Rechtsprechung
| EuG, 13.12.2016 - T-713/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
IPSO / EZB
EZB - Personal der EZB - Leiharbeitnehmer - Begrenzung der Höchstdauer der Leistungserbringung eines Leiharbeitnehmers - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlung - Unmittelbare und individuelle Betroffenheit - Rechtsschutzinteresse - Klagefrist - Zulässigkeit - Keine ...
- Europäischer Gerichtshof
IPSO / EZB
EZB - Personal der EZB - Leiharbeitnehmer - Begrenzung der Höchstdauer der Leistungserbringung eines Leiharbeitnehmers - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlung - Unmittelbare und individuelle Betroffenheit - Rechtsschutzinteresse - Klagefrist - Zulässigkeit - Keine ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
IPSO / EZB
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (52)
- EuG, 12.02.2010 - T-456/07
Kommission / CdT - Nichtigkeitsklage - Versorgungssystem der Gemeinschaften - Dem …
Auszug aus EuG, 13.12.2016 - T-713/14
Rn. 17 Nach ständiger Rechtsprechung stellen nur Maßnahmen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die die Interessen Dritter durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung berühren, Handlungen dar, gegen die eine Nichtigkeitsklage gegeben ist (…Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 42…, vom 6. April 2000, Spanien/Kommission, C-443/97, EU:C:2000:190, Rn. 27, und Beschluss vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT, T-456/07, EU:T:2010:39, Rn. 52).Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Gericht die Form berücksichtigt, in der die Handlungen, die vom Gericht für nichtig erklärt werden sollen, ergangen sind, da die Form zur Bestimmung der rechtlichen Bedeutung dieser Handlungen beitragen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Mai 1982, Deutschland und Bundesanstalt für Arbeit/Kommission, 44/81, EU:C:1982:197, Rn. 12, und Beschluss vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT, T-456/07, EU:T:2010:39, Rn. 58).
Rn. 20 Nur die Handlung, mit der ihr Urheber seine Auffassung unmissverständlich und endgültig in einer Form zum Ausdruck bringt, die ihre Rechtsnatur erkennen lässt, stellt eine Entscheidung dar, gegen die eine Nichtigkeitsklage erhoben werden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Mai 1982, Deutschland und Bundesanstalt für Arbeit/Kommission, 44/81, EU:C:1982:197, Rn. 12, und Beschluss vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT, T-456/07, EU:T:2010:39, Rn. 54).
- EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf …
Auszug aus EuG, 13.12.2016 - T-713/14
Rn. 85 Nach dem Wortlaut von Art. 27 der Charta der Grundrechte selbst ist jedoch die Ausübung der in ihm verankerten Rechte auf die Fälle und die Voraussetzungen beschränkt, die nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten vorgesehen sind (Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 45, …und Beschluss vom 11. November 2014, Bergallou/Parlament und Rat, T-22/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:954, Rn. 33).Rn. 86 Daraus folgt, dass Art. 27 der Charta der Grundrechte, der keine unmittelbar anwendbare Rechtsnorm vorsieht, nicht schon für sich allein dem Einzelnen ein subjektives Recht auf Anhörung und Unterrichtung verleiht, das als solches geltend gemacht werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 47).
- EuGH, 09.09.2003 - C-25/02
Rinke - "Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinien 86/457/EWG und …
Auszug aus EuG, 13.12.2016 - T-713/14
Rn. 104 Sodann ist festzustellen, dass, wie die EZB geltend macht, nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Richtlinie 2002/14 als solche den Organen Verpflichtungen in ihren Beziehungen zu ihrem Personal auferlegt, da nach ständiger Rechtsprechung Richtlinien an die Mitgliedstaaten und nicht an die Organe oder Einrichtungen der Union gerichtet sind (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 9. September 2003, Rinke, C-25/02, EU:C:2003:435, Rn. 24, …und vom 21. Mai 2008, Belfass/Rat, T-495/04, EU:T:2008:160, Rn. 43).Die Organe müssen die Regeln des AEU-Vertrags und die für sie geltenden allgemeinen Rechtsgrundsätze daher in gleicher Weise anwenden wie alle anderen Rechtssubjekte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Rinke, C-25/02, EU:C:2003:435, Rn. 25 bis 28, …und vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, T-325/09 P, EU:T:2011:506, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.09.2015 - C-33/14
Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage …
Auszug aus EuG, 13.12.2016 - T-713/14
Ein solches Interesse setzt voraus, dass die Nichtigerklärung dieser Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann und der Rechtsbehelf der Partei, die ihn eingelegt hat, damit im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. Urteil vom 17. September 2015, Mory u. a./Kommission, C-33/14 P, EU:C:2015:609, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie Beschluss vom 4. Dezember 2014, Talanton/Kommission, T-165/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1027, Rn. 34 und 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 64 Das Rechtsschutzinteresse eines Klägers muss bestehend und gegenwärtig sein (vgl. Urteil vom 17. September 2015, Mory u. a./Kommission, C-33/14 P, EU:C:2015:609, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 24.03.1993 - C-313/90
CIRFS u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 13.12.2016 - T-713/14
Rn. 53 Die Klage eines Vereins kann jedoch zulässig sein, wenn dieser seine eigenen Interessen vertritt, die sich von denen seiner Mitglieder unterscheiden, u. a. wenn seine Stellung als Verhandlungsführer durch den angefochtenen Rechtsakt beeinträchtigt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1988, Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission, 67/85, 68/85 und 70/85, EU:C:1988:38, Rn. 21 bis 24, vom 24. März 1993, CIRFS u. a./Kommission, C-313/90, EU:C:1993:111, Rn. 29 und 30, …und Beschluss vom 23. November 1999, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, T-173/98, EU:T:1999:296, Rn. 54), und zwar in besonderen Konstellationen, in denen der Kläger jeweils eine klar umschriebene und mit dem Gegenstand der Entscheidung zusammenhängende Stellung als Verhandlungspartner einnahm, die für ihn tatsächliche Umstände begründete, die ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushoben (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Mai 2000, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, C-106/98 P, EU:C:2000:277, Rn. 45, …und Beschluss vom 3. April 2014, CFE-CGC France Télécom-Orange/Kommission, T-2/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:226, Rn. 35).Rn. 57 Ohne dass in diesem Stadium darüber befunden werden muss, ob die Gespräche und die Kontakte in der Arbeitsgruppe, die in der vorstehenden Rn. 56 angeführt wurden, als "Ad-hoc-Vereinbarung" zu qualifizieren sind, wie die Klägerin vorbringt, ist daraus zu schließen, dass die EZB die Klägerin bei der Prüfung der Fragen betreffend die Leiharbeitnehmer und insbesondere betreffend die Höchstdauer ihres Einsatzes in der EZB als Gesprächspartnerin anerkannte (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 24. März 1993, CIRFS u. a./Kommission, C-313/90, EU:C:1993:111, Rn. 29).
- EuGH, 11.04.2013 - C-290/12
Della Rocca - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
Auszug aus EuG, 13.12.2016 - T-713/14
Rn. 99 Diese Schlussfolgerung wird durch die Rechtsprechung bestätigt, wonach die Überlassung der Leiharbeitnehmer ein komplexes und spezifisches arbeitsrechtliches Konstrukt ist, das ein doppeltes Arbeitsverhältnis zwischen einerseits dem Leiharbeitsunternehmen und dem Leiharbeitnehmer und andererseits dem Leiharbeitnehmer und dem entleihenden Unternehmen sowie ein Überlassungsverhältnis zwischen dem Leiharbeitsunternehmen und dem entleihenden Unternehmen einschließt (Urteil vom 11. April 2013, Della Rocca, C-290/12, EU:C:2013:235, Rn. 40).Rn. 101 Zweitens sieht der Begriff "Arbeitgeber" nach Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2002/14, wie die Klägerin geltend macht, nicht vor, dass nur durch einen direkt zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossenen Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsverhältnisse in seinen Anwendungsbereich fallen, anders als u. a. die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (…ABl. 1999, L 175, S. 43), die daher nicht für Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen gilt, die einem entleihenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, Della Rocca, C-290/12, EU:C:2013:235, Rn. 36 und 39).
- EuGH, 19.09.2013 - C-579/12
Réexamen Commission / Strack - Überprüfung des Urteils des Gerichts in der …
Auszug aus EuG, 13.12.2016 - T-713/14
Nach der Rechtsprechung können diese Bestimmungen in den Beziehungen zwischen den Unionsorganen und ihrem Personal anwendbar sein, wie sich aus dem Urteil vom 19. September 2013, Überprüfung Kommission/Strack (C-579/12 RX-II, EU:C:2013:570), ergibt.Rn. 111 Soweit dieses Vorbringen der Klägerin die Situation betrifft, dass im Sinne der oben in Rn. 106 angeführten Rechtsprechung eine intern anwendbare Handlung von allgemeiner Geltung selbst ausdrücklich auf Maßnahmen verweist, die der Unionsgesetzgeber in Anwendung der Verträge getroffen hat, ist festzustellen, dass, selbst wenn diese Bestimmung der Beschäftigungsbedingungen den allgemeinen Grundsatz widerspiegelt, wonach die einheitliche Anwendung des Rechts erfordert, dass die Unionsorgane die Vorschriften des Unionsrechts, einschließlich der Richtlinien, beachten (…vgl. oben, Rn. 105) und dass ein Unionsrechtsakt so weit wie möglich im Einklang mit dem gesamten Primärrecht auszulegen ist (vgl. Urteil vom 19. September 2013, Überprüfung Kommission/Strack, C-579/12 RX-II, EU:C:2013:570, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung), ihr keine Verpflichtung der EZB zu entnehmen ist, "eine bestimmte … Verpflichtung", insbesondere eine Verpflichtung zur Unterrichtung oder Anhörung der Arbeitnehmervertreter, wie von der Richtlinie 2002/14 vorgesehen, "um[zu]setzen".
- EuGH, 06.07.1988 - 236/86
Dillinger Hüttenwerke / Kommission
Auszug aus EuG, 13.12.2016 - T-713/14
Rn. 72 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung in Ermangelung einer Bekanntgabe oder Mitteilung zwar demjenigen, der vom Vorliegen einer ihn betreffenden Handlung erfährt, obliegt, binnen angemessener Frist deren vollständigen Wortlaut anzufordern, doch kann unter diesem Vorbehalt die Klagefrist erst zu dem Zeitpunkt beginnen, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis vom Inhalt und von der Begründung der fraglichen Handlung erlangt, so dass er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile vom 6. Juli 1988, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, 236/86, EU:C:1988:367, Rn. 14, …und vom 19. Februar 1998, Kommission/Rat, C-309/95, EU:C:1998:66, Rn. 18).Rn. 75 Folglich war die Klägerin gezwungen, die vorliegende Klage zu erheben, ohne sicher sein zu können, den angefochtenen Rechtsakt in allen wesentlichen Punkten zu kennen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 6. Juli 1988, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, 236/86, EU:C:1988:367, Rn. 15).
- EuG, 20.11.2003 - T-63/02
Cerafogli und Poloni / EZB
Auszug aus EuG, 13.12.2016 - T-713/14
Nach der Rechtsprechung handelt es sich um eine der schwächsten Formen der Mitwirkung an einer Entscheidung, da sie keinesfalls die Verpflichtung der Verwaltung einschließt, der abgegebenen Stellungnahme Folge zu leisten, sondern den Betroffenen durch Einschaltung eines Vertreters ihrer Interessen die Möglichkeit bieten soll, sich vor Erlass oder Änderung sie betreffender Maßnahmen mit allgemeiner Geltung Gehör zu verschaffen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 20. November 2003, Cerafogli und Poloni/EZB, T-63/02, EU:T:2003:308, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung sowie Rn. 24), und zwar insbesondere, indem sie während des gesamten Prozesses des Erlasses solcher Rechtsakte Zugang zu jeder relevanten Information haben, da der Zweck darin besteht, einer Gewerkschaftsorganisation wie der Klägerin eine möglichst weitgehende und effektive Beteiligung am Anhörungsprozess zu erlauben (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 4. Mai 2016, Andres u. a./EZB, T-129/14 P, EU:T:2016:267, Rn. 57).Rn. 147 Daher muss die Verwaltung, um nicht die Anhörungspflicht ihrer praktischen Wirksamkeit gänzlich zu berauben, dieser Pflicht in allen Fällen nachkommen, in denen die Anhörung der Arbeitnehmervertreter den Inhalt der zu treffenden Maßnahme beeinflussen könnte (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 20. November 2003, Cerafogli und Poloni/EZB, T-63/02, EU:T:2003:308, Rn. 23).
- EuGH, 18.03.1975 - 72/74
Union syndicale u.a. / Rat
Auszug aus EuG, 13.12.2016 - T-713/14
Rn. 48 Eine zur Verteidigung von Kollektivinteressen einer Personengruppe gegründete Vereinigung wie die Klägerin kann nicht als von einer die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührenden Maßnahme unmittelbar und individuell betroffen angesehen werden (Urteile vom 14. Dezember 1962, Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes u. a./Rat, 16/62 und 17/62, EU:C:1962:47, S. 980, und vom 18. März 1975, Union syndicale-Service public européen u. a./Rat, 72/74, EU:C:1975:43, Rn. 17).Rn. 52 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der bloße Umstand, dass eine das Personal vertretende Gewerkschaftsorganisation an den zum Erlass eines Rechtsakts führenden Verhandlungen beteiligt war, nicht ausreicht, um das Klagerecht zu erweitern, das ihr im Rahmen von Art. 263 AEUV gegebenenfalls aus diesem Rechtsakt erwächst (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 1975, Union syndicale-Service public européen u. a./Rat, 72/74, EU:C:1975:43, Rn. 19).
- EuGH, 11.11.1981 - 60/81
IBM / Kommission
- EuGH, 06.04.2000 - C-443/97
Spanien / Kommission - "Koordinierung der Strukturinstrumente - Interne …
- EuGH, 26.05.1982 - 44/81
Deutschland / Kommission
- EuGH, 04.12.2014 - C-413/13
FNV Kunsten Informatie en Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …
- EuGH, 02.02.1988 - 67/85
Van der Kooy / Kommission
- EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …
- EuGH, 10.03.1998 - C-122/95
DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN …
- EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
und Sicherheitspolitik - Eine Person, gegen die eine Maßnahme des Einfrierens von …
- EuGH, 18.01.2007 - C-385/05
Confédération générale du travail u.a. - Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und …
- EuGH, 09.07.2009 - C-319/07
3F / Kommission - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute …
- EuGH, 13.02.2014 - C-596/12
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Massenentlassungen; Begriff …
- EuGH, 23.05.2000 - C-106/98
Comité d'entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission - …
- EuG, 07.10.2015 - T-79/13
Der Schaden, den die privaten Inhaber griechischer Schuldtitel im Jahr 2012 im …
- EuGH, 23.01.1997 - C-246/95
Coen / Belgischer Staat
- EuG, 23.11.1999 - T-173/98
UPA / Rat - Offensichtliche Unzulässigkeit
- EuG, 27.11.2007 - T-3/00
Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung - …
- EuG, 18.09.1997 - T-121/96
Mutual Aid Administration Services / Kommission
- EuG, 21.09.2011 - T-325/09
Adjemian u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete - …
- EuG, 06.06.2006 - T-10/02
Girardot / Kommission
- EuG, 08.11.2012 - T-268/11
Kommission / Strack - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Urlaub - …
- EuG, 27.11.2003 - T-190/00
Regione Siciliana / Kommission
- EuGH, 19.02.1998 - C-309/95
Kommission / Rat - Sonderbeihilfe für die Erzeuger von Tafelwein in Frankreich
- EuG, 21.05.2008 - T-495/04
Belfass / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches …
- EuG, 23.05.2014 - T-553/11
European Dynamics Luxembourg SA gegen Europäische Zentralbank (EZB).
- EuG, 18.04.2002 - T-238/00
IPSO und USE / EZB - "Europäische Zentralbank - Ablehnung einer Änderung der …
- EuG, 11.11.2014 - T-22/14
Nichtigkeitsklage; Reform des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der …
- EuG, 04.05.2016 - T-129/14
Andres u.a. / EZB
- EuG, 03.04.2014 - T-2/13
CFE-CGC France Télécom-Orange gegen Europäische Kommission.
- EuG, 04.12.2014 - T-165/13
(Schiedsklausel; Im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, …
- EuGH, 15.07.1963 - 25/62
Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
- EuGH, 31.03.1971 - 22/70
Kommission / Rat
- EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
Vereinigtes Königreich / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Landwirtschaft - …
- EuGH, 26.01.2010 - C-362/08
Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der …
- EuGH, 17.07.2008 - C-521/06
Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …
- EuGH, 13.03.2008 - C-125/06
Kommission / Infront WM - Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen - …
- EuGH, 27.02.2014 - C-133/12
Stichting Woonlinie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 07.07.2005 - C-208/03
Le Pen / Parlament
- EuG, 20.11.2008 - T-185/05
Italien / Kommission - Sprachenregelung - Anwendungsmodalitäten bei der …
- EuGH, 14.12.1962 - 16/62
Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes und andere gegen Rat …
- EuGH, 27.09.1988 - 114/86
Vereinigtes Königreich / Kommission
- EuG, 18.03.2010 - T-189/08
Forum 187 / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 17.02.2000 - T-241/97
Stork Amsterdam / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-948/19
Manpower Lit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Zeitarbeit - …
Vgl. auch Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2016, 1PSO/EZB (T-713/14, EU:T:2016:727).{FN:26} Unter Verweis auf das Urteil vom 13. Dezember 2016, 1PSO/EZB (T-713/14, EU:T:2016:727, Rn. 28 und 95).
{FN:27} Unter Verweis auf die Urteile vom 13. Dezember 2016, 1PSO/EZB (T-713/14, EU:T:2016:727, Rn. 96, 105 und 106), und vom 19. September 2013, Überprüfung Kommission/Strack (…C-579/12 RX-II, EU:C:2013:570, Rn. 39).
{FN:51} Urteil vom 13. Dezember 2016, 1PSO/EZB (T-713/14, EU:T:2016:727, Rn. 102).
{FN:90} Vgl. z. B. Urteile vom 19. September 2013, Überprüfung Kommission/Strack (C-579/12 RX-II, EU:C:2013:570), vom 13. Dezember 2016, 1PSO/EZB (T-713/14, EU:T:2016:727, Rn. 105 und 106), und vom 7. Februar 2019, RK/Rat (T-11/17, EU:T:2019:65).
{FN:104} Vgl. z. B. Beschluss vom 6. Juli 2001, Dubigh und Zaur-Gora/Kommission (T-375/00, EU:T:2001:181), und Urteil vom 13. Dezember 2016, 1PSO/EZB (T-713/14, EU:T:2016:727).
- BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18
Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen
Demnach kann Art. 27 GRC als solcher in einem Rechtsstreit nicht geltend gemacht werden, um zu der Schlussfolgerung zu gelangen, dass eine etwaige mit der Richtlinie 2002/14/EG nicht konforme nationale Bestimmung unangewendet zu lassen ist (…EuGH 15. Januar 2014 - C-176/12 - [Association de médiation sociale] Rn. 48, 51; vgl. auch EuGH 13. Dezember 2016 - T-713/14 - [IPSO/EZB] Rn. 86). - Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20
Daimler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Bedeutung von …
Vgl. auch Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2016, 1PSO/EZB (T-713/14, EU:T:2016:727).
- EuG, 21.02.2024 - T-38/21
Inivos und Inivos/ Kommission - Öffentliche Aufträge - Verhandlungsverfahren ohne …
Rn. 23 Nur die Handlung, mit der ihr Urheber seine Auffassung unmissverständlich und endgültig in einer Form zum Ausdruck bringt, die ihre Rechtsnatur erkennen lässt, stellt eine Entscheidung dar, gegen die eine Nichtigkeitsklage erhoben werden kann (Urteil vom 13. Dezember 2016, 1PSO/EZB, T-713/14, EU:T:2016:727, Rn. 20;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 26. Mai 1982, Deutschland und Bundesanstalt für Arbeit/Kommission, 44/81, EU:C:1982:197, Rn. 12). - EuG, 25.10.2018 - T-334/16
FN u.a./ CEPOL - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - …
Rn. 67 Um die Rechtsstellung der Rechtsmittelführer im Sinne der oben in Rn. 50 angeführten Rechtsprechung zu ändern, hätte diese Angabe nicht nur die bloße Absicht der Einstellungsbehörde der CEPOL zum Ausdruck bringen müssen, eine allgemeine Verhaltensrichtlinie zu befolgen, aufgrund deren sie künftig Einzelfallentscheidungen zu erlassen beabsichtigte, sondern sie hätte bereits allgemein geltende Durchführungsbestimmungen endgültig festlegen müssen, von denen die Einstellungsbehörde der CEPOL bei der Beurteilung der individuellen Situation der Mitglieder des Personals der CEPOL, die ihren Dienst nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt an deren neuem Sitz antreten würden, grundsätzlich nicht abweichen durfte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. November 2008, 1talien/Kommission, T-185/05, EU:T:2008:519, Rn. 41 und 47, und vom 13. Dezember 2016, 1PSO/EZB, T-713/14, EU:T:2016:727, Rn. 19 bis 22). - Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-43/17
Jenkinson/ Rat u.a. - Rechtsmittel - Personal der internationalen Missionen der …
Vgl. analog Urteil vom 13. Dezember 2016, 1PSO/EZB (T-713/14, EU:T:2016:727, Rn. 106).
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