Rechtsprechung
| BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 239 StGB; § 249 StGB; § 31 JGG; § 74 StGB
Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche Jugendstrafe (Einbeziehung einer früheren Verurteilung); Bestimmtheit der Einziehungsanordnung (Bezeichnung der eingezogenen Gegenstände; Urteilsformel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; JGG § 31 Abs. 2; ; JGG § 31 Abs. 3; ; JGG § 31 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 239; ; StGB § 239 a
- Wolters Kluwer
Anwendung des Tatbestandes der Freiheitsentziehung ; Einbeziehung einer früheren Verurteilung im Jugendstrafrecht; Anforderungen an Einziehungsanordnungen und Verfallsanordnungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 31 Abs. 3
Gründe für das Absehen von der Einbeziehung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 394
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
Die Entscheidung hat sich ausschließlich am Erziehungszweck zu orientieren und ist nach den Umständen des konkreten Falls zu treffen (vgl. BGHSt 22, 21, 23; 36, 37, 42).Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH StV 1996, 273;… BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2).
- BGH, 07.02.1995 - 1 StR 1/95
Freiheitsberaubung - Tatbestandsverwirklichung - Strafmilderung - Strafänderung - …
Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
Deshalb kommt § 239 StGB als der allgemeinere Tatbestand nicht zur Anwendung (BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 8). - BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
Erziehung - Erzieherischer Zweck - Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Einziehung
Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH StV 1996, 273;… BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2).
- BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67
Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue …
Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
Die Entscheidung hat sich ausschließlich am Erziehungszweck zu orientieren und ist nach den Umständen des konkreten Falls zu treffen (vgl. BGHSt 22, 21, 23; 36, 37, 42). - BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03
Widersprüchliche Straffestsetzung; Einziehung eines Funktelefons …
Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
Rn. 13 Ebensowenig ist die Verfallanordnung hinreichend bestimmt (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 27. Juni 2003 - 2 StR 197/03 - m.w.N.). - BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97
Rechtsfolge hinsichtlich der Ahndung von Straftaten eines Heranwachsenden nach …
Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH StV 1996, 273; BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2). - BGH, 03.07.2003 - 2 StR 223/03
Aufhebung der Einziehung bei erbeuteten Raubbetrag; Schwerer Raub und die …
Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
und Yi. betreffen, die keine Revision eingelegt oder diese zurückgenommen haben, ist die Aufhebung gemäß § 357 StPO auch auf diese Angeklagten zu erstrecken (vgl. BGH, Beschl. vom 3. Juli 2003 - 2 StR 223/03). - BGH, 12.10.1999 - 4 StR 391/99
Vollständiger Sachvortrag bei der Verfahrensbeschwerde; Abwesenheit in der …
Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
Die einzuziehenden Gegenstände sind in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, daß für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (…vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; BGH, Beschl. vom 12. Oktober 1999 - 4 StR 391/99 - m.w.N.). - BGH, 26.02.1988 - 3 StR 484/87
Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
Die einzuziehenden Gegenstände sind in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, daß für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; BGH, Beschl. vom 12. Oktober 1999 - 4 StR 391/99 - m.w.N.).
- BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18
Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft …
In solchen Fällen tritt die Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter dem Raub zurück (…BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1;… vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, juris Rn. 9;… vom 28. Juni 2017 - 2 StR 92/17, juris Rn. 18 und vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, juris Rn. 9). - BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge; …
Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Aspekt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 42 ff.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/94, NStZ-RR 1996, 120 f.;… Beschluss vom 8. April 1997 - 4 StR 31/97, BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2; Urteil vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 77; Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394; vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590). - BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer …
Nach ständiger Rechtsprechung müssen die einzuziehenden Gegenstände so genau bezeichnet werden, dass für alle Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394;… BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - 1 StR 490/16, juris Rn. 2; vom 29. August 2018 - 4 StR 56/18, juris 2;… vom 30. April 2019 - 4 StR 482/18, juris Rn. 4).
- BGH, 01.06.2010 - 4 StR 208/10
Voraussetzung der Einheitsjugendstrafe (Einbeziehung früherer Verurteilungen)
Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394 m.w.N.). - BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beeinflussung von Zeugen als zulässiges …
Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH…, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1). - LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20
Raub, Sicherungsverwahrung
Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn.1). - BGH, 09.10.2019 - 4 StR 314/19
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Dies wäre jedoch notwendig gewesen, um bei den Beteiligten und bei der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung zu schaffen (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55, BGHSt 8, 205, 211 f.; vom 7. März 1956 - 6 StR 92/55, BGHSt 9, 88 f.; BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394 …und vom 12. März 2014 - 4 StR 562/13 Rn. 10 mwN). - BGH, 30.04.2019 - 4 StR 482/18
Einziehung des Wertes von Taterträgen bei einer Verurteilung wegen unerlaubten …
Nach ständiger Rechtsprechung müssen die einzuziehenden Gegenstände so genau bezeichnet werden, dass für alle Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 56/18, juris; Beschluss vom 9. Februar 2017 - 1 StR 490/16, juris; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394; Beschluss vom 12. Oktober 1999 - 4 StR 391/99, juris). - BGH, 15.06.2005 - 5 StR 220/05
Unbestimmte Anordnung von Verfall und Einziehung
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 26. Mai 2005 zutreffend ausgeführt hat, haben aber die Einziehungs- und Verfallsanordnung keinen Bestand, weil beide Entscheidungen inhaltlich völlig unbestimmt sind und sich auch mit Hilfe der Urteilsgründe nicht näher konkretisieren lassen (vgl. BGH StraFo 2004, 394 m.w.N.). - LG Landau/Pfalz, 30.09.2005 - 7336 Js 1371/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bandenmäßige Begehung bei …
Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH StV 1996, 273;… BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2; BGH StraFo 2004, 394).
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Rechtsprechung
| BGH, 05.08.2004 - 4 StR 186/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 73 d StGB
Erweiterter Verfall (Voraussetzung der uneingeschränkten tatrichterlichen Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verfall eines bei der Festnahme sichergestellten Geldbetrages - Voraussetzungen für einen erweiterten Verfall
- rechtsportal.de
StGB § 73d
Erweiterter Verfall nur bei sicherer Überzeugung von deliktischer Herkunft - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 30.07.2003 - 2 AR 140/03
- BGH, 30.07.2003 - 2 ARs 229/03
- LG Münster, 18.12.2003 - 8 KLs 18/03
- BGH, 05.08.2004 - 4 StR 186/04
- BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1871/04
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 394
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auszug aus BGH, 05.08.2004 - 4 StR 186/04
Denn diese Maßnahme setzt die uneingeschränkte tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände voraus, hinsichtlich deren der erweiterte Verfall angeordnet wird (BGHSt 40, 371; bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95; ferner Senatsbeschluß vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04). - BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme …
Auszug aus BGH, 05.08.2004 - 4 StR 186/04
Denn diese Maßnahme setzt die uneingeschränkte tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände voraus, hinsichtlich deren der erweiterte Verfall angeordnet wird (BGHSt 40, 371; bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95; ferner Senatsbeschluß vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04). - BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04
Strafzumessung (fehlende Feststellungen für Strafschärfungsgründe); erweiterter …
Auszug aus BGH, 05.08.2004 - 4 StR 186/04
Denn diese Maßnahme setzt die uneingeschränkte tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände voraus, hinsichtlich deren der erweiterte Verfall angeordnet wird (BGHSt 40, 371; bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95; ferner Senatsbeschluß vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04).
- BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1871/04
Befangenheit der Schöffen wegen Überlassung eines Aktenauszuges
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. August 2004 - 4 StR 186/04 -,.
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Rechtsprechung
| BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 73 StGB; § 73a StGB
Strafzumessung (fehlende Feststellungen für Strafschärfungsgründe); erweiterter Ersatzverfall (erforderliche tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Anordnung des erweiterten Ersatzverfalls durch den Tatrichter
- ra.de
- rechtsportal.de
BtMG § 33 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 73a § 73d
Deliktische Herkunft bei erweitertem Ersatzverfall - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 394
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04
Die Anordnung des erweiterten Verfalls setzt die uneingeschränkte tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände voraus, hinsichtlich deren der erweiterte Verfall angeordnet wird (BGHSt 40, 371; bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95). - BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme …
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04
Die Anordnung des erweiterten Verfalls setzt die uneingeschränkte tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände voraus, hinsichtlich deren der erweiterte Verfall angeordnet wird (BGHSt 40, 371; bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95). - BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02
Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung …
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04
Dies könnte die Anordnung des erweiterten (Ersatz)Verfalls jedoch nur rechtfertigen, wenn ein entsprechender Vermögenswert bei Begehung der Anknüpfungstat (hier: 24. Juni 2003) beim Angeklagten noch vorhanden war (BGH NStZ 2003, 422, 423;… BGHR StGB § 73 d Gegenstände 4;… Tröndle/ Fischer StGB 52. Aufl. § 73 d Rdn. 11, 17). - BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00
Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04
Dies könnte die Anordnung des erweiterten (Ersatz)Verfalls jedoch nur rechtfertigen, wenn ein entsprechender Vermögenswert bei Begehung der Anknüpfungstat (hier: 24. Juni 2003) beim Angeklagten noch vorhanden war (BGH NStZ 2003, 422, 423; BGHR StGB § 73 d Gegenstände 4;… Tröndle/ Fischer StGB 52. Aufl. § 73 d Rdn. 11, 17).
- BGH, 01.06.2026 - GSSt 1/25
Großer Senat zu erweiterter Einziehung - Entscheidend ist, was noch da ist
Rn. 29 (1) Zwar fordert die Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs für die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen, dass das zur Überzeugung des Tatgerichts durch eine andere, nicht näher aufklärbare Tat Erlangte zum Zeitpunkt der Begehung der Anlasstat entweder gegenständlich oder in Form eines hierfür erlangten Surrogats noch im Vermögen des Verurteilten vorhanden war (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12;… Beschlüsse vom 4. Dezember 2025 - 2 StR 199/25 Rn. 9;… vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Einziehung 3;… vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22 Rn. 18;… vom 18. November 2025 - 5 StR 320/25 Rn. 8;… vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 Rn. 7; vgl. auch zu § 73d Abs. 2, § 73a Satz 1 StGB aF BGH…, Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4;… Beschlüsse vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, BGHR StGB § 73 Anwendungsbereich 1; vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04, StraFo 2004, 394; vom 23. Mai 2012 - 4 StR 76/12, NStZ-RR 2012, 312 f.; vom 15. März 2016 - 1 StR 662/15). - BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …
Sie verwiesen hierfür auf einen den erweiterten Wertersatzverfall betreffenden Teil der Gesetzesbegründung der Bundesregierung für ein Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterter Verfall (…BT-Drucks. 11/6623, S. 8; vgl. hierzu aber oben 2.a.bb.(2)) sowie auf drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04, StraFo 2004, 394; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422;… Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4), die ebenfalls nur den erweiterten Wertersatzverfall nach § 73d Abs. 2 StGB aF betrafen.Der von diesen beiden Einzelentscheidungen zur Begründung herangezogene Beschluss vom 1. Juli 2004 (4 StR 226/04, StraFo 2004, 394), der den erweiterten Verfall von Wertersatz zum Gegenstand hatte, verwies indes nur auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum erweiterten Wertersatzverfall nach § 73d Abs. 2 StGB aF (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422;… Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4).
Soweit das Urteil des 6. Strafsenats vom 24. Februar 2021 (6 StR 214/20) auf den Beschluss des 4. Strafsenats vom 1. Juli 2004 (4 StR 226/04, vgl. dazu oben II.2.c) verweist, betraf die zitierte Entscheidung die Voraussetzungen der erweiterten Wertersatzeinziehung.
- BGH, 23.05.2012 - 4 StR 76/12
Feststellungsvoraussetzungen für die Anordnung des Verfalls, des …
Als Verfallsgegenstände erfasst werden alle im Sinne des § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB aus rechtswidrigen Taten herrührenden Gegenstände oder deren Surrogate gemäß § 73d Abs. 1 Satz 3, § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB, die bei Begehung der den erweiterten Verfall eröffnenden Anknüpfungstat im Vermögen des Angeklagten vorhanden waren (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterter Verfall -, BT-Drucks. 11/6623 S. 8; BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04, StraFo 2004, 394; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423;… Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4).
- BGH, 05.08.2004 - 4 StR 186/04
Erweiterter Verfall (Voraussetzung der uneingeschränkten tatrichterlichen …
Denn diese Maßnahme setzt die uneingeschränkte tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände voraus, hinsichtlich deren der erweiterte Verfall angeordnet wird (BGHSt 40, 371; bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95; ferner Senatsbeschluß vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04). - BGH, 15.03.2016 - 1 StR 662/15
Erweiterter Verfall (Subsidiarität zum regulären Verfall)
Als Verfallsgegenstände erfasst werden alle im Sinne des § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB aus rechtswidrigen Taten herrührenden Gegenstände oder deren Surrogate gemäß § 73d Abs. 1 Satz 3, § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB, die bei Begehung der den erweiterten Verfall eröffnenden Anknüpfungstat im Vermögen des Angeklagten vorhanden waren (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterter Verfall -, BT-Drucks. 11/6623 S. 8; BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04, StraFo 2004, 394; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423;… Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4). - BGH, 24.02.2021 - 6 StR 214/20
Erweiterte Einziehung (Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes)
Auskünften aus dem zentralen Fahrzeugregister und verschrifteten WhatsApp-Chatverläufen lässt sich entnehmen, dass der Angeklagte im April 2017 einen Porsche Panamera zum Preis von mindestens 40.000 Euro erwarb und diesen zu dem für die erweiterte Einziehung maßgeblichen Zeitpunkt der Anknüpfungstaten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04 Rn. 4 mwN) auch noch besaß.
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