Rechtsprechung
| BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
WEG: Schadensersatz eines Wohnungseigentümers für ausgesetzten Beschluss
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9a Abs 3 WoEigG, § 28 Abs 2 WoEigG, § 44 Abs 1 S 2 WoEigG, § 46 Abs 1 S 1 WoEigG vom 26.03.2007, § 945 ZPO
WEG: Schadensersatz eines Wohnungseigentümers für ausgesetzten Beschluss - IWW
§ 945 ZPO, § ... 21 Abs. 4 WEG, § 304 ZPO, §§ 288, 291 BGB, § 46 WEG, § 945 Fall 1 ZPO, § 322 Abs. 1 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 9a Abs. 5 WEG, § 11 Abs. 3 WEG, § 9a Abs. 3 WEG, § 10 Abs. 7 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 44, 46 a. F.; ZPO § 945
Einstweilige Verfügung zur Aussetzung eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft; Schadensersatzansprüche bei Aufhebung der Verfügung - Wolters Kluwer
Erwirkung der vorübergehenden Aussetzung eines Beschlusses durch einen Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung; Schadenersatzanspruch der übrigen Wohnungseigentümer bzgl. des der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die Beschlussaussetzung ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Schadensersatz der Gemeinschaft nach § 945 ZPO wegen Aussetzung eines Beschlusses durch einstweilige Verfügung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG a.F. § 46 Abs. 1 Satz 1; WEG §§ 9a Abs. 3, 28 Abs. 2, 44 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 945; BGB § 249 Abs. 1
Drittschadenliquidation nach einstweiliger Beschlussaussetzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erwirkung der vorübergehenden Aussetzung eines Beschlusses durch einen Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung; Schadenersatzanspruch der übrigen Wohnungseigentümer bzgl. des der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die Beschlussaussetzung ...
- datenbank.nwb.de
WEG: Schadensersatz eines Wohnungseigentümers für ausgesetzten Beschluss
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kann die WEG Schadensersatz für ausgesetzten Beschluss verlangen?
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Streit um den Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft - und die einstweilige Verfügung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grundurteil - und die auf den Anspruchsgrund beschränkte Revisionszulassung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kann ein Wohnungseigentümer Schadensersatz für ausgesetzte Beschlüsse verlangen? ...
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch der übrigen Wohnungseigentümer aus § 945 ZPO nach erwirkter Aussetzung eines Beschlusses
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als eigenständige Inhaberin des Schadensersatzanspruchs aus § 945 ZPO
- haufe.de (Kurzinformation)
Schadensersatz für WEG nach unberechtigtem Baustopp
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ersatzansprüche nach aufgehobener einstweiliger Verfügung zur Beschlussaussetzung (IMR 2023, 277)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Schaden der Gemeinschaft entfällt nicht durch Umlage in der Jahresabrechnung (IMR 2023, 278)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 1125
- MDR 2023, 971
- DNotZ 2023, 771
- NZM 2023, 561
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (21)
- BGH, 30.06.1982 - VIII ZR 259/81
Formularmäßige Einschränkung der Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel; …
Auszug aus BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22
Die Zulassung der Revision kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Anspruchsgrund beschränkt werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1982 - VIII ZR 259/81, NJW 1982, 2380;… Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08, BGHZ 182, 241 Rn. 11).Denn das Berufungsgericht hätte gemäß § 304 ZPO vorab durch Zwischenurteil über den Grund entscheiden und dafür die Revision zulassen können, so dass das Revisionsgericht auf die Prüfung dieses Teils des Streits beschränkt gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1982 - VIII ZR 259/81, NJW 1982, 2380).
- BGH, 14.01.2016 - VII ZR 271/14
Architektenhaftung für Mängel eines Industriehallenfußbodens: …
Auszug aus BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22
Für die Zulassung einer Drittschadensliquidation ist der Gesichtspunkt maßgebend, dass der Schädiger keinen Vorteil daraus ziehen soll, wenn ein Schaden, der eigentlich bei dem Vertragspartner eintreten müsste, zufällig aufgrund eines zu dem Dritten bestehenden Rechtsverhältnisses auf diesen verlagert ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - VII ZR 271/14, NJW 2016, 1089 Rn. 27 mwN). - BGH, 18.10.2018 - III ZR 497/16
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung hinsichtlich zweier …
Auszug aus BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22
Eine solche kommt nur in Betracht, wenn zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Vorteil ein adäquater Kausalzusammenhang besteht und die Anrechnung des Vorteils dem Zweck des Schadensersatzes entspricht, das heißt, sie darf den Geschädigten nicht unzumutbar belasten und den Schädiger nicht unbillig entlasten (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Oktober 2018 - III ZR 497/16, NJW 2019, 215 Rn. 17 mwN).
- BGH, 08.02.2019 - V ZR 153/18
Recht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung der individuellen …
Auszug aus BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22
Soweit der Senat diese Ansicht, ohne die Frage entscheiden zu müssen, als zweifelhaft bezeichnet hat (vgl. Urteil vom 8. Februar 2019 - V ZR 153/18, NJW 2019, 3446 Rn. 10; vgl. dazu (Vorinstanz) Abramenko, ZfIR 2019, 25, 30), hält er daran nicht fest. - LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17
Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der …
Auszug aus BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22
Rn. 31 (b) Nach der zutreffenden Gegenauffassung entfällt ein der GdWE in ihrem Verwaltungsvermögen entstandener Schaden nicht dadurch, dass der Schadensbetrag in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem im Innenverhältnis unter ihnen geltenden Kostenverteilungsschlüssel verteilt wird (vgl. KG, MDR 2010, 435; LG Berlin, ZWE 2019, 135; im Ausgangspunkt auch Jacoby, ZWE 2019, 120, 122). - KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
Wohnungseigentumssache: Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der …
Auszug aus BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22
Rn. 31 (b) Nach der zutreffenden Gegenauffassung entfällt ein der GdWE in ihrem Verwaltungsvermögen entstandener Schaden nicht dadurch, dass der Schadensbetrag in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem im Innenverhältnis unter ihnen geltenden Kostenverteilungsschlüssel verteilt wird (vgl. KG, MDR 2010, 435; LG Berlin, ZWE 2019, 135; im Ausgangspunkt auch Jacoby, ZWE 2019, 120, 122). - BGH, 10.11.2011 - IX ZR 106/09
Anforderungen an das Vorliegen einer Drittschadensliquidation bei einer …
Auszug aus BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22
Die Frage, ob und in welchem Umfang die insoweit angefallenen Kosten im Rahmen der Jahresabrechnung auf die Wohnungseigentümer gemäß § 16 Abs. 2 WEG bzw. dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel umgelegt wurden, betrifft lediglich das Innenverhältnis der GdWE zu den Wohnungseigentümern und lässt die Entstehung des Schadens im Außenverhältnis zu einem möglichen Schädiger unberührt (vgl. zu der Unterscheidung zwischen dem Außenverhältnis und dem Innenverhältnis für die Frage der Entstehung eines nach § 945 ZPO verlangten Schadens im Zusammenhang mit sog. Gewinnabführungsverträgen auch BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - IX ZR 106/09, juris Rn. 6 f.). - AG Köln, 01.08.2017 - 215 C 183/16
Verwalter ist kein Bauleiter
Auszug aus BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22
Dies folge aus der sog. Differenzhypothese (vgl. AG Köln, ZMR 2017, 1016 f.; Hogenschurz, NZM 2018, 733, 741). - LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 17/16
Hat ein Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung die vorübergehende …
Auszug aus BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22
Es wäre unbillig, wenn er nur deshalb nicht der Haftung aus § 945 ZPO unterliegen würde, weil Anspruch und Schaden auseinanderfallen (so im Ergebnis auch LG Frankfurt a.M., ZWE 2018, 133 Rn. 9 mit zustimmender Anmerkung von Dötsch, jurisPR-MietR 10/2018 Anm. 1). - LG München I, 09.12.2013 - 1 T 25152/13
Auszug aus BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22
Rn. 25 (1) Dass unter der Geltung des bisherigen Rechts Inhaber eines möglichen Anspruchs aus § 945 ZPO die Wohnungseigentümer waren, beruht darauf, dass ein Antrag, mit dem ein Wohnungseigentümer die vorläufige Außervollzugsetzung eines Beschlusses im Wege der einstweiligen Verfügung erstrebte, ebenso wie eine Anfechtungsklage (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG aF) gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten war (vgl. LG München I, ZWE 2014, 371;… Bärmann/Roth, WEG, 14. Aufl., § 46 Rn. 148 mwN). - BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 243/08
Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag
- BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22
Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung: Voraussetzungen einer …
- BGH, 11.03.2022 - V ZR 35/21
Kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung: Gerichtliche …
- BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93
Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils
- BGH, 24.03.1999 - VIII ZR 121/98
Entlastung des nur als Zwischenhändler tätig gewordenen Verkäufers; Zulässigkeit …
- BGH, 26.10.2012 - V ZR 7/12
Wohnungseigentumsverfahren: Verbindung von zwei gegen denselben Beschluss …
- BGH, 16.01.1991 - VIII ZR 14/90
Schadensersatzpflicht einer Bauherrengemeinschaft gegenüber dem Treuhänder
- BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09
Verfahrensfehlerhaftes Zwischenurteil: Teilgrundurteil über einen …
- BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89
Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter …
- BGH, 03.04.1998 - V ZR 143/97
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen Verhinderung des Zugriffs …
- BGH, 29.04.1985 - II ZR 167/84
Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Alleinige Fortführung …
- BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22
Haftung des Wohnungseigentumsverwalters für im Zuge der Vornahme von …
Im Übrigen entspricht es aber ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Vorteile - auch Steuervorteile - nur im Wege der auf dem Gedanken von Treu und Glauben beruhenden Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen sind; diese kommt nur in Betracht, wenn zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Vorteil ein adäquater Kausalzusammenhang besteht, was der Schädiger darzulegen und zu beweisen hat (vgl. nur Senat, Urteil vom 21. April 2023 - V ZR 86/22, NJW-RR 2023, 1125 Rn. 32; Urteil vom 15. April 1983 - V ZR 152/82, NJW 1983, 2137, 2138; zu Steuervorteilen Senat…, Urteil vom 30. November 2007 - V ZR 284/06, NZM 2008, 179 Rn. 11; BGH…, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09, NJW 2010, 2506 Rn. 25; jeweils mwN). - BGH, 13.03.2025 - IX ZR 201/23
Ausgleich von Vermögensbeeinträchtigungen durch Vollstreckung einer einstweiligen …
Verpachtet der Vollstreckungsschuldner nach Vollziehung der Unterlassungsverfügung seinen Geschäftsbetrieb an ein verbundenes Unternehmen, so kann er den diesem Unternehmen infolge seines (freiwilligen) Fernbleibens vom Markt entgangenen Gewinn nicht im Wege der Drittschadensliquidation ersetzt verlangen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25. November 1993 - IX ZR 32/93, NJW 1994, 1413, 1416; Abgrenzung von BGH, Urteil vom 21. April 2023 - V ZR 86/22, NJW-RR 2023, 1125 Rn. 24).Rn. 52 aa) Nach einer Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs können die übrigen Wohnungseigentümer, gegen welche ein Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung unter der Geltung des bis zum 30. November 2020 anwendbaren Rechts die vorübergehende Aussetzung eines Beschlusses erwirkt hat, den der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die Beschlussaussetzung entstandenen Schaden aufgrund eines Anspruchs aus § 945 ZPO im Wege der Drittschadensliquidation ersetzt verlangen (BGH, Urteil vom 21. April 2023 - V ZR 86/22, NJW-RR 2023, 1125 Rn. 24).
Zur Begründung wurde ausgeführt, aus Sicht des Schädigers stelle es einen Zufall dar, dass die mit der Vollziehung der einstweiligen Verfügung verbundenen Schäden nicht bei den Antragsgegnern des Verfügungsverfahrens, sondern bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einträten, weil diese im Außenverhältnis zu den beauftragten Unternehmen zur Zahlung verpflichtet sei (BGH, Urteil vom 21. April 2023, aaO Rn. 25).
Aus Sicht des Wohnungseigentümers, der die später aufgehobene einstweilige Verfügung erwirkt habe, stelle es einen Zufall dar, bei wem der Schaden eintrete (BGH, Urteil vom 21. April 2023, aaO).
- OLG Düsseldorf, 12.10.2023 - 2 U 124/22
Glatirameracetat
Es ist insbesondere nicht vorgetragen, dass sich infolge der Struktur im Konzern der Klägerin ein entgangener Gewinn der D als eigener Schaden auf das Ergebnis der Klägerin ausgewirkt hätte (…zu einer solchen Fallgestaltung vgl. BGH, Beschl. v. 10.11.2011, Az.: IX ZR 106/09, Rn. 5 ff. bei juris; siehe dazu aber auch BGH, NZM 2023, 561 Rn. 31).Die Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation scheidet aus, wenn diese zu einer Schadenshäufung führen würde (…vgl. BGH, NJW 2016, 1089 Rn. 27; NZM 2023, 561 Rn. 23).
Bei vergleichbarer Interessenlage kommt eine Drittschadensliquidation allerdings auch in anderen Fällen in Betracht (…MüKo BGB-Oetker, 9. Aufl., § 249 Rn. 290 mit Beispielen aus der Rechtsprechung), so grundsätzlich auch im Rahmen eines Anspruchs nach § 945 ZPO (vgl. BGH, NZM 2023, 561 Rn. 16).
- LG Frankfurt/Main, 06.03.2025 - 13 S 79/24
Fehler des Verwalters: Schadensersatzansprüche einzelner Eigentümer?
Insoweit hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass ein Schaden der GdWE nicht dadurch zu einem Schaden der Eigentümer wird, weil diese die erforderlichen Mittel zum Schadensausgleich über die Umlage in der Jahresabrechnung aufbringen müssen (BGH NZM 2023, 561).Bleibt - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat - der Schaden durch die Kompensation durch die Beitragszahlungen bei der GdWE (BGH NZM 2023, 561), kann nicht ein identischer Schaden anteilig durch diese Zahlungen bei den Wohnungseigentümern eintreten.
Dies widerspricht, wie der BGH entschieden hat, dem Gedanken, dass die GdWE ein eigenes Vermögen hat und ein Vermögensabfluss daher nur zu einem Schaden bei ihr führt (BGH NZM 2023, 561 Rn. 31 mwN).
- LG München I, 21.12.2023 - 36 S 659/22
Schadensersatzanspruch gegen WEG-Verwalter bei erfolgreicher Beschlussanfechtung
Rn. 101 Der BGH hat nunmehr allerdings mit Urteil vom 21.04.2023 entschieden, dass er an der auch von ihm früher vertretenen Ansicht (vgl. LG Berlin, ZWE 2019, 135 ff.) nicht mehr festhält und dass ein der Gemeinschaft in ihrem Verwaltungsvermögen entstandener Schaden nicht dadurch entfällt, dass der Schadensbetrag in der Jahresabrechnung eingestellt und auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem im Innenverhältnis unter ihnen geltenden Kostenverteilungsschlüssel verteilt wird (BGH, Urteil vom 21.04.2023, Az.: V ZR 86/22). - OLG Hamm, 21.08.2024 - 12 U 13/23
Besteller muss nur das Mangelsymptom beschreiben!
Einen Schaden aufgrund einer Vertragsverletzung kann der Vertragspartner jedoch grundsätzlich nur insoweit geltend machen, als er bei ihm selbst eingetreten ist (vgl. nur BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22, juris Rn. 23 m.w.N.).Rn. 87 Nach der Rechtsprechung des BGH (zuletzt bspw. Urteil vom 21.04.2023 - V ZR 86/22, juris Rn. 23 m.w.N.) ist in besonders gelagerten Fällen eine Drittschadensliquidation möglich, bei der der Vertragspartner denjenigen Schaden geltend machen kann, der bei dem Dritten eingetreten ist, der selbst keinen Anspruch gegen den Schädiger hat.
- AG Böblingen, 08.04.2025 - 23 C 72/25
Rücklagen in Anleihen angelegt: Verwalter haftet auf Schadensersatz
Rn. 33 Da die Klägerin als WEG über eigenes Vermögen verfügt, tritt bei Vermögensabflüssen in ihrem Vermögen ein Schaden ein (BGH, Urteil vom 21.04.2023, V ZR 86/22). - LG München I, 09.11.2023 - 36 S 15835/22
Wohnungseigentum
Der BGH hat nunmehr aktuell entschieden, dass ein der Gemeinschaft in ihrem Verwaltungsvermögen entstandener Schaden nicht dadurch entfällt, dass der Schadensbetrag in der Jahresabrechnung eingestellt und auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem im Innenverhältnis unter ihnen geltenden Kostenverteilungsschlüssel verteilt wird (BGH, Urteil vom 21.4.2023, Az.: V ZR 86/22). - LG München I, 22.12.2025 - 1 S 4433/24
Sondernutzungsrecht, Gemeinschaftseigentum, Brandschutzkonzept, …
Rn. 42 Es fehlt für einen auf § 15a WEG a. F. i. V. mit § 280 I BGB gestützten Anspruch gegen die Beklagte zu 2) aus den zuvor dargelegten Gründen schon am Nachweis einer für den geltend gemachten Schaden kausalen Pflichtverletzung der Beklagten zu 2) und für einen auf § 823 I BGB - im Wege der Drittschadensliquidation (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 21.04.2023, Az: V ZR 86/22, juris Rn 22ff) - gestützten Anspruch der übrigen Wohnungseigentümer als Inhaber des gemeinschaftlichen Eigentums gegen die Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2), für den wiederum die GdWE gem. § 9a II WEG ausschließlich ausübungs- und prozessbefugt wäre, am Nachweis einer kausalen Verletzung der Miteigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer. - LG Hamburg, 26.03.2026 - 327 O 12/24 Der Schaden wird zum Anspruch gezogen (…Oetker, in: MüKo z. BGB, 10. Aufl. 2025, § 249 Rn. 293) Auch wenn sich in der Rechtsprechung gewisse Fallgruppen der Drittschadensliquidation herausgebildet haben (etwa die mittelbare Stellvertretung, Gefahrentlastung und Obhutsfälle), kommt die Drittschadensliquidation auch in anderen Fällen mit vergleichbarer Interessenlage in Betracht (…Oetker, in: MüKo z. BGB, a.a.O, Rn. 294; vgl. etwa BGH, NZM 2023, 561 Rn. 16 zu einem Anspruch nach § 945 ZPO).
- AG Bonn, 08.09.2023 - 210 C 14/23
- AG Bonn, 18.08.2023 - 210 C 14/23
Höhe der Sondervergütung muss sich in einem angemessenem Rahmen halten!
- LG Hamburg, 26.03.2026 - 327 O 25/25
- AG Böblingen, 28.01.2025 - 23 C 866/24
Verwalter ist kein Anlageberater!
- LG Hamburg, 26.03.2026 - 327 O 236/23
- LG Hamburg, 26.03.2026 - 327 O 235/23
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