Rechtsprechung
| BFH, 09.03.1976 - VII R 102/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rechtsbehelfsbelehrung in deutscher Sprache - Ausländer - Rechtsbehelfsfrist - Kein Bemühen um Übersetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 118, 294
- NJW 1976, 1335 (Ls.)
- DB 1976, 1092
- BStBl II 1976, 440
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BFH, 09.03.1976 - VII R 102/75
Die Tatsache allein, daß er Ausländer sei und weder die deutsche Sprache noch die lateinische Schrift beherrsche, dürfe ihm, wie das BVerfG in dem Beschluß vom 10. Juni 1975 2 BvR 1074/74 (NJW 1975, 1597) zum Ausdruck gebracht habe, nicht zum Nachteil gereichen.Das BVerfG hat in dem angeführten Beschluß 2 BvR 1074/74 ausgeführt, ein Ausländer, dem ein Strafbefehl in deutscher Sprache ohne eine ihm verständliche Belehrung über den Rechtsbehelf des Einspruchs zugestellt worden sei, könne im Falle der Fristversäumnis nicht anders behandelt werden, als wenn die Rechtsmittelbelehrung unterblieben wäre.
Es kann dahinstehen, ob die Nichtberücksichtigung dieser Umstände ein Verstoß gegen einfaches Recht ist oder aber bei Überschreiten einer gewissen, in der Entscheidung des BVerfG vom 10. Juni 1964 1 BvR 37/63 (BVerfGE 18, 85) charakterisierten Grenze zu einem Verstoß gegen Art. 3 oder Art. 103 GG werden kann und ob damit die Rechtsprechungskompetenz des BVerfG gegeben ist, das, wie es selbst des öfteren, u. a. in dem Beschluß 2 BvR 1074/74 ausgesprochen hat, keine "Superrevisionsinstanz" ist.
Es kann auch dahinstehen, ob und inwieweit die Gerichte an den hier vom Kläger angeführten Beschluß des BVerfG 2 BvR 1074/74 gebunden sind.
Unter diesen Umständen kann keine Rede davon sein, daß der Kläger als Ausländer diskriminiert (Art. 3 Abs. 3 GG) oder daß ihm das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verweigert oder daß sein Recht auf ein "faires Verfahren" (BVerfG-Beschluß 2 BvR 1074/74) verkürzt worden wäre.
- BVerwG, 14.08.1974 - I B 3.74
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Zurückweisung einer …
Auszug aus BFH, 09.03.1976 - VII R 102/75
Die Unkenntnis der deutschen Sprache allein rechtfertige eine Nachsicht nicht, auch wenn weder der Bescheid noch die Rechtsbehelfsbelehrung übersetzt worden sei, wie das BVerwG in dem Beschluß vom 14. August 1974 I B 3/74 (HFR 1975, 306) entschieden habe.Deutsche Behörden bedienen sich, wie das für das gerichtliche Verfahren in § 184 GVG ausdrücklich vorgeschrieben ist, innerhalb ihres Hoheitsgebiets der deutschen Sprache als Amtssprache (vgl. BVerwG-Beschluß vom 14. August 1974 I B 3/74, HFR 1975, 306).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BFH, 09.03.1976 - VII R 102/75
Es kann dahinstehen, ob die Nichtberücksichtigung dieser Umstände ein Verstoß gegen einfaches Recht ist oder aber bei Überschreiten einer gewissen, in der Entscheidung des BVerfG vom 10. Juni 1964 1 BvR 37/63 (BVerfGE 18, 85) charakterisierten Grenze zu einem Verstoß gegen Art. 3 oder Art. 103 GG werden kann und ob damit die Rechtsprechungskompetenz des BVerfG gegeben ist, das, wie es selbst des öfteren, u. a. in dem Beschluß 2 BvR 1074/74 ausgesprochen hat, keine "Superrevisionsinstanz" ist. - BFH, 01.07.1959 - VII 10/59 U
Auszug aus BFH, 09.03.1976 - VII R 102/75
Da dem Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt war, braucht der Senat nicht zu der streitigen Frage Stellung zu nehmen, ob einem Bescheid, der -- wie hier (vgl. § 57 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 Satz 3 ZG, § 21 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes -- Mehrwertsteuer -- -- UStG 1967 --) nicht schriftlich zu ergehen brauchte, aber schriftlich erging, eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt werden muß (vgl. §§ 237 Abs. 1 Satz 1, 229 Nr. 1 AO und das Urteil des BFH vom 1. Juli 1959 VII 10/59 U, BFHE 69, 247, BStBl III 1959, 355).
- BFH, 17.03.2010 - X B 114/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei mangelnden Sprachkenntnissen und …
Das gilt auch für die Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Steuerbescheid beigefügt war und die die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 Abs. 1 Satz 1, § 356 Abs. 1 AO) in Gang gesetzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 1976 VII R 102/75, BFHE 118, 294, BStBl II 1976, 440).Denn auch ohne dass er dessen Inhalt kennt, muss der Adressat eines amtlichen Schriftstücks damit rechnen, dass die Behörde mit dem Schriftstück einen Anspruch gegen ihn geltend macht oder eine Sanktion gegen ihn verhängt und gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Schriftstücks eine Frist in Lauf gesetzt wird, innerhalb derer der Betroffene sich gegen die Verfügung wenden kann und zur Vermeidung von Nachteilen wenden muss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 118, 294, BStBl II 1976, 440).
- BFH, 21.05.1997 - VII S 37/96
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Das gilt auch für die Rechtsmittelbelehrung, die dem Steuerbescheid beigefügt war und die die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 Abs. 1 Satz 1, § 356 Abs. 1 AO 1977) in Gang gesetzt hat (vgl. Bundesfinanzhof -- BFH --, Urteil vom 9. März 1976 VII R 102/75, BFHE 118, 294, BStBl II 1976, 440).Deshalb sind Sprachschwierigkeiten des Beteiligten bei der Prüfung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angemessen zu berücksichtigen (vgl. Senat in BFHE 118, 294, BStBl II 1976, 440;… Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 110 AO 1977 Rz. 47).
Denn auch ohne daß er deren Inhalt kennt, muß der Adressat eines amtlichen Schriftstücks damit rechnen, daß die Behörde mit dem Schriftstück einen Anspruch gegen ihn geltend macht oder eine Sanktion gegen ihn verhängt und gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Schriftstücks eine Frist in Lauf gesetzt wird, innerhalb derer der Betroffene sich gegen die Verfügung wenden kann und zur Vermeidung von Nachteilen wenden muß (vgl. Senat in BFHE 118, 294, BStBl II 1976, 440).
- FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00
Zustellung eines Steuerbescheides im Ausland:
Das gilt auch für die Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Steuerbescheid beigefügt war und die die Einspruchsfrist von einem Monat in Gang gesetzt hat (vgl. BFH, Beschluss vom 21.5.1997 - VII S 37/96 -, juris; BFH, Urteil vom 9.3.1976 - VII R 102/75 -, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.7.1996 - 6 K 1301/96 -, juris; BGH, Beschluss vom 22.11.1995 - XII ZB 163/95 -, juris; BSG Beschluss vom 21.9.1981 - 9 BV 218/81 -, juris;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 55 FGO , Rdnr. 9).Denn auch ohne dass er den Inhalt kennt, muss der Adressat eines amtlichen Schriftstückes damit rechnen, dass die Behörde mit dem Schriftstück einen Anspruch gegen ihn geltend macht oder eine Sanktion gegen ihn verhängt und gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Schriftstücks eine Frist in Lauf gesetzt wird, innerhalb derer der Betroffene sich gegen die Verfügung wenden kann und zur Vermeidung von Nachteilen wenden muss (vgl. BFH, Urteil vom 9.3.1976 - VII R 102/75 -, juris).
- FG Köln, 08.03.2016 - 2 K 794/13
Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten …
Das gilt auch für die Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Steuerbescheid beigefügt war und die die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 Abs. 1 Satz 1, § 356 Abs. 1 AO) in Gang gesetzt hat (…vgl. BFH-Urteile vom 17. März 2010 - X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239; vom 9. März 1976 - VII R 102/75, BFHE 118, 294, BStBl II 1976, 440). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2002 - L 10 V 16/02
Anspruch auf Waisenrente des Kindes eines im Zweiten Weltkrieg verschollenen …
Ungeachtet des Umstandes, dass den Angehörigen aller zivilisierten Staaten bekannt ist, dass gegen behördliche Entscheidungen in der Regel Rechtsmittel möglich sind und eine Frist gesetzt ist, innerhalb der ein solches Rechtsmittel eingelegt werden muss (vgl. dazu BFHE 118, 294, 297), war die Klägerin durch einen "zur Prozessführung" für alle Instanzen bevollmächtigten Rechtsanwalt vertreten, dessen Kenntnis über die erforderlichen Rechtsmittel sie sich zurechnen lassen muss. - FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09
Lotteriesteuerpflicht der mit Hilfe eines inländischen Wettvermittlers …
Das gilt auch für die Rechtsbehelfsbelehrungen, die diesen Bescheiden beigefügt waren und die die Einspruchsfrist von einem Monat in Gang setzen sollten (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Mai 1997 VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634; BFH-Urteil vom 9. März 1976 VII R 102/75, BFHE 118, 294 , BStBl II 1976, 440 ). - BFH, 20.11.1979 - VII R 82/77
Zollstelle - Zollantragsformular - Zollanmeldeformular - Steuerbescheid
Der vorliegende Fall erfordert es nicht, daß der erkennende Senat die Streitfrage entscheidet, ob einem Bescheid, der nicht schriftlich zu ergehen brauchte, aber schriftlich erging, eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen ist (vgl. §§ 237 Abs. 1 Satz 2, 229 Nr. 1 AO und die Urteile des erkennenden Senats vom 1. Juli 1959 VII 10/59 U, BFHE 69, 247, BStBl III 1959, 355, und vom 9. März 1976 VII R 102/75, BFHE 118, 294, BStBl II 1976, 440). - BSG, 14.06.1988 - 7 BAr 58/88
Ausländer - Fehlende Deutschkenntnisse - Verschuldete Versäumung der …
Es ist den Angehörigen aller zivilisierten Staaten bekannt, daß in der Regel eine Frist gesetzt ist, innerhalb der ein gegebenes Rechtsmittel eingelegt werden muß (vgl BFHE 118, 294, 297). - LSG Hessen, 07.12.1977 - L 3 U 805/77
Widerspruchseinlegung als Klageerhebung
Für diese Auffassung kann sprechen, dass die Amts- und Gerichtssprache deutsch ist (vgl. BFH, Urteil vom 9. März 1976 VII B 102/75 - in NJW 1976, 1335; BVerwG Buchholz 310, § 58 VwGO Nr. 27; OLG Hamm JMBl. NRW 1974, 192; a.A. VG Kassel NJW 1977, 543 sowie Huber NJW 1976 S. 1008, 1010; vgl. außerdem § 184 Gerichtsverfassungsgesetz und die §§ 23 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes sowie des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). - VG Saarlouis, 11.01.2019 - 6 L 10/19
Ausländer; Rücknahme einer bestandkräftigen Ausweisung; Anhörung, Sprachkompetenz …
Rn. 21 So auch schon vor der Geltung des VwVfG in der Rechtsprechung: BVerwG, Beschluss vom 14.8.1974, I B 3.74, DÖV 1974, 788; BFH, Urteil vom 9.3.1976, VII R 102/75, BStBl 111976, 440; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, § 23, Rn 16; Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 23, Rn 4.
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