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Rechtsprechung
   EuG, 27.04.2017 - T-375/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11936
EuG, 27.04.2017 - T-375/15 (https://dejure.org/2017,11936)
EuG, Entscheidung vom 27.04.2017 - T-375/15 (https://dejure.org/2017,11936)
EuG, Entscheidung vom 27. April 2017 - T-375/15 (https://dejure.org/2017,11936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Germanwings/ Kommission

    Staatliche Beihilfen - Beihilfe für eine den Flughafen Zweibrücken nutzende Fluggesellschaft - Vorteil - Zurechenbarkeit zum Staat - Begründungspflicht - Vertrauensschutz - Zugang zu Dokumenten - Dokumente, die ein Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen betreffen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 107 Abs. 1 ; AEUV Art. 263
    Staatliche Beihilfen für eine den Flughafen Zweibrücken nutzende Fluggesellschaft

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Germanwings/ Kommission

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Germanwings/ Kommission

    Staatliche Beihilfen - Beihilfe für eine den Flughafen Zweibrücken nutzende Fluggesellschaft - Vorteil - Zurechenbarkeit zum Staat - Begründungspflicht - Vertrauensschutz - Zugang zu Dokumenten - Dokumente, die ein Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen betreffen ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Germanwings / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen - Beihilfe für eine den Flughafen Zweibrücken nutzende Fluggesellschaft - Vorteil - Zurechenbarkeit zum Staat - Begründungspflicht - Vertrauensschutz - Zugang zu Dokumenten - Dokumente, die ein Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen betreffen ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 05.06.2012 - C-124/10

    Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission …

    Auszug aus EuG, 27.04.2017 - T-375/15
    Rn. 64 Nach der Rechtsprechung sind die Voraussetzungen, die eine Maßnahme erfüllen muss, um unter den Begriff der Beihilfe im Sinne von Art. 107 AEUV zu fallen, nicht erfüllt, wenn das begünstigte Unternehmen denselben Vorteil, der ihm aus Staatsmitteln gewährt wurde, unter Umständen, die normalen Marktbedingungen entsprechen, hätte erhalten können, wobei diese Beurteilung grundsätzlich unter Anwendung des Kriteriums eines marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 78, …und vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 70).

    Rn. 65 Die Anwendung des Kriteriums des privaten Kapitalgebers dient dazu, festzustellen, ob der einem Unternehmen aus staatlichen Mitteln - in welcher Form auch immer - gewährte wirtschaftliche Vorteil aufgrund seiner Wirkungen den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 89).

    Dies gilt insbesondere, wenn die Kommission, wie im vorliegenden Fall, das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage prüft, die ihr nicht mitgeteilt und von der betreffenden öffentlichen Einrichtung bereits umgesetzt worden war, als sie ihre Prüfung durchführte (Urteil vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 105).

    Hierbei können insbesondere die Natur und der Gegenstand dieser Maßnahme, der Kontext, in den sie eingebettet ist, sowie das verfolgte Ziel und die Regeln, denen diese Maßnahme unterworfen ist, von Bedeutung sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 86).

  • EuGH, 02.09.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den …

    Auszug aus EuG, 27.04.2017 - T-375/15
    Rn. 67 Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Verwendung des Kriteriums des privaten Kapitalgebers in der Regel eine komplexe wirtschaftliche Beurteilung durch die Kommission voraussetzt (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kontrolle, die die Unionsgerichte in Bezug auf die Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission ausüben, ist jedoch eine beschränkte Kontrolle, in deren Rahmen nur geprüft werden darf, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten wurden, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jedoch hat die Kommission im Interesse einer ordnungsgemäßen Anwendung der grundlegenden Vorschriften des Vertrags auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen das Verfahren zur Prüfung der beanstandeten Maßnahmen sorgfältig und unvoreingenommen zu führen, damit sie bei Erlass des endgültigen Beschlusses über möglichst vollständige und verlässliche Informationen verfügt (Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 90).

  • EuGH, 29.06.2010 - C-139/07

    Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur …

    Auszug aus EuG, 27.04.2017 - T-375/15
    Rn. 122 Insoweit ist daran zu erinnern, dass bei der Auslegung der Ausnahmeregelung des Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 eine allgemeine Vermutung zugrunde zu legen ist, wonach durch die Offenlegung der Dokumente der Verwaltungsakte grundsätzlich der Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten beeinträchtigt würde (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-139/07 P, EU:C:2010:376, Rn. 61).

    Rn. 123 Diese allgemeine Vermutung schließt jedoch nicht das Recht für die erwähnten Beteiligten aus, darzulegen, dass diese Vermutung für ein bestimmtes Dokument, um dessen Verbreitung ersucht wird, nicht gilt oder dass gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung des betreffenden Dokuments besteht (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-139/07 P, EU:C:2010:376, Rn. 62).

    Rn. 126 Selbst wenn ein solches Argument in dem bloßen Vorbringen läge, dass Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 deshalb falsch ausgelegt worden sei, weil sich der Beschluss von 2015 auf die Rechtsprechung in anderen Gebieten stütze, genügte dennoch die Feststellung, dass sich die Kommission zum einen auf die Rechtsprechung zur Akteneinsicht in Beihilfesachen, namentlich das Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (C-139/07 P, EU:C:2010:376), und zum anderen auf die Rechtsprechung zur Akteneinsicht bei einem Unternehmenszusammenschluss, namentlich das Urteil vom 28. Juni 2012, Kommission/Éditions Odile Jacob (C-404/10 P, EU:C:2012:393), gestützt und dabei die Gründe genannt hat, weshalb diese Rechtsprechung im vorliegenden Fall einschlägig gewesen sei.

  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …

    Auszug aus EuG, 27.04.2017 - T-375/15
    Rn. 45 Da die streitige Entscheidung aber die Erwägungen der Kommission klar zum Ausdruck bringt und es so ermöglicht, deren Stichhaltigkeit später vor dem zuständigen Gericht in Frage zu stellen, wäre es der Rechtsprechung zufolge übertrieben, eine besondere Begründung für jede der fachlichen Entscheidungen oder der Zahlen zu verlangen, auf die sich diese Erwägungen stützen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wäre dies geschehen, wäre es Sache der Kommission gewesen, sich im Rahmen des streitigen Verfahrens vor dem Gericht zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 110).

    Rn. 50 Andererseits lässt der Umstand, dass nicht alle diese Angaben im Beschluss von 2014 selbst enthalten waren, nicht den Schluss zu, dass dieser Beschluss nicht hinreichend begründet war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 111).

  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …

    Auszug aus EuG, 27.04.2017 - T-375/15
    Rn. 66 Für die Prüfung der Frage, ob sich der Staat wie ein umsichtiger marktwirtschaftlich handelnder privater Wirtschaftsteilnehmer verhalten hat, muss man sich in den Kontext der Zeit zurückversetzen, in der die finanziellen Unterstützungsmaßnahmen getroffen wurden, um beurteilen zu können, ob das Verhalten des Staates wirtschaftlich vernünftig ist, und sich jeder Beurteilung aufgrund einer späteren Situation enthalten (Urteil vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 71).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die …

    Auszug aus EuG, 27.04.2017 - T-375/15
    Rn. 127 Was zudem den in der Klageschrift enthaltenen Verweis auf das Vorbringen im Zweitantrag betrifft, genügt der Hinweis, dass zwar der Text der Klageschrift zu speziellen Punkten durch Bezugnahmen auf bestimmte Abschnitte beigefügter Schriftstücke untermauert und ergänzt werden kann, dass aber eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind, nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der Rechtsausführungen ausgleichen kann, die nach Art. 76 der Verfahrensordnung in der Klageschrift enthalten sein müssen (vgl. Urteil vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES …

    Auszug aus EuG, 27.04.2017 - T-375/15
    Beschließt ein Organ, den Zugang zu einem Dokument zu verweigern, dessen Offenlegung bei ihm beantragt wurde, so muss es zunächst erläutern, inwiefern der Zugang zu diesem Dokument das Interesse, das durch eine von ihm geltend gemachte Ausnahme nach Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 geschützt wird, konkret und tatsächlich beeinträchtigt, und in den Fällen des Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verordnung sodann klären, ob nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, das die Offenlegung des betreffenden Dokuments dennoch rechtfertigt (Urteil vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 48 und 49).
  • EuGH, 24.01.2013 - C-73/11

    Frucona Košice / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass …

    Auszug aus EuG, 27.04.2017 - T-375/15
    Rn. 64 Nach der Rechtsprechung sind die Voraussetzungen, die eine Maßnahme erfüllen muss, um unter den Begriff der Beihilfe im Sinne von Art. 107 AEUV zu fallen, nicht erfüllt, wenn das begünstigte Unternehmen denselben Vorteil, der ihm aus Staatsmitteln gewährt wurde, unter Umständen, die normalen Marktbedingungen entsprechen, hätte erhalten können, wobei diese Beurteilung grundsätzlich unter Anwendung des Kriteriums eines marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers erfolgt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 78, und vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 70).
  • EuG, 17.12.2008 - T-196/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE VORTEILE, DIE …

    Auszug aus EuG, 27.04.2017 - T-375/15
    Rn. 77 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff der staatlichen Beihilfe, wie er im AEU-Vertrag definiert ist, ein Rechtsbegriff und anhand objektiver Kriterien auszulegen ist (…vgl. Urteil vom 4. September 2014, SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France, C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung) und dass die Kommission bei der Beurteilung einer Maßnahme alle maßgeblichen Aspekte des streitigen Vorgangs und seinen Kontext berücksichtigen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2008, Ryanair/Kommission, T-196/04, EU:T:2008:585, Rn. 59).
  • EuGH, 28.06.2012 - C-404/10

    Lagardère / Éditions Odile Jacob - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der …

    Auszug aus EuG, 27.04.2017 - T-375/15
    Rn. 126 Selbst wenn ein solches Argument in dem bloßen Vorbringen läge, dass Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 deshalb falsch ausgelegt worden sei, weil sich der Beschluss von 2015 auf die Rechtsprechung in anderen Gebieten stütze, genügte dennoch die Feststellung, dass sich die Kommission zum einen auf die Rechtsprechung zur Akteneinsicht in Beihilfesachen, namentlich das Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (C-139/07 P, EU:C:2010:376), und zum anderen auf die Rechtsprechung zur Akteneinsicht bei einem Unternehmenszusammenschluss, namentlich das Urteil vom 28. Juni 2012, Kommission/Éditions Odile Jacob (C-404/10 P, EU:C:2012:393), gestützt und dabei die Gründe genannt hat, weshalb diese Rechtsprechung im vorliegenden Fall einschlägig gewesen sei.
  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01

    Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 04.09.2014 - C-533/12

    Der Gerichtshof bestätigt die teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung, mit …

  • EuGH, 11.09.2003 - C-197/99

    Belgien / Kommission - "Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 06.09.2012 - C-96/11

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes …

  • EuG, 03.07.2014 - T-319/12

    Königreich Spanien, Ciudad de la Luz, SAU und Sociedad Proyectos Temáticos de la …

  • EuG, 20.11.2013 - T-362/08

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Nichtigerklärung der …

  • EuG, 14.07.2015 - T-617/14

    Pro Asyl / EASO - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

  • EuG, 28.04.1993 - T-85/92

    Paul de Hoe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Fehlen …

  • EuG, 12.04.2019 - T-492/15

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …

    Rn. 82 In der Gegenerwiderung beantragt die Kommission außerdem die Entfernung der in der Erwiderung enthaltenen Bezugnahmen auf ihre Klagebeantwortung in der Rechtssache, in der das Urteil vom 27. April 2017, Germanwings/Kommission (T-375/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:289), ergangen ist.

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage nach Art. 76 Buchst. d der Verfahrensordnung erforderlich, dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich, unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (…vgl. Urteile vom 12. Mai 2016, 1talien/Kommission, T-384/14, EU:T:2016:298, Rn. 38 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 27. April 2017, Germanwings/Kommission, T-375/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:289, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 213 Da die Klägerin also nicht nachgewiesen hat, dass sie zur Klage gegen die Art. 1 bis 3 des angefochtenen Beschlusses befugt ist, ist die Klage in vollem Umfang als unzulässig abzuweisen, ohne dass es notwendig wäre, die Unzulässigkeitsrügen zu prüfen, die auf das vorgeblich fehlende Rechtsschutzinteresse der Klägerin in Bezug auf Art. 1 dieses Beschlusses und die Verfristung der Klage gestützt sind, und ohne dass über den Antrag der Kommission auf Entfernung der in der Erwiderung enthaltenen, ausschließlich die materiell-rechtliche Seite der Rechtssache betreffenden Verweise auf die Klagebeantwortung in der Rechtssache, in der das Urteil vom 27. April 2017, Germanwings/Kommission (T-375/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:289), ergangen ist, entschieden werden müsste.

  • EuG, 19.05.2021 - T-218/18

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Staatliche Beihilfen - Luftverkehrssektor - Dem …

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage nach Art. 76 Buchst. d der Verfahrensordnung erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (…vgl. Urteile vom 12. Mai 2016, 1talien/Kommission, T-384/14, EU:T:2016:298, Rn. 38 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 27. April 2017, Germanwings/Kommission, T-375/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:289, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission hat im Interesse einer ordnungsgemäßen Anwendung der grundlegenden Vorschriften des Vertrags auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen das Verfahren zur Prüfung der beanstandeten Maßnahmen sorgfältig und unvoreingenommen zu führen, damit sie bei Erlass des endgültigen Beschlusses über möglichst vollständige und verlässliche Informationen verfügt (Urteil vom 27. April 2017, Germanwings/Kommission, T-375/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:289, Rn. 68).

  • EuG, 13.12.2018 - T-827/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen …

    Zwar kann ihr Text zu speziellen Punkten durch Bezugnahmen auf bestimmte Abschnitte beigefügter Schriftstücke untermauert und ergänzt werden, doch kann eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind, nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der Rechtsausführungen ausgleichen, die in der Klageschrift enthalten sein müssen (…vgl. Urteile vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. April 2017, Germanwings/Kommission, T-375/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:289, Rn. 127 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.12.2018 - T-53/16

    Ryanair und Airport Marketing Services/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Von …

    Da der angefochtene Beschluss die Erwägungen der Kommission klar zum Ausdruck bringt und es so ermöglicht, deren Stichhaltigkeit später vor dem zuständigen Gericht in Frage zu stellen, wäre es übertrieben, eine besondere Begründung für jede der fachlichen Entscheidungen oder der Zahlen zu verlangen, auf die sich diese Erwägungen stützen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 108, sowie vom 27. April 2017, Germanwings/Kommission, T-375/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:289, Rn. 45;… vgl. auch entsprechend Urteil vom 12. Juli 2005, Alliance for Natural Health u. a., C-154/04 und C-155/04, EU:C:2005:449, Rn. 134).
  • EuG, 11.12.2018 - T-440/17

    Arca Capital Bohemia/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …

    Diese Rügen, die erstmals im Stadium der Erwiderung vorgetragen worden sind, können daher nicht als Erweiterung eines in der Klageschrift geltend gemachten Klagegrundes angesehen werden und müssen jedenfalls als unzulässig zurückgewiesen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2017, Germanwings/Kommission, T-375/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:289, Rn. 128).
  • EuG, 29.09.2021 - T-619/18

    TUIfly/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

    Rn. 42 Ferner ist bereits entscheiden worden, dass eine allgemeine Vermutung besteht, wonach durch die Verbreitung der Dokumente der Verwaltungsakte der Kommission in Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen grundsätzlich der Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten beeinträchtigt würde (…Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-139/07 P, EU:C:2010:376, Rn. 61…, vom 14. Juli 2016, Sea Handling/Kommission, C-271/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:557, Rn. 37, und vom 27. April 2017, Germanwings/Kommission, T-375/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:289, Rn. 122).
  • EuG, 11.12.2018 - T-441/17

    Arca Capital Bohemia/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …

    Ces griefs, avancés pour la première fois au stade de la réplique, ne peuvent donc pas être considérés comme constituant l'ampliation d'un moyen avancé dans la requête et doivent, en tout état de cause, être écartés comme irrecevables (voir, en ce sens, arrêt du 27 avril 2017, Germanwings/Commission, T-375/15, non publié, EU:T:2017:289, point 128).
  • EuG, 13.12.2018 - T-591/15

    Transavia Airlines/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Vertrag über Flughafen- …

    Rn. 226 Was schließlich das Vorbringen der Klägerin betrifft, die Kommission habe das unvorhergesehene Ereignis der Finanzkrise von 2008 zu Unrecht nicht berücksichtigt, so ist zu beachten, dass u. a. für die Anwendung des Kriteriums des privaten Kapitalgebers nur die im Zeitpunkt der Entscheidung über die Vornahme der Kapitalanlage verfügbaren Informationen und vorhersehbaren Entwicklungen relevant sind (…Urteile vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 105, und vom 27. April 2017, Germanwings/Kommission, T-375/15, EU:T:2017:289, Rn. 66).
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