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   BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10   

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BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 (https://dejure.org/2012,34357)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 (https://dejure.org/2012,34357)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 (https://dejure.org/2012,34357)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a StPO; § 45 StPO; § 316 StGB
    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf rechtliches Gehör (Rechtswegerschöpfung, Anhörungsrüge); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Einspruchsfrist, vorübergehende Abwesenheit); Trunkenheit im Verkehr

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Urlaubsabwesenheit, Zustellung, Wiedereinsetzung, Fristversäumung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen geboten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 45 Abs 2 S 1 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 45 Abs 2 S 1 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wiedereinsetzung bei fehlenden Vorkehrungen gegen den Empfang von Schriftstücken während einer Urlaubsreise

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wegen eines dreiwöchigen Urlaubs im Ausland

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen ...

  • bussgeldsiegen.de

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Bußgeldbescheid und Urlaubsabwesenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wegen eines dreiwöchigen Urlaubs im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung eines Strafbefehls oder Bußgeldbescheids in Abwesenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 592
  • StV 2013, 545
  • VRR 2012, 443
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 110, 339 ).

    Dies gilt insbesondere in den Fällen des ersten Zugangs zum Gericht, in denen das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unmittelbar der Verwirklichung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtsschutzgarantien dient (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 54, 80 ; 67, 208 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es dem Bürger nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden, wenn er wegen einer nur vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls getroffen hat (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es dem Bürger nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden, wenn er wegen einer nur vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls getroffen hat (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ).

    Entscheidend ist allein, dass die Abwesenheit eine nur vorübergehende und relativ kurzfristige - längstens etwa sechs Wochen - von einer sonst ständig benutzten Wohnung ist (vgl. BVerfGE 40, 182 ; 41, 332 ).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verlangt daher ebenfalls, bei Anwendung und Auslegung der die Wiedereinsetzung regelnden Vorschriften die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht zu überspannen (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 31, 388 ; 40, 46 ; 40, 95 ).

    Das gilt auch dann, wenn er weiß, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, oder er als Beschuldigter oder Betroffener vernommen wurde (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 34, 154 ).

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 110, 339 ).

    Dies gilt insbesondere in den Fällen des ersten Zugangs zum Gericht, in denen das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unmittelbar der Verwirklichung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtsschutzgarantien dient (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 54, 80 ; 67, 208 ).

  • BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es dem Bürger nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden, wenn er wegen einer nur vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls getroffen hat (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ).

    Entscheidend ist allein, dass die Abwesenheit eine nur vorübergehende und relativ kurzfristige - längstens etwa sechs Wochen - von einer sonst ständig benutzten Wohnung ist (vgl. BVerfGE 40, 182 ; 41, 332 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Ein solches Vorgehen wäre nur dann erforderlich gewesen, wenn er eine neue und eigenständige Verletzung seines Gehörs durch das Landgericht hätte rügen wollen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 11, 390 ; 13, 496 ).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Ein solches Vorgehen wäre nur dann erforderlich gewesen, wenn er eine neue und eigenständige Verletzung seines Gehörs durch das Landgericht hätte rügen wollen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 11, 390 ; 13, 496 ).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 110, 339 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verlangt daher ebenfalls, bei Anwendung und Auslegung der die Wiedereinsetzung regelnden Vorschriften die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht zu überspannen (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 31, 388 ; 40, 46 ; 40, 95 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige,

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Ein solches Vorgehen wäre nur dann erforderlich gewesen, wenn er eine neue und eigenständige Verletzung seines Gehörs durch das Landgericht hätte rügen wollen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 11, 390 ; 13, 496 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 457/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    aa) Der Kläger war nicht nur vorübergehend - wie im Falle einer urlaubsbedingten Abwesenheit von bis zu sechs Wochen - von einer ansonsten ständig von ihm benutzten Wohnung abwesend (zu dieser Fallgestaltung vgl. BVerfG 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 - Rn. 17 zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl; 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 - zu B 2 der Gründe, BVerfGE 41, 332 zur Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid) .

    Da er dennoch weiterhin einen Briefkasten mit seinem Namen dort vorhielt, hätte er - anders als bei bloß vorübergehender urlaubsbedingter Abwesenheit, bei der ein solcher Aufwand nicht zumutbar erschiene (vgl. BVerfG 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 - aaO; 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 - aaO) - dafür Sorge tragen müssen, dass er zeitnah von für ihn bestimmten Sendungen Kenntnis erlangte.

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei

    Dies verletzt ihren Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2013, 592 f. mwN) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 8; vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZWE 2012, 334, 335 jeweils mwN).
  • BGH, 11.07.2019 - IX ZR 345/18

    Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen zur Einlegung und zur Begründung einer

    Im Regelfall müssen für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminsversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 mwN; NJW 2013, 592 f mwN).

    Hier besteht kein konkreter Anlass, bei einer vorübergehenden Abwesenheit Vorkehrungen wegen möglicher Zustellungen zu treffen (BVerfG, NJW 2013, 592 f).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12   

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OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12 (https://dejure.org/2012,32868)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.10.2012 - 4b Ws 25/12 (https://dejure.org/2012,32868)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 4b Ws 25/12 (https://dejure.org/2012,32868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kosten des Nebenklägers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 95 (Ls.)
  • VRR 2012, 443
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 19.07.2004 - 2 Ws 143/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12
    Sie ist insbesondere statthaft (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2006, 95 - 96 unter Aufgabe seiner vorangegangenen Rechtsprechung u. a. in NStZ-RR 2001, 288; LR-Hilger, StPO, 26. Auflage, § 464 Rn 57).
  • OLG Dresden, 09.03.2000 - 1 Ws 65/00

    Revision; Rücknahme; Rechtsmittel; Anfechtung; Anfechtbarkeit;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12
    Nicht zuletzt ist auch zu sehen, dass eine im Falle der Rücknahme der Berufung durch den Angeklagten ergehende isolierte Kostenentscheidung - anders als bei der Revisionsrücknahme (OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; KG Berlin StraFo 2008, 91) - grundsätzlich anfechtbar wäre (KG Berlin StraFo 2008, 264; anders noch OLG Stuttgart NStZ 1989, 548, unter Annahme genereller Unstatthaftigkeit bei beschränkter Berufung), weshalb der vergleichbare Fall der Verwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO zu keinem anderen Ergebnis führen kann.
  • OLG Hamm, 04.03.2003 - 1 Ws 63/03

    unterlassene Kostenentscheidung, Nebenkläger, Nachholung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12
    Nach § 395 Abs. 4 StPO darf sich der Nebenkläger in jeder Lage des Verfahrens der erhobenen öffentlichen Klage anschließen, weshalb er auch in jedem Fall berechtigt ist, sich am Berufungsverfahren zu beteiligen (OLG Hamm, Beschluss vom 04. März 2003 - 1 Ws 63/03 -, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 2 Ws 236/02

    Nebenklage: Befugnis des Nebenklägers zur sofortigen Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12
    Die lediglich beschränkte Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers gem. § 400 Abs. 1 StPO beruht demgegenüber auf dessen fehlender Beschwer im Einzelfall, insbesondere dann, wenn er die Anfechtung allein mit dem Ziel verfolgt, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird (so auch OLG Düsseldorf, VRS 96, 222ff; OLG Stuttgart, Justiz 2003, 170f; OLG Celle, OLGSt StPO, § 464 Nr. 12; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 120).
  • OLG Stuttgart, 02.08.2002 - 5 Ws 54/02

    Strafverfahren: Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde des Nebenklägers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12
    Die lediglich beschränkte Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers gem. § 400 Abs. 1 StPO beruht demgegenüber auf dessen fehlender Beschwer im Einzelfall, insbesondere dann, wenn er die Anfechtung allein mit dem Ziel verfolgt, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird (so auch OLG Düsseldorf, VRS 96, 222ff; OLG Stuttgart, Justiz 2003, 170f; OLG Celle, OLGSt StPO, § 464 Nr. 12; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 120).
  • OLG Hamm, 22.02.2001 - 2 Ws 37/01

    Beschwerde; Kostenentscheidung; Nebenkläger; Zulässigkeit; Verwerfung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12
    Sie ist insbesondere statthaft (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2006, 95 - 96 unter Aufgabe seiner vorangegangenen Rechtsprechung u. a. in NStZ-RR 2001, 288; LR-Hilger, StPO, 26. Auflage, § 464 Rn 57).
  • KG, 24.08.2007 - 1 Ws 138/07

    Strafverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die selbstständige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12
    Nicht zuletzt ist auch zu sehen, dass eine im Falle der Rücknahme der Berufung durch den Angeklagten ergehende isolierte Kostenentscheidung - anders als bei der Revisionsrücknahme (OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; KG Berlin StraFo 2008, 91) - grundsätzlich anfechtbar wäre (KG Berlin StraFo 2008, 264; anders noch OLG Stuttgart NStZ 1989, 548, unter Annahme genereller Unstatthaftigkeit bei beschränkter Berufung), weshalb der vergleichbare Fall der Verwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO zu keinem anderen Ergebnis führen kann.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.1998 - 3 Ws 464/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12
    Die lediglich beschränkte Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers gem. § 400 Abs. 1 StPO beruht demgegenüber auf dessen fehlender Beschwer im Einzelfall, insbesondere dann, wenn er die Anfechtung allein mit dem Ziel verfolgt, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird (so auch OLG Düsseldorf, VRS 96, 222ff; OLG Stuttgart, Justiz 2003, 170f; OLG Celle, OLGSt StPO, § 464 Nr. 12; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 120).
  • OLG Naumburg, 21.09.2001 - 1 Ws 329/01

    Kostenbeschwerde - Nebenkläger kann Kostenentscheidung ohne die Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12
    Das OLG Jena (Beschluss vom 21. September 2001 - Az. 1 Ws 329/01 -, zitiert nach juris) weist zur Begründung der "Statthaftigkeit" der sofortigen Beschwerde auch zutreffend darauf hin, dass hierfür eine Gleichbehandlung des Nebenklägers mit dem Fall eines wegen Schuldunfähigkeit freigesprochenen Angeklagten spricht, dem mangels Beschwer ein an sich statthaftes Rechtsmittel ebenfalls nicht zusteht.
  • OLG Stuttgart, 22.06.1989 - 3 Ws 116/89

    Nebenkläger; Sofortige Beschwerde; Kostenentscheidung; Auslagenentscheidung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12
    Nicht zuletzt ist auch zu sehen, dass eine im Falle der Rücknahme der Berufung durch den Angeklagten ergehende isolierte Kostenentscheidung - anders als bei der Revisionsrücknahme (OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; KG Berlin StraFo 2008, 91) - grundsätzlich anfechtbar wäre (KG Berlin StraFo 2008, 264; anders noch OLG Stuttgart NStZ 1989, 548, unter Annahme genereller Unstatthaftigkeit bei beschränkter Berufung), weshalb der vergleichbare Fall der Verwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO zu keinem anderen Ergebnis führen kann.
  • KG, 03.01.2008 - 1 AR 1562/07

    Beschränkung der Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die nach

  • BayObLG, 09.12.1987 - RReg. 3 St 217/87

    Ausschluss der sofortigen Beschwerde

  • OLG Braunschweig, 19.01.2023 - 1 Ws 309/22

    Statthafte sofortige Beschwerde gegen fehlende Entscheidung im Urteil über Kosten

    § 400 Abs. 1 StPO beseitigt nicht die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sondern versagt dem Nebenkläger nur für einen bestimmten Fall die Beschwer (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 1998, Az.: 3 Ws 464 - 466/98, Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. August 2002, Az.: 5 Ws 54/02 , Rn. 5; OLG Naumburg, Beschluss vom 21. September 2001, Az.: 1 Ws 329/01 , Rn. 12; OLG Jena, Beschluss vom 22. Januar 2010, 1 Ws 525/09 , Rn. 12 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Oktober 2012, Az.: 4b Ws 25/12 , Rn. 5, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Braunschweig, 10.01.2023 - 1 Ws 309/22

    Rechtsmittel Nebenkläger, Anfechtung einer Kostenentscheidung, Statthaftigkeit

    § 400 Abs. 1 StPO beseitigt nicht die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sondern versagt dem Nebenkläger nur für einen bestimmten Fall die Beschwer (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 1998, Az.: 3 Ws 464 - 466/98, Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. August 2002, Az.: 5 Ws 54/02, Rn. 5; OLG Naumburg, Beschluss vom 21. September 2001, Az.: 1 Ws 329/01, Rn. 12; OLG Jena, Beschluss vom 22. Januar 2010, 1 Ws 525/09, Rn. 12 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Oktober 2012, Az.: 4b Ws 25/12, Rn. 5, jeweils zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.10.2012 - 4 Ws 179/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32496
OLG München, 16.10.2012 - 4 Ws 179/12 (https://dejure.org/2012,32496)
OLG München, Entscheidung vom 16.10.2012 - 4 Ws 179/12 (https://dejure.org/2012,32496)
OLG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 4 Ws 179/12 (https://dejure.org/2012,32496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Zusätzliche Gebühr, Befriedungsgebühr, Revisionsrücknahme

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Entstehung einer zusätzlichen Verfahrensgebühr nach Rücknahme der Revision

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4141
    Rechtsanwaltsvergütung; Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 64
  • VRR 2012, 443
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 11.02.2008 - 4 Ws 8/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Entstehung einer Befriedungsgebühr bei Rücknahme einer

    Auszug aus OLG München, 16.10.2012 - 4 Ws 179/12
    Dies sei nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 11.2.2008 (Aktenzeichen 4 Ws 008/08) ausreichend, um die Anweisung der entsprechenden Gebühr zu rechtfertigen.

    26 3.2 Der Senat hält an seiner Rechtsprechung, dass die Gebühr nach Rücknahme der Revision jedenfalls nur dann entstehen kann, wenn eine nicht nur zulässig eingelegte, sondern auch begründete Revision zurückgenommen wird, fest (Senatsbeschluss vom 11.2.2008 AZ: 4 Ws 008/08; OLG Köln aaO Rdn. 12).

  • OLG Köln, 18.04.2008 - 2 Ws 164/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG München, 16.10.2012 - 4 Ws 179/12
    Denn nach dem Willen des Gesetzgebers soll durch diese Zusatzgebühr der Verlust der Hauptverhandlungsgebühr für den Verteidiger ausgeglichen und damit die Rücknahme vor der Durchführung der Hauptverhandlung gefördert werden (OLG Rostock Beschluss vom 6.3.2012 Az: I Ws 62/12 (RVG) zitiert nach juris Rdn. 10, 11; OLG Köln Beschluss vom 18.4.2008 Az: 2 Ws 164/08 zitiert nach juris Rdn. 12, 19 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 06.03.2012 - I Ws 62/12

    Pflichtverteidigervergütung: Anfall einer Befriedungsgebühr bei

    Auszug aus OLG München, 16.10.2012 - 4 Ws 179/12
    Denn nach dem Willen des Gesetzgebers soll durch diese Zusatzgebühr der Verlust der Hauptverhandlungsgebühr für den Verteidiger ausgeglichen und damit die Rücknahme vor der Durchführung der Hauptverhandlung gefördert werden (OLG Rostock Beschluss vom 6.3.2012 Az: I Ws 62/12 (RVG) zitiert nach juris Rdn. 10, 11; OLG Köln Beschluss vom 18.4.2008 Az: 2 Ws 164/08 zitiert nach juris Rdn. 12, 19 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.05.2019 - 2 Ws 141/19

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rücknahme der Revision

    Mit der Gebühr soll eine intensive und zeitaufwendige Tätigkeit des Verteidigers, die zur Vermeidung der Hauptverhandlung und damit beim Verteidiger zum Verlust der Hauptverhandlungsgebühr führt, gebührenrechtlich honoriert werden (BT-Dr. 15/1971, 227; vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2014, 1 Ws 19/14 ; OLG München, Beschluss vom 16.10.2012, 4 Ws 179/12 (K) ; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 96 [OLG Oldenburg 03.11.2010 - 1 Ws 434/10] ; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2008, 1 Ws 229/08 ; Mayer/Kroiß , RVG, 7. Auflage, 2018, RVG Nr. 4141-4147 VV, Rn. 2; Gerold/Schmidt , RVG, 23. Auflage, 2017, VV 4141, Rn. 1; Bischof/Jungbauer u.a. , RVG, 8. Auflage, 2018, Nrn. 4100-4304 VV, Rn. 107) Dies gilt auch, wenn - wie hier - eine Revision zurückgenommen wurde (so explizit Abs. 1 Ziff. 3 der Norm).

    Die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung folgert demgegenüber aus dem Normzweck, dass für das Entstehen der Gebühr erforderlich sei, dass Revisionshauptverhandlungstermin anberaumt ist bzw. konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, wenn nicht die Revision zurückgenommen worden wäre ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.03.2016, 1 Ws 49/16 ; OLG München, Beschluss vom 16.10.2012, 4 Ws 179/12 (K) ; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 96 [OLG Oldenburg 03.11.2010 - 1 Ws 434/10] und OLG Hamburg, Beschluss vom 16.06.2008, 2 Ws 82/08 jeweils m.w.N; so auch Mayer/Kroiß , RVG, RVG Nr. 4141-4147 VV, Rn. 11, Riedel/Sußbauer , RVG, 10. Auflage, 2015, VV 4141, Rn. 22 und Hartmann , Kostengesetze, 48. Auflage, 2018, VV 4141, Rn. 6; offenlassend: Bischof/Jungbauer u.a. , Nrn. 4100-4304 VV, Rn. 116).

  • LG Limburg, 23.03.2018 - 1 Ks 2 Js 52458/16

    Die Entstehung der Gebühr gemäß VV Nr. 4141 RVG für die Rücknahme der Revision

    Die Gebühr entsteht danach nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre (vgl. OLG München, NStZ-RR 2013, 64 [OLG München 16.10.2012 - 4 Ws 179/12 (K)] ; Kroiß, in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl., Nrn. 4141-4147 VV Rn. 11; BeckOK RVG/Kotz, 38. Ed. 15.7.2015, RVG Rn. 40 ff.).

    Bei einer unzulässigen Revision ist jedoch mit einer Entscheidung ohne Revisionshauptverhandlung gemäß §§ 346 Abs. 1, 349 Abs. 1 StPO zu rechnen (vgl. OLG München, NStZ-RR 2013, 64 [OLG München 16.10.2012 - 4 Ws 179/12 (K)] ; BeckOK RVG/Kotz, 38. Ed. 15.7.2015, RVG Rn. 37 f.).

  • OLG Braunschweig, 08.03.2016 - 1 Ws 49/16

    Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr gem. Nr. 4141 Anm. 1 S. 1 Nr. 3 VV

    Mit der großen Mehrheit der Oberlandesgerichte ( vgl. u.a. OLG Oldenburg a.a.O. m.z.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 06. März 2012 - I Ws 62/12; OLG München, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 4 Ws 179/12, juris ) hat auch der Senat schon in der Vergangenheit entschieden, dass die Gebühr im Falle einer Revisionsrücknahme deshalb nur anfällt, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ausnahmsweise eine Hauptverhandlung anberaumt worden wäre ( vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 21. Juli 2011 - Ws 178/11, juris, Rn. 3 ).
  • LG Limburg, 23.03.2018 - 1 Ks

    Die Entstehung der Gebühr gemäß VV Nr. 4141 RVG für die Rücknahme der Revision

    Die Gebühr entsteht danach nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre (vgl. OLG München, NStZ-RR 2013, 64 ; Kroiß, in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl., Nrn. 4141-4147 VV Rn. 11; BeckOK RVG/Kotz, 38. Ed. 15.7.2015, RVG Rn. 40 ff.).

    Bei einer unzulässigen Revision ist jedoch mit einer Entscheidung ohne Revisionshauptverhandlung gemäß §§ 346 Abs. 1, 349 Abs. 1 StPO zu rechnen (vgl. OLG München, NStZ-RR 2013, 64 ; BeckOK RVG/Kotz, 38. Ed. 15.7.2015, RVG Rn. 37 f.).

  • LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18

    Zusätzliche Gebühr bei Revisionsrücknahme

    In den Gründen der Entscheidung des OLG München, Beschluss vom 16.10.2012 - 4 Ws 179/12 (K), wird folgendes ausgeführt: Unter Berücksichtigung des Obersatzes der gesetzlichen Regelung (durch die anwaltliche Mitwirkung wird die Hauptverhandlung entbehrlich) und der Gesetzesmaterialien (BT-Dr. 15/1971, S. 227 [228]) entsteht die Zusatzgebühr Nr. 4141 VV RVG nur dann, wenn eine Hauptverhandlung anberaumt worden ist oder zumindest konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass eine Revisionshauptverhandlung durchgeführt worden wäre und durch die rechtzeitige, durch anwaltliche Tätigkeit bewirkte Rücknahme der Revision entbehrlich wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.09.2012 - 2 SsBs 54/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30037
OLG Koblenz, 21.09.2012 - 2 SsBs 54/12 (https://dejure.org/2012,30037)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.09.2012 - 2 SsBs 54/12 (https://dejure.org/2012,30037)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. September 2012 - 2 SsBs 54/12 (https://dejure.org/2012,30037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe bei Fahreridentifizierung anhand eines Lichtbilds

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Identifizierung des Betroffenen anhand eines Lichtbilds

  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 1 S. 3
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Fahreridentifizierung anhand eines Lichtbilds

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Täteridentifizierung anhand von Lichtbildern - Hat ein Tatrichter einen Betroffenen anhand von Lichtbildern identifiziert, muss das Urteil Feststellungen zur Geeignetheit des Beweisfotos treffen

Papierfundstellen

  • VRR 2012, 443
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 02.10.2009 - 2 SsBs 100/09

    Möglichkeit der Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2012 - 2 SsBs 54/12
    Die Urteilsgründe lassen nicht in rechtlich überprüfbarer Weise erkennen, ob die vom Sachverständigen oder vom Bußgeldrichter selbst durch Vergleich des Tatfotos mit dem Gesicht des Betroffenen, vorgenommene Identifizierung eine tragfähige Grundlage für die richterliche Überzeugungsbildung ist (vgl. Senat, Beschluss vom 02.10.2009 - 2 SsBs 100/09 - zitiert nach [...]).
  • OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08

    Täteridentifizierung; Uteilsgründe; Schverständigengutachten

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2012 - 2 SsBs 54/12
    Den zutreffenden Ausführungen (vgl. hierzu auch Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 2010 - 2 SsBs 76/10 -, vom 14. Juli 2004 - 2 Ss 40/04 - und vom 5. Juli 2012 - 2 SsBs 64/12 - OLG Hamm in SVR 2009, 269; OLG Celle in NZV 2002, 472 ) tritt der Senat bei.
  • OLG Bamberg, 20.02.2008 - 3 Ss OWi 180/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die Identifizierung des Täters

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2012 - 2 SsBs 54/12
    Hat der Sachverständige im Rahmen seiner Gutachtenerstattung auch Lichtbilder ausgewertet, muss dem Rechtsbeschwerdegericht in der oben beschriebenen Weise - prozessordnungsgemäße Verweisung auf ein Lichtbild oder Beschreibung - die Nachprüfung ermöglicht werden, ob die Lichtbilder für eine Überzeugungsbildung überhaupt geeignet sind (OLG Bamberg, NZV 2008, 211 m.w.N.).
  • OLG Celle, 17.07.2002 - 222 Ss 124/02

    Umfang der Darlegungspflicht im Bußgeldverfahren; Morphologisches

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2012 - 2 SsBs 54/12
    Den zutreffenden Ausführungen (vgl. hierzu auch Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 2010 - 2 SsBs 76/10 -, vom 14. Juli 2004 - 2 Ss 40/04 - und vom 5. Juli 2012 - 2 SsBs 64/12 - OLG Hamm in SVR 2009, 269; OLG Celle in NZV 2002, 472 ) tritt der Senat bei.
  • OLG Brandenburg, 23.09.2004 - 2 Ss 40/04
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2012 - 2 SsBs 54/12
    Den zutreffenden Ausführungen (vgl. hierzu auch Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 2010 - 2 SsBs 76/10 -, vom 14. Juli 2004 - 2 Ss 40/04 - und vom 5. Juli 2012 - 2 SsBs 64/12 - OLG Hamm in SVR 2009, 269; OLG Celle in NZV 2002, 472 ) tritt der Senat bei.
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Rechtsprechung
   VG Köln, 02.07.2012 - 20 K 1143/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21918
VG Köln, 02.07.2012 - 20 K 1143/12 (https://dejure.org/2012,21918)
VG Köln, Entscheidung vom 02.07.2012 - 20 K 1143/12 (https://dejure.org/2012,21918)
VG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - 20 K 1143/12 (https://dejure.org/2012,21918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Im absoluten Halteverbot vor einer Grundschule geparkt ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abschleppen eines in zur Schulwegsicherung eingerichteten Halteverbotszone parkenden Fahrzeugs ist nicht zu beanstanden

Papierfundstellen

  • VRR 2012, 443
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG Köln, 02.07.2012 - 20 K 1143/12
    Erforderlich ist jeweils eine besondere Berücksichtigung der Örtlichkeit und eine Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalles, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.05.1992 - 3 C 3/90 - NJW 1993, 870 f und Beschluss vom 18.02.2002 - 3 B 149/01 - NJW 2002, S. 2122 f.
  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus VG Köln, 02.07.2012 - 20 K 1143/12
    Erforderlich ist jeweils eine besondere Berücksichtigung der Örtlichkeit und eine Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalles, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.05.1992 - 3 C 3/90 - NJW 1993, 870 f und Beschluss vom 18.02.2002 - 3 B 149/01 - NJW 2002, S. 2122 f.
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