Rechtsprechung
| EuG, 06.12.2005 - T-48/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Wettbewerb - Kartelle - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Tatsächliche Fähigkeit der Urheber der Verstöße, Wettbewerber wirtschaftlich in erheblichem Umfang zu schädigen - Mildernde Umstände - Mitteilung über die Zusammenarbeit
- Judicialis
EG Art. 81; ; EG Art. ... 229; ; EG Art. 230; ; EG Art. 253; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 Art. 15 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 Art. 17; ; EGKS-Vertrag Art. 65 Abs. 5
- Europäischer Gerichtshof
Brouwerij Haacht / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Tatsächliche Fähigkeit der Urheber der Verstöße, Wettbewerber wirtschaftlich in erheblichem Umfang zu schädigen - Mildernde Umstände - Mitteilung über die Zusammenarbeit
- EU-Kommission
Brouwerij Haacht / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Tatsächliche Fähigkeit der Urheber der Verstöße, Wettbewerber wirtschaftlich in erheblichem Umfang zu schädigen - Mildernde Umstände - Mitteilung über die Zusammenarbeit
- EU-Kommission
Brouwerij Haacht / Kommission
Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgestimmte Verhaltensweisen in Bezug auf in Belgien verkauftes Bier (Interbrew/Alken-Maes-Kartell) und in Bezug auf Private-Label-Bier; Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen; Gewichtung der Tatbeiträge in einem Kartell und Auswirkungen auf die Höhe ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Brouwerij Haacht / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Tatsächliche Fähigkeit der Urheber der Verstöße, Wettbewerber wirtschaftlich in erheblichem Umfang zu schädigen - Mildernde Umstände - Mitteilung über die Zusammenarbeit
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Brouwerij Haacht / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Aufhebung oder, hilfsweise, Herabsetzung der Geldbuße, die durch Artikel 4 der Entscheidung K(2001)3915 endg. der Kommission vom 5. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache Nr. IV/37.614/F3 PO/Interbrew und Alken-Maes), mit der zwei Kartelle ...
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (25)
- EuG, 09.07.2003 - T-220/00
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE …
Auszug aus EuG, 06.12.2005 - T-48/02
38 bis 40, und Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-220/00, Cheil Jedang/Kommission, Slg. 2003, II-2473, Randnr. 215).In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile des Gerichtshofes vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnr. 19, vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, sowie Urteil Cheil Jedang/Kommission, Randnr. 216).
Zum anderen enthalten die Leitlinien und die Mitteilung über Zusammenarbeit Regeln über die Beurteilungskriterien, die von der Kommission herangezogen werden, um die Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu bemessen (Urteil Cheil Jedang/Kommission, Randnr. 217).
Dabei ist das wesentliche Formerfordernis, um das es sich bei der Begründungspflicht handelt, beachtet, wenn die Kommission in ihrer Entscheidung die Beurteilungskriterien angibt, die sie in Anwendung ihrer Leitlinien und gegebenenfalls ihrer Mitteilung über die Zusammenarbeit herangezogen hat und die es ihr ermöglicht haben, für die Berechnung der Höhe der Geldbuße Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu bemessen (Urteil Cheil Jedang/Kommission, Randnr. 218).
75 Nach der Rechtsprechung kann dem betroffenen Unternehmen nur dann ein mildernder Umstand aufgrund einer "ausschließlich passive[n] Mitwirkung oder reine[m] Mitläufertum" zuerkannt werden, wenn es sich nicht hervorgetan hat, d. h. nicht aktiv an der Ausarbeitung der wettbewerbswidrige(n) Absprache(n) teilgenommen hat (Urteil Cheil Jedang/Kommission, Randnr. 167).
Das Gericht hat entschieden, dass es insbesondere ein Anhaltspunkt für die passive Rolle eines Unternehmens innerhalb eines Kartells sein kann, dass es deutlich seltener als dessen übrige Mitglieder an den Besprechungen teilgenommen hat, dass es spät in den Markt, auf dem die Zuwiderhandlung stattgefunden hat, eingetreten ist, unabhängig davon, wie lange es an der Zuwiderhandlung mitgewirkt hat, oder dass es entsprechende ausdrückliche Aussagen von Vertretern dritter an der Zuwiderhandlung beteiligter Unternehmen gibt (Urteil Cheil Jedang/Kommission, Randnr. 168).
- EuG, 06.07.2000 - T-62/98
DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN …
Auszug aus EuG, 06.12.2005 - T-48/02
57 Sollte das Vorbringen der Klägerin als Geltendmachung des Klagegrundes eines Verstoßes der Kommission gegen deren Verpflichtung, zuvor das "Private-Label"-Bier-Segment als gesonderten Markt zu definieren, zu verstehen sein, ist zudem für die Zwecke der Beurteilung der "tatsächlichen wirtschaftlichen Fähigkeit" der Klägerin, Wettbewerber wirtschaftlich in erheblichem Umfang zu schädigen, vor dem Hintergrund der Anwendung der Leitlinien zunächst darauf hinzuweisen, dass diese nicht verlangen, dass die Kommission den räumlich relevanten Markt formell abgrenzt (Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-62/98, Volkswagen/Kommission, Slg. 2000, II-2707, Randnr. 341), und auch keine besondere Methode zur Bestimmung der tatsächlichen wirtschaftlichen Fähigkeit der Urheber der Verstöße, Wettbewerber und insbesondere Verbraucher wirtschaftlich in erheblichem Umfang zu schädigen, vorschreiben.58 Sodann ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung in einem Fall des Artikels 81 Absatz 1 EG der relevante Markt zu definieren ist, um zu bestimmen, ob die Vereinbarung den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet ist und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt (Urteile des Gerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-29/92, SPO u. a./Kommission, Slg. 1995, II-289, Randnr. 74, vom 15. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Cimenteries CBR u. a./ K ommission, "Zementurteil", Slg. 2000, II-491, Randnr. 1093, und Volkswagen/Kommission, Randnr. 230).
93 bis 95 und 105, und Volkswagen/Kommission, Randnr. 230).
- EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
Auszug aus EuG, 06.12.2005 - T-48/02
Die Kommission ist dadurch, dass sie in der Vergangenheit für bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen Geldbußen in bestimmter Höhe verhängt hat, somit nicht daran gehindert, dieses Niveau innerhalb der in der Verordnung Nr. 17 gezogenen Grenzen anzuheben, wenn dies erforderlich ist, um die Durchführung der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik sicherzustellen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 109, Urteile des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-12/89, Solvay/Kommission, Slg. 1992, II-907, Randnr. 309, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-304/94, Europa Carton/Kommission, Slg. 1998, II-869, Randnr. 89).Die wirksame Anwendung der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft verlangt vielmehr, dass die Kommission das Niveau der Geldbußen jederzeit den Erfordernissen dieser Politik anpassen kann (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 109, sowie Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 237).
- EuG, 29.04.2004 - T-236/01
Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit …
Auszug aus EuG, 06.12.2005 - T-48/02
88 Auf die Befragung durch das Gericht zu diesem Punkt in der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin unter Verweisung auf das Urteil des Gerichts vom 29. April 2004 in den Rechtsachen T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01 (Tokai Carbon u. a./Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnrn. 407 bis 410) geltend gemacht, dass sie in ihrer Antwort vom 5. April 2000 auf das Auskunftsverlangen vom 22. März 2000 entgegen der Ansicht der Kommission Informationen geliefert habe, die über das hinausgegangen seien, was sie nach Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 habe vorlegen müssen. - EuG, 13.12.2001 - T-45/98
Krupp Thyssen Stainless / Kommission
Auszug aus EuG, 06.12.2005 - T-48/02
92 Die Klägerin beruft sich hierfür auf das Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001 in den Rechtssachen T-45/98 und T-47/98 (Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, Slg. 2001, II-3757, Randnrn. 235 bis 249), wonach die Tatsache allein, dass ein Unternehmen vor einem anderen den zur Last gelegten Sachverhalt einräumt, kein objektiver Grund für eine unterschiedliche Behandlung sein könne: In welchem Umfang Unternehmen mit der Kommission zusammenarbeiteten, dürfe nicht nur nach zufälligen Kriterien wie der Reihenfolge, in der sie von der Kommission befragt worden seien, beurteilt werden. - EuG, 14.05.1998 - T-327/94
SCA Holding Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuG, 06.12.2005 - T-48/02
104 Zum einen ist eine Herabsetzung der Geldbuße aufgrund einer Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens nach der Rechtsprechung nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des betreffenden Unternehmens der Kommission ermöglicht hat, das Vorliegen einer Zuwiderhandlung leichter festzustellen und gegebenenfalls zu beenden (Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94, SCA Holding/Kommission, Slg. 1998, II-1373, Randnr. 156, und Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, Randnr. 270). - EuG, 14.05.1998 - T-308/94
Cascades / Kommission
Auszug aus EuG, 06.12.2005 - T-48/02
Liefert ein Unternehmen als Antwort auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 Informationen, die weit über das hinausgehen, was die Kommission gemäß diesem Artikel verlangen kann, so kann die Geldbuße dieses Unternehmens herabgesetzt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-308/94, Cascades/Kommission, Slg. 1998, II-925, Randnr. 262). - EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
DSM und DSM Kunststoffen / Kommission
Auszug aus EuG, 06.12.2005 - T-48/02
Das wesentliche Formerfordernis, um das es sich bei der Begründungspflicht handelt, ist dabei beachtet, wenn die Kommission in ihrer Entscheidung die Gesichtspunkte angibt, die es ihr ermöglicht haben, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu beurteilen (Urteile des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-291/98 P, Sarrió/Kommission, Slg. 2000, I-9991, Randnr. 73, und vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 463). - EuG, 15.03.2000 - T-25/95
DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140 …
Auszug aus EuG, 06.12.2005 - T-48/02
58 Sodann ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung in einem Fall des Artikels 81 Absatz 1 EG der relevante Markt zu definieren ist, um zu bestimmen, ob die Vereinbarung den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet ist und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt (Urteile des Gerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-29/92, SPO u. a./Kommission, Slg. 1995, II-289, Randnr. 74, vom 15. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Cimenteries CBR u. a./ K ommission, "Zementurteil", Slg. 2000, II-491, Randnr. 1093, und Volkswagen/Kommission, Randnr. 230). - EuG, 15.09.1998 - T-374/94
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN …
Auszug aus EuG, 06.12.2005 - T-48/02
Folglich ist die Kommission nur dann verpflichtet, in einer Entscheidung aufgrund von Artikel 81 Absatz 1 EG eine Abgrenzung des relevanten Marktes vorzunehmen, wenn ohne eine solche Abgrenzung nicht bestimmt werden kann, ob die Vereinbarung, der Beschluss der Unternehmensvereinigung oder die abgestimmte Verhaltensweise, um die es geht, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet ist und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt (Urteile des Gerichts vom 15. Dezember 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, European Night Services u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3141, Randnrn. - EuG, 21.10.1997 - T-229/94
Deutsche Bahn / Kommission
- EuGH, 02.04.1998 - C-367/95
Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 16.11.2000 - C-291/98
Sarrió / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag …
- EuGH, 13.03.1985 - 296/82
Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission
- EuGH, 29.02.1996 - C-56/93
Belgien / Kommission
- EuG, 20.03.2002 - T-23/99
LR AF 1998 / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE …
- EuG, 21.02.1995 - T-29/92
Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und …
- EuGH, 10.12.1985 - 240/82
Stichting Sigarettenindustrie / Kommission
- EuG, 06.04.1995 - T-150/89
G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99
Degussa / Kommission
- EuG, 10.03.1992 - T-12/89
Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 14.05.1998 - T-304/94
Europa Carton / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99
Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission
- EuG, 11.12.1996 - T-49/95
Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 11.07.2019 - T-582/15
Silver Plastics und Johannes Reifenhäuser/ Kommission
Rn. 183 Zudem ist, was die Notwendigkeit einer Abgrenzung des Marktes betrifft, zu bemerken, wie die Kommission im 790. Erwägungsgrund des angefochtenen Beschlusses festgestellt hat, dass die Kommission nur dann verpflichtet ist, in einer Entscheidung aufgrund von Art. 101 Abs. 1 AEUV eine Abgrenzung des Marktes vorzunehmen, wenn ohne eine solche Abgrenzung nicht bestimmt werden kann, ob die Vereinbarung, der Beschluss der Unternehmensvereinigung oder die abgestimmte Verhaltensweise, um die es geht, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet ist und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt (vgl. Urteil vom 6. Dezember 2005, Brouwerij Haacht/Kommission, T-48/02, EU:T:2005:436, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 28.04.2010 - T-446/05
Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro, …
In einem solchen Fall ist es als Zusammenarbeit aus eigenem Antrieb, die eine Herabsetzung der Geldbuße nach der Mitteilung über Zusammenarbeit rechtfertigen kann, anzusehen, wenn ein Unternehmen gleichwohl Auskunft über diese Punkte gibt (Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2005, Brouwerij Haacht/Kommission, T-48/02, Slg. 2005, II-5259, Randnr. 107). - EuG, 12.12.2012 - T-352/09
Novácke chemické závody / Kommission
In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich und rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2005, Brouwerij Haacht/Kommission, T-48/02, Slg. 2005, II-5259, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).Was insbesondere den Umfang der Begründungspflicht in Bezug auf die Berechnung einer wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln verhängten Geldbuße anbelangt, sind nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung die Anforderungen des wesentlichen Formerfordernisses, um das es sich bei dieser Begründungspflicht handelt, erfüllt, wenn die Kommission in ihrer Entscheidung die Beurteilungskriterien angibt, die es ihr ermöglicht haben, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu ermitteln, sowie die Beurteilungskriterien, die sie in Anwendung der in ihren eigenen Leitlinien enthaltenen Richtschnur zu diesem Zweck herangezogen hat (vgl. Urteil Brouwerij Haacht/Kommission, oben in Randnr. 203 angeführt, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 27.02.2014 - T-91/11
Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen …
Folglich muss die Kommission in einer Entscheidung nach Art. 101 Abs. 1 AEUV nur dann den relevanten Markt abgrenzen, wenn ohne eine solche Abgrenzung nicht bestimmt werden kann, ob die Vereinbarung, der Beschluss der Unternehmensvereinigung oder die abgestimmte Verhaltensweise, um die es geht, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet ist und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt (…Urteile des Gerichts vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Rn. 99, und vom 6. Dezember 2005, Brouwerij Haacht/Kommission, T-48/02, Slg. 2005, II-5259, Rn. 58;… vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des Gerichtshofs vom 16. Februar 2006, Adriatica di Navigazione/Kommission, C-111/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 31). - EuG, 30.04.2009 - T-12/03
DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE GEGEN DIE NINTENDO-GRUPPE AUF 119,24 MILLIONEN …
In einem solchen Verhalten, wenn es nachgewiesen würde, käme nämlich lediglich ein geringerer Eifer bei der Durchführung der Vereinbarung zum Ausdruck, ohne dass dies gegen die volle Beteiligung der Klägerin daran spräche (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2005, Brouwerij Haacht/Kommission, T-48/02, Slg. 2005, II-5259, Randnr. 80). - EuG, 14.05.2014 - T-406/09
Donau Chemie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und …
Was speziell den Umfang dieser Pflicht bei der Bemessung einer wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln verhängten Geldbuße betrifft, ist das wesentliche Formerfordernis, um das es sich bei der Begründungspflicht handelt, nach ständiger Rechtsprechung beachtet, wenn die Kommission in ihrer Entscheidung die Gesichtspunkte angibt, die es ihr ermöglicht haben, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu beurteilen, und die Beurteilungskriterien, die sie hierbei in Anwendung der in ihren eigenen Leitlinien enthaltenen Regeln herangezogen hat (vgl. Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2005, Brouwerij Haacht/Kommission, T-48/02, Slg. 2005, II-5259, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 13.07.2011 - T-59/07
Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
Die Beurteilung der Schwere einer Zuwiderhandlung und insbesondere der tatsächlichen wirtschaftlichen Fähigkeit ihrer Urheber, Wettbewerber wirtschaftlich in erheblichem Umfang zu schädigen (Nr. 1 A Abs. 4 der Leitlinien), kann nicht in Bezug auf andere als die Waren erfolgen, die Gegenstand des Kartells waren (Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2005, Brouwerij Haacht/Kommission, T-48/02, Slg. 2005, II-5259, Randnr. 59). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
InnoLux / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für …
Wie aber das Gericht im Urteil Brouwerij Haacht/Kommission (T-48/02, EU:T:2005:436, Rn. 59, gegen das kein Rechtsmittel eingelegt worden ist) entschieden hat, kann die "Beurteilung der tatsächlichen wirtschaftlichen Fähigkeit der Urheber der Verstöße, Wettbewerber und insbesondere Verbraucher wirtschaftlich in erheblichem Umfang zu schädigen, … für die Festsetzung der für die begangenen Verstöße auferlegten Geldbuße nur in Bezug auf die Waren erfolgen, die Gegenstand des Kartells waren". - EuG, 12.07.2011 - T-59/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
Die Beurteilung der Schwere einer Zuwiderhandlung und insbesondere der tatsächlichen wirtschaftlichen Fähigkeit der Urheber der Verstöße, Wettbewerber und den Verbraucher wirtschaftlich in erheblichem Umfang zu schädigen (Nr. 1 Abschnitt A Abs. 4 der Leitlinien), kann nur in Bezug auf die Waren erfolgen, die Gegenstand des Kartells waren (Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2005, Brouwerij Haacht/Kommission, T-48/02, Slg. 2005, II-5259, Randnr. 59). - EuG, 01.07.2008 - T-276/04
Compagnie maritime belge / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven …
155 und 156, vom 6. Dezember 2005, Brouwerij Haacht/Kommission, T-48/02, Slg. 2005, II-5259, Randnr. 108, und vom 5. Dezember 2006, Westfalen Gassen Nederland/Kommission, T-303/02, Slg. 2006, II-4567, Randnr. 152). - EuG, 12.12.2007 - T-308/05
Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn. …
- EuG, 27.09.2012 - T-347/06
Nynäs Petroleum und Nynas Belgium / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 27.09.2012 - T-370/06
Kuwait Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
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