Rechtsprechung
| BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Erbenhaftung des Fiskus als gesetzlicher Alleinerbe einer Eigentumswohnung: Qualifizierung der nach dem Erbfall fällig werdenden Wohngeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten oder Eigenverbindlichkeiten des Erben
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1936 Abs 1 BGB, § 1942 Abs 2 BGB, § 1967 Abs 2 BGB, § 1990 BGB, § 780 Abs 2 ZPO
Erbenhaftung des Fiskus als gesetzlicher Alleinerbe einer Eigentumswohnung: Qualifizierung der nach dem Erbfall fällig werdenden Wohngeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten oder Eigenverbindlichkeiten des Erben - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1936 Abs. 1, 1942 Abs. 2, 1967 Abs. 2, 1990, 2011 S. 1; ZPO §§ 780 Abs. 2, 781; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
Wohngeldschulden sind i. d. R. Nachlassverbindlichkeiten - rabüro.de
Fiskus haftet für Wohngeldschulden in WEG regelmäßig nur mit dem Nachlass
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Staat haftet für Wohngeldschulden einer geerbten Wohnung grds. nur mit dem Nachlass; §§ 21, 28 WEG; 1936, 1942 BGB, 780 ZPO
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 1936 Abs. 1, 1942 Abs. 2, 1967 Abs. 2, 1990; ZPO § 780 Abs. 2
Wohngeldschulden sind Nachlassverbindlichkeiten des Fiskalerben - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 1936 Abs. 1, § 1942 Abs. 2, § 1967 Abs. 2, § 1990; ZPO § 780 Abs. 2
Haftung des Fiskalerben für nach dem Erbfall oder durch Beschluss begründete Wohngeldzahlung grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeit - ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- duetrust.de
Die Haftung des Fiskus als gesetzlicher Alleinerbe für Schulden aus dem Nachlass
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufen des Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben hinsichtlich Fallens einer Eigentumswohnung in den Nachlass; Nachlassverbindlichkeiten als die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesetzlicher Fiskalerbe haftet für Wohngeldschulden in WEG regelmäßig nur mit dem Nachlass
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- lto.de (Kurzinformation)
Fiskushaftung: Der Staat ist ein besonderer Erbe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft - und die Erbenhaftung des Fiskus
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Gesetzlicher Fiskalerbe haftet für Wohngeldschulden in WEG regelmäßig nur mit dem Nachlass
- famrz.de (Kurzinformation)
Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Haftung des Fiskus für Wohngeldschulden
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohngeldschulden beim Fiskus als Noterben (IMR 2019, 151)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Fiskalerbe und Wohngeldschulden (IVR 2019, 68)
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 10.01.2017 - 20 C 2065/16
- LG Dresden, 03.11.2017 - 2 S 92/17
- BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 988
- MDR 2019, 356
- NZM 2019, 296
- FamRZ 2019, 560
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- BGH, 05.07.2013 - V ZR 81/12
Erbenhaftung: Nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden als …
Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
Eigenverbindlichkeiten sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nutzen möchte (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 5. Juli 2013, V ZR 81/12, NJW 2013, 3446).So kann er insbesondere die Erbschaft binnen sechs Wochen seit Kenntnis des Erbfalls ausschlagen (§ 1944 BGB) und für den Fall, dass er die Überschuldung des Nachlasses nicht erkannt hat, unter bestimmten Voraussetzungen die Annahme der Erbschaft anfechten (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 5. Juli 2013 - V ZR 81/12, NJW 2013, 3446 Rn. 15 ff.).
- BGH, 17.02.2017 - V ZR 147/16
Klage gegen den Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung: …
Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
Der Vorbehalt, der hier im Übrigen gemäß § 780 Abs. 2 ZPO entbehrlich war, erwächst nicht in Rechtskraft (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2017 - V ZR 147/16, NJW-RR 2017, 1040 Rn. 9 ff.).Rn. 8 b) Wie die Rechtslage bei einem Fiskalerben ist, hat der Senat demgegenüber ausdrücklich offengelassen (Senat, Urteil vom 17. Februar 2017 - V ZR 147/16, NJW-RR 2017, 1040 Rn. 15).
- BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei …
Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
Diese wären als Masseschulden gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO zu qualifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 7).
- BGH, 30.08.2017 - VII ZB 23/14
Klauselerteilung gegen den Rechtsnachfolger: Anforderungen an den Nachweis der …
Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
Hätte der Kläger allerdings - hierauf weist der Senat lediglich ergänzend hin - bereits vor der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Nutzung der Wohnung zu eigenen Zwecken zum Ausdruck gebracht, hätte dies zur Folge, dass er für die nach der Freigabe der Wohnung durch den Insolvenzverwalter begründeten Wohngeldschulden - nur um solche Verbindlichkeiten geht es hier - mit seinem sonstigen Vermögen ohne Beschränkungsmöglichkeit haften würde (vgl. allgemein zu den Folgen einer Freigabe durch den Insolvenzverwalter BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14, NZI 2017, 910 Rn. 12;… Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 178/05, juris Rn. 16, 18; vgl. speziell zur Freigabe einer Eigentumswohnung AG Halle, ZMR 2011, 999). - BGH, 09.05.2014 - V ZB 123/13
Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung …
Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
Dies erweist sich insbesondere deshalb als Vorteil, weil die Wohnungseigentümergemeinschaft die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG selbst betreiben kann (vgl. § 10 Abs. 3, § 52 Abs. 2 Satz 2 ZVG;… BT-Drucks. 16/887, S. 44) mit der Folge, dass die nachrangigen Rechte nicht in das geringste Gebot aufgenommen werden und mit dem Zuschlag erlöschen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2014 - V ZB 123/13, BGHZ 201, 157 Rn. 24;… Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 65/15, NJW 2016, 502 Rn. 16). - BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17
Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers: Pflicht des …
Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
Sie kann nämlich in der Regel ihre Rechte effektiv durchsetzen, weil die Wohngeldansprüche im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigt sind und den Rechten der nachfolgenden Rangklassen - insbesondere denjenigen von Kreditgebern und Vormerkungsberechtigten - vorgehen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 82/17, NJW 2018, 1613 Rn. 10). - BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
Herausgabe- und Zinsansprüche des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer
Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
Herrenlose Nachlässe sollen vermieden und eine ordnungsgemäße Nachlassabwicklung soll gesichert werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 438/14, NJW 2016, 156 Rn. 9). - BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05
Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers
Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
Hätte der Kläger allerdings - hierauf weist der Senat lediglich ergänzend hin - bereits vor der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Nutzung der Wohnung zu eigenen Zwecken zum Ausdruck gebracht, hätte dies zur Folge, dass er für die nach der Freigabe der Wohnung durch den Insolvenzverwalter begründeten Wohngeldschulden - nur um solche Verbindlichkeiten geht es hier - mit seinem sonstigen Vermögen ohne Beschränkungsmöglichkeit haften würde (vgl. allgemein zu den Folgen einer Freigabe durch den Insolvenzverwalter BGH…, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14, NZI 2017, 910 Rn. 12; Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 178/05, juris Rn. 16, 18; vgl. speziell zur Freigabe einer Eigentumswohnung AG Halle, ZMR 2011, 999). - BGH, 29.10.2015 - V ZB 65/15
Zwangsversteigerungsverfahren: Aufstellung des geringsten Gebots und des …
Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
Dies erweist sich insbesondere deshalb als Vorteil, weil die Wohnungseigentümergemeinschaft die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG selbst betreiben kann (vgl. § 10 Abs. 3, § 52 Abs. 2 Satz 2 ZVG;… BT-Drucks. 16/887, S. 44) mit der Folge, dass die nachrangigen Rechte nicht in das geringste Gebot aufgenommen werden und mit dem Zuschlag erlöschen (vgl. Senat…, Beschluss vom 9. Mai 2014 - V ZB 123/13, BGHZ 201, 157 Rn. 24; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 65/15, NJW 2016, 502 Rn. 16).
- BGH, 21.10.2020 - VIII ZR 261/18
Zulässigkeit der Berufung: Beschwer des Klägers bei Ausspruch des Vorbehalts der …
Diese betrafen Fälle des § 780 Abs. 2 ZPO und damit die - vorliegend nicht relevanten - Besonderheiten des Fiskalerbrechts (…siehe BGH, Urteile vom 17. Februar 2017 - V ZR 147/16, NJW-RR 2017, 1040 Rn. 15; vom 14. Dezember 2018 - V ZR 309/17, NJW 2019, 988 Rn. 5 und 11 f.). - BGH, 24.04.2024 - IV ZB 23/23
Nachlasssache: Ausschlagungsberechtigung des Fiskus hinsichtlich einer im …
Da die §§ 1942 ff. BGB keinen Ausschlagungsgrund fordern, ist entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde irrelevant, dass der Gesetzgeber die Folgen der Erbschaft des Fiskus dadurch abgemildert hat, dass der Fiskus materiell-rechtlich und prozessual gegenüber den sonstigen Erben privilegiert wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2018 - V ZR 309/17, ZEV 2019, 411 Rn. 11). - VG Halle, 28.12.2023 - 2 A 240/22
Zwangsgeldfestsetzung/Androhung Ersatzvornahme: Fiskus als Zwangserbe; …
Dies ergebe sich aus der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der mit Urteil vom 14. Dezember 2018 (V ZR 309/17) entschieden habe, dass der Fiskus, für nach dem Erbfall begründete Wohngeldschulden in aller Regel nur mit dem Nachlass hafte.Insoweit dürfte einiges dafür sprechen, die Wertungen des Bundesgerichtshofs zu der Einstufung von Wohngeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten auch für die Konstellationen anzuwenden, in denen der Fiskus durch seine AH.stellung (Mit-) Eigentümer eines Grundstücks geworden ist und aufgrund seiner Eigentümerstellung dem Grunde nach Zustandsstörer wird (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2018 - V ZR 309/17 -, juris).
privilegiert wird (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 14. Dezember 2018 - V ZR 309/17 -, Rn. 11, juris).
Eigenverbindlichkeiten sind die Wohngeldschulden danach nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nutzen möchte (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2018 - V ZR 309/17 -, Rn. 8, juris).
Nur unter dieser Voraussetzung ist er wie ein sonstiger Erbe zu behandeln, der die Erbschaft angenommen bzw. nicht innerhalb der Frist des § 1944 BGB ausgeschlagen hat (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2018 - V ZR 309/17 -, Rn. 12, juris).
- FG Münster, 24.09.2019 - 12 K 2262/16
Beschränkung der Zwangsvollstreckung aus Steuerschulden eines Verstorbenen auf …
Dies hat der BGH damit näher begründet, dass der Erbe in diesen Fällen mit den Kosten abgegoltene Leistungen erhält, die er widrigenfalls nur durch "den Abschluss oder die Fortführung von Verträgen und damit unter Begründung einer Eigenschuld erhalten würde" (BGH, Urteil vom 14.12.2018, V ZR 309/17, NJW 2019, 988, Rz. 7). - BGH, 20.11.2025 - IX ZR 2/25
Dürftigkeitseinrede des Staatserben
Mit Recht hat das Berufungsgericht ferner angenommen, dass der Beklagte seine im Ausgangspunkt unbeschränkte Haftung für Nachlassverbindlichkeiten durch die Einrede nach § 1990 BGB beschränken kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2018 - V ZR 309/17, NZM 2019, 296 Rn. 11). - FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 643/21
Beschränkung der Erbenhaftung bei Nachlassinsolvenz
Vielmehr hat der 5. Senat im Urteil vom 14.12.2018 - V ZR 309/17 (NJW 2021, 701) klargestellt, dass mit der Entscheidung V ZR 81/12 den bei einer in den Nachlass fallenden Eigentumswohnung bestehenden Besonderheiten Rechnung getragen worden sei, die darin bestünden, dass die laufenden Kosten in aller Regel ohne Zutun des Erben aufgrund von (Mehrheits-)-Beschlüssen der Wohnungseigentümer anfallen würden und den Kosten Leistungen (z.B. Treppenhausreinigung, Aufzugswartung, Reparaturen) gegenüberstehen würden, die der Erbe bei einem zum Nachlass gehörenden Haus nur über den Abschluss oder die Fortführung von Verträgen und damit unter Begründung einer Eigenschuld erhalten würde.Der Grundsatz, dass bei der Abgrenzung zwischen nicht haftungsbegünstigten Nachlasserbenschulden und haftungsbegünstigten Erbfallschulden darauf abzustellen ist, ob die Begründung der Schulden auf einem Verhalten des Erben beruht, wird von der vorgenannten Entscheidung - wie der BGH mit Urteil vom 14.12.2018 - V ZR 309/17 (NJW 2021, 701) ausdrücklich klargestellt hat - nicht berührt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2024 - 2 L 38/24
Festsetzung von Zwangsgeldern; Einwendungen gegen Bestandskraft des Grund-VA; …
Bei der Frage der Störereigenschaft und damit seiner grundsätzlichen Haftung übersehe das Verwaltungsgericht jedoch, dass es zum Zeitpunkt des Erlasses der Grundverfügung und des Widerspruchsbescheides die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14. Dezember 2018 - V ZR 309/17) zu der beschränkten Haftung des Fiskuserben noch nicht gegeben habe, die auch das Verwaltungsgericht zumindest in der Tendenz für anwendbar halte und zu einer veränderten rechtlichen Bewertung im Verlauf des Vollstreckungsverfahrens führe.Eine solche Ausnahme ist aber hier nicht mit Blick auf das vom Kläger und vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des BGH vom 14. Dezember 2018 (V ZR 309/17) zu machen.
- OLG München, 09.12.2024 - 19 U 1039/24
Dürftigkeitseinrede, Zwangssicherungshypothek, Grundpfandrechte, Vorläufige …
Rn. 46 α) Die Erhebung ist auch dem Fiskus als Erbe gestattet (BGH, Urteil v. 14.12.2018, Az. V ZR 309/17, Rz. 11;… Horn in: Erman, BGB, 17. Aufl., § 1990 Rz. 1). - FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 645/21
Klage gegen den Bescheid über die Ablehnung der Einrede der beschränkten …
Vielmehr hat der 5. Senat im Urteil vom 14.12.2018 V ZR 309/17 (NJW 2021, 701) klargestellt, dass mit der Entscheidung V ZR 81/12 den bei einer in den Nachlass fallenden Eigentumswohnung bestehenden Besonderheiten Rechnung getragen worden sei, die darin bestünden, dass die laufenden Kosten in aller Regel ohne Zutun des Erben aufgrund von (Mehrheits-)-Beschlüssen der Wohnungseigentümer anfallen würden und den Kosten Leistungen (z.B. Treppenhausreinigung, Aufzugswartung, Reparaturen) gegenüberstehen würden, die der Erbe bei einem zum Nachlass gehörenden Haus nur über den Abschluss oder die Fortführung von Verträgen und damit unter Begründung einer Eigenschuld erhalten würde.Der Grundsatz, dass bei der Abgrenzung zwischen nicht haftungsbegünstigten Nachlasserbenschulden und haftungsbegünstigten Erbfallschulden darauf abzustellen ist, ob die Begründung der Schulden auf einem Verhalten des Erben beruht, wird von der vorgenannten Entscheidung - wie der BGH mit Urteil vom 14.12.2018 - V ZR 309/17 (NJW 2021, 701) ausdrücklich klargestellt hat - nicht berührt.
- LG München I, 15.10.2025 - 1 S 14381/23
Beschlussanfechtung, Ladungsmangel, Verwalterbestellung, Nichtigkeit von …
Fällt eine Eigentumswohnung in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerbe berufen, sind dabei auch die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der GdWE begründeten Wohngeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2018, Az: V ZR 309/17, juris Rn 8), so dass ohne einen Verkauf der Wohnungen und deren Verbleib im Eigentum des … die GdWE auch in der Zukunft keinerlei Wohngeldforderungen diesem gegenüber durchsetzen könnte. - LG Bamberg, 02.06.2023 - 44 O 1148/22
Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung: Vorliegen des Verdachts …
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Rechtsprechung
| BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§§ 1227, ... 985 BGB, § 985 BGB, § 929 Satz 1 BGB, § 543 Abs. 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 552 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 62 Abs. 1 ZPO, § 62 ZPO, § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO, § 62 Abs. 1 Alt. 2 ZPO, § 301 Abs. 1 ZPO, § 64 ZPO, § 69 ZPO, § 222 Abs. 1, 2 ZPO, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB, § 67 Hs. 2 ZPO, § 325 ZPO, § 293 ZPO, § 564 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Rechte einer Schweizer Bank an angereichertem Uran aufgrund eines vertraglichen Pfandrechts i.R.e. Hausgabeanspruchs; Notwendigkeit der Streitgenossenschaft
- ra.de
- rechtsportal.de
Rechte einer Schweizer Bank an angereichertem Uran aufgrund eines vertraglichen Pfandrechts i.R.e. Hausgabeanspruchs; Notwendigkeit der Streitgenossenschaft
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 17.03.2000 - 3 HO 127/96
- LG Osnabrück, 17.03.2000 - 3 HO 154/96
- OLG Oldenburg, 04.02.2004 - 4 U 64/00
- OLG Oldenburg, 04.02.2004 - 4 U 65/00
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-123/04
- EuGH, 12.09.2006 - C-123/04
- OLG Oldenburg, 13.06.2007 - 4 U 64/00
- OLG Oldenburg, 13.06.2007 - 4 U 65/00
- BGH, 22.02.2010 - II ZR 286/07
- BGH, 22.02.2010 - II ZR 287/07
- OLG Oldenburg, 04.05.2011 - 3 U 29/10
- OLG Oldenburg, 04.05.2011 - 3 U 30/10
- BGH, 20.07.2012 - V ZR 135/11
- BGH, 20.07.2012 - V ZR 142/11
- OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 3 U 79/12
- BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BGH, 20.07.2012 - V ZR 135/11
Auslegung eines über eine in Deutschland belegene Sache geschlossenen Vertrages …
Auszug aus BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17
Auf die dagegen gerichtete Revision der Klägerin hat der Senat mit Urteil vom 20. Juli 2012 auch dieses Berufungsurteil aufgehoben und die Sache erneut an das Berufungsgericht zurückverwiesen (V ZR 135/11, WM 2013, 858 ff.), das die Berufung nunmehr zurückgewiesen hat.Ein dinglicher Herausgabeanspruch stünde der Beklagten zu 1 nämlich von vornherein nicht zu, wenn die Vorgaben des EAGV einen Eigentumserwerb nicht erlaubten (vgl. dazu bereits Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 135/11, WM 2013, 858 Rn. 36).
Zutreffend beurteilt das Berufungsgericht die anschließende Übereignung der Beklagten zu 1 an die NEAG nach deutschem Recht als der zur Zeit der fraglichen Rechtsänderung maßgeblichen lex rei sitae (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 135/11, WM 2013, 858 Rn. 14) und gelangt rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis, dass die Beklagte zu 1 ihr Eigentum auf Grund einer Übereignung nach § 929 Satz 1 BGB an die NEAG verloren hat.
Deutsches Recht als lex rei sitae entscheidet darüber, ob eine danach vereinbarte Eigentumsübertragung auch den Anforderungen an eine dingliche Einigung gemäß § 929 Satz 1 BGB entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 135/11, WM 2013, 858 Rn. 30 mwN).
Auf eine Verletzung ausländischen Rechts kann die Revision jedoch nicht gestützt werden (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 135/11, WM 2013, 858 Rn. 16; zum nunmehr geltenden Recht Senat…, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZB 197/12, BGHZ 198, 14 Rn. 18 ff.).
bb) Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht von einer Übergabe des Urans gemäß § 929 Satz 1 BGB an die NEAG infolge der Anweisungen des Direktors S. aus (vgl. hierzu bereits Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 135/11, WM 2013, 858 Rn. 25 ff.).
Zwar kann mit der auf § 293 ZPO gestützten Verfahrensrüge geltend gemacht werden, dass die die Vertragsauslegung betreffenden Regeln des ausländischen Rechts missachtet worden sind (vgl. dazu näher Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 135/11, WM 2013, 858 Rn. 16).
- BGH, 20.07.2012 - V ZR 142/11
Internationales Gesellschaftsrecht: Anwendbares Recht für die Rechtsscheinhaftung …
Auszug aus BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17
Der Senat hat bereits in einem anderen Verfahren, das eine gegen dieselben Beklagten gerichtete Hauptintervention in einer parallelen Fallgestaltung betraf, entschieden, dass durch die Hauptintervention zwischen den Beklagten eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne von § 62 ZPO nicht begründet worden ist (vgl. Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 142/11, WM 2012, 1631 Rn. 11).Denn das Uran befindet sich weiterhin im Besitz der Beklagten zu 2; die Erledigung träte erst mit der Herausgabe an die Klägerin ein (vgl. in einem Parallelverfahren Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 142/11, WM 2012, 1631 Rn. 12 f.).
(3) Ohne Erfolg wendet sich die Revision mit der Verfahrensrüge (§ 293 ZPO) gegen die Annahme des Berufungsgerichts, die Beklagte zu 1 müsse die den Bedingungseintritt herbeiführenden Anweisungen des Direktors S. (jedenfalls) aufgrund einer im brasilianischen Recht vorgesehenen Rechtsscheinhaftung gegen sich gelten lassen (vgl. hierzu bereits Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 142/11, WM 2012, 1631 Rn. 34 f.).
- BGH, 05.06.2014 - V ZB 160/13
Urteil auf Zahlung eines erhöhten Erbbauzinses: Erstreckung der Rechtskraft auf …
Auszug aus BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17
Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob und wann dem Streithelfer selbst das anzufechtende Urteil zugestellt worden ist; denn das Rechtsmittel eines Streithelfers ist stets ein Rechtsmittel für die von ihm unterstützte Hauptpartei (Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - V ZB 160/13, NJW 2014, 3521 Rn. 6), und zwar auch dann, wenn die Hauptpartei - wie hier - bereits in der Instanz, die durch das zugestellte Urteil abgeschlossen worden ist, keine eigenen Anträge mehr gestellt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2012 - VII ZR 24/11, MDR 2012, 1056 Rn. 6 mwN).Erst ab dieser Zustellung läuft die Rechtsmittelfrist (Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - V ZB 160/13, NJW 2014, 3521 Rn. 6 mwN).
Voraussetzung hierfür wäre nämlich, dass die Rechtskraft der in dem Hauptprozess erlassenen Entscheidung (Verurteilung der Beklagten zu 2 zur Herausgabe) nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (bzw. des Prozessrechts) gerade für ein Rechtsverhältnis zwischen dem Nebenintervenienten (Beklagte zu 1) und dem Prozessgegner (Klägerin) von Bedeutung ist (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - V ZB 160/13, NJW 2014, 3521 Rn. 6 f. mwN).
- EuGH, 12.09.2006 - C-123/04
Industrias Nucleares do Brasil und Siemens - EAG-Vertrag - Versorgung - …
Auszug aus BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17
Die - zugleich als Streithelferin der Beklagten zu 2 eingelegte - Berufung der Beklagten zu 1 ist nach einer Vorlage an den (damals noch so bezeichneten) Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, Urteil vom 12. September 2006, C-123/04 und C-124/04, EU:C:2006:542) erfolglos geblieben.Insoweit geht das Berufungsgericht davon aus, dass die in Art. 75 Satz 1c) EAGV geregelte Ausnahme eingreift, weil der Vorgang unter Beachtung der Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 12. September 2006, C-123/04 und C-124/04, EU:C:2006:542 Rn. 52 ff.) als versorgungsbilanzneutral anzusehen sei.
- BGH, 04.07.2013 - V ZB 197/12
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Begründung von Revision oder Rechtsbeschwerde mit …
Auszug aus BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17
Auf eine Verletzung ausländischen Rechts kann die Revision jedoch nicht gestützt werden (vgl. Senat…, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 135/11, WM 2013, 858 Rn. 16; zum nunmehr geltenden Recht Senat, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZB 197/12, BGHZ 198, 14 Rn. 18 ff.). - BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83
Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht
Auszug aus BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17
aa) Aus einem "sonstigen Grunde" notwendig ist die Streitgenossenschaft, wenn aus materiellrechtlichen Gründen gegen mehrere nur gemeinschaftlich Klage erhoben werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 1984 - V ZR 67/83, BGHZ 92, 351, 353;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 62 Rn. 15 mwN). - BGH, 22.02.2010 - II ZR 287/07
Zu Eigentum und Pfandrecht an 25 früher in der Bundesrepublik gelagerten …
Auszug aus BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17
Mit Urteil vom 22. Februar 2010 (II ZR 287/07, juris) hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, das die Klage anschließend abgewiesen hat. - BGH, 24.05.2012 - VII ZR 24/11
Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde des Streithelfers
Auszug aus BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17
Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob und wann dem Streithelfer selbst das anzufechtende Urteil zugestellt worden ist; denn das Rechtsmittel eines Streithelfers ist stets ein Rechtsmittel für die von ihm unterstützte Hauptpartei (Senat…, Beschluss vom 5. Juni 2014 - V ZB 160/13, NJW 2014, 3521 Rn. 6), und zwar auch dann, wenn die Hauptpartei - wie hier - bereits in der Instanz, die durch das zugestellte Urteil abgeschlossen worden ist, keine eigenen Anträge mehr gestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - VII ZR 24/11, MDR 2012, 1056 Rn. 6 mwN). - BGH, 03.02.2012 - V ZR 83/11
Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft: …
Auszug aus BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17
Hierzu hätte deshalb Anlass bestanden, weil die Gründe für die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO an Allgemeinbelange gebunden sind (näher Senat, Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, ZWE 2012, 218 Rn. 5 f.) und die Revision nur dann ein drittes Mal zugelassen werden durfte, wenn nach den beiden vorangegangenen Revisionsverfahren weiterhin offene rechtsgrundsätzliche Fragen zu klären waren; dafür ist nichts ersichtlich. - RG, 22.09.1920 - V 329/20
Notwendige Streitgenossenschaft zwischen Zessionar und Schulner gegen den …
Auszug aus BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17
Die Hauptintervention als solche begründet nach einhelliger Ansicht keine notwendige Streitgenossenschaft zwischen den Beklagten; ob eine notwendige Streitgenossenschaft besteht, richtet sich vielmehr nach den in § 62 ZPO geregelten Voraussetzungen (vgl. RGZ 17, 339, 340; 100, 60, 61 f.;… Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., § 64 Rn. 16;… Wieczorek/ Schütze/Mansel, ZPO, 4. Aufl., § 64 Rn. 49;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 64 Rn. 5). - RG, 10.12.1886 - II 243/86
Anspruch des Intervenienten; Verfristete Berufungseinlegung
- BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19
Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als …
Rn. 75 c) Der Bundesgerichtshof hat für den Bereich des Zivilrechts - ausgehend vom ehemaligen Wortlaut des § 549 Abs. 1 ZPO bzw. § 545 Abs. 1 ZPO - stets die Revisibilität ausländischen Rechts verneint (seit BGH 8. November 1951 - IV ZR 10/51 - BGHZ 3, 343;… vgl. zuletzt zu § 545 Abs. 1 ZPO in der bis 31. August 2009 geltenden Fassung BGH 20. Juli 2012 - V ZR 142/11 - Rn. 33). An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof festgehalten, auch nachdem der Wortlaut des § 545 Abs. 1 ZPO seit dem 1. September 2009 eine dem § 73 Abs. 1 Satz 1 ArbGG ähnliche Fassung erhalten hat (…grundlegend BGH 4. Juli 2013 - V ZB 197/12 - Rn. 18 ff., BGHZ 198, 14; vgl. auch BGH 6. Juli 2018 - V ZR 39/17 - Rn. 31;… 13. September 2016 - VI ZB 21/15 - Rn. 54, BGHZ 212, 1). - BGH, 26.06.2020 - V ZR 106/19
Wirksames Einlegen der Berufung durch den Streithelfer für die Hauptpartei i.R.d. …
Das Rechtsmittel eines - wie hier - einfachen Streithelfers ist nämlich stets ein Rechtsmittel für die Hauptpartei, ohne dass er dabei selbst in eine Parteirolle gelangt (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juli 2018 - V ZR 39/17, juris Rn. 20; BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2012 - VII ZR 24/11, NJW-RR 2012, 1042 Rn. 6 mwN). - OLG Saarbrücken, 23.06.2022 - 4 U 107/21
Eintritt des Sicherungsfalls bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob und wann dem Streithelfer selbst das anzufechtende Urteil zugestellt worden ist (BGH, Urteil vom 06.07.2018 - V ZR 39/17, juris Rn. 20). - OLG Düsseldorf, 11.10.2022 - 23 U 161/21
Gewährleistungsansprüche aus einem Generalunternehmervertrag für die Errichtung …
Rn. 17 Die Berufung der Beklagten, welche ihre Streithelferin zulässiger Weise für sie eingelegt hat, ohne selbst in eine Parteirolle zu gelangen (…vgl. BGH, Beschluss v. 18.01.2022 - VI ZB 36/21, NJW-RR 2022, 404 Rdnr. 7;… Urteil v. 26.06.2020 - V ZR 106/19, NJW-RR 2020, 942 Rdnr. 6; Urteil v. 06.07.2018 - V ZR 39/17, BeckRS 2018, 24461, Rdnr. 20; jew. m.w.Nw.), ist zulässig, hat in der Sache jedoch offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg, § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO.Das Urteil ist der Beklagten, auf deren Person es als Partei des Rechtsstreits für den Fristenlauf ankommt (vgl. BGH, Urteil v. 06.07.2018 - V ZR 39/17, a.a.O. m.w.Nw.), am 02.08.2021 zugestellt worden (vgl. Bl. 493 d.A.).
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