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Weitere Entscheidung unten: EuG, 09.09.2015

Rechtsprechung
   EuG, 09.09.2015 - T-82/13, T-84/13, T-91/13, T-92/13, T-104/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24073
EuG, 09.09.2015 - T-82/13, T-84/13, T-91/13, T-92/13, T-104/13 (https://dejure.org/2015,24073)
EuG, Entscheidung vom 09.09.2015 - T-82/13, T-84/13, T-91/13, T-92/13, T-104/13 (https://dejure.org/2015,24073)
EuG, Entscheidung vom 09. September 2015 - T-82/13, T-84/13, T-91/13, T-92/13, T-104/13 (https://dejure.org/2015,24073)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Panasonic Corp. und MT Picture Display Co. Ltd / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Das Gericht setzt die von der Kommission gegen Panasonic und Toshiba wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell auf dem Europäischen Markt für Röhren für Fernsehgeräte verhängten Geldbußen herab

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bildröhrenkartell: Geldstrafen im Wesentlichen bestätigt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Fernsehröhren-Kartell: EuG setzt Geldbußen teilweise herab

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Geldbußen gegen Panasonic und Toshiba wegen Kartell bei Röhren für Fernsehgeräte herabgesetzt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geldbuße gegen Panasonic und Toshiba herabgesetzt

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuG setzt Geldbuße gegen Panasonic und Toshiba wegen Beteiligung an Bildröhren-Kartell herab - EuG setzt Geldbuße gegen Panasonic und Toshiba wegen Beteiligung an Bildröhren-Kartell herab

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Panasonic und MT Picture Display / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C(2012) 8839 final der Kommission vom 5. Dezember 2012 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39.437 - Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme) über ein Kartell auf dem Weltmarkt für ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.05.2013 - C-70/12

    Rechtsmittel; Kartelle; Europäischer Markt für Methacrylate; Dauer der …

    Auszug aus EuG, 09.09.2015 - T-82/13
    Will das Gericht speziell gegenüber einem dieser Unternehmen von der Berechnungsmethode abweichen, der die Kommission gefolgt ist und die vom Gericht nicht in Frage gestellt worden ist, muss es dies in seinem Urteil erläutern (…Urteile des Gerichtshofs vom 18. September 2003, Volkswagen/Kommission, C-338/00 P, Slg. 2003, I-9189, Rn. 146, und vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission, C-70/12 P, Rn. 46).

    Zwar ist die Kommission bei der Anwendung der indikativen Regeln, die sie sich selbst gesetzt hat, verpflichtet, den Grundsatz des Vertrauensschutzes zu beachten; dieser bindet aber nicht gleichermaßen die Gerichte der Union, soweit sie bei der Ausübung ihrer Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung nicht eine bestimmte Methode der Berechnung des Geldbußenbetrags anwenden wollen, sondern im Einzelfall die Sachverhalte, mit denen sie befasst werden, unter Berücksichtigung aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände des Einzelfalls prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission, oben in Rn. 156 angeführt, Rn. 53).

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

    Auszug aus EuG, 09.09.2015 - T-82/13
    Das fragliche Organ hat nämlich dadurch, dass es derartige Verhaltensnormen erlassen und durch ihre Veröffentlichung angekündigt hat, dass es sie fortan auf die von diesen Normen erfassten Fälle anwenden werde, die Ausübung seines Ermessens beschränkt und kann nicht von diesen Normen abweichen, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Rn. 209 und 211).
  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Vertrieb von …

    Auszug aus EuG, 09.09.2015 - T-82/13
    Will das Gericht speziell gegenüber einem dieser Unternehmen von der Berechnungsmethode abweichen, der die Kommission gefolgt ist und die vom Gericht nicht in Frage gestellt worden ist, muss es dies in seinem Urteil erläutern (Urteile des Gerichtshofs vom 18. September 2003, Volkswagen/Kommission, C-338/00 P, Slg. 2003, I-9189, Rn. 146, …und vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission, C-70/12 P, Rn. 46).
  • EuGH, 12.11.2014 - C-580/12

    Der Gerichtshof setzt die gegen Guardian wegen ihrer Beteiligung am …

    Auszug aus EuG, 09.09.2015 - T-82/13
    Anlässlich dieser Sitzung ist beschlossen worden, die Parteien aufzufordern, etwaige Stellungnahmen zum Urteil des Gerichtshofs vom 12. November 2014, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, Slg), innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab dem Tag der Verkündung dieses Urteils abzugeben; diese Frist ist für die Kommission auf ihr Ersuchen hin bis zum 28. November 2014 verlängert worden.
  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose …

    Auszug aus EuG, 09.09.2015 - T-82/13
    Rn. 156 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich freilich, dass die Ausübung einer Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung nicht dazu führen darf, dass Unternehmen, die an einer gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßenden Vereinbarung beteiligt waren, bei der Ermittlung der Höhe ihrer Geldbußen ungleich behandelt werden (…Urteile des Gerichtshofs Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Rn. 51 angeführt, Rn. 617, und vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Rn. 152).
  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

    Auszug aus EuG, 09.09.2015 - T-82/13
    Rn. 155 Insoweit ist hinsichtlich der Nachprüfung wettbewerbsrechtlicher Entscheidungen der Kommission durch den Unionsrichter darauf hinzuweisen, dass die Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung den Unionsrichter ermächtigt, den angefochtenen Rechtsakt, auch ohne ihn für nichtig zu erklären, unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände abzuändern und z. B. die Höhe der Geldbuße anders festzusetzen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.09.2015 - T-104/13

    Toshiba / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für …

    Rn. 142 Mit dem ersten Teil dieses Klagegrundes macht die Klägerin geltend, ihre Haftung für den Zeitraum vom 1. April 2003 bis zum 12. Juni 2006 könne über die von MTPD nicht hinausgehen, weil es sich um eine bloß abgeleitete und dieser gegenüber akzessorische Haftung handele, und beantragt, ihr jede Aufhebung oder Herabsetzung der gegen MTPD verhängten Geldbuße zugutekommen zu lassen, die das Gericht auf die von Panasonic und MTPD gegen den angefochtenen Beschluss erhobenen und unter der Nr. T-82/13 in das Register eingetragenen Klage beschließen sollte, insbesondere mit der Begründung, MTPD habe an dem in diesem Beschluss festgestellten Kartell nicht teilgenommen.

    Rn. 147 Sodann ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht mit Urteil vom heutigen Tag in der Rechtssache Panasonic und MT Picture Display/Kommission (T-82/13) zum einen die von Panasonic und MTPD erhobene Klage abgewiesen hat, soweit sie darauf gerichtet war, den angefochtenen Beschluss teilweise für nichtig zu erklären, und zum anderen dem Antrag dieser Unternehmen auf Änderung dieses Beschlusses teilweise stattgegeben hat, indem es die gegen MTPD und deren Muttergesellschaften als Gesamtschuldner verhängten Geldbußen wegen der Teilnahme von MTPD am CPT-Kartell vom 1. April 2003 bis zum 12. Juni 2006 herabgesetzt hat.

  • EuG, 26.03.2025 - T-441/21

    Kartell bei europäischen Staatsanleihen: Das Gericht bestätigt im Wesentlichen …

    Rn. 1442 Dieser Schluss ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, wonach zum einen ein Unternehmen, das sich durch eigene Handlungen, die zur Mitwirkung an der Verwirklichung der Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit bestimmt waren, an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung beteiligt hat, für die ganze Zeit seiner Beteiligung an der genannten Zuwiderhandlung auch für das Verhalten verantwortlich sein kann, das andere Unternehmen im Rahmen der Zuwiderhandlung an den Tag legten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, EU:C:1999:356, Rn. 83, und vom 9. September 2015, Panasonic und MT Picture Display/Kommission, T-82/13, EU:T:2015:612, Rn. 81 [nicht veröffentlicht]), und zum anderen die Verantwortung des einzelnen Unternehmens für die gesamte Zuwiderhandlung einschließlich des Verhaltens, das zwar von anderen beteiligten Unternehmen an den Tag gelegt worden ist, aber dieselbe wettbewerbswidrige Bestimmung oder Wirkung hat, nicht schon allein deshalb ausgeschlossen sein kann, weil jedes Unternehmen sich auf eine ihm eigene Art und Weise an der Zuwiderhandlung beteiligt (…Urteil vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, EU:C:1999:356, Rn. 80).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-70/23

    Westfälische Drahtindustrie u. a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

    {FN:47} Vgl. z. B. Urteile vom 10. März 1992, 1CI/Kommission (T-13/89, EU:T:1992:35), vom 15. Juli 2015, Akzo Nobel u. a./Kommission (T-47/10, EU:T:2015:506), vom 9. September 2015, Panasonic und MT Picture Display/Kommission (T-82/13, EU:T:2015:612), und vom 18. November 2020, Lietuvos geležinkeliai/Kommission (T-814/17, EU:T:2020:545).
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Rechtsprechung
   EuG, 09.09.2015 - T-92/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24129
EuG, 09.09.2015 - T-92/13 (https://dejure.org/2015,24129)
EuG, Entscheidung vom 09.09.2015 - T-92/13 (https://dejure.org/2015,24129)
EuG, Entscheidung vom 09. September 2015 - T-92/13 (https://dejure.org/2015,24129)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bildröhrenkartell: Geldstrafen im Wesentlichen bestätigt

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Philips / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses C(2012) 8839 final der Kommission vom 5. Dezember 2012 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR Abkommens (Sache COMP/39.437 - Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme) über ein Kartell auf dem Weltmarkt für ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuG, 13.12.2018 - T-827/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen …

    Es muss nur hinreichend belegen, dass es sich ohne den Fehler besser hätte verteidigen können, z. B. deshalb, weil es zu seiner Verteidigung Schriftstücke hätte einsetzen können, in die ihm im Verwaltungsverfahren keine Einsicht gewährt wurde (…vgl. Urteile vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, EU:C:2003:527, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 24. Mai 2012, MasterCard u. a./Kommission, T-111/08, EU:T:2012:260, Rn. 269 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 9. September 2015, Philips/Kommission, T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605, Rn. 93).

    Daher muss eine solche Entscheidung in Bezug auf die Muttergesellschaft, die für die Zuwiderhandlung ihrer Tochtergesellschaft haftbar gemacht wird, eine ausführliche Darlegung der Gründe enthalten, die die Zurechnung der Zuwiderhandlung an die Muttergesellschaft rechtfertigt (…vgl. Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 152 und die dort angeführte Rechtsprechung;… Urteile vom 5. Dezember 2013, Kommission/Edison, C-446/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:798, Rn. 24, und vom 9. September 2015, Philips/Kommission, T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605, Rn. 104).

    Rn. 539 Wie jedes Organ bei allen seinen Tätigkeiten hat die Kommission, wenn sie eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsvorschriften gegen ein Unternehmen festsetzt, den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten, der es verbietet, vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleich zu behandeln, sofern dies nicht objektiv gerechtfertigt ist (…Urteile vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 261, und vom 9. September 2015, Philips/Kommission, T-92/13,nicht veröffentlicht,EU:T:2015:605, Rn. 204).

    Rn. 541 Frühere Entscheidungen der Kommission über Geldbußen können im Hinblick auf die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nur relevant sein, wenn dargetan wird, dass die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden tatsächlichen Gegebenheiten wie die Märkte, die Erzeugnisse, die Länder, die Unternehmen und die betroffenen Zeiträume die gleichen sind wie in dem zu entscheidenden Fall (…vgl. Urteile vom 13. September 2010, Trioplast Industrier/Kommission, T-40/06, EU:T:2010:388, Rn. 145 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 262 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. September 2015, Philips/Kommission, T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605, Rn. 205 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.07.2018 - T-419/14

    Das Gericht der EU bestätigt die von der Kommission wegen Beteiligung an einem …

    Rn. 82 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Prüfung der Frage, ob eine Tochtergesellschaft ihr Marktverhalten autonom bestimmt, sämtliche im Zusammenhang mit ihren wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Verbindungen zur Muttergesellschaft relevanten Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die von Fall zu Fall variieren und daher nicht abschließend aufgezählt werden können (…vgl. Urteile vom 14. September 2016, 0ri Martin und SLM/Kommission, C-490/15 P und C-505/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:678, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. September 2015, Philips/Kommission, T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.12.2018 - T-851/14

    Slovak Telekom/ Kommission

    Es muss nur hinreichend belegen, dass es sich ohne den Fehler besser hätte verteidigen können, z. B. deshalb, weil es zu seiner Verteidigung Schriftstücke hätte einsetzen können, in die ihm im Verwaltungsverfahren keine Einsicht gewährt wurde (…vgl. Urteile vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, EU:C:2003:527, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 24. Mai 2012, MasterCard u. a./Kommission, T-111/08, EU:T:2012:260, Rn. 269 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 9. September 2015, Philips/Kommission, T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605, Rn. 93).

    Rn. 442 Frühere Entscheidungen der Kommission über Geldbußen können im Hinblick auf die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nur relevant sein, wenn dargetan wird, dass die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden tatsächlichen Gegebenheiten wie die Märkte, die Erzeugnisse, die Länder, die Unternehmen und die betroffenen Zeiträume die gleichen sind wie in dem zu entscheidenden Fall (…vgl. Urteile vom 13. September 2010, Trioplast Industrier/Kommission, T-40/06, EU:T:2010:388, Rn. 145 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 262 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. September 2015, Philips/Kommission, T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605, Rn. 204 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-882/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella kann ein nationales Gericht eine …

    {FN:23} Vgl. u. a. Urteile vom 14. September 2016, 0ri Martin und SLM/Kommission (…C-490/15 P und C-505/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:678, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 9. September 2015, Philips/Kommission (T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. Juli 2018, The Goldman Sachs Group/Kommission (…T-419/14, EU:T:2018:445, Rn. 82).
  • EuG, 18.11.2020 - T-814/17

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der Missbrauch einer …

    Art. 7 Abs. 1 dieser Verordnung sieht außerdem vor, dass die Kommission, soweit sie ein berechtigtes Interesse hat, auch eine Zuwiderhandlung feststellen kann, nachdem diese beendet ist (Urteil vom 9. September 2015, Philips/Kommission, T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605, Rn. 132).
  • EuGH, 14.09.2017 - C-588/15

    LG Electronics/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren …

    Rn. 2 Mit ihrem Rechtsmittel in der Rechtssache C-622/15 P beantragt die Koninklijke Philips Electronics NV (im Folgenden: Philips) die Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 9. September 2015, Philips/Kommission (T-92/13, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil II, EU:T:2015:605), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses, soweit er sie betrifft, und, hilfsweise, auf Herabsetzung der mit diesem Beschluss gegen sie verhängten Geldbuße, abgewiesen hat.
  • EuG, 07.12.2022 - T-130/21

    CCPL u.a./ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Verpackungen für Lebensmittel im …

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich und rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Anforderungen von Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil vom 9. September 2015, Philips/Kommission, T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605, Rn. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 117 Die Kommission braucht nämlich nicht auf alle Argumente einzugehen, die die Betroffenen vor ihr geltend gemacht haben, sondern es reicht aus, wenn sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach dem Aufbau des Beschlusses eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. Urteil vom 9. September 2015, Philips/Kommission, T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605, Rn. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15

    LG Electronics/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren …

    gegen das Urteil des Gerichts vom 9. September 2015, LG Electronics/Kommission (T-91/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:609), sowie den zweiten Rechtsmittelgrund der Koninklijke Philips Electronics NV gegen das Urteil des Gerichts vom 9. September 2015, Philips/Kommission (T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605), als unbegründet zurückzuweisen.

    {FN:3} T-92/13, nicht veröffentlicht, im Folgenden: Philips-Urteil, EU:T:2015:605.

  • EuG, 30.03.2022 - T-350/17

    Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …

    Auch aus den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1/2003, den Durchführungsbestimmungen zu Art. 53 des EWR-Abkommens und Art. 8 des Luftverkehrsabkommens EG-Schweiz kann keine Verpflichtung der Kommission abgeleitet werden, jedes wettbewerbswidrige Verhalten festzustellen und zu ahnden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2015, Philips/Kommission, T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605, Rn. 112).
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