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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6324
BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22 (https://dejure.org/2023,6324)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2023 - V ZR 93/22 (https://dejure.org/2023,6324)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - V ZR 93/22 (https://dejure.org/2023,6324)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.01.2016 - V ZR 183/15

    Berufungsverfahren: Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Abweichung von der …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22
    Die Parteien müssen Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen können; sie dürfen nicht gehindert sein, ihren Sachvortrag zu ergänzen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 183/15, GE 2016, 520;… Beschluss vom 16. September 2015 - V ZR 8/15, juris Rn. 6 mwN).

    An der Hinweispflicht ändert es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nichts, wenn der Gegner - wie hier - seinerseits die fehlende Substantiierung rügt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 183/15, GE 2016, 520 Rn. 8).

  • BGH, 16.09.2015 - V ZR 8/15

    Berufungsverfahren: Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Abweichung von der …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22
    Die Parteien müssen Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen können; sie dürfen nicht gehindert sein, ihren Sachvortrag zu ergänzen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 183/15, GE 2016, 520; Beschluss vom 16. September 2015 - V ZR 8/15, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.12.1997 - V ZR 81/97

    Beschränkung des Entgelts für die Nutzung eines ehemals volkseigenen Grundstücks …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22
    Das ist bei Aufwendungen des Besitzers auf die Sache grundsätzlich der Fall; es kommt insoweit nicht darauf an, ob es sich um nach § 994 BGB erstattungsfähige Verwendungen handelt (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 12. Dezember 1997 - V ZR 81/97, BGHZ 137, 314, 317).
  • BGH, 25.11.2015 - II ZR 384/13

    Gerichtskosten im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Teilweise …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22
    Rn. 20 Da gemäß Nr. 1242 KV GKG Gerichtskosten nur für den zurückgewiesenen Teil der Nichtzulassungsbeschwerde anfallen, bestimmt sich der Wert des Beschwerdegegenstands für die Gerichtskosten nach dem erfolglosen Teil der Beschwerde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2015 - II ZR 384/13, NJW-RR 2016, 189 Rn. 3).
  • BGH, 12.09.2019 - V ZR 276/18

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine unzulässige …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22
    Die mündliche Verhandlung darf in dieser Situation auch dann nicht geschlossen werden, wenn die Partei einen Antrag nach § 139 Abs. 5 ZPO nicht stellt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2019 - V ZR 276/18, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 19.09.1979 - V ZR 41/77

    Verlegung einer Wasserleitung - Vereinigung von Eigentumsrechten an einer Straße …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22
    Fehlt es aber an einer Willensänderung des Eigentümers in dem genannten Sinne, behält die Sache ihren Charakter als bewegliche Sache (Senat, Urteil vom 19. September 1979 - V ZR 41/77, NJW 1980, 771, 772).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93

    Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22
    Darauf, ob die zu den Grundmitteln rechnenden Baulichkeiten zu dem betriebsnotwendigen Vermögen der DDR-Einheit gehört hätten, komme es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht an (Verweis auf BVerwG, BVerwGE 97, 31; ZOV 2006, 366, 367; Senat, Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96, ZfIR 1998, 148, 151).
  • BVerwG, 27.07.2006 - 3 C 24.05

    Vermögenszuordnung; Wirtschaftseinheit; Treuhandunternehmen; Fonds; …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22
    Darauf, ob die zu den Grundmitteln rechnenden Baulichkeiten zu dem betriebsnotwendigen Vermögen der DDR-Einheit gehört hätten, komme es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht an (Verweis auf BVerwG, BVerwGE 97, 31; ZOV 2006, 366, 367; Senat, Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96, ZfIR 1998, 148, 151).
  • BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96

    Verhältnis der Eigentumszuordnung nach dem Einigungsvertrag und dem PartG-DDR; …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22
    Darauf, ob die zu den Grundmitteln rechnenden Baulichkeiten zu dem betriebsnotwendigen Vermögen der DDR-Einheit gehört hätten, komme es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht an (Verweis auf BVerwG, BVerwGE 97, 31; ZOV 2006, 366, 367; Senat, Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96, ZfIR 1998, 148, 151).
  • BGH, 11.05.2023 - V ZR 203/22

    Beweis des Zugangs eines Einwurfeinschreibens; Zurückweisung eines Beweisangebots

    Zwar bedarf es eines gerichtlichen Hinweises nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht, wenn die Partei durch einen eingehenden und von ihr erfassten Vortrag der Gegenpartei zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Mai 2017 - I ZR 178/16, MarkenR 2017, 551 Rn. 12 mwN; zur richterlichen Hinweispflicht betreffend die fehlende Substantiierung vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2023 - V ZR 93/22, juris Rn. 12).
  • BGH, 14.06.2024 - V ZR 8/23

    Grundstückskaufvertrag: Widerlegung der wegen des Formmangels einer …

    Rn. 15 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen, von dem Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis gemäß § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu erhalten, wenn dieses - wie hier - in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und auf Grund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2023 - V ZR 93/22, BeckRS 2023, 5946 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 22.03.2023 - V ZR 128/22

    Verstoß gegen die Gewährung rechtlichen Gehörs aufgrund unrichtiger …

    Eine Partei - hier der Kläger - kann in aller Regel nicht wissen, ob das Gericht die Einschätzung des Gegners, der den Vortrag in tatsächlicher Hinsicht für unzureichend hält, teilt (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2023 - V ZR 93/22, juris Rn. 12;… Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 183/15, GE 2016, 520 Rn. 8).
  • BGH, 15.05.2023 - VIa ZR 1332/22

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; …

    Die mündliche Verhandlung darf in dieser Situation auch dann nicht geschlossen werden, wenn die Partei einen Antrag nach § 139 Abs. 5 ZPO nicht stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - V ZR 93/22, juris Rn. 10).

    Die von der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen, unter welchen Voraussetzungen Hinweise vor der mündlichen Verhandlung zu erteilen sind und wie zu verfahren ist, wenn Hinweise erst in der mündlichen Verhandlung erteilt werden, sind höchstrichterlich geklärt und es fehlt insoweit auch nicht an einer höchstrichterlichen Orientierungshilfe (vgl. nur BGH…, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 34/08, NJW 2011, 76 Rn. 35 ff.;… Beschluss vom 25. Mai 2009 - II ZR 99/08, NJW 2009, 2378 Rn. 3 f.;… Beschluss vom 21. Januar 2020 - VI ZR 346/18, NJW-RR 2020, 574 Rn. 9 f.; Beschluss vom 9. Februar 2023 - V ZR 93/22, juris Rn. 10; st. Rspr.).

  • BGH, 06.06.2024 - V ZR 201/23

    Verspäteter Hinweis des Berufungsgerichts über abweichenden Rechtsstandpunkt; …

    Die Parteien müssen Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen können; sie dürfen nicht gehindert sein, ihren Sachvortrag zu ergänzen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2023 - V ZR 93/22, BeckRS 2023, 5946 Rn. 10 mwN).

    Die mündliche Verhandlung darf in dieser Situation auch dann nicht geschlossen werden, wenn die Partei einen Antrag nach § 139 Abs. 5 ZPO nicht stellt (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2023 - V ZR 93/22, aaO).

  • BGH, 20.02.2025 - V ZR 77/23

    Verstoß gegen den Anspruch der Klägers auf rechtliches Gehör

    Rn. 12 3. Da gemäß Nr. 1242 KV GKG Gerichtskosten nur für den zurückgewiesenen Teil der Nichtzulassungsbeschwerde anfallen, bestimmt sich der Wert des Beschwerdegegenstands für die Gerichtskosten nach dem erfolglosen Teil der Beschwerde (vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Februar 2023 - V ZR 93/22, juris Rn. 20 mwN).
  • BGH, 23.10.2024 - V ZR 10/24

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche …

    Eine Partei kann in aller Regel - und so auch hier - nicht wissen, ob das Gericht die Einschätzung des Gegners, der den Vortrag in tatsächlicher Hinsicht für unzureichend hält, teilt (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2023 - V ZR 93/22, juris Rn. 12;… Beschluss vom 22. März 2023 - V ZR 128/22, NJW-RR 2023, 718 Rn. 14).
  • LG Dortmund, 04.02.2026 - 8 O 21/23
    Der Hinweis der Beklagtenseite entbindet hiervon nicht, da die Klägerseite nicht wissen kann, ob das Gericht die Einschätzung des Gegners, der den Vortrag in tatsächlicher Hinsicht für unzureichend hält, teilt (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 183/15 -, Rn. 8, juris, m.w.N. und insbesondere BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - V ZR 93/22 -, Rn. 12, juris sowie jüngst OLG Stuttgart…, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 20, juris).
  • OLG Köln, 19.07.2023 - 16 U 39/22

    Verweis auf Anlagen ersetzt keine Sachverhaltsdarstellung!

    Wenn ein gerichtlicher Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung erteilt wird, muss das Gericht der betroffenen Partei grundsätzlich noch eine Gelegenheit zur Reaktion in Form eines Schriftsatznachlasses geben (…BGH 19.04.2023, IV ZR 204/22, Rn. 11; BGH 09.02.2023, V ZR 93/22, Rn. 10 ff., Juris).
  • LG Dortmund, 04.02.2026 - 8 O 22/23
    Der Hinweis der Beklagtenseite entbindet hiervon nicht, da die Klägerseite nicht wissen kann, ob das Gericht die Einschätzung des Gegners, der den Vortrag in tatsächlicher Hinsicht für unzureichend hält, teilt (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 183/15 -, Rn. 8, juris, m.w.N. und insbesondere BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - V ZR 93/22 -, Rn. 12, juris sowie jüngst OLG Stuttgart…, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 20, juris).
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