug von Strafhaft die Strafvollstreckungskammer zuständig ist (vgl. BGHSt 37, 338; BGH, Beschl. vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02; BGH NStZ-RR 2001, 343; 1996, 53; NStZ 2001, 110).
  • BGH, 27.02.1991 - 2 ARs 29/91

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Bewährungswiderruf bei Strafhaft …

    Auszug aus BGH, 05.03.2003 - 2 ARs 50/03
    Soweit es sich um die der Aussetzungsentscheidung nachfolgende Bewährungsaufsicht und nachträgliche Entscheidungen handelt, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, hat der Senat zwar bereits wiederholt entschieden, daß sich die gerichtliche Zuständigkeit insoweit auch bei einer nach § 36 BtMG bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung nicht nach der Sonderregelung in § 36 Abs. 5 Satz 1 BtMG richtet, sondern nach der allgemeinen Regelung in § 462 a StPO, so daß in diesen Fällen nach dem Vollzug von Strafhaft die Strafvollstreckungskammer zuständig ist (vgl. BGHSt 37, 338; BGH, Beschl. vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02; BGH NStZ-RR 2001, 343; 1996, 53; NStZ 2001, 110).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 ARs 48/07

    Vollstreckungsleitung (Übertragung der Vollstreckung aus wichtigem Grund)

    Es handelte sich um eine Abgabe der Vollstreckung aus wichtigem Grund gemäß § 85 Abs. 5 JGG, da gemäß § 36 Abs. 5 BtMG die Entscheidungen nach dem § 36 Abs. 1 bis 3 BtMG nur dieses Gericht treffen kann (BGHSt 32, 58, 59; 48, 252, 254/255).

    Für weitere Entscheidungen des erkennenden Gerichts nach der Sonderregelung des § 36 Abs. 5 BtMG ist kein Raum mehr (BGHSt 48, 252, 255).

  • BGH, 05.03.2008 - 2 ARs 24/08

    Namentliche Bestimmung des Bewährungshelfers (Zuständigkeit); Belehrung des …

    Denn die Anordnung nach § 56d Abs. 4 StGB ist notwendiger und untrennbarer Bestandteil der dem Amtsgericht obliegenden Aussetzungsentscheidung (vgl. Senat NStZ-RR 2003, 215 f.).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 AR 17/07
    Es handelte sich um eine Abgabe der Vollstreckung aus wichtigem Grund gemäß § 85 Abs. 5 JGG, da gemäß § 36 Abs. 5 BtMG die Entscheidungen nach dem § 36 Abs. 1 bis 3 BtMG nur dieses Gericht treffen kann (BGHSt 32, 58, 59; 48, 252, 254/255).

    Für weitere Entscheidungen des erkennenden Gerichts nach der Sonderregelung des § 36 Abs. 5 BtMG ist kein Raum mehr (BGHSt 48, 252, 255).

  • KG, 04.06.2013 - 2 Ws 224/13

    Vollstreckung einer Jugendstrafe gegen einen betäubungsmittelabhängigen …

    15 b) Jedoch ist für die nach teilweiser Strafverbüßung, anschließender Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG und abgeschlossener Behandlung in einer staatlich anerkannten Einrichtung zu treffende Entscheidung über die Aussetzung der restlichen Jugendstrafe gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG und die gleichzeitig zu treffenden, mit der Aussetzungsentscheidung untrennbar verbundenen Nebenentscheidungen nach §§ 56a bis 56d StGB in Verbindung mit § 36 Abs. 4 BtMG nicht die Strafvollstreckungskammer, sondern das Gericht des ersten Rechtszuges - hier die Jugendkammer - zuständig (vgl. BGHSt 48, 252; BGH NStZ 2008, 472; NStZ-RR 2001, 343; KG, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 1 AR 499/01 - juris;… Meyer-Goßner, § 462a StPO Rdn. 32;… Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG 7. Aufl., § 36 Rdn. 49, 51 ff., 58 ff.;… Weber, BtMG 4. Aufl., § 36 Rdn. 118 f.; ferner [unter der Voraussetzung, dass sich der Verurteilte zum Zeitpunkt der Entscheidung auf freiem Fuß befindet] OLG Stuttgart StraFo 2009, 394 und OLG Hamm MDR 1997, 187; a.A. bezüglich der Nebenentscheidungen OLG Düsseldorf JMBl. NRW 2002, 113).
  • BGH, 29.03.2006 - 2 ARs 128/06

    Zuständigkeitsbestimmung

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass es insoweit bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bleibt; darauf, ob der Verurteilte sich zum Zeitpunkt der Aussetzungsentscheidung oder danach in Strafhaft befand, kommt es nicht an (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 343; NStZ 2001, 110; BGHSt 48, 252, 255).
  • OLG Hamm, 03.09.2020 - 4 Ws 158/20

    Strafvollstreckungskammer, Zuständigkeit, Bewährung, Widerruf, Befasstsein, …

    Rn. 9 Der Verurteilte befand sich ab dem 00.06.2020 zur Vollstreckung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe aus dem Urteil des AG Celle vom 11.05.2017 in der JVA E. In den Fällen des Vollzugs von Strafhaft richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit auch bei einer nach § 35 BtMG bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung nicht nach der Sonderregelung des § 36 Abs. 5 S. 1 BtMG, sondern nach der allgemeinen Regelung des § 462a StPO (vgl. nur: BGH JR 2004, 81, 82 m. Anm. Immel).
  • BGH, 05.03.2008 - 2 AR 16/08
    Denn die Anordnung nach § 56 d Abs. 4 StGB ist notwendiger und untrennbarer Bestandteil der dem Amtsgericht obliegenden Aussetzungsentscheidung (vgl. Senat NStZ-RR 2003, 215 f.).
  • BGH, 29.03.2006 - 2 AR 45/06
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass es insoweit bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bleibt; darauf, ob der Verurteilte sich zum Zeitpunkt der Aussetzungsentscheidung oder danach in Strafhaft befand, kommt es nicht an (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 343; NStZ 2001, 110; BGHSt 48, 252, 255).
  • BGH, 23.02.2022 - 2 ARs 394/21

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Entscheidung …

    Lediglich die Frage, welches Gericht nach einer solchen Strafaussetzung die Bewährungsaufsicht zu führen hat, ist in § 36 Abs. 5 BtMG nicht geregelt, sodass es insoweit bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bleibt (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Mai 2001 - 2 ARs 101/01, juris Rn. 4; vom 5. März 2003 - 2 ARs 50/03, BGHSt 48, 252, 254 f.).
  • BGH, 05.03.2003 - 2 AR 26/03

    Zuständigkeit für die erstmaligen Anordnungen zur Ausgestaltung der …

    2 ARs 50/03 2 AR 26/03.
  • LG Kleve, 26.03.2019 - 180 StVK 145/19

    Zuständigkeit für eine Aussetzung des Vollzugs einer Maßregel

  • OLG Dresden, 16.08.2010 - 2 ARs 38/10

    Befasstsein; Fortwirkung

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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6183
BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02 (https://dejure.org/2003,6183)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2003 - 3 StR 434/02 (https://dejure.org/2003,6183)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02 (https://dejure.org/2003,6183)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 16 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO; § 25 Abs. 2 StGB
    Tötungsvorsatz; Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe; Mittäterschaft (gemeinsamer Tatentschluss durch konkludentes Handeln)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 277
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
    Die Entscheidungsgründe belegen nicht, daß sich das Landgericht angesichts der finanziellen Verhältnisse des Angeklagten M. mit der Möglichkeit einer zumindest teilweisen Auferlegung der Kosten auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00 - bei Böhm NStZ-RR 2001, 326 (in NStZ 2001, 265 nicht abgedruckt);… Eisenberg, JGG 9. Aufl. § 109 Rdn. 30 a).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte …

    Auszug aus BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
    Er wird, sollte er erneut eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit des Angeklagten Me. nicht ausschließen können, in den Urteilsgründen mitzuteilen haben, von welchem Eingangsmerkmal des § 20 StGB er dabei ausgegangen ist (vgl. NStZ 1998, 296; 1999, 128).
  • BGH, 14.06.2002 - 3 StR 132/02

    Strafzumessung (Milderung); verminderte Schuldfähigkeit (BtM-Auswirkungen; …

    Auszug aus BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
    Sollte er bei seiner Beurteilung den Drogenkonsum des Angeklagten in den Vordergrund stellen, wird er die Voraussetzungen, die von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang für die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit aufgestellt worden sind, zu berücksichtigen haben (vgl. NStZ-RR 2002, 263 m. w. N.).
  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
    Rn. 11 Dieser wird zu beachten haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Einbeziehung eines früheren Urteils auch ein bereits in jenes Urteil einbezogenes Urteil im Tenor des neuen Urteils aufzuführen ist (BGH StV 1989, 308; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99 m. w. N.).
  • BGH, 11.07.2001 - 2 StR 121/01

    Letzte Wort des Erziehungsberechtigten; Beruhen; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
    Der im Sitzungssaal anwesenden gesetzlichen Vertreterin ist entgegen § 67 Abs. 1 JGG i. V. m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO nicht von Amts wegen das letzte Wort erteilt worden (BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 3 m. w. N.).
  • BGH, 19.05.1999 - 3 StR 170/99

    Einbeziehung von früheren Urteilen, in die bereits Urteile einbezogen wurden; …

    Auszug aus BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
    Rn. 11 Dieser wird zu beachten haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Einbeziehung eines früheren Urteils auch ein bereits in jenes Urteil einbezogenes Urteil im Tenor des neuen Urteils aufzuführen ist (BGH StV 1989, 308; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99 m. w. N.).
  • BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16

    Recht des letzten Wortes (Äußerung der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen …

    H. war als für die Angeklagte bestellter Vormund nach § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB auch deren gesetzlicher Vertreter (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02, StraFo 2003, 277; Urteil vom 8. August 1967 - 1 StR 279/67, NJW 1967, 2070;… Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 67 Rn. 5).
  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 55/03

    Totschlag (Ersticken eines Kindes nach der Geburt); Beweiswürdigung (verminderte …

    Die Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit war daher schon aus diesem Grunde rechtsfehlerhaft (zur Notwendigkeit der Zuordnung geistig-seelischer Beeinträchtigungen des Täters zu den biologischen Merkmalen des § 20 StGB vgl. BGH NStZ 1998, 296, 297; 1999, 128, 129; Senat, Urt. vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02).
  • BGH, 29.03.2011 - 3 StR 72/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang); Bemessung der Jugendstrafe

    Der neue Tatrichter wird bei erneuter Einbeziehung des Urteils des Jugendschöffengerichts Krefeld vom 18. November 2009 gegen den Angeklagten K. zu beachten haben, dass in der Formel auch das bereits in jenes Urteil einbezogene Urteil des Jugendschöffengerichts Krefeld vom 1. August 2008 aufzuführen sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03, 2 AR 34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7778
BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03, 2 AR 34/03 (https://dejure.org/2003,7778)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2003 - 2 ARs 57/03, 2 AR 34/03 (https://dejure.org/2003,7778)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2003 - 2 ARs 57/03, 2 AR 34/03 (https://dejure.org/2003,7778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 462 a Abs. 1 StPO
    Zuständigkeitsbestimmung (Befasstsein mit einer Sache)

  • openjur.de

Verfahrensgang

  • AG Hoyerswerda - 2 Ds 330 Js 1344/02
  • LG Bautzen - 3 StVK 22/03
  • BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03, 2 AR 34/03

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 229
  • StraFo 2003, 277
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03
    Ein Befasstsein im Rechtssinne liegt nämlich bereits dann vor, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung rechtfertigen können (BGHSt 30, 189, 191).
  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des …

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03
    Das Befasstsein des Landgerichts Cottbus wurde durch die nachträglichen Verlegungen des Verurteilten nicht beendet (BGHSt 26, 165, 166).".
  • BGH, 16.04.1997 - 2 ARs 112/97

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03
    Gericht in diesem Sinne ist auch das Gericht des ersten Rechtszugs (BGHSt 26, 214, 216; Beschluss vom 16.04.1997 - 2 ARs 112/97;… KK-Fischer StPO 4. Aufl. § 462 a RdNr. 17).
  • BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03
    Gericht in diesem Sinne ist auch das Gericht des ersten Rechtszugs (BGHSt 26, 214, 216; Beschluss vom 16.04.1997 - 2 ARs 112/97;… KK-Fischer StPO 4. Aufl. § 462 a RdNr. 17).
  • OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08

    Strafvollstreckungskammer; Zuständigkeit:; Befasstsein; Begriff

    Denn es genügt, wenn die eine Entscheidung notwendig machenden Unterlagen bei einem Gericht eingehen, das für die Entscheidung zuständig sein kann (vgl. BGH StraFo 2005, 171; BGH StraFo 2003, 277).
  • BGH, 02.07.2015 - 2 ARs 205/15

    Erledigung der Maßregel (Zuständigkeit: Begriff des Befasstsein)

    Für die Befassung mit der Sache genügt es, wenn Unterlagen bei dem Gericht eingehen, die eine Entscheidung notwendig machen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 ARs 57/03, BGHR StPO § 462a Abs. 1 Befasstsein 8).
  • BGH, 12.03.2003 - 2 AR 34/03

    Zuständigkeit für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der …

    2 ARs 57/03 2 AR 34/03.
  • LG Koblenz, 13.04.2023 - 2 Qs 23/23

    Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf, Zuständigkeit, Vollstreckung von …

    Befasst wird das Gericht bereits dann, wenn lediglich Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung, zum Beispiel einen Aussetzungswiderruf, rechtfertigen können (BGH, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 ARs 41/00 - 2 AR 21/00 2000, NStZ 2000, 391; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09, NStZ 2010, 295; KG Beschluss vom 23. Juni 2006 - 5 Ws 215/06, BeckRS 2006, 10601), unabhängig davon, wo sich die Akten befinden (OLG Hamm Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 Ws 417/07, BeckRS 2007, 19258) bzw. wo die Unterlagen eingehen (BGH, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 ARs 57/03 -, juris: Pollähne in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, § 462, I. Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, Rn. 9).
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