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Rechtsprechung
   BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36122
BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21 (https://dejure.org/2022,36122)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2022 - VIII B 97/21 (https://dejure.org/2022,36122)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2022 - VIII B 97/21 (https://dejure.org/2022,36122)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 3, AO § ... 162 Abs 1 S 1, AO § 162 Abs 2 S 1, EStG § 4 Abs 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 93 Abs 3, FGO § 76 Abs 1, ZPO § 283, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • rechtsinformationen.bund.de

    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 3 EStG 2002, § 162 Abs 1 S 1 AO, § 162 Abs 2 S 1 AO, § 4 Abs 3 EStG 2009, Art 103 Abs 1 GG
    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 283 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 155 FGO, § 283 ZPO, § 76 Abs. 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 153, § 153a der Strafprozessordnung (StPO), Art. 103 Abs. 1 GG, § 393 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, §§ 153, 153a StPO, § 78 Abs. 1 FGO, § 147 Abs. 1 StPO, § 385 Abs. 1 AO, § 162 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AO, § 119 Nr. 6 FGO, § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung von Betriebsausgaben mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers; Zulässigkeit eines pauschalen Unsicherheitsabschlags hinsichtlich nicht durch Vorlage von Belegen nachgewiesener Betriebsausgaben

  • Betriebs-Berater

    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • rechtsportal.de

    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Außenprüfung | Schätzung eines Unsicherheitszuschlags bei Betriebsausgaben

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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (38)

  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten …

    Auszug aus BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
    Die Schätzungsbefugnis nach dieser Vorschrift hängt nicht davon ab, dass der Steuerpflichtige zu einer förmlichen Aufzeichnung seiner Betriebseinnahmen und -ausgaben verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2017 - VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606).

    Die (ggf. freiwillige und im eigenen Interesse liegende) Aufbewahrung aller Belege ist im Regelfall notwendige Voraussetzung für den Schluss, dass die geltend gemachten Betriebsausgaben als durch den Betrieb veranlasst angesehen werden können (BFH-Beschluss vom 07.02.2008 - X B 189/07, juris, unter 3.c; BFH-Urteil vom 12.12.2017 - VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606, Rz 56 f.).

  • BFH, 08.10.2003 - VII B 321/02

    Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung - unzutreffende …

    Auszug aus BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
    Nach der Rechtsprechung des BFH braucht die mündliche Verhandlung nicht wiedereröffnet zu werden, wenn ein Beteiligter, obwohl er dazu Gelegenheit gehabt hätte, seiner Mitwirkungspflicht in der mündlichen Verhandlung nicht nachgekommen ist und deshalb erst nachträglich geeignete Beweismittel bezeichnet, obwohl ihm die Beweisbedürftigkeit seines Vortrags schon seit längerem bekannt war (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 08.10.2003 - VII B 321/02, BFH/NV 2004, 499, …und vom 13.11.2001 - IX B 89/01, BFH/NV 2002, 511;… BFH-Urteil vom 05.11.1985 - VIII R 103/80, BFH/NV 1987, 160).

    Nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichte Schriftsätze, die sich --wie hier-- mit Fragen beschäftigen, die bereits Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, braucht das FG aber grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 499, und in BFH/NV 2002, 511).

  • BFH, 28.06.2019 - X B 76/18

    Fehlende Begründungstiefe einer Schätzung kein qualifizierter …

    Auszug aus BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
    Vielmehr läge in einem solchen Fall lediglich ein "schlichter" Rechtsanwendungsfehler vor, der nicht zur Revisionszulassung berechtigt (BFH-Beschluss vom 28.06.2019 - X B 76/18, BFH/NV 2019, 1113, Rz 14).
  • BFH, 25.08.2009 - I R 88/07

    Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht

    Auszug aus BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
    Es ist anerkannt, dass Betriebsausgaben nur insoweit berücksichtigt werden können, als sie der Steuerpflichtige auf Verlangen durch Vorlage von Belegen nachweist (BFH-Urteil vom 15.04.1999 - IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481, unter II.3., m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 25.08.2009 - I R 88, 89/07, BFHE 226, 296, BStBl II 2016, 438, unter C.II. bbb).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der …

    Auszug aus BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
    Zwar müssen auch im Besteuerungsverfahren die subjektiven und objektiven Voraussetzungen der Steuerhinterziehung dem Grunde nach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen sein (BFH-Urteil vom 07.11.2006 - VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364); hinsichtlich der Höhe der hinterzogenen Einkünfte hat das FG jedoch bei einer Verletzung der Mitwirkungspflicht --anders als im Strafverfahren-- eine eigene Schätzungsbefugnis (…vgl. BFH-Beschluss vom 09.03.2011 - X B 153/10, BFH/NV 2011, 965, Rz 8).
  • BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98

    Gewinnschätzung nach Richtsätzen

    Auszug aus BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
    Es ist anerkannt, dass Betriebsausgaben nur insoweit berücksichtigt werden können, als sie der Steuerpflichtige auf Verlangen durch Vorlage von Belegen nachweist (BFH-Urteil vom 15.04.1999 - IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481, unter II.3., m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 25.08.2009 - I R 88, 89/07, BFHE 226, 296, BStBl II 2016, 438, unter C.II. bbb).
  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von …

    Auszug aus BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
    Die (ggf. freiwillige und im eigenen Interesse liegende) Aufbewahrung aller Belege ist im Regelfall notwendige Voraussetzung für den Schluss, dass die geltend gemachten Betriebsausgaben als durch den Betrieb veranlasst angesehen werden können (BFH-Beschluss vom 07.02.2008 - X B 189/07, juris, unter 3.c;… BFH-Urteil vom 12.12.2017 - VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606, Rz 56 f.).
  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Auszug aus BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
    Denn der --grundsätzlich auch im finanzgerichtlichen Verfahren zu beachtende (BFH-Beschluss vom 29.01.2002 - VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749, m.w.N.)-- Grundsatz "in dubio pro reo" greift nur ein, so lange Zweifel nicht zu beheben sind.
  • BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zur Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im …

    Auszug aus BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
    Er untersagt dem FG indes nicht, wie im Streitfall aufgrund vielfältiger Feststellungen aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu der vollen Überzeugung zu gelangen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), dass der Tatbestand einer Steuerhinterziehung zu bejahen ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18.11.2013 - X B 237/12, BFH/NV 2014, 369, und vom 26.11.2020 - VI B 29/20, BFH/NV 2021, 443).
  • BFH, 21.07.2017 - X B 167/16

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6 …

    Auszug aus BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
    Dies kann auch bei einer Entscheidung des FG zur Rechtmäßigkeit einer Schätzung der Fall sein, wenn das Schätzungsergebnis schlechthin unvertretbar ist, weil es wirtschaftlich unmöglich ist und sich als offensichtlich realitätsfremd darstellt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 68/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Schätzung der Einkünfte einer Prostituierten durch das …

  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des …

  • BFH, 18.11.2013 - X B 237/12

    Entscheidung über Richterablehnung als Verfahrensmangel; Unterlassen …

  • BFH, 01.03.2019 - X B 45/18

    Berücksichtigung eines Schrottwertes von Schiffen bei der Bemessung der AfA

  • BFH, 16.06.2009 - V B 131/08

    Beweis des ersten Anscheins bei der privaten Nutzung betrieblicher PKW - …

  • BFH, 13.12.2013 - X B 46/13

    Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die Richtigkeit der Schätzung von …

  • BFH, 09.03.2011 - X B 153/10

    Hinzuschätzung von Einkünften bei Verletzung der Mitwirkungspflicht - Verletzung …

  • BFH, 23.03.1994 - VIII R 50/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligten Kauf (§ 20 EStG )

  • BFH, 25.10.2000 - VII B 196/00

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Fortsetzungsfeststellungsklage - …

  • BFH, 23.04.2014 - VII R 41/12

    Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt - Übernahme …

  • BFH, 13.03.2015 - X B 138/14

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf …

  • BFH, 29.01.2008 - VIII B 37/07

    Vorliegen und Darlegung einer Divergenz bei unterschiedlicher Beantwortung der …

  • BFH, 13.01.2006 - VIII B 7/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Verhältnis Strafverfahren/FG-Verfahren

  • BFH, 04.05.2005 - XI B 230/03

    Steuerfahndung; Rechtsweg; Grundsatz "in dubio pro reo"

  • BFH, 18.09.2009 - IV B 140/08

    Keine Gewährung einer Schriftsatzfrist im Hinblick auf bekanntes Vorbringen des …

  • BFH, 26.02.2019 - VIII B 133/18

    Berücksichtigung des Beteiligtenvortrags durch das FG bei der Entscheidung

  • BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung …

  • BFH, 16.07.2012 - IX B 67/12

    Recht auf Akteneinsicht nur in die dem Gericht vorliegenden Akten - Nichterheben …

  • BFH, 21.12.2007 - VIII B 56/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Keine Bindung des FG an Freispruch im …

  • BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07

    Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - …

  • BFH, 29.04.2005 - VIII B 128/03

    NZB: Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

  • BFH, 23.02.2007 - III B 105/06

    NZB: Terminsverlegung, Verfahrensmangel

  • BFH, 16.08.1999 - VII B 131/99

    Akteneinsicht

  • BFH, 20.06.2001 - I B 118/00

    Ordnungsgemäße Rüge - Zulässigkeit der Beschwerde - Sachaufklärungspflicht - …

  • BFH, 13.11.2001 - IX B 89/01

    NZB; Verlust des Rügerechts

  • BFH, 12.11.1993 - VIII R 17/93

    Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen und den Nutzungswert einer …

  • BFH, 25.04.1996 - VIII B 30/95

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung der Wiedereröffnung des Verfahrens …

  • BFH, 05.11.1985 - VIII R 103/80

    Ermittlung des abziehbaren Anteils als Betriebsausgabe für Betriebsräume in einer …

  • FG Niedersachsen, 22.12.2022 - 7 K 105/18

    Umwandlung zu Buchwerten

    Bei der Schätzung ist auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BFH anerkannt ist, dass Betriebsausgaben nur insoweit berücksichtigt werden können, als sie der Steuerpflichtige auf Verlangen durch Vorlage von Belegen nachweist (BFH-Urteile vom 15. April 1999 - IV R 68/98, BStBl II 1999, 481 [BFH 15.04.1999 - IV R 68/98] m.w.N.; vom 25. August 2009 - I R 88, 89/07, BStBl II 2016, 438 [BFH 25.08.2009 - I R 88/07]; BFH-Beschluss vom 11. November 2022 VIII B 97/21, juris).

    Die (ggf. freiwillige und im eigenen Interesse liegende) Aufbewahrung aller Belege ist im Regelfall notwendige Voraussetzung für den Schluss, dass die geltend gemachten Betriebsausgaben als durch den Betrieb veranlasst angesehen werden können (BFH-Beschlüsse vom 11. November 2022 VIII B 97/21, juris; vom 7. Februar 2008 X B 189/07, juris, unter 3.c;… BFH-Urteil vom 12. Dezember 2017 VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606, Rz 56 f.).

    Es kann daher gerechtfertigt sein, von den der Höhe nach zu schätzenden Betriebsausgaben einen Unsicherheitsabschlag vorzunehmen, wenn der Steuerpflichtige seine Betriebsausgaben nicht durch Vorlage von Belegen nachweisen kann (BFH-Beschluss vom 11. November 2022 VIII B 97/21, juris m.w.N.).

    Daher ist der Senat der Überzeugung, dass ein Unsicherheitsabschlag vorzunehmen ist (BFH-Beschluss vom 11. November 2022 VIII B 97/21, juris m.w.N.).

  • BFH, 05.09.2023 - IX R 32/21

    Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren …

    Jener Anspruch verpflichtet aber nicht, sich mit Ausführungen der Beteiligten auseinanderzusetzen, auf die es für die Entscheidung nicht ankommt (statt vieler BFH-Beschluss vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, Rz 9, m.w.N.).
  • BFH, 06.05.2024 - III R 14/22

    Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung

    und BFH-Beschluss vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, BFH/NV 2023, 113, Rz 13).
  • BFH, 28.02.2024 - VIII B 130/22

    Keine Einräumung einer Schriftsatzfrist zu einem vom FG vor der mündlichen …

    § 283 ZPO setzt voraus, dass sich eine Partei in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des Gegners nicht erklären kann, weil es ihr nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt worden ist (BFH-Beschluss vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, BFH/NV 2023, 113, Rz 5, m.w.N.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern bei seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.02.2019 - VIII B 133/18, BFH/NV 2019, 574 und vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, BFH/NV 2023, 113, Rz 9).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO) verpflichtet das Gericht nicht, sich mit Sachverhalten auseinanderzusetzen, auf die es nach seinem rechtlichen Standpunkt für die Entscheidung nicht ankommt (vgl. BFH-Beschluss vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, BFH/NV 2023, 113, Rz 9).

    Eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) setzt Ausführungen des Beschwerdeführers dazu voraus, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, BFH/NV 2023, 113, Rz 7).

  • BFH, 16.01.2024 - VIII B 141/22

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern bei seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.02.2019 - VIII B 133/18, BFH/NV 2019, 574, Rz 4;… vom 13.03.2015 - X B 138/14, BFH/NV 2015, 982, Rz 24; vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, BFH/NV 2023, 113, Rz 9;… vom 30.06.2023 - VIII B 13/22, BFH/NV 2023, 1101, Rz 18).
  • BFH, 14.02.2024 - VIII B 108/22

    Kostentragung durch den Beigeladenen

    Im Übrigen setzt eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) Ausführungen des Beschwerdeführers dazu voraus, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13.01.2006 - VIII B 7/04, BFH/NV 2006, 914; vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, BFH/NV 2023, 113, Rz 7; BFH-Urteil vom 23.04.2014 - VII R 41/12, BFHE 245, 493, BStBl II 2015, 117).

    Die allgemeine Behauptung, dass das FG auf der Grundlage der beizuziehenden Akten die Willkürlichkeit und Rechtswidrigkeit der Schätzung des FA hätte erkennen können, ist hierfür nicht ausreichend (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.06.2001 - I B 118/00, BFH/NV 2001, 1583; vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, BFH/NV 2023, 113, Rz 7).

  • BFH, 30.06.2023 - VIII B 13/22

    Zur Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Prüfungsanordnung gegenüber einem …

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern bei seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.02.2019 - VIII B 133/18, Rz 4; vom 13.03.2015 - X B 138/14, Rz 24; vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, Rz 9).
  • BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23

    Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen …

    Rn. 4 b) Eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht des § 76 Abs. 1 FGO setzt nach ständiger Rechtsprechung Ausführungen des Beschwerdeführers dazu voraus, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen, weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.02.2016 - XI B 53/15, Rz 26; vom 23.03.2021 - XI B 69/20, Rz 28; vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, Rz 7).
  • BFH, 18.11.2025 - VIII B 97/24

    Prüfung der Fremdüblichkeit eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen - …

    Eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) setzt Ausführungen des Beschwerdeführers dazu voraus, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, BFH/NV 2023, 113, Rz 7).
  • BFH, 30.06.2023 - VIII B 19/22

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Streit um das Vorliegen eines …

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern bei seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt (vgl. BFH-Beschluss vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, Rz 9).
  • BFH, 20.11.2025 - VII B 138/24

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Pfändung einer Internet-Domain

  • BFH, 19.03.2026 - VII B 107/25

    Hinzurechnung von Lizenzgebühren zum Zollwert

  • FG Düsseldorf, 20.10.2025 - 14 K 500/25

    Hinzuschätzung wegen formeller Buchführungsmängel - Betrieb von Geldspielgeräten …

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