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Rechtsprechung
   EuG, 02.03.2022 - T-579/20   

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EuG, 02.03.2022 - T-579/20 (https://dejure.org/2022,3798)
EuG, Entscheidung vom 02.03.2022 - T-579/20 (https://dejure.org/2022,3798)
EuG, Entscheidung vom 02. März 2022 - T-579/20 (https://dejure.org/2022,3798)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Genekam Biotechnology/ Kommission

    Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) - Fibrogelnet-Projekt - Beitreibung einer Forderung - Risikoabdeckungsmechanismus - Forderung, die rechtskräftig aus dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Genekam Biotechnology/ Kommission

    Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) - Fibrogelnet-Projekt - Beitreibung einer Forderung - Risikoabdeckungsmechanismus - Forderung, die rechtskräftig aus dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) - Fibrogelnet-Projekt - Beitreibung einer Forderung - Risikoabdeckungsmechanismus - Forderung, die rechtskräftig aus dem ...

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.07.2020 - C-584/17

    ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Im Rahmen des

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass diese Bestimmung abgesehen davon, dass sie nicht für an die Mitgliedstaaten gerichtete Rechtsakte gilt, keine Beschränkung hinsichtlich der Art der Rechtsakte enthält, mit denen eine Zahlung auferlegt wird, wobei diese Zahlungsverpflichtung auch vertraglicher Natur sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, ADR Center/Kommission, C-584/17 P, EU:C:2020:576, Rn. 51).

    Die Befugnis der betreffenden Organe, solche Rechtsakte zu erlassen, muss sich nämlich aus anderen Bestimmungen ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, ADR Center/Kommission, C-584/17 P, EU:C:2020:576, Rn. 53).

    Art. 100 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 2 Nr. 67 der Haushaltsordnung verleiht der Kommission aber die Befugnis, die Feststellung einer Forderung gegenüber anderen Schuldnern als Mitgliedstaaten durch einen Beschluss zu formalisieren, der ein vollstreckbarer Titel ist (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juli 2020, ADR Center/Kommission, C-584/17 P, EU:C:2020:576, Rn. 54, 55 und 58).

  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Ist ferner ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer in der Lage, den Erlass einer Unionsmaßnahme, die seine Interessen berühren kann, vorherzusehen, so kann er sich im Fall ihres Erlasses nicht auf den genannten Grundsatz berufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 147 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.05.2021 - C-6/20

    Riigi Tugiteenuste Keskus

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich nämlich nur derjenige auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, bei dem eine Verwaltungsbehörde aufgrund klarer, unbedingter und übereinstimmender, aus befugten und zuverlässigen Quellen stammender Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2021, Riigi Tugiteenuste Keskus, C-6/20, EU:C:2021:402, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.02.2019 - C-14/18

    Alfamicro/ Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Art. 272 AEUV - Begriff

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Nach einem für von der Union gewährte Finanzhilfen geltenden grundlegenden Prinzip können von der Union nur solche Ausgaben bezuschusst werden, die tatsächlich angefallen sind (Urteile vom 28. Februar 2013, Portugal/Kommission, C-246/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:118, Rn. 102, und vom 28. Februar 2019, Alfamicro/Kommission, C-14/18 P, EU:C:2019:159, Rn. 65).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-246/11

    Portugal / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Nach einem für von der Union gewährte Finanzhilfen geltenden grundlegenden Prinzip können von der Union nur solche Ausgaben bezuschusst werden, die tatsächlich angefallen sind (Urteile vom 28. Februar 2013, Portugal/Kommission, C-246/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:118, Rn. 102, und vom 28. Februar 2019, Alfamicro/Kommission, C-14/18 P, EU:C:2019:159, Rn. 65).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-217/03

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Ist ferner ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer in der Lage, den Erlass einer Unionsmaßnahme, die seine Interessen berühren kann, vorherzusehen, so kann er sich im Fall ihres Erlasses nicht auf den genannten Grundsatz berufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 147 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.12.2020 - T-579/20

    Genekam Biotechnology/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020, Genekam Biotechnology/Kommission (T-579/20 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:602), ist dieser Antrag wegen fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten worden.
  • EuG, 24.09.2019 - T-301/18

    Yanukovych/ Rat

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Aus der Rechtsprechung geht hingegen hervor, dass ein Klagegrund oder eine Rüge, der oder die eine Erweiterung eines oder einer bereits vorher - unmittelbar oder implizit - in der Klageschrift vorgetragenen Klagegrundes oder Rüge darstellt und einen engen Zusammenhang mit diesem oder dieser aufweist, für zulässig zu erklären ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 2019, Yanukovych/Rat, T-301/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:676, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.10.2023 - T-484/14

    Monthisa Residencial / Kommission

    S'agissant, enfin, de l'argument de la requérante selon lequel, dans la mesure où le GIE dans lequel elle a investi aurait été constitué en septembre 2005, soit avant le 30 avril 2007, celui-ci devrait être exclu de l'obligation de récupération, il y a lieu de constater qu'il a été soulevé pour la première fois dans la réplique bien qu'il s'agisse d'un argument nouveau, qui ne constitue pas l'ampliation d'une argumentation énoncée antérieurement dans la requête et qui se fonde sur des éléments qui étaient connus de la requérante à la date d'introduction de son recours (voir, en ce sens, arrêt du 2 mars 2022, Genekam Biotechnology/Commission, T-579/20, non publié, EU:T:2022:114, point 72).
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Rechtsprechung
   EuG, 15.12.2020 - T-579/20   

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https://dejure.org/2020,41040
EuG, 15.12.2020 - T-579/20 (https://dejure.org/2020,41040)
EuG, Entscheidung vom 15.12.2020 - T-579/20 (https://dejure.org/2020,41040)
EuG, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - T-579/20 (https://dejure.org/2020,41040)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Genekam Biotechnology/ Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) - Rückforderung der gezahlten Beträge - Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung - Fehlende ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 14.01.2016 - C-517/15

    AGC Glass Europe u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.2020 - T-579/20
    Für die Prüfung, ob die beantragten einstweiligen Anordnungen dringlich sind, ist auf den Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes hinzuweisen, der darin besteht, die volle Wirksamkeit der künftigen endgültigen Entscheidung zu gewährleisten, um eine Lücke in dem vom Unionsrichter gewährten Rechtsschutz zu vermeiden (Beschluss vom 14. Januar 2016, AGC Glass Europe u. a./Kommission, C-517/15 P-R, EU:C:2016:21, Rn. 27).

    Diese Partei hat nachzuweisen, dass sie den Ausgang des Verfahrens zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne dass ihr ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entstünde (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2016, AGC Glass Europe u. a./Kommission, C-517/15 P-R, EU:C:2016:21, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.09.2019 - T-762/18

    Athanasiadou und Soulantikas/ Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.2020 - T-579/20
    Eine einstweilige Anordnung ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn sich der Antragsteller ohne diese Maßnahme in einer Situation befände, die vor dem Erlass des das Hauptverfahren beendenden Urteils seine Existenz gefährden könnte (vgl. Beschluss vom 10. September 2019, Athanasiadou und Soulantikas/Kommission, T-762/18 R, EU:T:2019:574, Rn. 47 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.03.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuG, 15.12.2020 - T-579/20
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vor (vgl. Beschluss vom 2. März 2016, Evonik Degussa/Kommission, C-162/15 P-R, EU:C:2016:142, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

    Auszug aus EuG, 15.12.2020 - T-579/20
    Zwar ergibt sich aus dem Beschluss vom 23. Februar 2001, Österreich/Rat (C-445/00 R, EU:C:2001:123, Rn. 110), dass sich die besondere Bedeutung des fumus boni iuris auch auf die Beurteilung der Dringlichkeit auswirkt, doch handelt es sich dabei gemäß Art. 156 Abs. 4 der Verfahrensordnung um zwei verschiedene Voraussetzungen für die Gewährung einer Aussetzung der Durchführung.
  • EuGH, 06.09.2016 - C-378/16

    Inclusion Alliance for Europe / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.2020 - T-579/20
    So muss ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes für sich allein dem Antragsgegner die Vorbereitung seiner Stellungnahme und dem für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter die Entscheidung über den Antrag, gegebenenfalls ohne weitere Informationen, ermöglichen, wobei sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die der Antrag gestützt wird, unmittelbar aus der Antragsschrift ergeben müssen (vgl. Beschluss vom 6. September 2016, 1nclusion Alliance for Europe/Kommission, C-378/16 P-R, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:668, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.02.2017 - T-624/16

    Gollnisch / Parlament

    Auszug aus EuG, 15.12.2020 - T-579/20
    Diese Partei ist in jedem Fall verpflichtet, die Tatsachen zu beweisen, die die Erwartung eines solchen Schadens begründen sollen, wobei ein rein hypothetischer Schaden, soweit er vom Eintritt künftiger und ungewisser Ereignisse abhängt, den Erlass einstweiliger Anordnungen nicht rechtfertigen kann (vgl. Beschluss vom 16. Februar 2017, Gollnisch/Parlament, T-624/16 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:94, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.04.2016 - T-644/14

    ADR Center / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.2020 - T-579/20
    Im Rahmen dieser Gesamtprüfung verfügt der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter über ein weites Ermessen, und er kann im Hinblick auf die Besonderheiten des Einzelfalls die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge der Prüfung frei bestimmen, da keine Rechtsvorschrift ihm ein feststehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer vorläufigen Entscheidung vorschreibt (vgl. Beschluss vom 7. April 2016, ADR Center/Kommission, T-644/14 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:201, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.05.2007 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -Art. 256 EG -

    Auszug aus EuG, 15.12.2020 - T-579/20
    Die bloße Darlegung eines fumus boni iuris , und sei er noch so ausgeprägt, kann das völlige Fehlen der Darlegung der Dringlichkeit nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen ausgleichen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 2. Mai 2007, 1PK International - World Tourism Marketing Consultants/Kommission, T-297/05 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:118, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.06.2018 - T-476/17

    Arysta LifeScience Netherlands/ Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.2020 - T-579/20
    Daraus folgt, dass diese Partei, insbesondere wenn sie das Auftreten eines Schadens finanzieller Art geltend macht, auf der Grundlage von Schriftstücken ein getreues und umfassendes Abbild ihrer finanziellen Situation geben muss (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2018, Arysta LifeScience Netherlands/Kommission, T-476/17 R, EU:T:2018:407, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.05.2017 - T-207/16

    Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.2020 - T-579/20
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter kann daher nur in Ausnahmefällen die Aussetzung der Durchführung eines vor dem Gericht angegriffenen Rechtsakts anordnen oder einstweilige Anordnungen treffen (Beschluss vom 8. Mai 2017, Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis/Kommission, T-207/16 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:322, Rn. 12).
  • EuG, 02.03.2022 - T-579/20

    Genekam Biotechnology/ Kommission

    Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020, Genekam Biotechnology/Kommission (T-579/20 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:602), ist dieser Antrag wegen fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten worden.
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