Rechtsprechung
| BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 10d Abs 4 S 4, EStG § ... 10d Abs 4 S 5, EStG § 11 Abs 1 S 4, EStG § 38a Abs 1 S 2, FGO § 40 Abs 2, FGO § 57, FGO § 63 Abs 1 Nr 1, FGO § 68 S 1, FGO § 100 Abs 1 S 1, FGO § 121 S 1, FGO § 122 Abs 1, FGO § 127, SGB 4 § 7e Abs 1, SGB 4 § 7e Abs 2, EStG VZ 2010
Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid
- rechtsinformationen.bund.de
Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10d Abs 4 S 4 EStG 2009, § 10d Abs 4 S 5 EStG 2009, § 11 Abs 1 S 4 EStG 2009, § 38a Abs 1 S 2 EStG 2009, § 40 Abs 2 FGO
Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid - IWW
- Wolters Kluwer
Pflicht des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug für Zuführungen zu einem Wertguthaben des Geschäftsführers einer GmbH zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands
- Betriebs-Berater
Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG § 11 Abs. 1 S. 4
Kein gegenwärtiger Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug für Zuführungen zu einem Wertguthaben des Geschäftsführers einer GmbH zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Lohnzufluss durch Gutschrift auf Wertguthabenkonto zur Finanzierung des vorzeitigen Ruhestands - auch bei Fremd-Geschäftsführer einer GmbH
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Wertguthabenkonto als Steuersparmodell
- lto.de (Kurzinformation)
Vorzeitiger Ruhestand: Besteuerung erst, wenn das Geld fließt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gehaltsumwandlung für den vorzeitigen Ruhestand - und der Lohnzufluss
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klagebefugnis - trotz Festsetzung der Einkommensteuer auf 0 EUR
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionseinlegung durch das Finanzamt - oder durch das Land?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kein Lohnzufluss durch Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zufluss von Arbeitslohn
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss
- pwc.de (Kurzinformation)
Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Entgeltumwandlung ist (noch) nicht steuerpflichtig
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Zeitwertkonten: Ein Überblick
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Zeitwertkonten bei Geschäftsführern
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Zeitwertkonten für Minderheitsgesellschafter
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Zeitwertkonten
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten eines Fremd-Geschäftsführers einer GmbH
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Erste Instanzen gegen Finanzverwaltung beim Zeitwertkonto für den Geschäftsführer
Besprechungen u.ä. (2)
- deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Zuführungen zu einem Wertguthabenkonto
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Bewirtung und Mahlzeiten: Arbeitnehmer
- Lohnsteuerrechtliche Behandlung
- Arbeitnehmerbeköstigung als laufender Arbeitslohn oder als sonstiger Bezug
- Feststellungsverjährung
- Dauer der Feststellungsfrist
- Gesonderte Feststellung
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- ABC der Sachbezüge
- Tantiemen
- Zufluss-/Abfluss-Prinzip
- ABC der wichtigsten Zuflussvarianten
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG Köln, 26.04.2016 - 1 K 1191/12
- BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Papierfundstellen
- BFHE 260, 532
- NJW 2018, 2352
- ZIP 2018, 1286
- BB 2018, 1365
- BB 2018, 2019
- BB 2018, 2792
- DB 2018, 1570
- BStBl II 2019, 496
- NZA-RR 2018, 389
- NZG 2018, 840
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (45)
- BFH, 30.11.2010 - VIII R 40/08
Zufluss von Einnahmen bei einer Lebensversicherung englischen Rechts - Vorliegen …
Auszug aus BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Danach kann ein Zufluss durch Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten grundsätzlich nur in Betracht kommen, wenn und soweit eine Zahlungsverpflichtung besteht (s. BFH-Urteile in BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480, und vom 30. November 2010 VIII R 40/08, BFH/NV 2011, 592).Die Novation stellt sich dann als eine bloße Verkürzung des Leistungswegs dar (BFH-Urteile vom 28. Oktober 2008 VIII R 36/04, BFHE 223, 166, BStBl II 2009, 190, und in BFH/NV 2011, 592) und setzt mithin eine Zahlungspflicht des Schuldners voraus.
Fehlt eine solche Zahlungspflicht, ist die Annahme einer Schuldumschaffung nicht veranlasst (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 592, und in BFHE 256, 214, BStBl II 2017, 626).
Eine entsprechende Vereinbarung wirkt als Vorausverfügung auf die Zeitpunkte der späteren Lohnverwendung fort (s. BFH-Urteile in BFHE 92, 221, BStBl II 1968, 525; vom 24. März 1993 X R 55/91, BFHE 171, 191, BStBl II 1993, 499, und in BFH/NV 2011, 592).
- FG Köln, 26.04.2016 - 1 K 1191/12
Einkommensteuerlicher Zufluss von Arbeitslohn durch Einzahlungen auf einem …
Auszug aus BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. April 2016 1 K 1191/12 aufgehoben.Rn. 8 Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1238 veröffentlichten Gründen statt.
das Urteil des FG vom 26. April 2016 1 K 1191/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
das Urteil des FG vom 26. April 2016 1 K 1191/12 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid vom 9. März 2017 dahin zu ändern, dass die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit um 85.000 EUR herabgesetzt werden.
- BFH, 18.08.2016 - VI R 18/13
Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch …
Auszug aus BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Rn. 29 (2) Demgegenüber führt nach ständiger Rechtsprechung das Innehaben von Ansprüchen oder Rechten den Zufluss von Einnahmen regelmäßig noch nicht herbei und begründet damit auch noch keinen gegenwärtigen Zufluss von Arbeitslohn (z.B. Senatsurteile vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246, und vom 18. August 2016 VI R 18/13, BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730).Folglich fließt mit der Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer künftig Leistungen zu erbringen, Arbeitslohn erst in dem Zeitpunkt zu, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das wirtschaftliche Eigentum verschafft (Senatsurteile vom 3. Juli 1964 VI 262/63 U, BFHE 81, 225, BStBl III 1965, 83;… vom 26. Juli 1985 VI R 200/81, BFH/NV 1986, 306; vom 10. November 1989 VI R 155/85, BFH/NV 1990, 290, und in BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730).
Auch in diesem Fall wird der Zufluss aber nicht durch das Versprechen des Arbeitgebers, z.B. Versicherungsschutz zu gewähren, herbeigeführt, sondern erst durch die Erfüllung dieses Versprechens, insbesondere durch die Leistung der Versicherungsbeiträge in der Weise, dass ein eigener unentziehbarer Anspruch des Arbeitnehmers auf die Versicherungsleistung entsteht (Senatsurteil in BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730).
- BFH, 14.02.1984 - VIII R 221/80
Zur Frage des Zuflusses nicht ausgezahlter Zinszahlungsschulden einer GmbH an …
Auszug aus BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Der Gläubiger muss allerdings in der Lage sein, den Leistungserfolg ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen (z.B. BFH-Urteile vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480; vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BFHE 184, 21, BStBl II 1997, 755, und in BFHE 256, 214, BStBl II 2017, 626).Danach kann ein Zufluss durch Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten grundsätzlich nur in Betracht kommen, wenn und soweit eine Zahlungsverpflichtung besteht (s. BFH-Urteile in BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480, …und vom 30. November 2010 VIII R 40/08, BFH/NV 2011, 592).
Bei diesen wird angenommen, dass sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit verfügen können und ihnen damit entsprechende Einnahmen zugeflossen sind (z.B. BFH-Urteile in BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480, und vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632).
- BFH, 27.09.2016 - VIII R 66/13
Zufluss von Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag nach Änderung des …
Auszug aus BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Rn. 28 (1) Geldbeträge fließen dem Steuerpflichtigen in der Regel dadurch zu, dass sie bar ausgezahlt oder einem Konto des Empfängers bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 27. September 2016 VIII R 66/13, BFHE 256, 214, BStBl II 2017, 626).Der Gläubiger muss allerdings in der Lage sein, den Leistungserfolg ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen (z.B. BFH-Urteile vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480; vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BFHE 184, 21, BStBl II 1997, 755, und in BFHE 256, 214, BStBl II 2017, 626).
Fehlt eine solche Zahlungspflicht, ist die Annahme einer Schuldumschaffung nicht veranlasst (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 592, und in BFHE 256, 214, BStBl II 2017, 626).
- BFH, 13.01.2015 - IX R 22/14
Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Bindungswirkung der …
Auszug aus BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Rn. 21 Für die der tariflichen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte wird mit der Regelung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG eine inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid erreicht, obwohl der Einkommensteuerbescheid kein Grundlagenbescheid ist (BFH-Urteile vom 13. Januar 2015 IX R 22/14, BFHE 248, 530, BStBl II 2015, 829; vom 12. Juli 2016 IX R 31/15, BFHE 255, 1, und vom 7. Dezember 2016 I R 76/14, BFHE 256, 314, BStBl II 2017, 704, zum Körperschaftsteuerbescheid).Daraus folgt, dass im Feststellungsverfahren des verbleibenden Verlustvortrags die Einkünfte nicht eigenständig zu ermitteln bzw. zu überprüfen sind (BFH-Urteile in BFHE 248, 530, BStBl II 2015, 829; in BFHE 255, 1, und vom 9. Mai 2017 VIII R 40/15, BFHE 258, 335, BStBl II 2017, 1049).
Die aus § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG folgende Bindungswirkung setzt allerdings voraus, dass eine Einkommensteuerveranlagung (ggf. mit einer festzusetzenden Steuer von 0 EUR) durchgeführt worden ist (BFH-Urteile in BFHE 248, 530, BStBl II 2015, 829, und in BFHE 255, 1).
- BFH, 12.07.2016 - IX R 31/15
Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Bindungswirkung der …
Auszug aus BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Rn. 21 Für die der tariflichen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte wird mit der Regelung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG eine inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid erreicht, obwohl der Einkommensteuerbescheid kein Grundlagenbescheid ist (BFH-Urteile vom 13. Januar 2015 IX R 22/14, BFHE 248, 530, BStBl II 2015, 829; vom 12. Juli 2016 IX R 31/15, BFHE 255, 1, und vom 7. Dezember 2016 I R 76/14, BFHE 256, 314, BStBl II 2017, 704, zum Körperschaftsteuerbescheid).Daraus folgt, dass im Feststellungsverfahren des verbleibenden Verlustvortrags die Einkünfte nicht eigenständig zu ermitteln bzw. zu überprüfen sind (BFH-Urteile in BFHE 248, 530, BStBl II 2015, 829; in BFHE 255, 1, und vom 9. Mai 2017 VIII R 40/15, BFHE 258, 335, BStBl II 2017, 1049).
Die aus § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG folgende Bindungswirkung setzt allerdings voraus, dass eine Einkommensteuerveranlagung (ggf. mit einer festzusetzenden Steuer von 0 EUR) durchgeführt worden ist (BFH-Urteile in BFHE 248, 530, BStBl II 2015, 829, und in BFHE 255, 1).
- BFH, 23.08.2017 - VI R 4/16
Nachträgliche Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts
Auszug aus BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Rn. 27 bb) Arbeitslohn ist mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht zugeflossen (Senatsurteil vom 23. August 2017 VI R 4/16, BFHE 259, 304, BStBl II 2018, 208).Zuflusszeitpunkt ist der Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 20. November 2008 VI R 25/05, BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382, und in BFHE 259, 304, BStBl II 2018, 208; Senatsbeschluss vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BFHE 189, 403, BStBl II 1999, 684), also der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (Senatsurteil vom 25. November 1993 VI R 45/93, BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254).
- BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95
Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem
Auszug aus BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Der Gläubiger muss allerdings in der Lage sein, den Leistungserfolg ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen (z.B. BFH-Urteile vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480; vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BFHE 184, 21, BStBl II 1997, 755, und in BFHE 256, 214, BStBl II 2017, 626).Die Novation muss sich zudem als Folge der Ausübung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Gläubigers über den Gegenstand der Altforderung darstellen, also auf seinem freien Entschluss beruhen (BFH-Urteile vom 17. Juli 1984 VIII R 69/84, BFHE 142, 215, BStBl II 1986, 48, und in BFHE 184, 21, BStBl II 1997, 755).
- BFH, 29.05.2008 - VI R 57/05
Sozialrechtliches Entstehungsprinzip für Beurteilung der Steuerfreiheit von …
Auszug aus BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Rn. 26 Auch § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG setzt den tatsächlichen Zufluss i.S. von § 11 Abs. 1 EStG voraus (Senatsurteil vom 29. Mai 2008 VI R 57/05, BFHE 221, 177, BStBl II 2009, 147;… Schmidt/ Krüger, EStG, 36. Aufl., § 38a Rz 2; Tillmann in Herrmann/ Heuer/Raupach --HHR--, EStG, § 38a Rz 16).Er dient nur der Vereinfachung des Lohnsteuerabzugsverfahrens, indem laufender Arbeitslohn zeitlich zugeordnet wird (Senatsurteil in BFHE 221, 177, BStBl II 2009, 147).
- FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15
Zeitwertkonto und Zufluss von Arbeitslohn: Fließt einem (Fremd)Geschäftsführer …
- BFH, 27.02.2014 - VI R 26/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 2. 2014 VI R 23/13; …
- BFH, 09.04.1968 - IV 267/64
Zeitpunkt des Zuflusses einer bereits verdienten Provision eines …
- FG Düsseldorf, 21.03.2012 - 4 K 2834/11
Das Zeitwertguthaben eines Geschäftsführers
- BFH, 09.05.2017 - VIII R 40/15
Zur unmittelbaren Berücksichtigung nacherklärter Veräußerungsverluste im …
- BFH, 20.11.2008 - VI R 25/05
Bei Einräumung eines handelbaren wie nicht handelbaren Aktienoptionsrechts führt …
- BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04
Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem
- BFH, 11.11.2015 - I R 26/15
Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte …
- BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05
Kein Steuerrabatt bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein
- BFH, 20.10.2015 - VIII R 40/13
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Testamentarisch angeordnete Verzinsung eines …
- BFH, 15.05.2013 - VI R 24/12
Zufluss von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld als Arbeitslohn bei einvernehmlicher …
- BFH, 24.03.1993 - X R 55/91
Versicherungsprovisionen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auch dann …
- BFH, 27.02.2014 - VI R 23/13
Regelungsgehalt einer Lohnsteueranrufungsauskunft - kein Anspruch auf bestimmten …
- BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99
Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten
- BFH, 16.04.1999 - VI R 66/97
Arbeitslohn bei Gruppenkrankenversicherung
- BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93
Bei einer vom Arbeitgeber betriebsintern veranstalteten Verlosung ist nicht …
- BFH, 27.05.1993 - VI R 19/92
Lohnsteuer - Beiträge - Versorgungskasse - Arbeitslohn - Verjährung - Zeitpunkt
- BFH, 16.11.1993 - VIII R 33/92
Kein Zufluß von Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, solange der …
- BFH, 17.07.1984 - VIII R 69/84
Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Überlassung des Gehalts …
- FG Münster, 13.03.2013 - 12 K 3812/10
Zufluss von Arbeitslohn bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer durch Gutschrift …
- FG Hessen, 19.01.2012 - 1 K 250/11
Ansammlung von Wertguthaben auf Zeitwertkonten kein Zufluss von Arbeitslohn
- BFH, 27.02.2014 - VI R 19/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 2. 2014 VI R 23/13; …
- FG Niedersachsen, 16.02.2012 - 14 K 202/11
Zufluss von Arbeitslohn bei Abschluss einer Zeitwertkonto-Vereinbarung mit einem …
- BFH, 15.10.1981 - IV R 77/76
Rechtsanwalt - Selbständige Arbeit
- BFH, 26.07.1985 - VI R 200/81
Differenzbetrag zwischen dem Verkehrswert und dem Einheitswert als geldwerter …
- BFH, 03.07.1964 - VI 262/63 U
Verbuchung von Tantiemen als Betriebsausgaben - Gewährung eines Darlehns durch …
- BFH, 10.11.1989 - VI R 155/85
Einnahmen durch den geldwerten Vorteil aus dem verbilligtem Erwerb eines …
- BFH, 07.12.2016 - I R 76/14
Ausnahmsweise Zulässigkeit der Klage gegen sog. Nullbescheid - …
- BFH, 15.03.2017 - II R 10/15
Nachweis des niedrigeren Grundbesitzwerts durch Gutachten
- BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05
Verspätungszuschlag; Ermessen
- BFH, 28.05.2015 - IV R 27/12
Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für Veräußerungsgewinne nach Umwandlung …
- BFH, 14.11.1986 - III R 12/81
Parteibezeichnung - Berichtigung
- BFH, 20.12.2012 - IV B 141/11
Rechtsmittelbefugnis eines Nichtbeteiligten; Adressat eines …
- BFH, 20.11.2003 - VII B 124/03
Abgabenbescheid gegenüber GbR; Klagebefugnis
- BFH, 22.05.1995 - VIII B 146/94
Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften durch die unterlassene Beiladung von …
- BFH, 07.07.2020 - VI R 14/18
Lohnzufluss bei Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm
Er dient nur der Vereinfachung des Lohnsteuerabzugsverfahrens, indem laufender Arbeitslohn zeitlich zugeordnet wird (Senatsurteile in BFHE 221, 177, BStBl II 2009, 147, und vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 26). - BFH, 03.05.2023 - IX R 25/21
Haftung für Lohnsteuer - Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben
Arbeitslohn (hier: Entlassungsentschädigung) fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintreten und bestehen lassen (Anschluss an BFH-Urteile vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496 …und vom 04.09.2019 - VI R 39/17, BFH/NV 2020, 85).Die Rechtsprechung, wonach die Zuführung von Lohnbestandteilen zu Langzeitkonten den Zufluss hinausschiebe (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496), sei unter den gegebenen Umständen nicht anwendbar.
Rn. 25 Der VI. Senat des BFH hat bereits wiederholt entschieden, dass Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn sind (BFH-Urteile in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496 …und vom 04.09.2019 - VI R 39/17, BFH/NV 2020, 85).
Darin liegt weder eine zum Zufluss führende Novation noch eine Lohnverwendungsabrede (vgl. BFH-Urteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 35 ff.).
Wäre dies, wie die Revision geltend macht, der Fall, wäre der Zufluss beim Arbeitnehmer jedenfalls zu verneinen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 34 ff.).
Die Klägerin erfüllte mit den Zuführungen zu dem Wertguthabenkonto weder Verbindlichkeiten ihrer Arbeitnehmer gegenüber Dritten noch handelte es sich bei der Wertguthabenvereinbarung um ein Rechtsgeschäft, bei dem sich die Klägerin als Arbeitgeberin und die ausscheidenden Arbeitnehmer wie fremde Dritte gegenüberstanden und zu dessen Erfüllung der Arbeitnehmer seinen Barlohn verwendete (vgl. BFH-Urteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 38).
- BFH, 23.01.2019 - XI R 21/17
Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger
Die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats; sie fallen durch die Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils nicht weg, wenn dieses nicht an einem Verfahrensmangel leidet (…vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2017 II R 10/15, BFH/NV 2017, 1153, Rz 12; vom 22. Februar 2018 VI R 17/16, BFHE 260, 532, Rz 17).
- BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16
Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage
Auch die Bezeichnung des Beteiligten in der Revisionsschrift muss für die Beteiligtenstellung nicht in jedem Fall ausschlaggebend sein (näher z.B. BFH-Urteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 14 ff., m.w.N.). - BFH, 04.09.2019 - VI R 39/17
Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten
NV: Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind bei einem Fremd-Geschäftsführer einer GmbH kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn (Bestätigung des BFH-Urteils vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496) 17 .Rn. 17 2. Der Senat hat mit Urteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16 (BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496) bereits entschieden, dass Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn sind.
Rn. 18 Nach den im Senatsurteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496 aufgestellten Maßstäben, an denen der Senat uneingeschränkt festhält, ist die Entscheidung des FG im Streitfall von Rechts wegen nicht zu beanstanden.
Ein Zufluss durch Gutschrift kommt --wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 30 und Rz 36 dargelegt hat-- aber grundsätzlich nur in Betracht, wenn und soweit eine Zahlungsverpflichtung besteht.
Die Zuführungen zu dem Wertguthaben sind dem Kläger aus diesem Grund auch nicht durch Novation zugeflossen (s. dazu Senatsurteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 31 und Rz 37).
Die GmbH erfüllte mit den Zuführungen zu dem Wertguthabenkonto weder Verbindlichkeiten des Klägers gegenüber Dritten noch handelte es sich bei der Wertguthabenvereinbarung um ein Rechtsgeschäft, bei dem sich die GmbH als Arbeitgeberin und der Kläger als Arbeitnehmer wie fremde Dritte gegenüberstanden und zu dessen Erfüllung der Kläger seinen Barlohn verwendete (s. dazu Senatsurteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 32 und Rz 38).
Rn. 21 c) Ebenso wenig handelte es sich bei den Einzahlungen auf dem Zeitwertkonto um Vorausverfügungen des Klägers über seinen Arbeitslohn (s. dazu Senatsurteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 39).
Rn. 22 d) Durch die Zuführungen zu dem Wertguthaben hat die GmbH dem Kläger auch keinen eigenen unentziehbaren Anspruch gegen einen Dritten verschafft (s. dazu Senatsurteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 33 und Rz 40).
- BFH, 13.08.2020 - VI R 27/18
Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als …
Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos geworden und aufzuheben (s. Senatsurteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 17, m.w.N.).Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel (s. dazu unten II.6.), so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats in der Sache (s. Senatsurteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 17, m.w.N.).
- FG Hamburg, 12.05.2022 - 5 K 141/18
Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bei Umzug ins …
Rn. 101 Zwar führt, worauf der Kläger zu Recht hinweist, das bloße Innehaben von Ansprüchen oder Rechten den Zufluss von Einnahmen regelmäßig noch nicht herbei und begründet damit auch noch keinen gegenwärtigen Zufluss von Arbeitslohn (BFH, Urteil vom 22. Februar 2018, VI R 17/16, BStBl II 2019, 496). - BFH, 19.02.2019 - X R 17/18
Änderung von Steuerbescheiden aufgrund von Grundlagenbescheiden, die nicht …
Sie bilden nach wie vor die Basis für die Entscheidung des Senats in der Sache (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2018 VI R 17/16, BFHE 260, 532, Rz 17). - FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18
Lohnsteuerpflicht von Abfindungen aus Anlass der Beendigung von …
Rn. 31 Zuflusszeitpunkt ist der Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers, also der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (BFH-Urteil vom 22.02.2018 VI R 17/16, BStBl II 2019, 496).Die höchstrichterliche Rechtsprechung (siehe BFH-Urteil vom 22.02.2018 a. a. O. mit vielfachen Hinweisen auf die Rechtsprechung der Finanzgerichte), welche im Grundsatz davon ausgeht, dass die aufgrund einer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossenen Wertguthabenvereinbarung erfolgten Zuführungen von künftig fällig werdendem Arbeitslohn zu sog. Wertgutenhabenkonten (Zeitwertkonten) keine Auszahlung bewirken und keinen gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn darstellen, findet hier keine Anwendung.
Rn. 47 Mit der auf Rechnung der Arbeitnehmer überwiesenen Beträge an die DRV flossen den Arbeitnehmern die Einnahmen zu (vgl. BFH-Urteile vom 01.10.1993 III R 32/92, BStBl II 1994, 179 vom 22.02.2018 VI R 17/16 a. a. O., Schmidt/Krüger a. a. O., § 11 Tz. 17).
Rn. 54 Mit dieser Beurteilung weicht der erkennende Senat im Ergebnis nicht von der (bisherigen) höchstrichterlichen Rechtsprechung ab, nach der Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto (gleichbedeutend mit Langzeit- /Wertguthabenkonto) kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn sind (BFH-Urteil vom 22.02.2018 VI R 17/16, BStBl II 2019, 496).
- BFH, 14.12.2023 - VI R 1/21
Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein …
Rn. 24 c) Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen der Einkommensteuer (erst) im Zeitpunkt ihres Zuflusses (Senatsurteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 26, m.w.N.).Zuflusszeitpunkt ist nach ständiger Rechtsprechung der Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers, also der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (Senatsurteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 27, m.w.N.).
- BFH, 29.09.2020 - VIII R 17/17
Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von …
- BFH, 29.09.2022 - VI R 34/20
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium
- BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18
Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen …
- BFH, 20.06.2023 - IX R 17/21
Vermietung und Verpachtung: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei …
- BFH, 26.08.2020 - VI R 6/18
Zufluss von Aktien bei wirtschaftlichem Eigentum - unwirksames Rechtsgeschäft
- BFH, 28.06.2023 - VI R 28/21
Kein Zufluss von Arbeitslohn wegen fehlender Insolvenzsicherung des …
- BFH, 28.04.2020 - VI R 44/17
Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: Zufluss von Tantiemen bei …
- BFH, 08.03.2022 - VI R 19/20
Kein Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG bei der …
- BFH, 07.05.2020 - V R 22/18
Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des …
- BFH, 28.04.2020 - VI R 54/17
Keine Steuerermäßigungen nach § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten …
- BFH, 12.10.2023 - VI R 46/20
Steuerliche Berücksichtigung von überobligatorischen Beiträgen zu einer …
- BFH, 03.12.2024 - IX R 32/22
Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. …
- BFH, 26.10.2022 - VI R 25/20
Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung
- FG Baden-Württemberg, 07.04.2020 - 3 K 1497/18
Steuerliche Behandlung von überobligatorischen Beiträgen zu einer …
- FG Thüringen, 25.11.2021 - 4 K 122/18
Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gutschriften auf ein Zeitwertkonto infolge einer …
- BFH, 05.06.2024 - VI R 20/22
Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem …
- FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15
Zeitwertkonto und Zufluss von Arbeitslohn: Fließt einem (Fremd)Geschäftsführer …
- BFH, 14.12.2023 - VI R 2/21
Weitgehend inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.12.2023 - VI R 1/21 - Gewinn aus …
- FG Düsseldorf, 29.03.2019 - 1 K 2163/16
Veräußerung der Zinsscheine von Bundesanleihen nach Bondstripping - Separate …
- FG Niedersachsen, 03.06.2020 - 4 K 242/18
Zeitpunkt des Zuflusses von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
- BFH, 03.12.2024 - IX R 31/22
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 03.12.2024 - IX R 32/22: …
- BFH, 03.12.2024 - IX R 15/24
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 03.12.2024 - IX R 32/22: …
- BFH, 12.07.2021 - VI R 3/19
Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
- BFH, 03.12.2024 - IX R 16/24
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 03.12.2024 - IX R 32/22: …
- FG Baden-Württemberg, 30.06.2022 - 12 K 58/20
Tantieme zu Gunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers wird nicht ausbezahlt und …
- FG Baden-Württemberg, 21.10.2022 - 10 K 262/22
Zufluss der vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zu einer …
- BFH, 18.02.2020 - VI B 20/19
Kein Werbungskostenabzug bei Eigenleistungen des Arbeitnehmers für die private …
- BFH, 10.10.2023 - IX R 15/22
Interner Versorgungsausgleich: Keine Besteuerung bei wirtschaftlicher …
- BFH, 24.10.2024 - VI R 4/22
Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
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Bilanzielle Behandlung von Dauergrabpflegeverpflichtungen einer GmbH i.R.d. …
- FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16
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Übertragung einer Pensionszusage auf einen Pensionsfonds - Verdeckte …
- FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 1176/17
Steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von sog. …
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2020 - 3 K 3139/19
Steuerliche Behandlung von Prämien zur Schweizer Unfallversicherung für die …
- BFH, 21.12.2022 - IV R 27/20
Aufhebung eines gegen einen Nichtbeteiligten ergangenen Urteils
- FG Baden-Württemberg, 05.05.2020 - 6 K 2856/16
Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage - Rechtmäßigkeit einer Anrufungsauskunft …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 2 K 1811/17
Zufluss von Betriebseinnahmen - Zuflussfiktion beim beherrschenden Gesellschafter …
- FG Köln, 12.07.2023 - 3 K 1356/22
Änderung der Steuerfestsetzung zum Nachteil eines Steuerpflichtigen bzgl. …
- FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17
Steuerliche Folgen der Verlegung der inländischen Betriebsstätte einer …
- FG München, 12.05.2021 - 4 K 124/20
Abgewiesene Klage im Streit um Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung
- VG Kassel, 01.11.2019 - 1 K 2756/18
Anrechnung von auf Zeitwertpapierkonten eingezahlten Einkünften auf die …
- FG Nürnberg, 08.07.2020 - 9 K 258/17
Ausgleichsanspruch, Betriebsstättengewinn, Ermessen, Gemeinde, …
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