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Weitere Entscheidungen unten: EuG, 14.03.2014 | EuG, 29.07.2011

Rechtsprechung
   EuG, 14.03.2014 - T-292/11, T-293/11, T-296/11, T-297/11, T-302/11, T-305/11, T-306/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3904
EuG, 14.03.2014 - T-292/11, T-293/11, T-296/11, T-297/11, T-302/11, T-305/11, T-306/11 (https://dejure.org/2014,3904)
EuG, Entscheidung vom 14.03.2014 - T-292/11, T-293/11, T-296/11, T-297/11, T-302/11, T-305/11, T-306/11 (https://dejure.org/2014,3904)
EuG, Entscheidung vom 14. März 2014 - T-292/11, T-293/11, T-296/11, T-297/11, T-302/11, T-305/11, T-306/11 (https://dejure.org/2014,3904)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Das Gericht bestätigt weitgehend die Rechtmäßigkeit der von der Kommission an Unternehmen der Zementbranche gerichteten Auskunftsverlangen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der von der Kommission an Unternehmen der Zementbranche gerichteten Auskunftsverlangen bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    EuG bestätigt weitgehend die Rechtmäßigkeit der von der Kommission an Unternehmen der Zementbranche gerichteten Auskunftsverlangen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    EU-Kommission darf in Kartellverfahren auch komplexe Unternehmensauskünfte fordern

Sonstiges (2)

  • EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)

    Cemex SAB de CV und andere gegen Europäische Kommission.

    [fremdsprachig]

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses K(2011) 2360 endg. der Kommission, mit dem den Klägern nach Art. 18 Abs. 3 und Art. 24 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und/oder Art. 53 EWR"Abkommen betreffend den europäischen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 03.06.2026 - T-1119/23
    Ce principe exige que tout acte de l'administration produisant des effets juridiques soit clair et précis, afin que l'intéressé puisse connaître sans ambiguïté ses droits et obligations et prendre ses dispositions en conséquence (voir arrêts du 1er octobre 1998, Langnese-Iglo/Commission, C-279/95 P, EU:C:1998:447, point 78 et jurisprudence citée, et du 14 mars 2014, Cemex e.a./Commission, T-292/11, non publié, EU:T:2014:125, point 141 et jurisprudence citée).
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dejure.org Übersicht EuG

Rechtsprechung
   EuG, 14.03.2014 - T-296/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3836
EuG, 14.03.2014 - T-296/11 (https://dejure.org/2014,3836)
EuG, Entscheidung vom 14.03.2014 - T-296/11 (https://dejure.org/2014,3836)
EuG, Entscheidung vom 14. März 2014 - T-296/11 (https://dejure.org/2014,3836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    "Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Auskunftsbeschluss - Erforderlichkeit der verlangten Auskünfte - Hinreichend ernsthafte Indizien - Gerichtliche Nachprüfung - Verhältnismäßigkeit"

  • Europäischer Gerichtshof

    Cementos Portland Valderrivas / Kommission

    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Auskunftsbeschluss - Erforderlichkeit der verlangten Auskünfte - Hinreichend ernsthafte Indizien - Gerichtliche Nachprüfung - Verhältnismäßigkeit

  • EU-Kommission

    Cementos Portland Valderrivas / Kommission

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    EuG bestätigt weitgehend die Rechtmäßigkeit der von der Kommission an Unternehmen der Zementbranche gerichteten Auskunftsverlangen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses K (2011) 2368 endg. der Kommission, mit dem der Klägerin nach Art. 18 Abs. 3 und Art. 24 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und/oder Art. 53 EWR"Abkommen betreffend den europäischen Markt ...

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (11)

  • EuG, 12.12.1991 - T-39/90

    NV Samenwerkende Elektriciteits-Produktiebedrijven gegen Kommission der …

    Auszug aus EuG, 14.03.2014 - T-296/11
    Daraus folgt, dass die Kommission nur Auskünfte verlangen darf, die ihr die Prüfung der die Durchführung der Untersuchung rechtfertigenden und im Auskunftsverlangen angegebenen mutmaßlichen Zuwiderhandlungen ermöglichen können (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991, SEP/Kommission, T-39/90, Slg. 1991, II-1497, Rn. 25, …und vom 8. März 1995, Société Générale/Kommission, T-34/93, Slg. 1995, II-545, Rn. 40).

    Rn. 65 Wie bereits oben in Rn. 36 hervorgehoben worden ist, darf die Kommission nur Auskünfte verlangen, die ihr die Prüfung der die Durchführung der Untersuchung rechtfertigenden und im Auskunftsverlangen angegebenen mutmaßlichen Zuwiderhandlungen ermöglichen können (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile SEP/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, Rn. 25, und Société Générale/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, Rn. 40).

    Das Erfordernis eines Zusammenhangs zwischen dem Auskunftsverlangen und der mutmaßlichen Zuwiderhandlung ist daher erfüllt, wenn in diesem Stadium des Verfahrens Grund zu der Annahme besteht, dass das Verlangen insofern in Beziehung zur mutmaßlichen Zuwiderhandlung steht, als die Kommission vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass ihr das Dokument bei der Ermittlung des Vorliegens der gerügten Zuwiderhandlung helfen wird (Urteile SEP/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, Rn. 29, und Slovak Telekom/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, Rn. 42).

    Zum anderen darf die Beantwortung dieser Fragen keine Belastung darstellen, die zu den Erfordernissen der Untersuchung außer Verhältnis steht (Urteile SEP/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, Rn. 51, Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Rn. 72 angeführt, Rn. 418, und Slovak Telekom/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, Rn. 81).

    Rn. 86 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die von der Kommission an ein Unternehmen gerichteten Auskunftsverlangen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, und die einem Unternehmen auferlegte Pflicht zur Auskunftserteilung darf für das Unternehmen keine Belastung darstellen, die zu den Erfordernissen der Untersuchung außer Verhältnis steht (Urteile SEP/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, Rn. 51, Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Rn. 72 angeführt, Rn. 418, und Slovak Telekom/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, Rn. 81).

  • EuG, 22.03.2012 - T-458/09

    Die Kommission durfte bei Ermittlungen in einer Wettbewerbssache von Slovak …

    Auszug aus EuG, 14.03.2014 - T-296/11
    Rn. 39 Das Erfordernis eines Schutzes gegen willkürliche oder unverhältnismäßige Eingriffe der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung jeder - natürlichen oder juristischen - Person stellt nämlich einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar (Urteil des Gerichts vom 22. März 2012, Slovak Telekom/Kommission, T-458/09 und T-171/10, Rn. 81).

    Das Erfordernis eines Zusammenhangs zwischen dem Auskunftsverlangen und der mutmaßlichen Zuwiderhandlung ist daher erfüllt, wenn in diesem Stadium des Verfahrens Grund zu der Annahme besteht, dass das Verlangen insofern in Beziehung zur mutmaßlichen Zuwiderhandlung steht, als die Kommission vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass ihr das Dokument bei der Ermittlung des Vorliegens der gerügten Zuwiderhandlung helfen wird (Urteile SEP/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, Rn. 29, und Slovak Telekom/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, Rn. 42).

    Zum anderen darf die Beantwortung dieser Fragen keine Belastung darstellen, die zu den Erfordernissen der Untersuchung außer Verhältnis steht (Urteile SEP/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, Rn. 51, Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Rn. 72 angeführt, Rn. 418, und Slovak Telekom/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, Rn. 81).

    Rn. 86 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die von der Kommission an ein Unternehmen gerichteten Auskunftsverlangen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, und die einem Unternehmen auferlegte Pflicht zur Auskunftserteilung darf für das Unternehmen keine Belastung darstellen, die zu den Erfordernissen der Untersuchung außer Verhältnis steht (Urteile SEP/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, Rn. 51, Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Rn. 72 angeführt, Rn. 418, und Slovak Telekom/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, Rn. 81).

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO …

    Auszug aus EuG, 14.03.2014 - T-296/11
    Rn. 72 Zwar trifft es zu, dass das Gericht in seinem Urteil vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission (T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Rn. 425), hervorgehoben hat, dass Auskunftsverlangen, die auf die Erlangung von Informationen aus einem bereits im Besitz der Kommission befindlichen Schriftstück gerichtet sind, nicht als durch die Erfordernisse der Untersuchung gerechtfertigt angesehen werden können.

    Zum anderen darf die Beantwortung dieser Fragen keine Belastung darstellen, die zu den Erfordernissen der Untersuchung außer Verhältnis steht (Urteile SEP/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, Rn. 51, Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Rn. 72 angeführt, Rn. 418, und Slovak Telekom/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, Rn. 81).

    Rn. 86 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die von der Kommission an ein Unternehmen gerichteten Auskunftsverlangen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, und die einem Unternehmen auferlegte Pflicht zur Auskunftserteilung darf für das Unternehmen keine Belastung darstellen, die zu den Erfordernissen der Untersuchung außer Verhältnis steht (Urteile SEP/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, Rn. 51, Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Rn. 72 angeführt, Rn. 418, und Slovak Telekom/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, Rn. 81).

  • EuG, 08.03.1995 - T-34/93

    Société Générale gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuG, 14.03.2014 - T-296/11
    Daraus folgt, dass die Kommission nur Auskünfte verlangen darf, die ihr die Prüfung der die Durchführung der Untersuchung rechtfertigenden und im Auskunftsverlangen angegebenen mutmaßlichen Zuwiderhandlungen ermöglichen können (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991, SEP/Kommission, T-39/90, Slg. 1991, II-1497, Rn. 25, und vom 8. März 1995, Société Générale/Kommission, T-34/93, Slg. 1995, II-545, Rn. 40).

    Rn. 65 Wie bereits oben in Rn. 36 hervorgehoben worden ist, darf die Kommission nur Auskünfte verlangen, die ihr die Prüfung der die Durchführung der Untersuchung rechtfertigenden und im Auskunftsverlangen angegebenen mutmaßlichen Zuwiderhandlungen ermöglichen können (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile SEP/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, Rn. 25, und Société Générale/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, Rn. 40).

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.03.2014 - T-296/11
    Dies genügt für die Feststellung, dass diese Frist für sie ausreichend war (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998, Finnboard/Kommission, T-338/94, Slg. 1998, II-1617, Rn. 54).
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.03.2014 - T-296/11
    Rn. 66 In Anbetracht der weitgehenden Ermittlungs- und Nachprüfungsbefugnisse der Kommission ist es ihre Sache, die Erforderlichkeit der Auskünfte zu beurteilen, die sie von den betroffenen Unternehmen verlangt (…vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 18. Mai 1982, AM & S Europe/Kommission, 155/79, Slg. 1982, 1575, Rn. 17, und vom 18. Oktober 1989, 0rkem/Kommission, 374/87, Slg. 1989, 3283, Rn. 15).
  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.03.2014 - T-296/11
    Folglich muss verhindert werden, dass die Verteidigungsrechte in diesem Abschnitt des Verwaltungsverfahrens in nicht wiedergutzumachender Weise beeinträchtigt werden könnten, da die getroffenen Ermittlungsmaßnahmen zur Erbringung von Beweisen für rechtswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen, die geeignet sind, deren Haftung auszulösen, von entscheidender Bedeutung sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, Slg. 1989, 2859, Rn. 15, …und Urteil AC-Treuhand/Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, Rn. 50 und 51).
  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères - "Wettbewerbsrecht - Artikel 14 Absätze 3 und 6 der Verordnung …

    Auszug aus EuG, 14.03.2014 - T-296/11
    Rn. 40 Zur Wahrung dieses allgemeinen Grundsatzes muss ein Auskunftsbeschluss auf die Erlangung von Unterlagen gerichtet sein, die erforderlich sind, um die Richtigkeit und die Tragweite einer bestimmten Sach- und Rechtslage zu überprüfen, in Bezug auf die die Kommission bereits über Erkenntnisse verfügt, die hinreichend ernsthafte Indizien für den Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln darstellen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 22. Oktober 2002, Roquette Frères, C-94/00, Slg. 2002, I-9011, Rn. 54 und 55).
  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.03.2014 - T-296/11
    Rn. 66 In Anbetracht der weitgehenden Ermittlungs- und Nachprüfungsbefugnisse der Kommission ist es ihre Sache, die Erforderlichkeit der Auskünfte zu beurteilen, die sie von den betroffenen Unternehmen verlangt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 18. Mai 1982, AM & S Europe/Kommission, 155/79, Slg. 1982, 1575, Rn. 17, …und vom 18. Oktober 1989, 0rkem/Kommission, 374/87, Slg. 1989, 3283, Rn. 15).
  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN …

    Auszug aus EuG, 14.03.2014 - T-296/11
    Dagegen soll der kontradiktorische Abschnitt, der sich von der Mitteilung der Beschwerdepunkte bis zum Erlass der Endentscheidung erstreckt, es der Kommission ermöglichen, sich abschließend zu der gerügten Zuwiderhandlung zu äußern (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2008, AC-Treuhand/Kommission, T-99/04, Slg. 2008, II-1501, Rn. 47).
  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo Och Domsjö AB gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des …

    Rn. 85 Nach der ständigen Rechtsprechung zu den Anhaltspunkten, die dem überprüften Unternehmen mitzuteilen sind, um den Schutz seiner Verteidigungsrechte gegenüber der Kommission zu gewährleisten, ist die Kommission nicht verpflichtet, diesem Unternehmen im Nachprüfungsbeschluss oder im Laufe der Nachprüfung die Indizien anzugeben, die diese Nachprüfung gerechtfertigt haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 1989, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, 97/87 bis 99/87, EU:C:1989:380, Rn. 45, 50 und 51;… vom 8. Juli 2008, AC-Treuhand/Kommission, T-99/04, EU:T:2008:256, Rn. 48;… vom 14. November 2012, Nexans France und Nexans/Kommission, T-135/09, EU:T:2012:596, Rn. 69; vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 37;… vom 25. November 2014, 0range/Kommission, T-402/13, EU:T:2014:991, Rn. 81, …und vom 20. Juni 2018, České dráhy/Kommission, T-325/16, EU:T:2018:368, Rn. 45 und 46).

    Daraus folgt nach der Rechtsprechung, dass es Sache der Kommission ist, zu beurteilen, ob eine Nachprüfungsmaßnahme erforderlich ist, um einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln ermitteln zu können (…Urteil vom 18. Mai 1982, AM & S Europe/Kommission, 155/79, EU:C:1982:157, Rn. 17; vgl. auch zu einem Beschluss, mit dem Auskünfte verlangt werden, Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie können sich insoweit nicht mit bloßen Behauptungen begnügen, für die kein wirklich stichhaltiger Beweis vorgelegt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 103).

    Somit sind die Beweise für eine Zuwiderhandlung zum einen, und die Indizien, die geeignet sind, einen begründeten Verdacht des Vorhandenseins mutmaßlicher Zuwiderhandlungen zu wecken, zum anderen, zu unterscheiden (vgl. entsprechend Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 43) oder, nach einem anderen in der Rechtsprechung ebenfalls verwendeten Wortlaut, einen Anfangsverdacht in Bezug auf ein wettbewerbswidriges Verhalten zu begründen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Februar 2016, EGL u. a./Kommission, T-251/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:114, Rn. 153 und 155).

    Rn. 221 Aus der Unterscheidung zwischen Beweisen für eine Zuwiderhandlung und Indizien, die einem Nachprüfungsbeschluss zugrunde liegen, ergibt sich, dass die Letzteren das Vorliegen und den Inhalt einer Zuwiderhandlung sowie ihre Beteiligten nicht nachweisen müssen, da sonst die der Kommission durch Art. 20 der Verordnung Nr. 1/2003 verliehenen Befugnisse nutzlos würden (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 59).

    Rn. 222 Deshalb steht der Umstand, dass die herangezogenen Anhaltspunkte unterschiedlich ausgelegt werden können, ihrer Einstufung als hinreichend ernsthafte Indizien nicht entgegen, sofern die von der Kommission vertretene Auslegung plausibel erscheint (vgl. entsprechend, zu einem Beschluss über ein Auskunftsverlangen, Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 59).

  • EuG, 03.06.2026 - T-1097/23
    En effet, une telle obligation remettrait en cause l'équilibre que la jurisprudence établit entre la préservation de l'efficacité de l'enquête et la préservation des droits de la défense de l'entreprise concernée (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 14 mars 2014, Cementos Portland Valderrivas/Commission, T-296/11, EU:T:2014:121, point 37).

    Rn. 152 Il convient de rappeler que l'exigence de protection contre des interventions arbitraires ou disproportionnées de la puissance publique dans la sphère d'activité privée d'une personne, qu'elle soit physique ou morale, constitue un principe général du droit de l'Union (voir arrêt du 14 mars 2014, Cementos Portland Valderrivas/Commission, T-296/11, EU:T:2014:121, point 39 et jurisprudence citée).

    Rn. 153 Or, aux fins de respecter ce principe général, une décision de demande de renseignements doit viser à recueillir la documentation nécessaire pour vérifier la réalité et la portée de situations de fait et de droit déterminées à propos desquelles la Commission dispose déjà d'informations, constituant des indices suffisamment sérieux permettant de suspecter une infraction aux règles de concurrence (voir arrêt du 14 mars 2014, Cementos Portland Valderrivas/Commission, T-296/11, EU:T:2014:121, point 40 et jurisprudence citée).

    En effet, si ces droits étaient étendus à la phase précédant l'envoi de la communication des griefs, l'efficacité de l'enquête de la Commission serait compromise, puisque l'entreprise concernée serait, dès la phase d'instruction préliminaire, en mesure d'identifier les informations qui sont connues de la Commission et, partant, celles qui peuvent encore lui être cachées (voir, par analogie, arrêt du 14 mars 2014, Cementos Portland Valderrivas/Commission, T-296/11, EU:T:2014:121, point 34 et jurisprudence citée).

    Partant, il importe d'éviter que les droits de la défense puissent être irrémédiablement compromis au cours de cette phase de la procédure administrative dès lors que les mesures d'instruction prises peuvent avoir un caractère déterminant pour l'établissement de preuves du caractère illégal de comportements d'entreprises de nature à engager leur responsabilité (voir, par analogie, arrêt du 14 mars 2014, Cementos Portland Valderrivas/Commission, T-296/11, EU:T:2014:121, point 35 et jurisprudence citée).

    Il en découle que seule peut être requise par la Commission la communication de renseignements susceptibles de lui permettre de vérifier les présomptions d'infraction qui justifient la conduite de l'enquête et qui sont indiquées dans la demande de renseignements (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 14 mars 2014, Cementos Portland Valderrivas/Commission, T-296/11, EU:T:2014:121, point 36 et jurisprudence citée).

  • EuG, 24.05.2023 - T-451/20

    Wettbewerb: Die Klage von Meta Platforms Ireland (Facebook-Konzern) gegen eine …

    Dagegen soll der kontradiktorische Abschnitt, der sich von der Mitteilung der Beschwerdepunkte bis zum Erlass der abschließenden Entscheidung erstreckt, es der Kommission ermöglichen, sich abschließend zu der gerügten Zuwiderhandlung zu äußern (vgl. Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Durch die Erstreckung dieser Rechte auf den Zeitraum vor Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte würde nämlich die Wirksamkeit der von der Kommission durchgeführten Untersuchung beeinträchtigt, da das betroffene Unternehmen schon im Abschnitt der Voruntersuchung erfahren würde, welche Informationen der Kommission bekannt sind und welche mithin noch vor ihr verborgen werden können (vgl. Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich muss verhindert werden, dass die Verteidigungsrechte in diesem Abschnitt des Verwaltungsverfahrens in nicht wiedergutzumachender Weise beeinträchtigt werden könnten, da die getroffenen Ermittlungsmaßnahmen für die Erbringung von Beweisen für rechtswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen, die geeignet sind, deren Haftung auszulösen, von entscheidender Bedeutung sein können (vgl. Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 15).

    Eine solche Verpflichtung würde nämlich das durch die Rechtsprechung geschaffene Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Wirksamkeit der Untersuchung und dem Schutz der Verteidigungsrechte des betroffenen Unternehmens in Frage stellen (Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 37).

    Rn. 269 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die von der Kommission an ein Unternehmen gerichteten Auskunftsverlangen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, und die einem Unternehmen auferlegte Pflicht zur Auskunftserteilung darf für das Unternehmen keine Belastung darstellen, die zu den Erfordernissen der Untersuchung außer Verhältnis steht (…Urteile vom 12. Dezember 1991, SEP/Kommission, T-39/90, EU:T:1991:71, Rn. 51, vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 86, …und vom 9. April 2019, Qualcomm und Qualcomm Europe/Kommission, T-371/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:232, Rn. 120 und 121).

  • EuG, 09.07.2025 - T-188/24

    Wettbewerb - Kartelle - Verwaltungsverfahren - Beschluss, mit dem eine …

    Rn. 87 Aus der Unterscheidung zwischen Beweisen für eine Zuwiderhandlung und Indizien, die einem Nachprüfungsbeschluss zugrunde liegen, ergibt sich nämlich, dass die Letzteren das Vorliegen und den Inhalt einer Zuwiderhandlung nicht belegen müssen, da sonst die der Kommission durch Art. 20 der Verordnung Nr. 1/2003 verliehenen Befugnisse nutzlos würden (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 59).

    Rn. 88 Deshalb schließt der Umstand, dass die herangezogenen Anhaltspunkte unterschiedlich ausgelegt werden können, nicht aus, dass sie hinreichend ernsthafte Indizien darstellen, sofern die von der Kommission vertretene Auslegung plausibel erscheint (vgl. entsprechend zu einem Beschluss über ein Auskunftsverlangen, Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 59).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-247/14

    HeidelbergCement / Kommission - Rechtsmittel - Märkte für Zement und verwandte …

    {FN:59} - Vgl. Urteil Cementos Portland Valderrivas/Kommission (T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 40).

    {FN:66} - Urteil Cementos Portland Valderrivas/Kommission (T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 41 bis 56).

  • EuG, 20.06.2018 - T-325/16

    České dráhy/ Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - …

    Hingegen reicht es für den Erlass einer Nachprüfungsentscheidung nach Art. 20 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1/2003 aus, dass sie über ernsthafte Informationen und Hinweise verfügt, die bei ihr den Verdacht begründen, dass eine Zuwiderhandlung vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 43, …und vom 29. Februar 2016, EGL u. a./Kommission, T-251/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:114, Rn. 149).
  • EuG, 25.11.2014 - T-402/13

    Das Gericht bestätigt die Nachprüfungsbeschlüsse, die die Kommission im …

    Rn. 88 Zum einen kann es das Gericht nur dann, wenn ein Antrag in diesem Sinne gestellt worden ist und wenn die Unternehmen, an die eine Entscheidung nach Art. 20 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1/2003 ergeht, bestimmte Umstände darlegen, die geeignet sind, die hinreichende Ernsthaftigkeit der Indizien, die der Kommission für den Erlass der Entscheidung vorlagen, in Frage zu stellen, für erforderlich halten, eine solche Überprüfung vorzunehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile Nexans France und Nexans/Kommission, oben in Rn. 83 angeführt, EU:T:2012:596, Rn. 72, sowie Prysmian und Prysmian Cavi e Sistemi Energia/Kommission, oben in Rn. 83 angeführt, EU:T:2012:597, Rn. 70; vgl. entsprechend Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, Slg, EU:T:2014:121, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-496/23

    Generalanwalt Rantos schlägt vor, die Rechtsmittel von Meta Platforms Ireland im …

    Wie die Kommission geltend macht, gilt dies umso mehr, wenn das Auskunftsverlangen wie im vorliegenden Fall in einem frühen Verfahrensstadium gestellt wird, da von der Kommission nicht verlangt werden kann, im Stadium des Abschnitts der Voruntersuchung außer den mutmaßlichen Zuwiderhandlungen, denen sie nachzugehen beabsichtigt, auch die Indizien anzugeben, d. h. die Gesichtspunkte, aufgrund deren sie die Möglichkeit eines Verstoßes gegen die Art. 101 und 102 AEUV in Betracht zieht, weil eine solche Verpflichtung das durch die Rechtsprechung geschaffene Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Wirksamkeit der Untersuchung und dem Schutz der Verteidigungsrechte des betroffenen Unternehmens in Frage stellen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-267/14

    Buzzi Unicem / Kommission - Rechtsmittel - Märkte für Zement und verwandte …

    {FN:25} - T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 41 bis 56.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-268/14

    Italmobiliare / Kommission - Rechtsmittel - Märkte für Zement und verwandte …

    {FN:42} - T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 41 bis 56.
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Rechtsprechung
   EuG, 29.07.2011 - T-296/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35474
EuG, 29.07.2011 - T-296/11 (https://dejure.org/2011,35474)
EuG, Entscheidung vom 29.07.2011 - T-296/11 (https://dejure.org/2011,35474)
EuG, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - T-296/11 (https://dejure.org/2011,35474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 8. Juni 2011 - Cementos Portland Valderrivas/Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des …

    Rn. 85 Nach der ständigen Rechtsprechung zu den Anhaltspunkten, die dem überprüften Unternehmen mitzuteilen sind, um den Schutz seiner Verteidigungsrechte gegenüber der Kommission zu gewährleisten, ist die Kommission nicht verpflichtet, diesem Unternehmen im Nachprüfungsbeschluss oder im Laufe der Nachprüfung die Indizien anzugeben, die diese Nachprüfung gerechtfertigt haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 1989, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, 97/87 bis 99/87, EU:C:1989:380, Rn. 45, 50 und 51;… vom 8. Juli 2008, AC-Treuhand/Kommission, T-99/04, EU:T:2008:256, Rn. 48;… vom 14. November 2012, Nexans France und Nexans/Kommission, T-135/09, EU:T:2012:596, Rn. 69; vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 37;… vom 25. November 2014, 0range/Kommission, T-402/13, EU:T:2014:991, Rn. 81, …und vom 20. Juni 2018, České dráhy/Kommission, T-325/16, EU:T:2018:368, Rn. 45 und 46).

    Daraus folgt nach der Rechtsprechung, dass es Sache der Kommission ist, zu beurteilen, ob eine Nachprüfungsmaßnahme erforderlich ist, um einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln ermitteln zu können (…Urteil vom 18. Mai 1982, AM & S Europe/Kommission, 155/79, EU:C:1982:157, Rn. 17; vgl. auch zu einem Beschluss, mit dem Auskünfte verlangt werden, Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie können sich insoweit nicht mit bloßen Behauptungen begnügen, für die kein wirklich stichhaltiger Beweis vorgelegt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 103).

    Somit sind die Beweise für eine Zuwiderhandlung zum einen, und die Indizien, die geeignet sind, einen begründeten Verdacht des Vorhandenseins mutmaßlicher Zuwiderhandlungen zu wecken, zum anderen, zu unterscheiden (vgl. entsprechend Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 43) oder, nach einem anderen in der Rechtsprechung ebenfalls verwendeten Wortlaut, einen Anfangsverdacht in Bezug auf ein wettbewerbswidriges Verhalten zu begründen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Februar 2016, EGL u. a./Kommission, T-251/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:114, Rn. 153 und 155).

    Rn. 221 Aus der Unterscheidung zwischen Beweisen für eine Zuwiderhandlung und Indizien, die einem Nachprüfungsbeschluss zugrunde liegen, ergibt sich, dass die Letzteren das Vorliegen und den Inhalt einer Zuwiderhandlung sowie ihre Beteiligten nicht nachweisen müssen, da sonst die der Kommission durch Art. 20 der Verordnung Nr. 1/2003 verliehenen Befugnisse nutzlos würden (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 59).

    Rn. 222 Deshalb steht der Umstand, dass die herangezogenen Anhaltspunkte unterschiedlich ausgelegt werden können, ihrer Einstufung als hinreichend ernsthafte Indizien nicht entgegen, sofern die von der Kommission vertretene Auslegung plausibel erscheint (vgl. entsprechend, zu einem Beschluss über ein Auskunftsverlangen, Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 59).

  • EuG, 03.06.2026 - T-1097/23
    En effet, une telle obligation remettrait en cause l'équilibre que la jurisprudence établit entre la préservation de l'efficacité de l'enquête et la préservation des droits de la défense de l'entreprise concernée (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 14 mars 2014, Cementos Portland Valderrivas/Commission, T-296/11, EU:T:2014:121, point 37).

    Rn. 152 Il convient de rappeler que l'exigence de protection contre des interventions arbitraires ou disproportionnées de la puissance publique dans la sphère d'activité privée d'une personne, qu'elle soit physique ou morale, constitue un principe général du droit de l'Union (voir arrêt du 14 mars 2014, Cementos Portland Valderrivas/Commission, T-296/11, EU:T:2014:121, point 39 et jurisprudence citée).

    Rn. 153 Or, aux fins de respecter ce principe général, une décision de demande de renseignements doit viser à recueillir la documentation nécessaire pour vérifier la réalité et la portée de situations de fait et de droit déterminées à propos desquelles la Commission dispose déjà d'informations, constituant des indices suffisamment sérieux permettant de suspecter une infraction aux règles de concurrence (voir arrêt du 14 mars 2014, Cementos Portland Valderrivas/Commission, T-296/11, EU:T:2014:121, point 40 et jurisprudence citée).

    En effet, si ces droits étaient étendus à la phase précédant l'envoi de la communication des griefs, l'efficacité de l'enquête de la Commission serait compromise, puisque l'entreprise concernée serait, dès la phase d'instruction préliminaire, en mesure d'identifier les informations qui sont connues de la Commission et, partant, celles qui peuvent encore lui être cachées (voir, par analogie, arrêt du 14 mars 2014, Cementos Portland Valderrivas/Commission, T-296/11, EU:T:2014:121, point 34 et jurisprudence citée).

    Partant, il importe d'éviter que les droits de la défense puissent être irrémédiablement compromis au cours de cette phase de la procédure administrative dès lors que les mesures d'instruction prises peuvent avoir un caractère déterminant pour l'établissement de preuves du caractère illégal de comportements d'entreprises de nature à engager leur responsabilité (voir, par analogie, arrêt du 14 mars 2014, Cementos Portland Valderrivas/Commission, T-296/11, EU:T:2014:121, point 35 et jurisprudence citée).

    Il en découle que seule peut être requise par la Commission la communication de renseignements susceptibles de lui permettre de vérifier les présomptions d'infraction qui justifient la conduite de l'enquête et qui sont indiquées dans la demande de renseignements (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 14 mars 2014, Cementos Portland Valderrivas/Commission, T-296/11, EU:T:2014:121, point 36 et jurisprudence citée).

  • EuG, 24.05.2023 - T-451/20

    Wettbewerb: Die Klage von Meta Platforms Ireland (Facebook-Konzern) gegen eine …

    Dagegen soll der kontradiktorische Abschnitt, der sich von der Mitteilung der Beschwerdepunkte bis zum Erlass der abschließenden Entscheidung erstreckt, es der Kommission ermöglichen, sich abschließend zu der gerügten Zuwiderhandlung zu äußern (vgl. Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Durch die Erstreckung dieser Rechte auf den Zeitraum vor Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte würde nämlich die Wirksamkeit der von der Kommission durchgeführten Untersuchung beeinträchtigt, da das betroffene Unternehmen schon im Abschnitt der Voruntersuchung erfahren würde, welche Informationen der Kommission bekannt sind und welche mithin noch vor ihr verborgen werden können (vgl. Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich muss verhindert werden, dass die Verteidigungsrechte in diesem Abschnitt des Verwaltungsverfahrens in nicht wiedergutzumachender Weise beeinträchtigt werden könnten, da die getroffenen Ermittlungsmaßnahmen für die Erbringung von Beweisen für rechtswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen, die geeignet sind, deren Haftung auszulösen, von entscheidender Bedeutung sein können (vgl. Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 15).

    Eine solche Verpflichtung würde nämlich das durch die Rechtsprechung geschaffene Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Wirksamkeit der Untersuchung und dem Schutz der Verteidigungsrechte des betroffenen Unternehmens in Frage stellen (Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 37).

    Rn. 269 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die von der Kommission an ein Unternehmen gerichteten Auskunftsverlangen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, und die einem Unternehmen auferlegte Pflicht zur Auskunftserteilung darf für das Unternehmen keine Belastung darstellen, die zu den Erfordernissen der Untersuchung außer Verhältnis steht (…Urteile vom 12. Dezember 1991, SEP/Kommission, T-39/90, EU:T:1991:71, Rn. 51, vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 86, …und vom 9. April 2019, Qualcomm und Qualcomm Europe/Kommission, T-371/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:232, Rn. 120 und 121).

  • EuG, 20.06.2018 - T-325/16

    České dráhy/ Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - …

    Hingegen reicht es für den Erlass einer Nachprüfungsentscheidung nach Art. 20 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1/2003 aus, dass sie über ernsthafte Informationen und Hinweise verfügt, die bei ihr den Verdacht begründen, dass eine Zuwiderhandlung vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 43, …und vom 29. Februar 2016, EGL u. a./Kommission, T-251/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:114, Rn. 149).
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