Rechtsprechung
| BGH, 01.07.2025 - VI ZB 59/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Möglichkeit des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten an der Fristversäumnis; Voraussetzungen des Vertrauendürfens auf die beantragte Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist; erwartete Urteilsberichtigungen oder ...
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 233 Satz 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 ZPO, §§ 319, 320 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Mögliches Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Vertrauendürfen auf eine beantragte zweite Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist; erwartete Urteilsberichtigungen oder Protokollberichtigungen als ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fristverlängerung nur aus erheblichen Gründen!
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Erneute Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist? Darf man auf die Verlängerung vertrauen?
- lto.de (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung nach versäumter Berufungsbegründungsfrist: Anwalt darf nicht mit ausnahmsweiser Fristverlängerung rechnen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zum Risiko des Rechtsmittelführers hinsichtlich einer Versagung der beantragten Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fristverlängerung nur aus erheblichen Gründen! (IBR 2025, 618)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 17.06.2024 - 31 O 345/21
- OLG Bamberg, 29.10.2024 - 10 U 42/24
- BGH, 01.07.2025 - VI ZB 59/24
Papierfundstellen
- NJW 2025, 3431
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.02.2023 - VIII ZB 55/21
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in einen …
Auszug aus BGH, 01.07.2025 - VI ZB 59/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den von der Partei vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit besteht, dass die Fristversäumnis von ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (…vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2025 - VI ZB 36/24, MDR 2025, 607 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21, NJW 2023, 1812 Rn. 19; jeweils mwN).Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, kann auch einem wiederholten Fristverlängerungsantrag ohne Einwilligung des Gegners stattgegeben werden, solange dadurch die Monatsfrist des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht überschritten wird (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21, NJW 2023, 1812 Rn. 32 mwN).
Ohne Verschulden im Sinne von § 233 ZPO handelt der Rechtsanwalt daher nur dann, wenn (und soweit) er auf die Fristverlängerung vertrauen durfte, das heißt, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21, NJW 2023, 1812 Rn. 23 mwN).
- BGH, 25.02.2025 - VI ZB 36/24
Darlegungsanforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags
Auszug aus BGH, 01.07.2025 - VI ZB 59/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den von der Partei vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit besteht, dass die Fristversäumnis von ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2025 - VI ZB 36/24, MDR 2025, 607 Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21, NJW 2023, 1812 Rn. 19; jeweils mwN). - BGH, 18.07.2007 - IV ZR 132/06
Pflicht des Vorsitzenden des Berufungsgerichts zur Mitteilung der Ablehnung einer …
Auszug aus BGH, 01.07.2025 - VI ZB 59/24
Eine ständige entsprechende Übung des Berufungsgerichts im Umgang mit Fristverlängerungsgesuchen, die unter Umständen ein Vertrauen auf Fristverlängerung rechtfertigen könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, MDR 2008, 41 juris Rn. 9 mwN), lag hier ersichtlich nicht vor.
- BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23
Vorgehen bei konkludentem Fristverlängerungsantrag; Anforderungen an Darlegung …
Auszug aus BGH, 01.07.2025 - VI ZB 59/24
Wird der Antrag auf Fristverlängerung nicht in diesem Sinne begründet, muss der Rechtsmittelführer damit rechnen, dass der Vorsitzende in einem solchen Antrag eine Verzögerung des Rechtsstreits sehen und das Gesuch deshalb ablehnen wird (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - IX ZB 16/23, MDR 2025, 335 Rn. 5 mwN). - BGH, 15.09.2022 - V ZB 85/20
Beginn einer neuen Rechtsmittelfrist (erst) mit der Bekanntmachung des …
Auszug aus BGH, 01.07.2025 - VI ZB 59/24
Indes hat nach ständiger und verfassungsrechtlich unbedenklicher (vgl. BVerfG, NJW 2001, 142) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Berichtigung eines Urteils nach §§ 319, 320 ZPO grundsätzlich keinen Einfluss auf den Beginn und Lauf der Rechtsmittelfristen (…vgl. nur Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2006 - VI ZB 46/06, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 15. September 2022 - V ZB 85/20, juris Rn. 5, 8; jeweils mwN). - BGH, 12.12.2006 - VI ZB 46/06
Lauf der Rechtsmittelfristen bei Tatbestandsberichtigung
Auszug aus BGH, 01.07.2025 - VI ZB 59/24
Indes hat nach ständiger und verfassungsrechtlich unbedenklicher (vgl. BVerfG, NJW 2001, 142) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Berichtigung eines Urteils nach §§ 319, 320 ZPO grundsätzlich keinen Einfluss auf den Beginn und Lauf der Rechtsmittelfristen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2006 - VI ZB 46/06, juris Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 15. September 2022 - V ZB 85/20, juris Rn. 5, 8; jeweils mwN). - BVerfG, 12.09.2000 - 1 BvR 1399/00
Zwischenurteil - Endurteil - Zivilgericht - Rechtsmittelfrist - Rechtliches Gehör …
Auszug aus BGH, 01.07.2025 - VI ZB 59/24
Indes hat nach ständiger und verfassungsrechtlich unbedenklicher (vgl. BVerfG, NJW 2001, 142) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Berichtigung eines Urteils nach §§ 319, 320 ZPO grundsätzlich keinen Einfluss auf den Beginn und Lauf der Rechtsmittelfristen (…vgl. nur Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2006 - VI ZB 46/06, juris Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 15. September 2022 - V ZB 85/20, juris Rn. 5, 8; jeweils mwN).
- BGH, 14.07.2026 - X ZB 1/24
Verschulden nicht ausgeschlossen: Wiedereinsetzung ausgeschlossen!
Dieser Grundsatz steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschluss vom 1. Juli 2025 - VI ZB 59/24, NJW 2025, 3431 Rn. 6). - OLG Frankfurt, 29.05.2026 - 29 U 31/26
Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den von der Partei vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit besteht, dass die Fristversäumnis von ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2025 - VI ZB 59/24 - Beck-Online). - LAG Niedersachsen, 13.01.2026 - 11 SLa 583/25
Unzulässigkeit der Berufung wegen nicht ordnungsgemäßer Einreichung der …
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den von der Partei vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit besteht, dass die Fristversäumnis von ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (vgl. BGH 1. Juli 2025 - VI ZB 59/24 - Rn. 6;… 25. Februar 2025 - VI ZB 36/24 - Rn. 5;… 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21 - Rn. 19; jeweils m. w. Nachw.).
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