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Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.05.2004

Rechtsprechung
   BFH, 04.11.2003 - VII R 29/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11333
BFH, 04.11.2003 - VII R 29/01 (https://dejure.org/2003,11333)
BFH, Entscheidung vom 04.11.2003 - VII R 29/01 (https://dejure.org/2003,11333)
BFH, Entscheidung vom 04. November 2003 - VII R 29/01 (https://dejure.org/2003,11333)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 44 Abs. 2; ; AO 1977 § ... 30a Abs. 3; ; AO 1977 § 92 Satz 1; ; AO 1977 § 154; ; AO 1977 § 193 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 194 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 194 Abs. 3; ; AO 1977 § 200; ; AO 1977 § 200 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    An eine Bank gerichtetes Mitwirkungsverlangen zur Feststellung der stl. Verhältnisse der Bankkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitwirkung des Steuerpflichtigen bei Außenprüfung; Feststellung des steuererheblichen Sachverhalts; Rechtswidrigkeit des Mitwirkungsverlangens; Erkenntnisgewinnung über Besteuerungsgrundlagen Dritter; Sachlicher Zusammenhang zwischen Außenprüfung und Feststellung ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 30 a, AO 1977 § 194 Abs 3
    Außenprüfung; Bankgeheimnis; Ermessensentscheidung; Steuergeheimnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.08.2001 - VII B 290/99

    Kontrollmitteilungen über Konten von Bankkunden sind zulässig, wenn der Prüfer …

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - VII R 29/01
    Es genügt vielmehr, dass die vom Prüfer einzusehenden Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen Hinweise auf die Verhältnisse dritter Personen zu geben vermögen, die bei objektiver Betrachtung für deren Besteuerung von Bedeutung sein können (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, 8 f., BStBl II 2001, 665, 667).

    Wenn der VIII. Senat des BFH insoweit einen hinreichend begründeten Anlass für solche Feststellungen und die daraus zu ziehenden Folgerungen (z.B. Erstellen von Kontrollmitteilungen) verlangt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, 61, BStBl II 1997, 499, 506), so ist diese Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO 1977 in erster Linie Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips, das für jegliches Tätigwerden der staatlichen Organe zunächst das Überschreiten einer Erheblichkeitsschwelle, mithin einen hinreichenden Anlass, voraussetzt (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 196, 4, 9, BStBl II 2001, 665, 667).

  • BFH, 15.09.1992 - VII R 66/91

    Rechtswidrigkeit einer angefochtenen Anordnungsverfügung für eine Außenprüfung …

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - VII R 29/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. Senatsurteil vom 15. September 1992 VII R 66/91, BFH/NV 1993, 76, 77;… Senatsbeschluss vom 11. September 1996 VII B 176/94, BFH/NV 1997, 166, 169) hat die Finanzbehörde bei einer Außenprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Form sie die Mitwirkung des Steuerpflichtigen nach § 200 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 in Anspruch nimmt.

    Dabei darf eine Mitwirkung nur verlangt werden, soweit sie zur Feststellung des steuererheblichen Sachverhalts notwendig, verhältnismäßig, erfüllbar und zumutbar ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1993, 76, 77, und Senatsbeschluss in BFH/NV 1997, 166, 169).

  • BFH, 11.09.1996 - VII B 176/94

    Voraussetzung einer Liquidation bei einer bereits aus dem Handelsregister …

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - VII R 29/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (…vgl. Senatsurteil vom 15. September 1992 VII R 66/91, BFH/NV 1993, 76, 77; Senatsbeschluss vom 11. September 1996 VII B 176/94, BFH/NV 1997, 166, 169) hat die Finanzbehörde bei einer Außenprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Form sie die Mitwirkung des Steuerpflichtigen nach § 200 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 in Anspruch nimmt.

    Dabei darf eine Mitwirkung nur verlangt werden, soweit sie zur Feststellung des steuererheblichen Sachverhalts notwendig, verhältnismäßig, erfüllbar und zumutbar ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1993, 76, 77, und Senatsbeschluss in BFH/NV 1997, 166, 169).

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Voraussetzungen einer zulässigen steuerlichen Erfassung von Zinseinkünften - …

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - VII R 29/01
    Wenn der VIII. Senat des BFH insoweit einen hinreichend begründeten Anlass für solche Feststellungen und die daraus zu ziehenden Folgerungen (z.B. Erstellen von Kontrollmitteilungen) verlangt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, 61, BStBl II 1997, 499, 506), so ist diese Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO 1977 in erster Linie Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips, das für jegliches Tätigwerden der staatlichen Organe zunächst das Überschreiten einer Erheblichkeitsschwelle, mithin einen hinreichenden Anlass, voraussetzt (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 196, 4, 9, BStBl II 2001, 665, 667).
  • FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97

    Herausgabeverlangen und Auswertung von "CpD-Konten" anläßlich der Außenprüfung …

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - VII R 29/01
    Das Finanzgericht (FG) wies die von der Klägerin nach erfolglosem Einspruch (Einspruchsentscheidung vom 22. September 1997) erhobene Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 66 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98

    Kein Verwertungsverbot für die im Rahmen einer Bankenprüfung rechtswidrig …

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - VII R 29/01
    Eine solche unmittelbar und ausschließlich auf die steuerlichen Verhältnisse Dritter gerichtete Prüfungshandlung wird von § 194 Abs. 3 AO 1977 nicht gedeckt und ist daher rechtswidrig (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. März 2003 3 K 240/98, EFG 2003, 1140, 1141).
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten - …

    Ein solches Mitwirkungsverlangen liegt außerhalb der durch einen Prüfungsauftrag verliehenen Befugnisse des Prüfers (BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 29/01, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14

    Zur Zulässigkeit eines Vorlageersuchens und einer Anfertigung von …

    Entsprechendes hat für ein an den Steuerpflichtigen gerichtetes Mitwirkungsverlangen zu gelten (Hinweis auf § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO), mit dem derartige Ermittlungen durchgeführt werden sollen(BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 29/01, juris).

    Dieses Mitwirkungsverlangen liegt außerhalb der durch den Prüfungsauftrag verliehenen Befugnisse des Außenprüfers (BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 29/01, juris).

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

    Ein solches Mitwirkungsverlangen liegt außerhalb der durch einen Prüfungsauftrag verliehenen Befugnisse des Prüfers (BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 29/01, juris).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.05.2004 - VII R 29/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,90654
BFH, 25.05.2004 - VII R 29/01 (https://dejure.org/2004,90654)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2004 - VII R 29/01 (https://dejure.org/2004,90654)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - VII R 29/01 (https://dejure.org/2004,90654)
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Volltextveröffentlichung

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO 1977 § 191 Abs. 1; AO § 129; AO § 130; AO § 131
    Möglichkeit eines ergänzenden Haftungsbescheids

Verfahrensgang

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