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Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.02.2021

Rechtsprechung
   BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25932
BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19 (https://dejure.org/2022,25932)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2022 - VIII R 8/19 (https://dejure.org/2022,25932)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - VIII R 8/19 (https://dejure.org/2022,25932)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 5, AO § 88 Abs 1, AO § 92 S 1, AO § 99, AO § 208 Abs 1 S 1, FGO § 41 Abs 1, GG Art 13 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 AO, § 88 Abs 1 AO, § 92 S 1 AO, § 99 AO, § 208 Abs 1 S 1 AO
    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

  • IWW

    § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung, § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 41 Abs. 1 Alternative 1 FGO, § 41 Abs. 1 FGO, Art. 13 Abs. 1 GG, § 99 AO, § 88 Abs. 1 AO, § 92 Satz 1 AO, Art. 13 GG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b des Einkommensteuergesetzes, § 99 Abs. 1 Satz 2 AO, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Unangekündigte Besichtigung eines Arbeitszimmers in einer Wohnung durch einen Beamten der Steuerfahndung; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Ortsbesichtigung; Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Mitwirkung des Steuerpflichtigen zur Aufklärung des ...

  • Betriebs-Berater

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

  • rechtsportal.de

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

Kurzfassungen/Presse (13)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unklarheiten bei häuslichem Arbeitszimmer: Finanzamt darf Wohnung nicht unangekündigt besichtigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Häusliches Arbeitszimmer - und keine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Häusliches Arbeitszimmer: Keine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt ...

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Finanzamt kann rechtswidrig sein - Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Finanzamt kann rechtswidrig sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfahnder kommt in die Wohnung - Das Finanzamt bezweifelte die Angaben einer Steuerzahlerin zum "häuslichen Arbeitszimmer"

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Finanzamt darf Wohnung nicht unangekündigt besichtigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss man das Finanzamt unangekündigt in die Wohnung lassen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt zur Überprüfung des häuslichen Arbeitszimmers ist rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt zur Überprüfung eines Arbeitszimmers rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn das Finanzamt unangemeldet im Homeoffice klingelt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt zur Überprüfung eines Arbeitszimmers - Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung rechtswidrig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer zulässig? (IMR 2022, 468)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3101
  • NZM 2022, 987
  • DB 2022, 2711
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (22)

  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen - …

    Auszug aus BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
    Rn. 14 aa) "Berechtigtes Interesse" ist jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art. Die begehrte Feststellung muss geeignet sein, in einem dieser Bereiche zu einer Positionsverbesserung des Klägers zu führen (vgl. BFH-Urteil vom 04.12.2012 - VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220).

    Zwar kann dies insbesondere dann der Fall sein, wenn das Handeln des FA den unberechtigten Vorwurf der Steuerhinterziehung zum Ausdruck bringt (…BFH-Urteile vom 27.01.2004 - VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797, unter II.2. [Rz 11]; in BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Zweck-Mittel-Verhältnis) darf ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel zur Durchsetzung von Allgemeininteressen nicht angewandt werden, wenn die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen schwerer wiegen als die durchzusetzenden Interessen (BFH-Urteil in BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220, m.w.N.).

    Dadurch kann das persönliche Ansehen des Steuerpflichtigen gefährdet werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220; Tormöhlen in HHSp, § 208 AO Rz 152).

  • FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17

    Steuerfahnder im Flankenschutz: Dürfen Flankenschützer die Steuerzahler …

    Auszug aus BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11.07.2018 - 9 K 2384/17 aufgehoben.

    Rn. 5 Die von der Klägerin erhobene Klage auf Feststellung, dass die Besichtigung vom 11.05.2017 rechtswidrig war, wurde vom Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 1847 mitgeteilten Gründen als unzulässig abgewiesen.

    das Urteil des FG Münster vom 11.07.2018 - 9 K 2384/17 aufzuheben und festzustellen, dass die Ortsbesichtigung vom 11.05.2017 rechtswidrig war.

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
    Dies gilt, wie das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvL 13/09 (BVerfGE 126, 268, BStBl II 2011, 318, Rz 47) ausgeführt hat, auch für das häusliche Arbeitszimmer in der Wohnung des Steuerpflichtigen.

    Sie soll den Steuerpflichtigen vor der besonders belastenden Besichtigung des Arbeitszimmers in der Wohnung bewahren und die objektiv gegebene, staatlich jedoch nicht beobachtbare Möglichkeit privater Mitbenutzung des häuslichen Arbeitszimmers pauschal berücksichtigen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 126, 268, BStBl II 2011, 318, Rz 47).

  • BFH, 29.07.2015 - X R 4/14

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim …

    Auszug aus BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
    Rn. 21 aaa) Ein Feststellungsinteresse wird von der Rechtsprechung u.a. dann bejaht, wenn eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr vorliegt (z.B. BFH-Urteil vom 29.07.2015 - X R 4/14, BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, Rz 27, m.w.N.).

    Die Finanzbehörden dürfen grundsätzlich das nach ihrer Auffassung zweckmäßigste Mittel für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen auswählen, und zwar auch im Hinblick auf eine mögliche Steuerstraftat (BFH-Urteile vom 04.10.2006 - VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227, unter II.2.b, und in BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, Rz 37).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
    Das Recht, "in Ruhe gelassen zu werden", soll gerade in den Wohnräumen gesichert sein (BVerfG-Beschluss vom 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85, BVerfGE 75, 318, Rz 29).

    Rn. 37 bbb) Die Ermittlungsmaßnahme war auch deshalb unverhältnismäßig, weil der Klägerin vor der Ortsbesichtigung kein rechtliches Gehör gewährt wurde und sie nicht die Gelegenheit hatte, andere, sie weniger belastende Modalitäten der Durchführung anzubieten (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 75, 318).

  • BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09

    Kein Einspruch gegen Realakt - Betreten einer Wohnung durch ermittelnde …

    Auszug aus BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
    Das FG hat das Handeln des FA in Form des Betretens der Wohnung der Klägerin zur Besichtigung des Arbeitszimmers durch den Mitarbeiter des Flankenschutzes zu Recht als Realakt bzw. schlichtes Verwaltungshandeln eingeordnet (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.05.2010 - VIII B 71/09, BFH/NV 2010, 1415, Rz 11 f.).

    An einem schwerwiegenden Eingriff fehlt es jedoch, wenn das Betreten der Wohnung vom Willen des Berechtigten gedeckt ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1415;… Herdegen in: Kahl/Waldhoff/Walter (Hg.), BK, Art. 13 Rz 44; Leibholz/Rinck, GG, Art. 13 Rz 12;… G. Hermes in: H. Dreier (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, Bd. I, 3. Aufl. 2013, Art. 13 Rz 111;… G. Gornig in von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl., Art. 13 Rz 44;… Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 17. Aufl., Art. 13 Rz 10).

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten - …

    Auszug aus BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
    Die Finanzbehörden dürfen grundsätzlich das nach ihrer Auffassung zweckmäßigste Mittel für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen auswählen, und zwar auch im Hinblick auf eine mögliche Steuerstraftat (BFH-Urteile vom 04.10.2006 - VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227, unter II.2.b, und in BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, Rz 37).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
    Rn. 24 ddd) Außerdem dürfen die Anforderungen an eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr im Streitfall unter dem Gesichtspunkt der Gewährung eines effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutzes gegen Akte der öffentlichen Gewalt nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83, BVerfGE 67, 43).
  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Auszug aus BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
    Da die Sach- und Rechtslage nicht vollkommen identisch sein muss und die begründete Annahme genügt, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen gleichartig gehandelt wird (vgl. BFH-Urteile vom 28.06.2000 - X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, unter II.1.b.; vom 16.12.1971 - IV R 221/67, BFHE 103, 555, BStBl II 1972, 182;… s. auch Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 100 Rz 89), ist vorliegend eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr zu bejahen.
  • BFH, 04.07.2007 - VIII R 77/05

    Freiberufliche Tätigkeit bei Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte; …

    Auszug aus BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
    Rn. 27 a) Wird vom FG eine Klage zu Unrecht als unzulässig abgewiesen, kommt ein Durcherkennen nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Klage nach den vom FG getroffenen Feststellungen zweifelsfrei begründet ist und vollständig ausgeschlossen ist, dass einer der Beteiligten durch einen weiteren Vortrag die Sachentscheidung noch beeinflussen könnte (vgl. BFH-Urteile vom 04.07.2007 - VIII R 77/05, BFH/NV 2008, 53, unter II.3.b, m.w.N., …und vom 09.11.2005 - I R 10/05, BFH/NV 2006, 750, unter II.5.).
  • BFH, 09.11.2005 - I R 10/05

    Grundlagenbescheid/Folgebescheid - Klage gegen Folgebescheid

  • BFH, 19.04.2016 - II B 66/15

    Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Verfahren der …

  • FG Düsseldorf, 24.01.2008 - 11 K 3182/05

    Einheitsbewertung des Grundvermögens;- Diskrepanz der Baukosten zwischen …

  • BFH, 30.10.2007 - VIII B 198/06

    Zulässigkeit der Beschwerde bei Verfahren wegen Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BFH, 21.01.1966 - VI 92/64

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten eines …

  • BFH, 16.12.1971 - IV R 221/67

    Feststellung der Rechtswidrigkeit - Berechtigtes Interesse - Geänderter Bescheid …

  • BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02

    Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren

  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 979/10

    Briefgeheimnis im Strafvollzug (Postkontrolle; Verteidigerpost; Sichtkontrolle); …

  • BFH, 10.02.2010 - XI R 3/09

    Anforderungen an eine Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 683/08

    Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren gegen eine …

  • BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BFH, 06.07.2001 - III B 58/00

    Öffentlichkeit des Verfahrens - Nichtzulassungsbeschwerde - …

  • FG Nürnberg, 05.05.2026 - 2 K 424/23

    Unzulässige Klage, Rechtsschutzinteresse, Klageänderung, Feststellungsinteresse, …

    Rn. 13 3. Für den Feststellungsantrag fehlt jedenfalls das Feststellungsinteresse, so dass dahingestellt bleiben kann, ob der Antrag ein (allgemeiner) Feststellungsantrag (§ 41 FGO) ist, weil sich die Umsatzsteuer-Nachschau in einem Realakt erschöpfte (FG Hamburg…, Urteil vom 11.04.2018 - 6 K 44/17, EFG 2018, 1146, Rn. 43; vgl. BFH-Urteil vom 12.07.2022 - VIII R 8/19, BFHE 276, 555, Rn. 12), oder ein Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO), weil ihr Verwaltungsaktcharakter (Kemper, UR 2016, 377 (379) m.w.N.; differenzierend Abschn. 27b.1 Abs. 8 des Umsatzsteueranwendungserlasses - UStAE;… Pflaum in Wäger, UStG, 3. Auflage § 27b Rn. 21) zukam.

    Dieses berechtigte Interesse besteht sowohl bei der Feststellungsklage (§ 41 FGO; vgl. BFH-Urteile vom 12.07.2022 - VIII R 8/19, BFHE 276, 555, Rn. 13 ff.;… vom 11.03.2025 - IX R 30/22, BFHE 288, 372, BStBl II 2025, 455, Rn. 19 ff.) als auch bei der Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO; vgl. z. B. BFH-Urteile vom 28.10.2020 - X R 37/18, BFHE 271, 28;… vom 20.01.2026 - VII R 36/23, BFH/NV 2026, 606, Rn. 23 f.;… BFH-Beschluss vom 22.01.2025 - VIII B 123/23, BFH/NV 2025, 396, Rn. 26) insbesondere, wenn der Kläger die Auswertung von Ergebnissen der angegriffenen Ermittlungsmaßnahmen verhindern will, wenn er die Rehabilitation nach einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff anstrebt oder wenn zu besorgen ist, dass das Finanzamt abermals rechtswidrig handeln wird.

  • BFH, 24.02.2026 - VII R 34/24

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - sicherer Übermittlungsweg

    In einer solchen Verfahrenslage kommt ein Durcherkennen ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn vollständig ausgeschlossen ist, dass einer der Beteiligten durch einen weiteren Vortrag die Sachentscheidung noch beeinflussen könnte (BFH-Urteile vom 23.01.2025 - III R 33/24 (III R 50/17), BFHE 289, 396, BStBl II 2025, 516, Rz 33; vom 12.07.2022 - VIII R 8/19, BFHE 276, 555, Rz 27; vom 22.06.2016 - V R 49/15, Rz 23;… vom 04.07.2007 - VIII R 77/05, BFH/NV 2008, 53, unter II.3.b, m.w.N., …und vom 09.11.2005 - I R 10/05, BFH/NV 2006, 750, unter II.5.).
  • VG Berlin, 10.12.2025 - 6 K 275.22
    Hiervon kann bei einem bloßen Betreten von Räumlichkeiten zum Zwecke der Besichtigung durch eine Behörde nicht ausgegangen werden (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Juli 2022 - VIII R 8/19 - juris Rn. 12; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 16. August 2021 - 15 CS 21.2022 - juris Rn. 12; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 28. November 2000 - 10 S 1375/99 - juris Rn. 24).

    Rn. 29 An einem (schwerwiegenden) Grundrechtseingriff fehlt es aber jedenfalls dann, wenn das Betreten der Wohnung vom Willen des Berechtigten gedeckt ist (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Juli 2022 - VIII R 8/19 - juris Rn. 18).

    Ein schwerer Grundrechtseingriff ergibt sich auch nicht daraus, dass sich die Mitarbeiterin der Klägerin durch das unangekündigte Erscheinen möglicherweise "überrumpelt" fühlte, da etwaige Irrtümer im Willensbildungsprozess das Einverständnis erst dann entwerten, wenn es durch eine Täuschung staatlicher Organe erschlichen worden ist, die gerade auf das Verschaffen des Wohnungszutritts gerichtet ist, oder auf einer Drohung beruht (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Juli 2022 - VIII R 8/19 - juris Rn. 19 m.w.N.), was hier ersichtlich nicht der Fall war.

  • BFH, 22.01.2025 - VIII B 123/23

    Wiederholungsgefahr für eine Fortsetzungsfeststellungsklage im Zusammenhang mit …

    Dabei muss ein konkreter Anlass für die Annahme bestehen, die Finanzbehörde werde die für rechtswidrig erachtete Maßnahme in absehbarer Zukunft in einem anderen Verwaltungsverfahren wiederholen (…BFH-Beschluss vom 19.04.2016 - II B 66/15, BFH/NV 2016, 1059, Rz 5; BFH-Urteile vom 29.07.2015 - X R 4/14, BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, Rz 27, m.w.N.; vom 12.07.2022 - VIII R 8/19, BFHE 276, 555, Rz 21).
  • BFH, 13.05.2025 - VIII B 39/24

    Kein Feststellungsinteresse bei Nichtigkeitsklage gegen eine Prüfungsanordnung

    Für ein Rehabilitationsinteresse genügt es indes nicht, dass aufgrund der Maßnahme des Finanzamts (hier: der Prüfungsanordnungen) lediglich eine abstrakte Gefahr besteht, dass das berufliche Ansehen des Steuerpflichtigen gefährdet wird (BFH-Urteil vom 12.07.2022 - VIII R 8/19, BFHE 276, 555, Rz 15).
  • VG Köln, 18.06.2025 - 20 K 2991/24
    Rn. 31 Vgl. BFH, Urt. v. 12.07.2022 - VIII R 8/19, juris, Rn. 18, wonach es nur dann an einem schwerwiegenden Eingriff fehlt, wenn das Betreten der Wohnung vom Willen des Berechtigten gedeckt ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2022 - L 5 KR 2598/22
    Wäre die willkürliche Rechtsauffassung des Gerichts zutreffend, könne eine Behörde sich einfach mit substanzlosen weiteren Unterstellungen der fehlenden Mitwirkung einer gerichtlichen Entscheidung entziehen, es fehle sodann auch hier an dem Justizgewährungsanspruch.Eine Ablehnung in der Sache erfolge durch die Gegenseite nicht, da sich diese rechtsmissbräuchlich und rechtsirrig in schikanierender Weise auf eine angeblich fehlende Mitwirkung berufe.In welchem konkreten Umfang sie zur Mitwirkung verpflichtet sei, sei bislang nicht entschieden.Das angebliche "Rundschreiben 04q vom 13.12.2004" sei ihr weder bekannt noch sei dies durch öffentliche Quellen auffindbar, wobei auch unklar sei, wer für dieses Rundschreiben verantwortlich sei.Zur Zulässigkeit einer verwaltungsrechtlichen Feststellungsklage hat die Klägerin ergänzend das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.07.2022 (Az. VIII R 8/19) vorgelegt.
  • FG Hamburg, 25.03.2026 - 3 K 121/23

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Rechtsschutz gegen Prüfungshandlungen; …

    Ein Rehabilitationsinteresse liegt ebenfalls nicht vor, da weder ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre der Kläger noch eine Außenwirkung gegenüber Dritten feststellbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 12. Juli 2022, VIII R 8/19, BFHE 276, 555, juris, Rn. 15 ff. m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 24.01.2025 - 1 K 381/22

    Rechtmäßigkeit einer Umsatzsteuer-Nachschau zur Feststellung des Sitzes der …

    Rn. 58 Bereits die Anordnung einer Umsatzsteuer-Nachschau stellt einen Verwaltungsakt i.S. des § 118 der Abgabenordnung (AO) dar, der auf Duldung der Nachschau durch den betroffenen Unternehmer gerichtet ist und spätestens mit dem Erscheinen der Amtsträger beim Unternehmer Außenwirkung entfaltet (…Zugmaier/Echterfeld in Hartmann/Metzenmacher, UStG, § 27b UStG Rn. 71, Stand: Juni 2024;… Kemper in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, § 27b Rn. 118, Stand: März 2024; Abschn. 27b.1 Abs. 8 Satz 2 UStAE: "insbesondere"; a.A. Finanzgericht -FG- Hamburg…, Urteil vom 11.04.2018 - 6 K 44/17, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2018, 1146, Rn. 43; Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12.07.2022 - VIII R 8/19, BFHE 267, 555, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2022, 2002, zum Betretungsrecht nach § 99 AO: Durchführung der Nachschau als solche schlichtes Verwaltungshandeln).
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BFH, 18.02.2021 - VIII R 8/19 (https://dejure.org/2021,18614)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2021 - VIII R 8/19 (https://dejure.org/2021,18614)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - VIII R 8/19 (https://dejure.org/2021,18614)
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Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 41 Abs 1, GG Art 13, AO § 208 Abs 2 Nr 1
    Feststellungsinteresse, Ortsbesichtigung, Unverletzlichkeit, Wohnung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 41 Abs 1 ; GG Art 13 ; AO § 208 Abs 2 Nr 1

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

Verfahrensgang

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