Rechtsprechung
| EuG, 15.09.2016 - T-76/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Morningstar / Kommission
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weltweiter Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen - Beschluss, mit dem die vom Unternehmen in marktbeherrschender Stellung angebotenen Verpflichtungszusagen für bindend erklärt werden - Art. 9 der ...
- Europäischer Gerichtshof
Morningstar / Kommission
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weltweiter Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen - Beschluss, mit dem die vom Unternehmen in marktbeherrschender Stellung angebotenen Verpflichtungszusagen für bindend erklärt werden - Art. 9 der ...
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit einer auf die Feststellung des Ausnutzens einer marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens gerichteten Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Das Gericht der EU bestätigt die Entscheidung der Kommission, die Verpflichtungszusagen, die Thomson Reuters gemacht hat, um seinem Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für konsolidierte EchtzeitDateneinspeisungen abzuhelfen, für ...
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Verpflichtungszusagen wegen Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EuG zu Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen - Verpflichtungszusagen des Unternehmens Thomson Reuters räumen Missbrauch marktbeherrschender Stellung aus
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Marktmissbrauch bei konsolidierten Echtzeit-Dateneinspeisungen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Morningstar / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2012 (ABl. 2013, C 326, S. 4) in einem Verfahren nach Art. 102 AEUV und Art. 54 des EWR-Abkommens betreffend einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Weltmarkt für konsolidierte ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (20)
- EuGH, 29.06.2010 - C-441/07
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und bestätigt die Entscheidung …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-76/14
Die Bestimmung soll es den Unternehmen ermöglichen, sich dadurch in vollem Umfang an dem Verfahren zu beteiligen, dass sie die Lösungen vorschlagen, die ihnen am besten geeignet und am angemessensten erscheinen, um die Bedenken der Kommission auszuräumen (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07, EU:C:2010:377, Rn. 35).Rn. 40 In diesem Zusammenhang verfügt die Kommission, was die Annahme oder Ablehnung der Verpflichtungszusagen betrifft, über einen weiten Wertungsspielraum (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07, EU:C:2010:377, Rn. 94).
Daraus folgt, dass der Unionsrichter im Rahmen der eingeschränkten Kontrolle, die er in solchen wirtschaftlich komplexen Situationen ausübt, seine eigene wirtschaftliche Beurteilung nicht an die Stelle derjenigen der Kommission setzen darf (Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07, EU:C:2010:377, Rn. 67, …und vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 46).
Art. 9 der Verordnung Nr. 1/2003 soll die Bedenken ausräumen, die die Kommission gegebenenfalls in ihrer vorläufigen Beurteilung aufgezeigt hat, während Art. 7 dieser Verordnung die festgestellte Zuwiderhandlung abstellen soll (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07, EU:C:2010:377, Rn. 46).
Rn. 45 Daraus folgt, dass die Kommission hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungszusagen im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 9 der Verordnung Nr. 1/2003 prüfen muss, ob die Verpflichtungszusagen "ausreichend" sind und ihren Bedenken "in angemessener Weise gerecht werden" können, und dabei die Umstände des Falls, das heißt die Schwere der Bedenken, ihr Ausmaß und die Interessen Dritter berücksichtigen muss (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07, EU:C:2010:377, Rn. 41 und 61).
Rn. 80 Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 11. Juli 2007, Alrosa/Kommission (T-170/06, EU:T:2007:220), und das im Rechtsmittelverfahren ergangene Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07, EU:C:2010:377), macht die Klägerin geltend, die von der Kommission erlassene Maßnahme müsse angemessen und für die Erreichung des verfolgten Ziels notwendig sein, da die Kommission bei ihrer Entscheidung, die gemäß Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 angebotenen Verpflichtungszusagen für bindend zu erklären, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren habe.
Bei der Prüfung von Maßnahmen der Kommission stellt sich aber stets die Frage nach dem Umfang und den genauen Grenzen der sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen und nach den Grenzen der gerichtlichen Nachprüfung (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07, EU:C:2010:377, Rn. 36 und 37).
- EuGH, 11.09.2014 - C-67/13
Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das Gericht zu Unrecht zu dem Ergebnis …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-76/14
Daraus folgt, dass der Unionsrichter im Rahmen der eingeschränkten Kontrolle, die er in solchen wirtschaftlich komplexen Situationen ausübt, seine eigene wirtschaftliche Beurteilung nicht an die Stelle derjenigen der Kommission setzen darf (…Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07, EU:C:2010:377, Rn. 67, und vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 46).Rn. 42 Wie jedoch der Gerichtshof im Zusammenhang mit Materien wie dem Wettbewerbsrecht, die zu komplexen Beurteilungen Anlass geben, wiederholt festgestellt hat, bedeutet der Wertungsspielraum, über den die Kommission verfügt, nicht, dass der Unionsrichter eine Kontrolle der Auslegung von Wirtschaftsdaten durch dieses Organ unterlassen muss (…Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39…, vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 145, und vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 46).
Nach den von dieser Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen muss der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. Urteile vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 11. Dezember 2013, Cisco Systems und Messagenet/Kommission, T-79/12, EU:T:2013:635, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 13. Mai 2015, Niki Luftfahrt/Kommission, T-162/10, EU:T:2015:283, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 02.04.1998 - C-367/95
Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-76/14
In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, EU:C:1998:154, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 166 und 178 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 102 Insofern, als das Vorbringen der Klägerin dahin zu verstehen sein kann, dass es die Angemessenheit der endgültigen Verpflichtungszusagen in Frage stellt, ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass eine solche Frage nicht die Verletzung wesentlicher Formvorschriften betrifft, die zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses führen kann, sondern die Prüfung der Richtigkeit der Beurteilung der zwecks Ausräumung der wettbewerbsrechtlichen Bedenken angebotenen Verpflichtungszusagen durch die Kommission (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, EU:C:1998:154, Rn. 67); diese Frage wurde bereits im Rahmen des ersten, des zweiten und des dritten Klagegrundes der vorliegenden Klage behandelt.
- EuGH, 10.07.2008 - C-413/06
DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-76/14
Rn. 42 Wie jedoch der Gerichtshof im Zusammenhang mit Materien wie dem Wettbewerbsrecht, die zu komplexen Beurteilungen Anlass geben, wiederholt festgestellt hat, bedeutet der Wertungsspielraum, über den die Kommission verfügt, nicht, dass der Unionsrichter eine Kontrolle der Auslegung von Wirtschaftsdaten durch dieses Organ unterlassen muss (…Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39, vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 145, …und vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 46).In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (…vgl. Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, EU:C:1998:154, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 166 und 178 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.07.1989 - 265/87
Schräder / Hauptzollamt Gronau
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-76/14
Rn. 84 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Rechtsakte der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Ziels angemessen und erforderlich ist; stehen mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl, ist die am wenigsten belastende zu wählen (…Urteile vom 17. Mai 1984, Denkavit Nederland, 15/83, EU:C:1984:183, Rn. 25, und vom 11. Juli 1989, Schräder HS Kraftfutter, 265/87, EU:C:1989:303, Rn. 21). - EuGH, 17.05.1984 - 15/83
Denkavit Nederland
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-76/14
Rn. 84 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Rechtsakte der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Ziels angemessen und erforderlich ist; stehen mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl, ist die am wenigsten belastende zu wählen (Urteile vom 17. Mai 1984, Denkavit Nederland, 15/83, EU:C:1984:183, Rn. 25, …und vom 11. Juli 1989, Schräder HS Kraftfutter, 265/87, EU:C:1989:303, Rn. 21). - EuG, 11.07.2007 - T-170/06
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VON …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-76/14
Rn. 80 Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 11. Juli 2007, Alrosa/Kommission (T-170/06, EU:T:2007:220), und das im Rechtsmittelverfahren ergangene Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07, EU:C:2010:377), macht die Klägerin geltend, die von der Kommission erlassene Maßnahme müsse angemessen und für die Erreichung des verfolgten Ziels notwendig sein, da die Kommission bei ihrer Entscheidung, die gemäß Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 angebotenen Verpflichtungszusagen für bindend zu erklären, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren habe. - EuG, 15.06.2005 - T-349/03
DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-76/14
Insbesondere braucht sie nicht zu den Gesichtspunkten Stellung zu nehmen, die offensichtlich neben der Sache liegen oder keine bzw. eindeutig untergeordnete Bedeutung haben (Urteile vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, EU:T:2005:221, Rn. 64, …und vom 16. Juni 2011, Air liquide/Kommission, T-185/06, EU:T:2011:275, Rn. 64). - EuG, 16.06.2011 - T-185/06
In den Rechtssachen betreffend das Wasserstoffperoxid- und …
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-76/14
Insbesondere braucht sie nicht zu den Gesichtspunkten Stellung zu nehmen, die offensichtlich neben der Sache liegen oder keine bzw. eindeutig untergeordnete Bedeutung haben (…Urteile vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, EU:T:2005:221, Rn. 64, und vom 16. Juni 2011, Air liquide/Kommission, T-185/06, EU:T:2011:275, Rn. 64). - EuGH, 15.07.1963 - 25/62
Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Auszug aus EuG, 15.09.2016 - T-76/14
Rn. 30 Nach der Rechtsprechung ist die Frage der Klagebefugnis nach den Auswirkungen zu beurteilen, die die angefochtene Handlung auf die Rechtsstellung des Klägers hat, ob nämlich dieser Kläger zum einen von der angefochtenen Handlung unmittelbar betroffen ist, sich also die beanstandete Maßnahme auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (…Urteile vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission, C-404/96 P, EU:C:1998:196, Rn. 42, …und vom 24. März 1994, Air France/Kommission, T-3/93, EU:T:1994:36, Rn. 80), und er zum anderen durch diese Handlung individuell betroffen ist, diese ihn also wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und ihn daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, EU:C:1963:17, S. 238). - EuGH, 15.02.2005 - C-12/03
DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE …
- EuGH, 31.03.1998 - C-68/94
DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN …
- EuG, 11.12.2013 - T-79/12
Der Erwerb von Skype durch Microsoft ist mit dem Binnenmarkt vereinbar
- EuGH, 28.01.1986 - 169/84
Cofaz / Kommission
- EuG, 24.03.1994 - T-3/93
Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen …
- EuGH, 05.05.1998 - C-404/96
Glencore Grain / Kommission - Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der …
- EuG, 03.04.2003 - T-114/02
BaByliss / Kommission
- EuG, 13.05.2015 - T-162/10
Niki Luftfahrt / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Luftverkehr - …
- EuG, 30.09.2003 - T-346/02
Cableuropa u.a. / Kommission
- EuG, 19.09.2000 - T-252/97
Dürbeck / Kommission
- EuG, 02.02.2022 - T-616/18
Das Gericht weist die Klage gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die …
Sie soll es den Unternehmen ermöglichen, sich dadurch in vollem Umfang an dem Verfahren zu beteiligen, dass sie die Lösungen vorschlagen, die ihnen am besten geeignet und am angemessensten erscheinen, um die genannten Bedenken auszuräumen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, im Folgenden: Urteil Alrosa, EU:C:2010:377, Rn. 35, und vom 15. September 2016, Morningstar/Kommission, T-76/14, im Folgenden: Urteil Morningstar, EU:T:2016:481, Rn. 39).Folglich unterscheidet sich die Verpflichtung der Kommission, die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen, nach Umfang und Inhalt, je nachdem, im Rahmen welches der beiden Artikel sie geprüft wird (…vgl. in diesem Sinne Urteil Alrosa, Rn. 36 bis 38 und 46, sowie Urteil Morningstar, Rn. 43 und 44).
Bei dieser Prüfung muss die Kommission die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen, d. h. insbesondere die Interessen Dritter und den Umfang der festgestellten Bedenken (…vgl. in diesem Sinne Urteil Alrosa, Rn. 40 und 41…, Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 105, und Urteil Morningstar, Rn. 45).
Somit bezieht sich diese Kontrolle allein auf die Frage ob die Beurteilung, zu der die Kommission gelangt ist, offensichtlich fehlerhaft ist, und der Unionsrichter kann nicht seine eigene Beurteilung dadurch an die Stelle der Beurteilung der Kommission setzen, dass er seine eigene Beurteilung der komplexen wirtschaftlichen Umstände darlegt, da er andernfalls in den Beurteilungsspielraum der Kommission eingreifen würde, anstatt die Rechtmäßigkeit der fraglichen Beurteilung zu prüfen (…vgl. in diesem Sinne Urteil Alrosa, Rn. 42, 60 und 67, sowie Urteil Morningstar, Rn. 41).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-255/22
Orlen/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Art. 54 des …
Vgl. in diesem Sinne Urteile Alrosa und Canal + sowie Urteile des Gerichts vom 6. Februar 2014, CEEES und Asociación de Gestores de Estaciones de Servicio/Kommission (T-342/11, EU:T:2014:60), vom 15. September 2016, Morningstar/Kommission (T-76/14, im Folgenden: Urteil Morningstar, EU:T:2016:481), und vom 2. Februar 2022, Polskie Górnictwo Naftowe i Gazownictwo/Kommission (Abweisung einer Beschwerde) (T-399/19, EU:T:2022:44).{FN:50} Vgl. in diesem Sinne Urteile Morningstar, Rn. 100 und 101, und vom 28. Januar 2021, Qualcomm und Qualcomm Europe/Kommission (…C-466/19 P, EU:C:2021:76, Rn. 66), was insbesondere die Begründungspflicht im Rahmen des Verfahrens nach Art. 9 der Verordnung Nr. 1/2003 betrifft.
- EuG, 12.12.2018 - T-873/16
Groupe Canal +/ Kommission
Berücksichtigt man darüber hinaus, dass die Klägerin als interessierte Dritte zur Teilnahme am Verwaltungsverfahren zugelassen wurde und auf der Grundlage eines Dokuments, das ihr die Kommission übermittelt hatte, eine Stellungnahme abgegeben hat (…vgl. oben, Rn. 4 und 5), ist festzustellen, dass sie in Bezug auf den angefochtenen Beschluss klagebefugt ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 90, und vom 15. September 2016, Morningstar/Kommission, T-76/14, EU:T:2016:481, Rn. 31 bis 34), was die Kommission zudem nicht bestreitet. - EuGH, 26.09.2024 - C-255/22
Orlen/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Gasmärkte in Mittel- und …
Rn. 82 Durch eine Beschränkung der Kriterien, die die Kommission bei der Prüfung der in Rede stehenden Verpflichtungszusagen leiten sollten, habe das Gericht gegen Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 verstoßen, da die Kommission dadurch, dass sie sich auf eine zu enge Auslegung der Leitlinien gestützt habe, die sich aus den Urteilen vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377), und vom 15. September 2016, Morningstar/Kommission (T-76/14, EU:T:2016:481), ergäben, nicht nur den Grundsatz der Energiesolidarität außer Acht gelassen, sondern auch übersehen habe, dass die Rechtssache ihrer Art nach zum Energiebereich gehöre.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".