Rechtsprechung
| BGH, 26.06.2025 - V ZB 64/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bestellung eines Zustellungsvertreters; Ermittlungspflichten des Vollstreckungsgerichts hinsichtlich Aufenthalt des Schuldners
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 1 ZVG, § 7 Abs 1 ZVG, § 43 Abs 2 ZVG, § 83 Nr 1 ZVG, § 185 Nr 1 ZPO
- IWW
§ 6 ZVG, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 83 Nr. 1 ZVG, § 43 Abs. 2 ZVG, § 7 Abs. 1 ZVG, § 6 Abs. 1 ZVG, § 185 ZPO, § 6 Abs. 1 Alt. 1 ZVG, § 185 Nr. 1 ZPO, § 19 Abs. 2 ZVG, Art 103 Abs. 1 GG, §§ 3 bis 8 ZVG, § 869 ZPO, §§ 166 ff. ZPO, § 185 Nr. 2 bis 4 ZPO, § 6 Abs. 2 Satz 1 ZVG, § 4 ZVG, § 8 ZVG, §§ 4 bis 7 ZVG, § 22 ZVG, §§ 185 bis 188 ZPO, § 7 Abs. 2 Satz 1 ZVG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Bestellung eines Zustellungsvertreters; Ermittlungspflichten des Vollstreckungsgerichts hinsichtlich Aufenthalt des Schuldners
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zustellung an unrechtmäßig bestellten Zustellungsvertreter ist unwirksam!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zustellungsvertreter im Zwangsversteigerungsverfahren - geringere Ermittlungsanforderungen als bei § 185 ZPO (IVR 2026, 104)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2026, 59
- WM 2025, 1660
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11
Zwangsversteigerungsverfahren: Zustellungen an eine Postfachadresse des …
Auszug aus BGH, 26.06.2025 - V ZB 64/24
Die Zustellung von Schriftstücken im Zwangsversteigerungsverfahren an einen zu Unrecht bestellten Zustellungsvertreter ist demgegenüber unwirksam (vgl. Senat…, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V ZB 128/19, ZfIR 2021, 283 Rn. 24; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 182/11, NJW-RR 2012, 1012 Rn. 7).Durch die Bestellung eines Zustellungsvertreters sollen Verzögerungen vermieden werden, die infolge einer sonst notwendig werdenden öffentlichen Zustellung von Beschlüssen des Vollstreckungsgerichts entstünden (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 182/11, NJW-RR 2012, 1012 Rn. 8) .
- BGH, 10.12.2020 - V ZB 128/19
Teilungsversteigerungsverfahren: Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den trotz …
Auszug aus BGH, 26.06.2025 - V ZB 64/24
Die Zustellung von Schriftstücken im Zwangsversteigerungsverfahren an einen zu Unrecht bestellten Zustellungsvertreter ist demgegenüber unwirksam (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V ZB 128/19, ZfIR 2021, 283 Rn. 24;… Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 182/11, NJW-RR 2012, 1012 Rn. 7).§ 6 ZVG dient der Erleichterung der Zustellung in Fällen, in denen der Aufenthalt des Schuldners unbekannt ist oder die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung aus sonstigen Gründen gegeben sind (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V ZB 128/19, ZfIR 2021, 283 Rn. 24), um im Interesse des Gläubigers eine zügige Durchführung der Zwangsversteigerung zu gewährleisten.
- BGH, 19.05.2022 - I ZB 73/21
Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungssachen: Öffentliche Zustellung der Ladung …
Auszug aus BGH, 26.06.2025 - V ZB 64/24
Im Unterschied dazu verlangt § 185 Nr. 1 ZPO für die öffentliche Zustellung, dass "der Aufenthalt einer Person unbekannt", also nicht nur dem Gericht, sondern der Allgemeinheit unbekannt ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 2022 - I ZB 73/21, DGVZ 2022, 214 Rn. 13).Die Anforderungen für die Bestellung eines Zustellungsvertreters gemäß § 6 Abs. 1 ZVG sind insbesondere geringer als bei einer öffentlichen Zustellung bei allgemein unbekanntem Aufenthalt gemäß § 185 Nr. 1 ZPO, bei der die begünstigte Partei auch gehalten sein kann, durch persönliche Nachfragen beim ehemaligen Arbeitgeber, bei dem letzten Vermieter oder bei Hausgenossen und Verwandten des Zustelladressaten dessen Aufenthalt zu ermitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2022 - I ZB 73/21, DGVZ 2022, 214 Rn. 13) .
- LG Heilbronn, 27.11.2014 - 1 T 481/14
Auszug aus BGH, 26.06.2025 - V ZB 64/24
Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Zustellungsvertreters seien gegeben, wenn Zustellungen an bekannte Adressen des Schuldners gescheitert, Zustellversuche über den Gerichtsvollzieher erfolglos geblieben und Einwohnermeldeamtsanfragen sowie eine Einsichtnahme in die Grundakten ergebnislos verlaufen seien (vgl. LG Heilbronn, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 T 481/14, juris Rn. 2;… Stöber/Keller, ZVG, 23. Aufl., § 6 Rn. 5; Strohm, ZfIR 2024, 286, 388).
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Rechtsprechung
| BGH, 20.08.2025 - V ZB 64/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Berichtigung des Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit
- ibr-online
Verfahrensgang
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