Rechtsprechung
| BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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BGB § ... 716; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; BewG § 97 Abs. 1 Nr. 5; ; AO 1977 § 179; ; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 1 und 2 a; ; AO 1977 § 119 Abs. 1; ; AO 1977 § 124 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 179 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 233 Abs. 1; ; HGB § 166; ; HGB § 233 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Mitunternehmerschaft - Stille Gesellschaft - Atypische stille Gesellschaft - Gesellschafter-Geschäftsführer - Informationsrecht - Bekanntgabe von Bescheiden - Hinreichende Bestimmtheit von Bescheiden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO §§ 122, 124, 179; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
Stiller Gesellschafter als Mitunternehmer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 28.01.1998 - 5 K 1557/94
- BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (21)
- BFH, 15.12.1992 - VIII R 42/90
Mitunternehmerschaft als atypische stille Gesellschaft
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß sich der Gesellschafter einer GmbH an dieser still beteiligen kann (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 VIII R 42/90, BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702, 704, m.w.N.).Deshalb hat der BFH einen im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse erheblichen Einzelumstand darin gesehen, daß der (stille) Gesellschafter als der alleinige Geschäftsführer der (Komplementär-) GmbH aufgrund dieser Stellung tatsächlich in besonders großem Umfang Mitunternehmerinitiative entfalten konnte (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90, BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480, 484; in BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702).
Der stille Gesellschafter hat ein ausreichendes Mitunternehmerrisiko in der Regel nur, wenn ihm bei Beendigung der Gesellschaft ein Anspruch auf Beteiligung am tatsächlichen Zuwachs des Gesellschaftsvermögens unter Einschluß der stillen Reserven und eines Geschäftswerts zusteht (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1993 VIII R 85/91, BFHE 172, 416, BStBl II 1994, 243, 246; in BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702).
Er hat an dieser Rechtsprechung in dem Urteil in BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702 festgehalten und bekräftigt, daß die Annahme einer atypisch stillen Gesellschaft nicht zwingend und ausnahmslos von der Beteiligung des Stillen an den stillen Reserven und am Geschäftswert abhängig sei.
- BFH, 16.12.1997 - VIII R 32/90
Verdeckte Mitunternehmerschaft bei Familien-GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Deshalb hat der BFH einen im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse erheblichen Einzelumstand darin gesehen, daß der (stille) Gesellschafter als der alleinige Geschäftsführer der (Komplementär-) GmbH aufgrund dieser Stellung tatsächlich in besonders großem Umfang Mitunternehmerinitiative entfalten konnte (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90, BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480, 484; in BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702).In dem Urteil in BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480 hat er trotz mangelnder Beteiligung des stillen Gesellschafters an den stillen Reserven und am Geschäftswert das Mitunternehmerrisiko bejaht, weil ein schwach ausgeprägtes Unternehmerrisiko durch eine stark ausgeprägte Mitunternehmerinitiative, wie sie dem stillen Gesellschafter als dem alleinigen Geschäftsführer der Komplemtär-GmbH zugestanden habe, kompensiert werde.
- BFH, 11.12.1990 - VIII R 122/86
GmbH - Handelsgewerbe - Anteilseigner - Mitunternehmer
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Ebenso hat er für den alleinigen Anteilseigner und Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der außerdem an der GmbH & Co. KG still beteiligt war und als GmbH-Geschäftsführer auch die Geschäfte der GmbH & Co. KG führte, eine Mitunternehmerstellung selbst dann bejaht, wenn er weder am Verlust noch an den stillen Reserven, noch am Geschäftswert der KG beteiligt war (Urteil vom 11. Dezember 1990 VIII R 122/86, BFHE 163, 346).
- BFH, 15.12.1998 - VIII R 62/97
Geschäftsführerbezüge bei einer GmbH & atypisch Still
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Wie der Senat nach Ergehen der Vorentscheidung entschieden hat, handelt es sich dann, wenn der stille Gesellschafter Mitunternehmer einer GmbH & Still ist, bei der Tätigkeitsvergütung, die er als Geschäftsführer der GmbH, der tätigen Gesellschafterin, erhält, um eine Sondervergütung i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz EStG im Rahmen der mitunternehmerischen Beteiligung an der GmbH & Still (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1998 VIII R 62/97, BFH/NV 1999, 773). - BFH, 20.11.1990 - VIII R 10/87
Stiller Gesellschafter einer GmbH & Co. KG als Mitunternehmer
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Eine solche Kompensation hat der BFH beispielsweise angenommen, wenn der nicht an den stillen Reserven beteiligte stille Gesellschafter einer GmbH & Co. KG, der zugleich Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär GmbH war, als solcher auch die Geschäfte der KG führte (BFH-Urteil vom 20. November 1990 VIII R 10/87, BFHE 163, 336). - BFH, 13.07.1993 - VIII R 85/91
Kein Erfüllen der Verbleibensvoraussetzung des § 7d EStG, soweit bei einer …
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Der stille Gesellschafter hat ein ausreichendes Mitunternehmerrisiko in der Regel nur, wenn ihm bei Beendigung der Gesellschaft ein Anspruch auf Beteiligung am tatsächlichen Zuwachs des Gesellschaftsvermögens unter Einschluß der stillen Reserven und eines Geschäftswerts zusteht (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1993 VIII R 85/91, BFHE 172, 416, BStBl II 1994, 243, 246; in BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702). - BFH, 18.05.1988 - II R 1/85
Zum Abzug von Schulden im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer inländischen …
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Er hat angenommen, daß der Geschäftswert bei einer Bewertung nach dem sog. Stuttgarter Verfahren nur zu einem Drittel erfaßt sei, wenn die Unternehmensrendite den für die Bewertung angenommenen Normalzinssatz übersteigt (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 II R 1/85, BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822). - BFH, 21.01.1993 - XI R 33/92
Stuttgarter Verfahren im ertragsteuerlichen Bereich (§ 16 EStG )
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Nach dem Urteil vom 21. Januar 1993 XI R 33/92 (BFH/NV 1994, 12) kann die Wertermittlung nach dem sog. Stuttgarter Verfahren, das auf vorsichtigen Annahmen und Schätzungen beruht, als Grundlage zur Bestimmung des für die Bemessung der Einkommensteuer relevanten gemeinen Werts herangezogen werden, soweit dies nicht aus besonderen Gründen im Einzelfall zu offensichtlich unrichtigen Ergebnissen führt. - BFH, 07.12.1989 - IV R 79/88
Anmerkung zu einem Urteil
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Der BFH hat die Ermittlung des Geschäftswerts nach dieser Methode zugelassen, wenn im Unternehmen nur durchschnittliche oder geringe Erträge zu erwarten sind (Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 79/88, BFH/NV 1991, 364). - BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Mitunternehmer i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist der stille Gesellschafter einer zivilrechtlich wirksam begründeten stillen Gesellschaft aber nur dann, wenn er kumulativ Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 440, BStBl II 1984, 751). - BFH, 08.12.1988 - IV R 24/87
Bekanntgabe - Unwirksamkeit - Heilung
- BFH, 25.01.1994 - VIII R 45/92
1. Keine Umdeutung einer wegen Formmangels unwirksamen Zustellung in eine …
- BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88
- Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …
- BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
Gestaltungsmißbrauch: Anteilsveräußerung an den Ehegatten
- BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78
Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung
- BFH, 30.03.1978 - IV R 72/74
Zweigliedrige Personengesellschaft - Ausscheiden eines Gesellschafters - …
- BFH, 07.02.1995 - IX R 3/93
Die Bekanntgabe eines Feststellungsbescheides an einen Empfangsbevollmächtigten …
- BFH, 05.10.1989 - IV R 120/87
Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb aus der gemeinsamen anwaltlichen …
- BFH, 08.10.1991 - VIII R 85/88
Anfechtungsrecht von früheren Gesellschaftern gegen einen …
- FG München, 28.01.1998 - 5 K 1557/94
- BFH, 08.04.1997 - IV B 82/96
Schlüssige Darlegung eines möglichen Verfahrensmangels bei Einlegung einer …
- FG Nürnberg, 01.02.2001 - IV 282/97
Kein erweiterter Verlustausgleich gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 EStG bei einem atypisch …
Denn Gewinnfeststellungsbescheide und damit naturgemäß auch die gemäß § 15a Abs. 4 EStG zulässig mit ihnen verbundenen Verlustfeststellungen sind ihrem Inhalt nach nicht an die Personengesellschaft als solche, sondern an die Gesellschafter gerichtet, die von einem solchen Bescheid betroffen sind; für dessen Wirksamkeit gemäß § 119 AO kommt es daher darauf an, daß sich aus seinem gesamten Inhalt ergibt, für welche Gesellschafter bestimmte Anteile am Gewinn oder Verlust festgestellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 31.8. 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 554 ).Eine möglicherweise fehlerhafte Bekanntgabe des Bescheids vom 10.11.1995 an den Prokuristen N. ist durch die ordnungsgemäße Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 554 ).
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß sich der Gesellschafter einer GmbH an dieser still beteiligen kann (vgl. z. B. BFH in BFH/NV 2000, 554 ).
Die Klägerin konnte Mitunternehmerinitiative ausüben, insbesondere standen ihr laut § 8 des Gesellschaftsvertrages Mitwirkungs- und Kontrollrechte zu, die zumindest denen des § 716 Abs. 1 BGB entsprachen (…vgl. BFH-Urteil vom 5.10.1989 IV R 120/87, BFH/NV 1991, 319; BFH in BFH/NV 2000, 554 ).
Sie hat auch ein Mitunternehmerrisiko getragen, denn sie war nach den §§ 6 Abs. 2 S. 2, 10 des Gesellschaftsvertrages am Gewinn und Verlust beteiligt und hatte im Fall der Beendigung der Gesellschaft einen Anspruch auf Abfindung entsprechend dem Wert der Beteiligung unter Einschluß der stillen Reserven (vgl. BFH in BFH/NV 2000, 554 m. w. N.).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2018 - 1 K 396/14
Gewinnfeststellung bei atypisch stiller Beteiligung einer AG am Gewerbe einer …
Rn. 38 II. Die nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 FGO klagebefugte rechtsgeschäftlich bestellte Empfangsbevollmächtigte der Klägerin zu 1) und der ………………………war gem. § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen (BFH-Urteil vom 31.08.1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555;… BFH-Urteil vom 12.05.2016 IV R 27/13, BFH/NV 2016, 1559;… vgl. auch Schulze zur Wiesche, Die GmbH & Still, 6. Aufl. Tz. 591).Sie war mit 10 % anteilig am Gewinn und Verlust der Klägerin zu 1) sowie bei Auflösung der stillen Gesellschaft an deren stillen Reserven beteiligt (§ 6 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag), ihr standen die Informations- und Kontrollrechte gem. § 716 BGB zu (§ 8) und sie war an den Geschäftsführungsentscheidungen der Klägerin zu 1) als Hauptgesellschafterin in der Form beteiligt, dass die gesetzlichen Vorschriften für einen Kommanditisten entsprechende Anwendung fanden (§ 3 Abs. 2); zudem war sie Alleingesellschafterin der Klägerin zu 1 (…vgl. zu den Voraussetzungen atypisch stiller Gesellschaften Wacker in Schmidt, EStG, 37. Aufl. § 15 Tz. 341 ff.; Söhn in HHSp, AO, § 180 Tz. 314 "Stille Gesellschaft"; BFH-Urteil vom 31.08.1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555).
Trotz Vollbeendigung der "GmbH & atypisch Still" zum 31.12.2012 war eine Einzelbekanntgabe der geänderten Bescheide vom 15.03.2013 und der Einspruchsentscheidung wegen der fortbestehenden, rechtsgeschäftlich begründeten Empfangsbevollmächtigung gem. § 183 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 AO nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 31.08.1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555).
- BFH, 09.12.2002 - VIII R 20/01
Stille Gesellschaft; Mitunternehmerschaft
Demgemäß kann im anhängigen Verfahren auch offen bleiben, ob es mit Rücksicht darauf, dass nicht nur X, sondern auch die weiteren Gesellschafter der GmbH --die mit dieser nicht durch ein Innengesellschaftsverhältnis verbunden waren-- für das Bankdarlehen als Bürgen einzustehen hatten, geboten sein könnte, bei der Qualifikation des Klägers als typischer oder atypischer stiller Gesellschafter dessen Bürgschaftsverpflichtung außer Betracht zu lassen (…zur Bürgenhaftung als Beitragsleistung des Stillen vgl. Karsten Schmidt in Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 2002, § 230 Rz. 144 a.E.; zur Abgrenzung der Rechtssphären betreffend Mitunternehmerrisiko vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1976 IV R 47/72, BFHE 120, 534, BStBl II 1977, 155; in BFHE 133, 54, BStBl II 1981, 527; einschränkend bezüglich Feststellungslast BFH-Urteil vom 10. Februar 1978 III R 115/76, BFHE 124, 374, BStBl II 1978, 256;… zur Vermögenseinlage des Stillen BFH-Urteil vom 25. Mai 1988 I R 92/84, BFH/NV 1989, 258; zur Mitunternehmerinitiative vgl. demgegenüber BFH-Urteil vom 31. August 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555, m.w.N.).
- FG Düsseldorf, 25.10.2006 - 7 K 2887/05
Atypisch stille Beteiligung; Unmittelbarer Einfluss; Geschäftsführung; Stark …
Die durch § 716 BGB gewährten Rechte reichen nach der Rechtsprechung des BFH bereits aus, um eine Mitunternehmerinitiative bejahen zu können (…BFH vom 5. Oktober 1989 IV R 120/87 BFH/NV 1991, 319; vom 31. August 1999 VIII R 21/98 BFH/NV 2000, 293;… vom 22. August 2002 IV R 6/01 BFH/NV 2003, 36).Darüber hinaus ist bei der Beurteilung des Ausmaßes der Mitunternehmerinitiative nicht ausschließlich auf die dem Gesellschafter unmittelbar durch den Gesellschaftsvertrag zustehenden Rechte abzustellen; vielmehr sind auch sonstige Umstände einzubeziehen (BFH vom 31. August 1999 VIII R 21/98 BFH/NV 2000, 555 w.w.N.).
Einen insoweit erheblichen Umstand sieht die Rechtsprechung des BFH darin, dass der (stille) Gesellschafter als alleiniger Geschäftsführer der GmbH aufgrund dieser Stellung in besonders großem Umfang Mitunternehmerinitiative entfalten kann (BFH vom 31. August 1999 aaO.; vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90 BFHE 185, 190 BStBl II 1998, 480).
Denn die Kompensation eines schwach ausgebildeten Unternehmerrisikos durch eine besonders stark ausgeprägte Unternehmerinitiative ist durch die Rechtsprechung des BFH anerkannt (vgl. BFH vom 31. August 1999 VIII R 21/98 BFH/NV 2000, 555 m.w.N.).
- BFH, 13.12.2000 - X R 42/96
Wiederholung eines Grundlagenbescheids
Im Übrigen wäre ein etwaiger Wirksamkeitsmangel dem Kläger gegenüber dadurch nachträglich geheilt worden, dass die Bescheide tatsächlich alsbald an ihn gelangt sind (…BFH-Entscheidungen vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288;… in BFH/NV 1994, 75, 76, und vom 31. August 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 554). - BFH, 30.10.2024 - IV R 4/23
Bekanntgabe eines Gewinnfeststellungsbescheids im Fall einer nicht mehr …
Trotz Vollbeendigung der Gesellschaft bedarf es keiner Einzelbekanntgabe des Feststellungsbescheids an die früheren Gesellschafter, wenn diese einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bestellt haben und die Bescheide diesem bekanntgegeben werden (vgl. BFH-Urteil vom 31.08.1999 - VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555, unter 2.a [Rz 16]).Auch ein etwaiger Bekanntgabefehler (Bekanntgabe an den Empfangsbevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht) wäre jedenfalls dadurch geheilt worden, dass der Feststellungsbescheid an den Kläger als ehemaligen Kommanditisten der KG und damit "wirklichen Empfänger" gelangt ist (vgl. BFH-Urteil vom 31.08.1999 - VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555, unter 2.b [Rz 18]; Brandis in Tipke/Kruse, § 183 a.F. AO Rz 29).
- FG Hessen, 13.07.2022 - 8 K 1419/19
Zurechnung von Einkünften einer Familienstiftung auf der Grundlage des § 15 Abs. …
c) Die fehlerhafte Bekanntgabe der Feststellungsbescheide vom 21.03.2019 ist jedoch auch dann, wenn man der unter bb) vertretenen Auffassung nicht folgen wollte, spätestens durch die wirksame Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung vom 22.08.2019 trotz deren aufgezeigter Mängel geheilt worden (vgl. zur Heilung von Bekanntgabemängeln durch ordnungsgemäße Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung BFH-Urteile vom 31.08.1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 554 und vom 26.06.2008 IV R 89/05, BVFH/NV 2008, 1984, jeweils m.w.N.). - BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
Gewinnfeststellung - Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters - Klagebefugnis …
Hierauf ist jedoch nicht weiter einzugehen, da nach ständiger Rechtsprechung des BFH Mängel in der Bekanntgabe eines Steuer- oder Feststellungsbescheids sowohl durch den tatsächlichen Zugang des Schriftstücks als auch durch die fehlerfreie Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gegenüber dem für das Einspruchsverfahren Bevollmächtigten geheilt werden (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1991 XI R 43/88, BFHE 167, 347, BStBl II 1992, 585, und vom 31. August 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555). - FG Hessen, 13.07.2022 - 8 K 1466/19
Zurechnung von Einkünften einer Familienstiftung auf der Grundlage des § 15 Abs. …
c) Die fehlerhafte Bekanntgabe der Feststellungsbescheide vom 21.03.2019 ist jedoch auch dann, wenn man der unter bb) vertretenen Auffassung nicht folgen wollte, spätestens durch die wirksame Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung vom 22.08.2019 trotz deren aufgezeigter Mängel geheilt worden (vgl. zur Heilung von Bekanntgabemängeln durch ordnungsgemäße Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung BFH-Urteile vom 31.08.1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 554 und vom 26.06.2008 IV R 89/05, BVFH/NV 2008, 1984, jeweils m.w.N.). - BFH, 22.08.2002 - IV R 6/01
Stille Gesellschaft; Mitunternehmerrisiko
Auf sie kann nur verzichtet werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls das insoweit eingeschränkte Mitunternehmerrisiko durch eine besonders ausgeprägte Mitunternehmerinitiative ausgeglichen wird (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1990 VIII R 122/86, BFHE 163, 346; vom 31. August 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555;… BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 IV B 88/00, BFH/NV 2001, 1550, m.w.N). - FG Hamburg, 13.12.2002 - III 124/01
Schlussbesprechung, Gewinnfeststellung, Nachprüfungsvorbehalt:
- BFH, 18.06.2001 - IV B 88/00
Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Divergenzrüge - Mitunternehmerinitiative eines …
- BFH, 26.11.2003 - VIII R 64/03
Atypisch stille Gesellschaft
- FG Niedersachsen, 24.02.2021 - 9 K 116/19
Bindungswirkung einer vertraglich geregelten Kaufpreisaufteilung bei Veräußerung …
- BFH, 06.12.2005 - VIII R 99/02
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Ergänzungsbescheid
- FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 269/00
Heilung von Bekanntgabemängeln auch bei Bekanntgabe durch einfachen Brief …
- BFH, 28.03.2003 - VIII B 194/01
Mitunternehmerschaft; atypisch stiller Gesellschafter
- BFH, 14.10.2003 - VIII B 281/02
Mitunternehmerschaft: stiller Gesellschafter ohne Teilhabe an stillen Reserven
- FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97
Unternehmerinitiative: Vermietung von Ferienwohnungen
- BFH, 22.02.2006 - IX B 175/05
AdV - Verwirkung
- BFH, 11.05.2005 - VIII B 89/01
GmbH-Anteile; Bewertung i. Stuttgarter Verfahren
- BFH, 31.08.1999 - VIII R 22/98
Tätigkeitsvergütung des Geschäftsführers bei atypisch stiller Gesellschaft
- FG Sachsen, 02.12.2004 - 5 K 76/99
Verneinung einer atypisch stillen Gesellschaft aufgrund fehlenden …
- BFH, 12.09.2005 - VIII B 54/05
Sondervergütungen: Tätigkeitsvergütung von Vorstandsmitgliedern bei atypisch …
- BFH, 15.01.2004 - VIII B 62/03
Stiller Gesellschafter als Mitunternehmer nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu …
- FG Hamburg, 02.02.2010 - 3 K 225/09
Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung: Klagefristbeginn bei Übersendung eines …
- FG Köln, 27.03.2015 - 11 V 286/15
Bekanntgabe an einen Empfangsbevollmächtigten bei einheitlicher Feststellung
- FG Hamburg, 13.12.2002 - III 300/02
Gewinnfeststellung: Unzulässigkeit der Klage wegen Einkünftequalifizierung / …
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2000 - 14 K 186/96
Klagebefugnis der Komplementärs-GmbH einer aufgelösten KG gegen deren …
- FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02
Wirksame Bekanntgabe eines Bescheides
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2004 - 1 K 64/03
Klagebefugnis nach Vollbeendigung einer Personengesellschaft; Zeitpunkt der …
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2000 - 14 K 215/96
Bekanntgabe von geänderten Gewinnfestellungsbescheiden einer vollbeendeten …
- FG Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 3 K 7/02
Mitunternehmerschaft an einer GmbH & Still
- FG Nürnberg, 27.07.2011 - 3 K 826/10
Bekanntgabezeitpunkt - Heilung eines Zustellungsmangel - Einhaltung der …
- FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 267/03
Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben
- FG München, 28.10.2004 - 6 V 680/04
Haftung bei Firmenübernahme
- FG Nürnberg, 23.11.2000 - VI 221/96
- FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 107/02
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