Rechtsprechung
| BFH, 01.04.1999 - VII R 41/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 68; ; FGO § 126 ... Abs. 4; ; FGO § 138 Abs. 2; ; FGO § 123 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 135 Abs. 2; ; FGO § 138 Abs. 2 Satz 1; ; AbschG § 2; ; UStG § 21 Abs. 2; ; ZG § 11; ; ZG § 12; ; ZG § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; ZG § 5 Abs. 3; ; ZG § 15; ; ZG § 16
- Wolters Kluwer
Eingangsabgabe - Zollanmeldung - Zollamtliche Überwachung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gestellung von in das Zollgebiet verbrachten Waren; Entstehung der Zollschuld
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
VO (EWG) Nr 2144/87 Art 2 Abs 1, VO (EWG) Nr 1031/88 Art 5, ZG § 5 Abs 3, ZG § 38 Abs 1
Gestellung; Verwahrung; Zollschuldentstehung
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 13.08.1997 - 4 K 1439/94
- BFH, 01.04.1999 - VII R 41/98
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 01.04.1999 - VII R 41/98
Der Senat hält es nicht für erforderlich, in dieser Sache eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) nach Art. 177 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft einzuholen, weil er keine Zweifel hinsichtlich der Auslegung der maßgebenden Gemeinschaftsvorschriften, insbesondere der richtigen Auslegung von Art. 3 Buchst. a ZollschuldVO in dem Sinne hat, daß mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266). - BFH, 23.10.1985 - VII R 107/81
Pflicht des Bundesfinanzhofs zur Einholung einer Vorabentscheidung des …
Auszug aus BFH, 01.04.1999 - VII R 41/98
Der Senat hält es nicht für erforderlich, in dieser Sache eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) nach Art. 177 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft einzuholen, weil er keine Zweifel hinsichtlich der Auslegung der maßgebenden Gemeinschaftsvorschriften, insbesondere der richtigen Auslegung von Art. 3 Buchst. a ZollschuldVO in dem Sinne hat, daß mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266). - BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
Auszug aus BFH, 01.04.1999 - VII R 41/98
Ob in dem Verhalten der Klägerin nicht zugleich eine den Tatbestand einer Pflichtverletzung ggf. ausschließende Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung zu sehen ist (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c ZollschuldVO), weil die Waren mit der Auslieferung an D so behandelt wurden, als befänden sie sich bereits im freien Verkehr und damit die nach den Regeln über die vorübergehende Verwahrung vorgesehene zollamtliche Überwachung der Waren nicht mehr möglich war (vgl. Senatsurteile vom 13. August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311, und vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008, zum Versandverfahren), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden. - FG Düsseldorf, 04.12.1998 - 4 K 2029/98
Vorlage des Formblattes A als formelle Voraussetzung einer Zollpräferenz; …
Auszug aus BFH, 01.04.1999 - VII R 41/98
Das gilt unabhängig davon, ob die Ware später tatsächlich freigegeben wird (zweifelnd in bezug auf die entsprechenden Vorschriften in der Verordnung (EWG) Nr. 2913/93 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vom 12. Oktober 1992, ABlEG Nr. L 302/1; FG Bremen, Beschluß vom 2. Februar 1999 295032K 2, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern, ZfZ 1999, 161). - BFH, 13.08.1985 - VII R 93/81
Auszug aus BFH, 01.04.1999 - VII R 41/98
Ob in dem Verhalten der Klägerin nicht zugleich eine den Tatbestand einer Pflichtverletzung ggf. ausschließende Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung zu sehen ist (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c ZollschuldVO), weil die Waren mit der Auslieferung an D so behandelt wurden, als befänden sie sich bereits im freien Verkehr und damit die nach den Regeln über die vorübergehende Verwahrung vorgesehene zollamtliche Überwachung der Waren nicht mehr möglich war (vgl. Senatsurteile vom 13. August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311, …und vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008, zum Versandverfahren), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden.
- FG Düsseldorf, 29.09.2000 - 4 K 1541/98
Wareneinfuhr; Außengebiet; Vorübergehende Verwahrung; Lagerungsort; Zollamtliche …
Sie ist vielmehr eine zollrechtliche Entscheidung (Art. 4 Nr. 5 ZK), die die Zollstelle nach Prüfung der Anmeldung daraufhin, ob hinsichtlich der Anmeldung Zurückweisungsgründe vorliegen (Art. 62, 63 ZK), trifft (vgl.: Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 1. April 1999 - VII R 41/98 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 1999, 1396 (1398)).Eine Zollschuld konnte daher nach Art. 201 Abs. 1 ZK nicht mehr entstehen, weil diese bereits zuvor nach Art. 203 Abs. 1 und 2 ZK entstanden war (vgl. hierzu etwa: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), Urteil vom 20. September 1988 - Rs. 252/87 - Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Slg.) 1988, 4753 (4766); BFH, Urteil vom 1. April 1999 - VII R 41/98 - a.a.O. (1397) (1398)).
Die nach den Regeln über die vorübergehende Verwahrung vorgesehene zollamtliche Überwachung der Waren ist dann nicht mehr möglich (vgl. BFH…, Urteil vom 26. August 1997 - VII R 82/96 - BFH/NV 1998, 1008 (1009); Urteil vom l. April 1999 - VII R 41/98 - a.a.O. (1397)).
Der BFH (…Urteil vom 26. August 1997 - VII F 82/96 - a.a.O.; Urteil vom 1. April 1999 - VII R 41/98 - a.a.O.) geht gleichfalls davon aus, dass bereits in der Auslieferung von Nichtgemeinschaftswaren, die sich in vorübergehender Verwahrung befinden, eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 ZK zu sehen ist.
Da die Zollschuld vorliegend indessen nach Art. 203 Abs. 1 und 2 ZK bzw. Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a) und Abs. 2 ZK bereits entstanden war, als die Zollsachbearbeiterin des Klägers beim Zollamt mit den Zollanmeldungen erschien, konnte die Zollschuld hier nicht mehr nach Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a) und Abs. 2 ZK entstehen (vgl. hierzu etwa: BFH, Urteil vom 1. April 1999 - VII R 41/98 - BFH/NV 1999, 1396 (1397 f.)).
Denn nach Art. 201 Abs. 2 ZK ist für die Entstehung der Zollschuld nach Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a) ZK allein die Annahme der Zollanmeldungen durch die Zollbehörde maßgebend (vgl.: BFH, Urteil vom 1. April 1999 - VII R 41/98 - a.a.O.).
- BFH, 30.10.2003 - III R 32/01
Trinkgelder bei Heilbehandlung keine außergewöhnliche Belastung
Soweit die im Klageverfahren ergangenen Änderungsbescheide dem Klagebegehren entsprochen und zu einer Teilerledigung geführt haben, sind dem FA die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens aufzuerlegen (§ 138 Abs. 2 Satz 1 FGO; BFH-Urteile vom 1. April 1999 VII R 41/98, BFH/NV 1999, 1396, …und vom 29. März 2000 I R 85/98, BFH/NV 2000, 1247). - BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem …
Der Senat hat diese Änderung --auch des Streitwerts-- ebenso wie das geänderte Begehren des FA für das Revisionsverfahren zum Anlass genommen, getrennte Kostenverteilungen für insgesamt drei Verfahrensabschnitte vorzunehmen (vgl. hierzu z.B. das BFH-Urteil vom 1. April 1999 VII R 41/98, BFH/NV 1999, 1396, Abschn. II Nr. 4 der Gründe;… s. auch Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 136 Rz. 3, m.w.N.).
- BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03
Grundsatz der einmaligen Entstehung einer Zollschuld durch die zeitlich erste …
a) Es entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (…Urteil vom 20. September 1988 Rs. 252/87 --Kiwall--, EuGHE 1988, 4753 Rdnr. 11 f.;… vgl. auch Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 --Liberexim--, EuGHE 2002, I-6227 Rdnr. 57 --zu Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG und mehreren vorschriftswidrigen Handlungen im externen Versandverfahren--) sowie der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 1. April 1999 VII R 41/98, BFH/NV 1999, 1396, 1398), dass eine Zollschuld durch die Annahme einer Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Art. 201 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 ZK) nicht mehr entstehen kann, wenn für dieselbe Ware bereits zuvor eine Zollschuld durch ein vorschriftswidriges Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft (Art. 202 Abs. 1 Buchst. a ZK), durch ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung (Art. 203 Abs. 1 ZK) oder durch eine Pflichtverletzung (Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK) entstanden ist. - FG Bremen, 02.02.1999 - 295032K 2
Entstehen der Einfuhrzollschuld bei Entgegennahme der Zollanmeldung und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 08.04.2004 - VII B 110/03
NZB: Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage, Sicherung einer einheitlichen Rspr.
Die Annahme einer Zollanmeldung ist eine Entscheidung der Zollbehörde (vgl. Senatsurteil vom 1. April 1999 VII R 41/98, BFH/NV 1999, 1396, 1398), die grundsätzlich wirksam bleibt, sofern sie nicht zurückgenommen (Art. 8 ZK) oder widerrufen wird (Art. 9 ZK). - FG Düsseldorf, 11.08.2021 - 4 K 1370/20
Rechtmäßigkeit eines Einfuhrabgabenbescheides über eingeführtes Erdnussöl
Der Einfuhrabgabenbescheid vom 5. Dezember 2018, der gemäß § 365 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung Gegenstand des Einspruchs- und damit auch des Klageverfahrens geworden ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 1. April 1999 VII R 41/98 BFH/NV 1999, 1396), in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Mai 2020 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).
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