Abgabenordnung
| Dritter Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 - 133) |
| Erster Abschnitt - Verfahrensgrundsätze (§§ 78 - 117l) |
| 3. Unterabschnitt - Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel (§§ 85 - 107) |
| III. Beweis durch Urkunden und Augenschein (§§ 97 - 100) |
(1) 1Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen sind berechtigt, Grundstücke, Räume, Schiffe, umschlossene Betriebsvorrichtungen und ähnliche Einrichtungen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit zu betreten, soweit dies erforderlich ist, um im Besteuerungsinteresse Feststellungen zu treffen. 2Die betroffenen Personen sollen angemessene Zeit vorher benachrichtigt werden. 3Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.
(2) Maßnahmen nach Absatz 1 dürfen nicht zu dem Zweck angeordnet werden, nach unbekannten Gegenständen zu forschen.
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Rechtsprechung zu § 99 AO
50 Entscheidungen zu § 99 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
Steuerfahnder im Flankenschutz: Dürfen Flankenschützer die Steuerzahler ...
- FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2021 - 14 A 1650/16
Streit um die Beherbergungsabgabe auf das vom Beherbergungsgast gezahlte Entgelt ...
Zum selben Verfahren:
- VG Gelsenkirchen, 10.06.2016 - 2 K 543/15
Beherbergungsabgabe Gleichartigkeitsverbot strukturelles Vollzugsdefizit ...
- VG Gelsenkirchen, 10.06.2016 - 2 K 543/15
- FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2018 - 1 K 180/15
Erhebung von Übernachtungssteuer - Betretungsrecht zwecks Nachprüfung
- BVerwG, 24.05.2023 - 9 CN 1.22
Tübingen darf Verpackungssteuer erheben
- VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267
Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
Zum selben Verfahren:
- VG München, 22.11.2023 - M 7 E 23.5047
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Überfliegen eines Grundstücks mit einer Drohne
- VG München, 22.11.2023 - M 7 E 23.5047
- FG Hamburg, 21.02.2023 - 6 K 199/21
FGO: Befangenheit Sachverständiger
Querverweise
Auf § 99 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
- Verfahrensvorschriften
- § 365 (Anwendung von Verfahrensvorschriften)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)