Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,26
BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66 (https://dejure.org/1967,26)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1967 - VII C 18.66 (https://dejure.org/1967,26)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1967 - VII C 18.66 (https://dejure.org/1967,26)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,26) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Parkverbot vor dem Justizministerium

Verkehrsregelung, Abgrenzung Allgemeinverfügung - Rechtsnorm (vgl. jetzt § 35 VwVfG)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Parkerlaubnis - Aufhebung des Parkverbots - Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO §§ 4, 16, 46, 48 ; VwGO § 42

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrszeichen - Allgemeinverfügung - Parkverbot - Ausnahmeregelung - Behördenfahrzeuge

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 181
  • NJW 1967, 1627
  • MDR 1967, 780
  • DVBl 1967, 773
  • BB 1967, 1064
  • DÖV 1967, 682
  • VRS 33, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (170)

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen; …

    Rn. 16 a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Haltverbot nach Zeichen 283, wie andere Verkehrsverbote und -gebote, ein Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1967 - 7 C 18.66 - BVerwGE 27, 181 und vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221 ).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot; …

    Rn. 15 Das Lkw-Überholverbot nach Zeichen 277, das wie andere Verkehrsverbote und -gebote ein Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG ist (stRspr seit den Urteilen vom 9. Juni 1967 - BVerwG 7 C 18.66 - BVerwGE 27, 181 und vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221 ), wird gemäß § 43 VwVfG gegenüber demjenigen, für den es bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem es ihm bekannt gegeben wird.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …

    Der Senat hält an dieser Auffassung fest, die er - erstmals in BVerwGE 27, 181 - in ständiger Rechtsprechung vertritt, und die von der Rechtsprechung der anderen Gerichte - abgesehen vom Berufungsgericht - einhellig geteilt und vom Schrifttum überwiegend gebilligt wird.

    Ebenso wie andere moderne Formen des Verwaltungshandelns bereitet ihre Einordnung Schwierigkeiten (vgl. bereits BVerwGE 27, 181 [182]); wie auch immer man sie vornimmt, sie wird nicht in jeder Hinsicht befriedigen.

    Entscheidend ist, worauf der Senat bereits in BVerwGE 27, 181 (183) [BVerwG 09.06.1967 - VII C 18/66] abgestellt hat, daß Verkehrszeichen eine konkrete örtliche Verkehrssituation betreffen und eine situationsbezogene Verkehrsregelung zum Inhalt haben.

    Offenbleiben kann auch, ob während der Dauer der Aufstellung eines Verkehrszeichens eine dauernde Bekanntmachung der darin verkörperten Anordnung anzunehmen (BVerwGE 27, 183 [BVerwG 09.06.1967 - VII C 18/66]) oder ob - wofür in der Tat entsprechend den im Schrifttum angemeldeten Bedenken weniger spricht - von einer wiederholenden Verfügung (BVerwGE 27, 181 [185]) oder dem fortlaufenden Neuerlaß des (Dauer) verwaltungsakts (…Urteil vom 13. Dezember 1974 a.a.O.) auszugehen ist.

    Eine nähere Erörterung dessen ist - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deswegen unterblieben, weil daraus Schwierigkeiten jedenfalls für die Praxis nicht zu erwarten waren und auch nicht entstanden sind; in diesem Zusammenhang irrt der Verwaltungsgerichtshof auch insoweit, als er annimmt, das Bundesverwaltungsgericht sei nur mit Fällen befaßt gewesen, in denen die Klagen abgewiesen wurden; eine Klageabweisung war denn auch bereits bei der Entscheidung in BVerwGE 27, 181, mit der sich das Berufungsgericht insbesondere auseinandersetzt, nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens (vgl. weiter z.B. BVerwGE 37, 116).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht