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   EuG, 29.09.1999 - T-126/97   

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https://dejure.org/1999,6384
EuG, 29.09.1999 - T-126/97 (https://dejure.org/1999,6384)
EuG, Entscheidung vom 29.09.1999 - T-126/97 (https://dejure.org/1999,6384)
EuG, Entscheidung vom 29. September 1999 - T-126/97 (https://dejure.org/1999,6384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sonasa / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Sonasa - Sociedade Nacional de Segurança Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 2950/83 des Rates, Artikel 6 Absatz 1
    1 Sozialpolitik - Europäischer Sozialfonds - Zuschuß zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung - Entscheidung über die Kürzung eines zunächst gewährten Zuschusses - Kürzung wegen Nichteinhaltung der Bedingungen der Bewilligungsentscheidung - Kein Verstoß ...

  • EU-Kommission

    Sonasa - Sociedade Nacional de Segurança Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Europäischer Sozialfonds - Kürzung eines Zuschusses - Vertrauensschutz - Rechtssicherheit - Ordnungsgemäße Verwaltung - Unzureichende Begründung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung und Berufsberatung; Kürzung eines gewährten Zuschusses; Zuschüsse des Europäischen Sozialfonds

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2950/83 Art. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die Kürzung des vom Europäischen Sozialfonds zunächst gewährten Zuschusses für eine Bildungsmaßnahme (Vorgang 890115 P1)

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 14.07.1997 - T-81/95

    Interhotel / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.09.1999 - T-126/97
    33 Jeder Wirtschaftsteilnehmer, bei dem ein Gemeinschaftsorgan begründete Erwartungen geweckt hat, kann sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1997 in der Rechtssache T-81/95, Interhotel/Kommission, Slg. 1997, II-1265, Randnr. 45).

    Denn dieser Grundsatz, der gebietet, daß Rechtsvorschriften klar und bestimmt sein müssen, und der die Voraussehbarkeit der unter das Gemeinschaftsrecht fallenden Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten soll (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1996, I-569, Randnr. 20), ist im vorliegenden Fall nicht verletzt, weil die geltende Regelung ausdrücklich die Möglichkeit der Rückforderung des Zuschusses in den Fällen vorsieht, in denen die an die Unterstützung geknüpften Bedingungen nicht eingehalten wurden (Urteil Interhotel/Kommission, Randnr. 61).

    59 Nach ständiger Rechtsprechung erwirbt ein Zuschussempfänger, dessen Antrag die Kommission stattgegeben hat, dadurch keinen endgültigen Anspruch auf volle Auszahlung des Zuschusses, wenn er die an die Unterstützung geknüpften Bedingungen nicht eingehalten hat (Urteil Interhotel/Kommission, Randnr. 62).

  • EuG, 13.12.1995 - T-85/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Eugénio Branco Ldª. -

    Auszug aus EuG, 29.09.1999 - T-126/97
    41 Über die Anträge auf Restzahlung entscheidet die Kommission, und allein sie ist befugt, einen Zuschuß des ESF gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2950/83 zu kürzen (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 [122], Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993, Randnr. 23).

    52 Die Gewährung von Zuschüssen des ESF beruht auf einem System enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, das letztere verpflichtet, die Kontrollen zu erleichtern, mit denen die Kommission feststellen will, ob die durchgeführten oder begonnenen Maßnahmen mit den im jeweiligen Fall festgelegten Auflagen im Einklang stehen (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Kommission/Branco, Slg. 1995, II-47, Randnr. 35; Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnr. 14).

  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Auszug aus EuG, 29.09.1999 - T-126/97
    65 Da eine Entscheidung über die Kürzung eines Zuschusses des ESF für den Empfänger des Zuschusses schwerwiegende Folgen haben kann, muß ihre Begründung nach der Rechtsprechung die Gründe klar wiedergeben, die diese Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnr. 52).
  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

    Auszug aus EuG, 29.09.1999 - T-126/97
    Denn dieser Grundsatz, der gebietet, daß Rechtsvorschriften klar und bestimmt sein müssen, und der die Voraussehbarkeit der unter das Gemeinschaftsrecht fallenden Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten soll (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1996, I-569, Randnr. 20), ist im vorliegenden Fall nicht verletzt, weil die geltende Regelung ausdrücklich die Möglichkeit der Rückforderung des Zuschusses in den Fällen vorsieht, in denen die an die Unterstützung geknüpften Bedingungen nicht eingehalten wurden (Urteil Interhotel/Kommission, Randnr. 61).
  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
    Auszug aus EuG, 29.09.1999 - T-126/97
    34 Nach ständiger Rechtsprechung kann jedoch der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht von einem Unternehmen geltend gemacht werden, das sich einer offensichtlichen Verletzung der geltenden Bestimmungen schuldig gemacht hat (siehe Urteil des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93, T-231/94, T-232/94, T-233/94 und T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 76).
  • EuG, 19.03.1997 - T-73/95

    Estabelecimentos Isidoro M. Oliveira SA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 29.09.1999 - T-126/97
    Als sie mit dem Antrag auf Restzahlung befasst wurde, hatte sie nach Anhörung des betroffenen Mitgliedstaats zu beurteilen, ob etwaige Verstösse gegen die oben genannten Bedingungen eine Kürzung des Zuschusses gemäß Artikel 6 der Verordnung Nr. 2950/83 rechtfertigten (Urteil des Gerichts vom 19. März 1997 in der Rechtssache T-73/95, Oliveira/Kommission, Slg. 1997, II-381, Randnrn. 30 und 31).
  • EuGH, 15.03.1984 - 310/81

    EISS / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.09.1999 - T-126/97
    52 Die Gewährung von Zuschüssen des ESF beruht auf einem System enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, das letztere verpflichtet, die Kontrollen zu erleichtern, mit denen die Kommission feststellen will, ob die durchgeführten oder begonnenen Maßnahmen mit den im jeweiligen Fall festgelegten Auflagen im Einklang stehen (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Kommission/Branco, Slg. 1995, II-47, Randnr. 35; Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnr. 14).
  • EuG, 26.09.2002 - T-199/99

    Sgaravatti Mediterranea / Kommission

    Was die Kontrolle der Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen durch die Zuschussempfänger angeht, so sieht Artikel 23 der Verordnung Nr. 4253/88 in geänderter Fassung unter der Überschrift "Finanzkontrolle" ein System enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vor (so z. B. für den Europäischen Sozialfonds, Urteil des Gerichts vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-126/97, Sonasa/Kommission, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 52, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des in Rede stehenden Rechtsakts und den Umständen, unter denen er erlassen wurde, sowie von sämtlichen Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet ab (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15 und 16; Urteil des Gerichts Sonasa/Kommission, Randnr. 64).

    Da eine Entscheidung über die Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses schwerwiegende Folgen für den Empfänger des Zuschusses haben kann, muss ihre Begründung die Gründe klar wiedergeben, die die Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 33, und Urteil Sonasa/Kommission, Randnr. 65).

    104 und 105, sowie Urteil Sonasa/Kommission, Randnr. 68).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes kann jedoch nicht von einem Unternehmen geltend gemacht werden, das sich einer offensichtlichen Verletzung der geltenden Bestimmungen schuldig gemacht hat (Urteil Sonasa/Kommission, Randnrn. 33 und 34).

  • EuG, 30.09.2003 - T-196/01

    Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis / Kommission

    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des betreffenden Rechtsakts und den Umständen, unter denen er erlassen wurde, sowie von sämtlichen Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet ab (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15 und 16, und Urteil des Gerichts vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-126/97, Sonasa/Kommission, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 64).

    Insbesondere muss die Begründung einer Entscheidung über die Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses, da diese Entscheidung für dessen Empfänger schwerwiegende Folgen haben kann, die Gründe klar wiedergeben, die die Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (Urteil des Gerichts vom 16. September 1999 in der Rechtssache T-182/96, Partex/Kommission, Slg. 1999, II-2673, Randnr. 74, und Sonasa/Kommission, Randnr. 65).

  • EuG, 09.04.2003 - T-217/01

    Forum des migrants / Kommission

    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des in Rede stehenden Rechtsakts und den Umständen, unter denen er erlassen wurde, sowie von sämtlichen Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet ab (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15 und 16, und Urteil des Gerichts vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-126/97, Sonasa/Kommission, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 64).

    Dieser Grundsatz kann jedoch nicht von einer Person geltend gemacht werden, die sich einer offensichtlichen Verletzung der geltenden Bestimmungen schuldig gemacht hat (Urteil Sonasa/Kommission, Randnrn. 33 und 34).

  • EuG, 18.06.2010 - T-549/08

    Luxemburg / Kommission - ESF - Aussetzung einer finanziellen Beteiligung -

    Nach der Rechtsprechung kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes der Aussetzung einer Beteiligung der Gemeinschaft nicht entgegenstehen, wenn die Bedingungen, die für die Beteiligung festgelegt wurden, offensichtlich nicht eingehalten wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 29. September 1999, Sonasa/Kommission, T-126/97, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 39, und vom 14. Dezember 2006, Branco/Kommission, T-162/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 123 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Derartige Mängel, wie z. B. der offensichtliche Verstoß gegen die Gemeinschaftsbestimmungen, auf deren Grundlage eine Entscheidung über die Beteiligung der Gemeinschaft ergeht, oder gegen die Bestimmungen der Entscheidung über die Beteiligung (vgl. in diesem Sinne Urteil Sonasa/Kommission, Randnrn. 35, 36 und 39, und Beschluss Vela/Kommission, Randnrn. 117 und 118), sind als offensichtliche Verletzungen der geltenden Bestimmungen anzusehen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-57/02

    Acerinox / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Legierungszuschlag

    40 - Vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 1985 in der Rechtssache 67/84 (Sideradria/Kommission, Slg. 1985, 3983, Randnr. 21) und vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 30) sowie Urteile des Gerichts vom 24. April 1996 in den verbundenen Rechtssachen T-551/93 und T-231/94 bis T-234/94 (Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 76), vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-126/97 (Sonasa/Kommission, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 34), vom 26. September 2002 in der Rechtssache T-199/99 (Sgaravatti Mediterranea/Kommission, Slg. 2002, II-3731, Randnr. 111), vom 13. März 2003 in der Rechtssache T-125/01 (José Marti Peix/Kommission, Slg. 2003, II-865, Randnr. 107) und vom 9. April 2003 in der Rechtssache T-217/01 (Forum des migrants/Kommission, Slg. 2003, II-1563, Randnr. 76).
  • EuG, 07.11.2002 - T-141/99

    Vela / Kommission

    Nach der Rechtsprechung kann sich jeder Wirtschaftsteilnehmer, bei dem ein Gemeinschaftsorgan begründete Erwartungen geweckt hat, auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (Urteile des Gerichts Interhotel/Kommission, zitiert in Randnr. 212, Randnr. 45, und vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-126/97, Sonasa/Kommission, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 33).
  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01

    José Martí Peix / Kommission

    Jedoch kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes nach ständiger Rechtsprechung nicht von einem Unternehmen geltend gemacht werden, das sich einer offensichtlichen Verletzung der geltenden Bestimmungen schuldig gemacht hat (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1985 in der Rechtssache 67/84, Sideradria/Kommission, Slg. 1985, 3983, Randnr. 21, und Urteile des Gerichts Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 97, Randnr. 76, und vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-126/97, Sonasa/Kommission, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 34).
  • EuG, 22.05.2007 - T-500/04

    Kommission / IIC - Schiedsklausel - Zuständigkeit des Gerichts - Rückzahlung

    Ein Zuschussempfänger, dessen Antrag die Kommission stattgegeben hat, erwirbt dadurch keinen endgültigen Anspruch auf volle Auszahlung des Zuschusses, wenn er die an die Unterstützung geknüpften Bedingungen nicht eingehalten hat (Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1997, 1nterhotel/Kommission, T-81/95, Slg. 1997, II-1265, Randnr. 62, und vom 29. September 1999, Sonasa/Kommission, T-126/97, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 59).
  • EuG, 18.06.2013 - T-509/09

    Portugal / Kommission - Fischerei - Finanzielle Beteiligung für die Durchführung

    Jedoch kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes der Aufhebung einer Beteiligung der Gemeinschaft nicht entgegenstehen, wenn die Bedingungen, die für die Beteiligung festgelegt wurden, offensichtlich nicht eingehalten wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 29. September 1999, Sonasa/Kommission, T-126/97, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 39, und vom 14. Dezember 2006, Branco/Kommission, T-162/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 123 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.09.2003 - T-137/01

    Stadtsportverband Neuss / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung erwirbt ein Zuschussempfänger, dessen Antrag die Kommission stattgegeben hat, dadurch keinen endgültigen Anspruch auf volle Auszahlung des Zuschusses, wenn er die an die Unterstützung geknüpften Bedingungen nicht eingehalten hat (Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1997 in der Rechtssache T-81/95, Interhotel/Kommission, Slg. 1997, II-1265, Randnr. 62, und vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-126/97, Sonasa/Kommission, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 59).
  • EuG, 09.07.2002 - T-127/01

    Ripa di Meana / Parlament

  • EuG, 31.05.2005 - T-272/02

    Comune di Napoli / Kommission - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

  • EuG, 11.12.2003 - T-306/00

    Conserve Italia / Kommission

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