Rechtsprechung
| BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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Beschlussfeststellungsklage: Klärung und Prüfung des Inhalts eines WEG-Beschlusses bei fehlender oder fehlerhafter Verkündung; Zweitbeschluss der Wohnungseigentümer
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§ 18 Abs 1 WoEigG, § 18 Abs 2 WoEigG, § 19 Abs 1 WoEigG, § 23 Abs 4 S 2 WoEigG, § 27 Abs 2 WoEigG
Beschlussfeststellungsklage: Klärung und Prüfung des Inhalts eines WEG-Beschlusses bei fehlender oder fehlerhafter Verkündung; Zweitbeschluss der Wohnungseigentümer - rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 WoEigG, § 49 GKG
Streitwertfestsetzung bei Beschlussfeststellungsklage eines Wohnungseigentümers - IWW
§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG, § ... 308 Abs. 1 ZPO, § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 44, § 45 WEG, § 45 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 44 Abs. 3 WEG, § 23 Abs. 4 Satz 2, § 44 Abs. 2 Satz 2 WEG, § 66 ZPO, § 69 ZPO, § 45 Satz 1 WEG, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 18 Absatz 1 WEG, § 27 Abs. 2 WEG, § 245 Nr. 4 AktG, § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 18 Abs. 2 WEG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG, § 18 Abs. 4 WEG, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Streitwerts für den Hauptantrag (Beschlussfeststellung) entsprechend § 49 GKG
- Wolters Kluwer
Gestaltungsklage betreffend die Klärung des wahren Beschlussinhalts eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei fehlender oder bei fehlerhafter Verkündung des Ergebnisses eines Beschlusses der Wohnungseigentümergeklärt (sogenannte Beschlussfeststellungsklage); Gerichtliche ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 44; ZPO § 322 Abs. 1
Gerichtliche Prüfung der von beklagter GdWE einredeweise geltend gemachten Anfechtungsgründe (Beschlussmängel) im Rahmen sog. Beschlussfeststellungsklage - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1, 44; ZPO § 322 Abs. 1
Beschlussfeststellungsklage bei fehlender oder fehlerhafter Beschlussverkün-dung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gestaltungsklage betreffend die Klärung des wahren Beschlussinhalts eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei fehlender oder bei fehlerhafter Verkündung des Ergebnisses eines Beschlusses der Wohnungseigentümergeklärt (sogenannte Beschlussfeststellungsklage); Gerichtliche ...
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Gestaltungsklage betreffend die Klärung des wahren Beschlussinhalts eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei fehlender oder bei fehlerhafter Verkündung des Ergebnisses eines Beschlusses der Wohnungseigentümergeklärt (sogenannte Beschlussfeststellungsklage); Gerichtliche ...
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WEG § 18 Abs. 2 ; WEG § 19 Abs. 1 ; WEG § 44
Gestaltungsklage betreffend die Klärung des wahren Beschlussinhalts eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei fehlender oder bei fehlerhafter Verkündung des Ergebnisses eines Beschlusses der Wohnungseigentümergeklärt (sogenannte Beschlussfeststellungsklage); Gerichtliche ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschlussfeststellungsklage: Beschlussmängel und Anfechtungsgründe sind zu prüfen
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das beschlussersetzende Gestaltungsurteil - und der Zweitbeschluss der Wohnungseigentümer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschlussfeststellungsklage - und die von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemachten Beschlussmängel
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Prüfungspflicht des Gerichts von geltend gemachten Beschlussmängeln bei Beschlussfeststellungsklage
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verkündung unterblieben: Beschlussfeststellungsklage! (IMR 2024, 128)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 15.07.2022 - 33 C 3287/21
- LG Frankfurt/Main, 27.02.2023 - 9 S 36/22
- BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 1183
- NJW 2024, 1189
- MDR 2024, 289
- NZM 2024, 188
- NZM 2024, 194
- NZM 2024, 194 (ST)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (22)
- BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17
Wohnungseigentumssache: Eintritt der Gestaltungswirkung eines stattgebenden …
Auszug aus BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23
Da das Gericht an Stelle der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entscheidet, hat es ohne Bindung an eine Willensbildung der Eigentümer die materiellen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes - namentlich das Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung - von Amts wegen zu beachten (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 10).Rn. 16 aa) Gegen die Ansicht, dass die Entscheidung mit Eintritt ihrer Rechtskraft für die Wohnungseigentümer die Möglichkeit der Beschlussanfechtung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG eröffnet, spricht schon, dass sich der Rechtsschutz gegen Urteile nach den verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsmitteln richtet (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NZM 2018, 401 Rn. 12 f.).
Der in Geltung zu setzende Beschluss der Wohnungseigentümer wäre rechtswidrig, da er der vorangegangenen rechtskräftigen Beschlussersetzung widerspricht (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 13).
Rn. 37 (a) Eine Beschlussersetzungsklage, über die durch Gestaltungsurteil entschieden wird (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 10), dient der gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung gemäß § 18 Abs. 2 WEG.
Mit Rechtskraft eines stattgebenden Gestaltungsurteils tritt die Gestaltungswirkung ein; zugleich erwächst die Feststellung in materielle Rechtskraft, dass das Gestaltungsrecht des Klägers im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestand und die Gestaltungswirkung daher zu Recht eingetreten ist (vgl. Senat…, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 32; BGH, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 13).
- BGH, 10.02.2023 - V ZR 246/21
WEG-Recht: Zulässigkeit eines inhaltlichen Zweitbeschlusses nach …
Auszug aus BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23
Damit ist wie bei der Anfechtungsklage (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2023 - V ZR 246/21, NJW 2023, 2190 Rn. 14 mwN) der Minderheitenschutz im Einzelfall gewährleistet.Entscheidend ist allein, dass der Beschluss aus sich heraus einwandfrei ist, wobei allerdings jeder Wohnungseigentümer verlangen kann, dass der neue Beschluss schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses berücksichtigt (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2023 - V ZR 246/21, NJW 2023, 2190 Rn. 10 mwN).
Es verhält sich insoweit anders als bei einem inhaltsgleichen Zweitbeschluss nach rechtskräftiger Ungültigerklärung eines Beschlusses der GdWE (dazu Senat, Urteil vom 10. Februar 2021 - V ZR 246/21, NJW 2023, 2190 Rn. 9, 13 ff.).
- BGH, 28.01.1980 - II ZR 84/79
Beschlußfeststellung bei ungültiger Stimmabgabe
Auszug aus BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23
Rn. 29 (d) Entgegen der Ansicht der Revision folgt anderes schließlich auch nicht aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der Anfechtungsgründe im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Beschlussfeststellungsklage nur von anfechtungsberechtigten Personen geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1980 - II ZR 84/79, BGHZ 76, 154, 159 f.; Urteil vom 13. März 1980 - II ZR 54/78, BGHZ 76, 191, 200 f.).Rn. 31 (bb) Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung scheidet eine Geltendmachung der Anfechtungsgründe durch die Gesellschaft bereits deswegen aus, weil es keine Regelung zu der Rechtskrafterstreckung auf sämtliche Gesellschafter gibt; das Urteil hat nur bei einem Beitritt der Gesellschafter bindende Wirkung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1980 - II ZR 84/79, aaO; OLG Köln, GmbHR 2018, 921, 922).
- BGH, 13.03.1980 - II ZR 54/78
Änderung einer Satzungsklausel über die Mehrheit bei Aufsichtsratswahlen
Auszug aus BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23
Das entspricht im Übrigen der Handhabung gesellschaftsrechtlicher Beschlussfeststellungsklagen (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1980 - II ZR 54/78, BGHZ 76, 191, 201).Rn. 29 (d) Entgegen der Ansicht der Revision folgt anderes schließlich auch nicht aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der Anfechtungsgründe im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Beschlussfeststellungsklage nur von anfechtungsberechtigten Personen geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1980 - II ZR 84/79, BGHZ 76, 154, 159 f.; Urteil vom 13. März 1980 - II ZR 54/78, BGHZ 76, 191, 200 f.).
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23
Es handelt sich um eine Voraussetzung für das rechtswirksame Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses (vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 2001 - V ZB 10/01, BGHZ 148, 335, 341 f.).Zwar hat der Versammlungsleiter zunächst mit konstitutiver und inhaltsfixierender Wirkung (vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 2001 - V ZB 10/01, BGHZ 148, 335, 341 f., 344) ein negatives Beschlussergebnis festgestellt und verkündet.
- BGH, 23.09.2022 - V ZR 148/21
Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs
Auszug aus BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23
Den Prozessgegner trifft zwar in der Regel eine sekundäre Darlegungslast, wenn die primär darlegungsbelastete Partei keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachverhaltsaufklärung hat, während dem Prozessgegner nähere Angaben dazu ohne weiteres möglich und zumutbar sind (vgl. Senat, Urteil vom 23. September 2022 - V ZR 148/21, NJW 2023, 781 Rn. 24 mwN). - BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16
Wohnungseigentum: Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers wegen …
Auszug aus BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23
Mit Rechtskraft eines stattgebenden Gestaltungsurteils tritt die Gestaltungswirkung ein; zugleich erwächst die Feststellung in materielle Rechtskraft, dass das Gestaltungsrecht des Klägers im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestand und die Gestaltungswirkung daher zu Recht eingetreten ist (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 32; BGH…, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 13). - BGH, 17.03.2016 - IX ZR 142/14
Rechtsanwaltshaftung: Reichweite der Beratungs- und Aufklärungspflichten bei …
Auszug aus BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23
Das Gericht darf seinem Urteilsausspruch keinen anderen Streitgegenstand zugrunde legen als denjenigen, den der Kläger in den Rechtsstreit eingeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2016 - IX ZR 142/14, NJOZ 2016, 1042 Rn. 17). - BGH, 08.07.2022 - V ZR 202/21
Beschlussersetzungsklage: Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23
Zu diesem Zweck hat er - gegebenenfalls auf einer von ihm einzuberufenen Eigentümerversammlung - die notwendige Willensbildung der Wohnungseigentümer über die Verteidigungsstrategie herbeizuführen und die ermittelten Interessen dem Gericht vorzutragen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2022 - V ZR 202/21, NJW 2022, 3003 Rn. 47). - BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11
Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und …
Auszug aus BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23
Das Gericht ist insoweit an die Stelle der Wohnungseigentümer getreten, die im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums festlegen können, wie viele Alternativangebote erforderlich sind (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 10). - BGH, 29.11.2011 - VI ZR 201/10
Kfz-Haftpflichtversicherer als Streitgenosse bzw. Streithelfer beim Verdacht der …
- BGH, 14.07.1995 - V ZR 171/94
Rechtskraft eines eine altrechtliche Wegedienstbarkeit verneinenden …
- OLG Köln, 14.06.2018 - 18 U 36/17
Entscheidung des Gerichts bei einer positiven Beschlussfeststellungsklage
- BGH, 11.03.1983 - V ZR 287/81
Zahlung einer Leibrente bei Eintritt einer Ertragsverschlechterung des …
- AG Hamburg-St. Georg, 02.07.2013 - 980a C 51/12
Erstbeschluss bestandskräftig: Zweitbeschluss trotzdem möglich!
- AG Offenbach, 27.04.2012 - 330 C 202/11
Anfechtung WEG-Beschluss: Anzahl der Stimmen bei mehreren Eigentumsanteilen in …
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
- BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12
Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als …
- BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne …
- BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 34/71
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Widerklage - Anforderungen an den …
- LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
Verwalter, Befugnisse, Generelle Ermächtigung
- LG Hamburg, 14.12.2011 - 318 S 248/10
Besonderheiten bei der Beschlussergebnisberichtigungsklage?
- BGH, 18.07.2025 - V ZR 76/24
Beauftragung eines Anwalts bedarf keiner Alternativangebote
Der Senat hat sich dazu bisher nur im Zusammenhang mit der Bestellung des Verwalters (vgl. Senat…, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, NZM 2011, 515 Rn. 12 f.;… Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 110/19, ZWE 2020, 284 Rn. 9;… Urteil vom 2. Juli 2021 - V ZR 201/20, NZM 2021, 764 Rn. 5) und in prozessualen Sonderkonstellationen geäußert (vgl. Senat…, Urteil vom 10. Februar 2023 - V ZR 246/21, NJW 2023, 2190 Rn. 15; Urteil vom 10. November 2023 - V ZR 51/23, NJW 2024, 1183 Rn. 33). - BGH, 20.09.2024 - V ZR 235/23
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für erneute …
Rn. 10 a) Nach der Rechtsprechung des Senats sind die Wohnungseigentümer grundsätzlich befugt, über eine schon geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen, ohne dass es darauf ankommt, aus welchen Gründen sie eine erneute Beschlussfassung für angebracht halten (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2023 - V ZR 51/23, NJW 2024, 1183 Rn. 35;… Urteil vom 10. Februar 2023 - V ZR 246/21, NJW 2023, 2190 Rn. 10; Beschluss vom 23. August 2001 - V ZB 10/01, BGHZ 148, 335, 350; Beschluss vom 20. Dezember 1990 - V ZB 8/90, BGHZ 113, 197, 200). - LG Frankfurt/Main, 01.08.2024 - 13 S 23/24
Kann auf Alternativangebote verzichtet werden?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Eigentümer allerdings vor der Auftragsvergabe auch festlegen, welche Zahl von Angeboten der Verwalter einholen muss (BGH ZWE 2024, 129 Rn. 33;… NJW 2012, 3175 Rn. 10).
- BGH, 19.09.2024 - V ZB 29/23
Zwangsversteigerungsverfahren: Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde …
Ihm steht es frei, auch einen rechtswidrigen Zuschlagsbeschluss rechtskräftig werden zu lassen (zur Dispositionsbefugnis der Wohnungseigentümer vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2023 - V ZR 51/23, NZM 2024, 188 Rn. 18). - OLG Braunschweig, 28.04.2026 - 2 U 64/25
Architekt; Planung; Urheberrecht; Originalität; Gesamteindruck; Anpassung; …
Demgemäß hindert die Rechtskraft eines Urteils eine neue, abweichende Entscheidung nicht, wenn dies durch eine nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung erfolgte Änderung des Sachverhalts veranlasst ist, denn dann sind die zeitlichen Grenzen der Rechtskraft überschritten (std. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 10.11.2023 - V ZR 51/23, NJW 2024, 1183 Rn. 38;… ders., Beschluss vom 23.01.2014 - VII ZB 49/13, NJW 2014, 1306, Rn. 11). - LG Frankfurt/Main, 28.08.2025 - 13 S 37/24
Können Eigentümer Ersetzungsbeschluss abändern?
Dies betrifft auch Beschlüsse, die - wie hier - durch das Gericht im Wege der Beschlussersetzungsklage ersetzt worden sind (vgl. nur BGH NJW 2024, 1183 Rn. 35 mwN).Allerdings hat der Bundesgerichtshof auch entschieden, dass mit Rechtskraft eines stattgebenden Gestaltungsurteils die Feststellung in materielle Rechtskraft erwächst, dass das Gestaltungsrecht des Klägers im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestand und die Gestaltungswirkung daher zu Recht eingetreten ist (BGH NJW 2024, 1183 Rn. 37).
Es verhält sich insoweit anders als bei einem inhaltsgleichen Zweitbeschluss nach rechtskräftiger Ungültigerklärung eines Beschlusses der GdWE ..." (BGH NJW 2024, 1183 Rn. 38).
- LG München I, 29.04.2026 - 1 S 8514/25
Gestattungsanspruch nach § 20 Abs. 3 WEG bei Installation eines Split-Klimageräts …
Für einen durch gerichtliches Gestaltungsurteil gem. § 44 I Satz 2 WEG ersetzten Beschluss gilt nichts anderes, da in diesem Fall das Gericht anstelle der Wohnungseigentümer entscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2018, Az: V ZR 148/17, juris Rn 10; BGH, Urteil vom 10.11.2023, Az: V ZR 51/23, juris Rn 7) und dem gerichtlich ersetzten Gestattungsbeschluss daher keine weiterreichenden Rechtswirkungen zukommen können, als einem von den Wohnungseigentümern gefassten Beschluss. - LG Itzehoe, 15.11.2024 - 11 S 32/23
Genehmigte Maßnahme ist schwer anzugreifen
Es handelt sich um eine Voraussetzung für das rechtswirksame Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses (BGH, Urt. v. 10.11.2023 - V ZR 51/23, WuM 2024, 159 Rn. 7).Der BGH hat diese Auffassung mittlerweile bestätigt (BGH, Urt. v. 10.11.2023 - V ZR 51/23, WuM 2024, 159).
- LG Frankfurt/Main, 01.08.2024 - 13 S 581/23
Anspruch auf Einbau eines Fahrstuhls?
Dann kann es aufgrund der geänderten Sachlage auch gerechtfertigt sein, den im Urteil gefassten Grundlagenbeschluss aufzuheben (vgl. BGH ZWE 2024, 129 Rn. 35 ff.). - LG Frankfurt/Main, 13.02.2025 - 13 S 71/24
Ladung durch Unberechtigten führt nicht zur Nichtigkeit der Beschlüsse
Zudem unterscheidet sich das Regime der Beschlussfehler im Gesellschaftsrecht in erheblicher Weise von den Beschlussfehlern im Wohnungseigentumsrecht, was jedenfalls gegen eine zwingende Übernahme der gesellschaftsrechtlichen Grundsätze spricht (vgl. auch BGH NJW 2024, 1183 Rn. 29). - LG Frankfurt/Main, 25.03.2026 - 13 S 107/24
Wie kann man den Verwalter zur Beschlussumsetzung zwingen?
- LG München I, 14.04.2025 - 36 S 1221/24
Wohnungseigentum
- LG Frankfurt/Main, 04.12.2025 - 13 S 71/25
Wer darf anerkennen?
- AG Bayreuth, 28.05.2024 - 104 C 407/24
Werkstattrisiko bei einer offenen Rechnung: Muss der Geschädigte vorab zahlen?
- LG Dortmund, 09.09.2024 - 17 T 22/24
Zur Beschlussersetzung einer Instandsetzungsmaßnahme und zur Verpflichtung der …
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