Rechtsprechung
| BGH, 10.06.1985 - III ZR 63/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückübertragung von geleisteten Sicherheiten für einen Kontokorrentkredit - Umfang eines Schuldbeitritts und einer Sicherungsabrede - Wirksamkeit der Kündigung einer Partei eines Gesamtschuldverhältnisses - Wirksamkeit der Kündigung eines unbefristet eingegangenen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 413, 607, §§ 414, 425
Kündigung der Schuldmitübernahme eines Gesellschafters nach Ausscheiden aus der Gesellschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 252
- NJW-RR 1986, 116 (Ls.)
- ZIP 1985, 1189
- ZIP 1985, 1192
- MDR 1986, 31
- WM 1985, 1059
- BB 1985, 1688
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (9)
- BGH, 02.02.1984 - IX ZR 8/83
Formularmäßige Vereinbarung einer unbedingten Sicherungsübereignung zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 10.06.1985 - III ZR 63/84
Der erkennende Senat kann den Kreditvertrag und den Sicherungsübereignungsvertrag selbst auslegen, da die benutzten Vertragsformulare von einem Zentralverlag von Kreditinstituten stammen und offensichtlich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung finden (vgl. BGH Urteil vom 2. Februar 1984 - IX ZR 8/83 = NJW 1984, 1184 - ZIP 1984, 420). - BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80
Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; …
Auszug aus BGH, 10.06.1985 - III ZR 63/84
Angesichts der überragenden Bedeutung, die im Vertragsrecht dem Grundsatz der Vertragstreue zukommt, ist die Berufung auf eine Erschütterung der Geschäftsgrundlage nur ausnahmsweise zulässig, wenn dies zur Vermeidung eines untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden und damit der betroffenen Partei nach Treu und Glauben nicht zuzumutenden Ergebnisses unabweislich erscheint (Senatsurteil BGHZ 84, 1, 9 [BGH 29.04.1982 - III ZR 154/80] m.w.Nachw.). - BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64
Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller …
Auszug aus BGH, 10.06.1985 - III ZR 63/84
§ 425 BGB begründet kein allgemeines Kündigungsrecht der Parteien eines Gesamtschuldverhältnisses, sondern enthält lediglich eine Auslegungsregel (vgl. BGHZ 44, 229, 233).
- BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76
Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> …
Auszug aus BGH, 10.06.1985 - III ZR 63/84
Mit der Konkurseröffnung endete aber der Kontokorrentvertrag zwischen der GmbH und der Beklagten automatisch, ohne daß es einer Kündigung bedurft hätte; zugleich wurde der zugunsten der Beklagten bestehende Saldo fällig (BGHZ 70, 86, 93 m.w.Nachw.). - BGH, 09.03.1959 - VII ZR 90/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.06.1985 - III ZR 63/84
Ein Bürge, der auf unbestimmte Zeit eine (Kredit-)Bürgschaft übernommen hat, ist - wie bei jedem zeitlich nicht begrenzten Dauerschuldverhältnis - nach Treu und Glauben berechtigt, die Bürgschaft nach Ablauf eines gewissen Zeitraums oder bei Eintritt besonders wichtiger Umstände mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen; dabei hat er auf die berechtigten Interessen des Gläubigers und des Hauptschuldners Rücksicht zu nehmen und eine angemessene Frist einzuhalten, damit diese sich auf die veränderte Lage einstellen können (BGH Urteil vom 9. März 1959 - VII ZR 90/58 = WM 1959, 855, 856; RG WarnRspr. 1913 Nr. 289; RG JW 1914, 470 = WarnRspr. 1914 Nr. 158;… Staudinger/Horn BGB 12. Aufl. § 765 Rn. 78 ff.;… BGB-RGRK a.a.O. § 765 Rn. 17;… MünchKomm/Pecher § 765 Rn. 20;… Erman/Seiler BGB 7. Aufl. § 765 Rn. 8). - BGH, 27.03.1972 - VII ZR 31/71
Verjährung des Vergütungsanspruches bei Mitübernahme der Schuld aus Leistung für …
Auszug aus BGH, 10.06.1985 - III ZR 63/84
Die Verpflichtung des Beitretenden ist in der Entstehung von der des Schuldners abhängig; nach Begründung der Gesamtschuld kann sich aber das Schuldverhältnis für Jeden Gesamtschuldner selbständig und abweichend von dem der anderen Gesamtschuldner entwickeln (Senatsurteil BGHZ 47, 248, 251; BGHZ 58, 251, 255; 64, 268, 270 f.;… BGB-RGRK a.a.O. vor § 414 Rn. 21, 22 m.w.Nachw.). - BGH, 31.05.1974 - V ZR 190/72
- BGH, 21.05.1975 - VIII ZR 118/74
Gesamtschuldnerische Haftung beim finanzierten Abzahlungsgeschäft
Auszug aus BGH, 10.06.1985 - III ZR 63/84
Die Verpflichtung des Beitretenden ist in der Entstehung von der des Schuldners abhängig; nach Begründung der Gesamtschuld kann sich aber das Schuldverhältnis für Jeden Gesamtschuldner selbständig und abweichend von dem der anderen Gesamtschuldner entwickeln (Senatsurteil BGHZ 47, 248, 251; BGHZ 58, 251, 255; 64, 268, 270 f.;… BGB-RGRK a.a.O. vor § 414 Rn. 21, 22 m.w.Nachw.). - BGH, 20.02.1967 - III ZR 51/66
Finanziertes Abzahlungsgeschäft. Stellung des Verkäufers
Auszug aus BGH, 10.06.1985 - III ZR 63/84
Die Verpflichtung des Beitretenden ist in der Entstehung von der des Schuldners abhängig; nach Begründung der Gesamtschuld kann sich aber das Schuldverhältnis für Jeden Gesamtschuldner selbständig und abweichend von dem der anderen Gesamtschuldner entwickeln (Senatsurteil BGHZ 47, 248, 251; BGHZ 58, 251, 255; 64, 268, 270 f.;… BGB-RGRK a.a.O. vor § 414 Rn. 21, 22 m.w.Nachw.).
- BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus
Er enthält für den Fall, daß die Gesellschafterstellung des Bürgen endet, auch keine Regelungslücke, die durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juni 1985 - III ZR 63/84, WM 1985, 1059, 1060; im Ergebnis ebenso BuB/Schröter Rdnr. 4/1144; vgl. aber Schröter WuB I F 1 a. - 6.85; a.A. RG HRR 1935 Nr. 581; Stolzenburg ZIP 1985, 1189, 1191; Meinhardt, Beendigung der Haftung aus Bürgschaften eines Gesellschafters oder Geschäftsführers bei dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft? Diss. - BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84
Auslegung einer Zinsänderungsklausel
Der erkennende Senat kann diese Auslegung der Kreditverträge, deren Formulare offensichtlich von einem Zentralverlag von Banken stammen und über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung finden, voll nachprüfen (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 1985 - III ZR 63/84 - = WM 1985, 1059, 1060). - OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
Kontokündigung gegen eine politische Partei
a) Dieses Recht folgt bereits aus dem Grundsatz, dass bei einem unbefristeten Dauerschuldverhältnis jeder Vertragspartner nach Treu und Glauben berechtigt ist, den Vertrag nach Ablauf eines gewissen Zeitraums mit Wirkung für die Zukunft zu beenden (BGH, WM 1985, 1059ff., 1061).
- OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13
17 Nr. 8 VOB/B wirksam oder unwirksam?
Da zwischen der Klägerin und der Hauptschuldnerin durch die Zurverfügungstellung des Bürgschaftslimits, das auch revolvierend ausgenutzt werden konnte, eine dauerhafte Geschäftsverbindung bestand, ist auch der auf unbestimmte Zeit geschlossene (Rück-) Bürgschaftsvertrag zwischen den Parteien zur Absicherung der sich hieraus auch künftig ergebenden Forderungen als Dauerschuldverhältnis anzusehen (vgl. auch BGH NJW 1986, 252;… Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 314 Rn. 5). - BGH, 07.10.2002 - II ZR 74/00
Kündigung einer Pfandrechtsbestellung für Bankverbindlichkeiten eines Dritten
Als wichtiger Grund in diesem Sinne ist z.B. auch das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft, für deren Schulden er sich verbürgt hatte, angesehen worden (…BGH, Urt. v. 4. Juli 1985 aaO; v. 10. Juni 1985 - III ZR 63/84, NJW 1986, 252; BGH, Beschl. v. 17. Dezember 1998 - IX ZR 20/98, ZIP 1999, 877). - BGH, 06.05.1993 - IX ZR 73/92
Bestand und Umfang einer Bürgschaft zugunsten einer Personengesellschaft bei …
Gegen ein hierdurch bedingtes Anwachsen seiner Schuld kann sich der Bürge durch Kündigung unter Wahrung einer angemessenen Frist schützen (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juni 1985 - III ZR 63/84, NJW 1986, 252, 253 [BGH 10.06.1985 - III ZR 63/84] unter II 2; OLG Zweibrücken WM 1985, 1291, 1292;… Staudinger/Horn aaO § 765 Rdn. 81;… Erman/Seiler, BGB 8. Aufl. § 765 Rdn. 8;… Palandt/Thomas, BGB 52. Aufl. § 765 Rdn. 7; P. Bydlinski, Die Bürgschaft im österreichischen und deutschen Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht S. 57 ff; ferner Senatsurt. v. 4. Juli 1985 - IX ZR 135/84, NJW 1985, 3007, 3008 unter 2; v. 22. Mai 1986 - IX ZR 108/85, NJW 1986, 2308, 2309 unter 3 a). - BGH, 25.09.1996 - VIII ZR 76/95
Anwendung des Rechts des Lagerortes im Internationalen Sachenrecht; Übernahme von …
Denn ein Schuldbeitritt ist auch zu einer erst künftig entstehenden Verbindlichkeit möglich, wenn diese - wie hier - im Zeitpunkt des Schuldbeitritts genügend bestimmt bezeichnet ist (BGH, Urteil vom 10. Juli 1996 - VIII ZR 213/95 = ZIP 1996, 1657 unter II b, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, Urteil vom 10. Juni 1985 - III ZR 63/84 = WM 1985, 1059 unter I 1; Urteil vom 25. November 1992 - VIII ZR 176/91 = WM 1993, 213 unter I 2 c dd). - BGH, 06.03.1986 - III ZR 234/84
Auslegung von AGB-Bestimmungen einer Hypothekenbank - Konkludente …
Durch diese Bestimmung - deren Auslegung vom Revisionsgericht uneingeschränkt überprüft werden kann, da das Antragsformular nicht nur im Bereich des Berufungsgerichts benutzt wird (Senatsurteil vom 10. Juni 1985 - III ZR 63/84 = WM 1985, 1059, 1060) - wird der Inhalt des Vertragsangebots eindeutig festgelegt und klargestellt, daß die Verwirklichung der im Darlehensantrag genannten besonderen Auszahlungsvoraussetzungen nicht etwa eine aufschiebende Bedingung des Vertragsschlusses sein sollte, sondern - bei wirksamer Annahme des Antrags - eine Verpflichtung des Darlehensnehmers aufgrund des bereits bindend geschlossenen Vertrages. - BGH, 14.11.1991 - IX ZR 20/91
Übernahme einer Bürgschaft durch Mitglieder einer Baubetreuungsgesellschaft
Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob ein Ausscheiden aus der Gesellschaft allein überhaupt Wirkungen auf die Bürgschaft haben könnte (verneinend OLG Zweibrücken NJW 1986, 258, 259 [OLG Zweibrücken 05.06.1985 - 2 U 25/84]; nur für eine Kündigungsmöglichkeit in derartigen Fällen BGH, Urt. v. 10. Juni 1985 - III ZR 63/84, WM 1985, 1059, 1061 unter 2). - BGH, 30.09.2025 - II ZR 70/24
Kein Schuldbeitritt ohne Schuld!
Durch den Schuldbeitritt wird ein Gesamtschuldverhältnis begründet, das sich nach dem Beitritt zwar für jeden Gesamtschuldner unterschiedlich entwickeln kann (§ 425 BGB; BGH, Urteil vom 10. Juni 1985 - III ZR 63/84, ZIP 1985, 1192, 1193 f. mwN); allerdings wirken die in den §§ 422 bis 424 BGB bezeichneten Tatsachen auch für und gegen den Beitretenden. - OLG Frankfurt, 23.10.2019 - 13 U 99/18
Finanzplankredit bei Ausscheiden aus der Gesellschaft kündbar
- OLG Oldenburg, 11.04.2000 - 12 U 54/99
Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes auf einen Schuldbeitritt eines …
- OLG Celle, 21.03.2007 - 3 U 224/06
Inanspruchnahme aus einer Mithaftungserklärung für ein Eigenkapitalhilfedarlehen; …
- BGH, 23.09.1985 - II ZR 172/84
Vorlegung eines Schecks durch Einreichung bei der Deutschen Bundesbank
- BGH, 22.05.1986 - IX ZR 108/85
Zweckerreichung der Bürgschaft bei Eintritt des Bürgen in eine Gesellschaft
- OLG Brandenburg, 19.02.2010 - 4 U 149/08
Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts; …
- LG Mannheim, 11.01.2021 - 24 O 49/20
Kündigungsrecht bei Übernahme einer unbefristeten Bürgschaft
- OLG Celle, 05.10.1988 - 3 U 306/87
Erlöschen der Bürgschaft durch rein faktisches Geschehen wie das Ausscheiden aus …
- OLG Stuttgart, 03.11.2020 - 6 U 177/20
Schuldbeitritt: Widerrufsrecht für einen Schuldbeitritt eines Verbrauchers zu …
- BGH, 04.12.1986 - III ZR 95/84
Arzneilieferungsvertrag - Reimportierte Arzneimittel - Vertragsauslegung
- OLG Schleswig, 24.04.2003 - 5 U 188/01
Keine unzulässige Erweiterung des Bürgschaftsrisikos durch Ausweitung des …
- LG Flensburg, 18.06.2019 - 1 S 37/18
Gesamtschuldverhältnis: Haftung einer fehlerhaft bezeichneten Partei im …
- OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 5 U 146/06
Auslegung einer Haftungserklärung der Hausbank für die Durchleitung einer …
- OLG Bamberg, 19.03.1997 - 8 U 81/96
Sittenwidrigkeit eines Ehegatten-Schuldbeitritts
- OLG Koblenz, 25.08.2003 - 13 U 931/01
Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung des …
- OLG Schleswig, 31.01.2002 - 5 U 44/01
Systematische Fremdfinanzierung einer GmbH; Kapitalersetzender Charakter einer …
- AG Mannheim, 11.10.2017 - 17 C 67/16
Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme: Abgrenzung von einer Schuldübernahme …
- BGH, 28.11.1985 - III ZR 24/85
Entschädigungspflicht wegen Verletzung einer Amtspflicht durch Verzögerung der …
- BGH, 19.12.1985 - III ZR 49/85
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Dauer einer Untersuchungshaft - …
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Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Sparkassenbedingungen - Gemeinschaftskonto - Alleinverfügungsberechtigung bei Guthaben - Oder-Konto - Konkurs bei einem Kontoinhaber
- Universität des Saarlandes
Konkurs des Kontomitinhabers bei Gemeinschaftskonto
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zu den Folgen des Konkurses eines Inhabers für dessen "Oder-Konto"
- rechtsportal.de
KO § 1, § 16
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 95, 185
- NJW 1985, 2698
- ZIP 1985, 1047
- MDR 1985, 999
- WM 1985, 1059
- BB 1985, 1757
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.03.1959 - V ZR 181/57
Hypothek für Gesamtgläubiger
Auszug aus BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/85
Hieraus ergibt sich, daß jeder einzelne Kontoinhaber hinsichtlich der ganzen Leistung selbständig forderungsberechtigt und sein Forderungsrecht vom Recht des anderen Gläubigers unabhängig ist (BGHZ 29, 364 [BGH 04.03.1959 - V ZR 181/57]).
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der …
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Parteien als Inhaber der fraglichen Gemeinschaftskonten (sog. Oder-Konten) Gesamtgläubiger im Sinne des § 428 BGB waren mit der Folge, daß grundsätzlich eine Ausgleichspflicht des Beklagten nach § 430 BGB in Betracht kommt, soweit er mehr als die Hälfte der Guthaben für sich verwendet hat (vgl. BGHZ 95, 185, 187; KG NJW 1976, 807 ;… Canaris Bankvertragsrecht 2. Bearb. Rdn. 225;… K. Hansen, Rechtsnatur von Gemeinschaftskonto und -depot, 1967, S. 22 ff). - OLG Düsseldorf, 27.01.1999 - 11 U 67/98
Zuständiges Gericht bei Ansprüchen unter Ehegatten wegen unerlaubter Verfügungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.04.1986 - IX ZR 145/85
Zurückbehaltungsrecht des Anfechtungsgegners gegenüber Anspruch aus Anfechtung; …
Hieraus ergibt sich, daß jeder einzelne Kontoinhaber hinsichtlich der ganzen Leistung selbständig forderungsberechtigt und sein Forderungsrecht von dem Recht des anderen Gläubigers unabhängig ist (BGHZ 95, 185).
- OLG Frankfurt, 03.05.2013 - 19 U 227/12
Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung von Darlehen
Die Auszahlung der Darlehensvaluta und die Abbuchung von Zins- und Tilgungsleistungen erfolgten über ein gemeinschaftliches Konto, das typischerweise als sog. "Oder-Konto" geführt wird und bei dem jeder für sich berechtigt ist, die gesamte Leistung von der kreditgebenden Bank zu fordern, während diese die Leistung nur einmal bewirken muss (BGH, Urt. v. 8.7.1985 - II ZR 16/85 - Rn. 9, juris;… vgl. auch OLG Karlsruhe Urt. v. 9.12.2003 - 8 U 149/03 - Rn. 76, juris). - OLG Zweibrücken, 27.02.1990 - 7 U 159/89
Verfügung über ein Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto; Geltendmachung einer …
Durch die Auflösung des Gemeinschaftskontos in Unkenntnis der Klägerin hat der Beklagte deren Forderungsrecht gegen die Stadtsparkasse zum Erlöschen gebracht (vgl. dazu BGHZ 95, 185, 187) [BGH 08.07.1985 - II ZR 16/85] , Hierzu war er zwar rechtlich in der Lage, im Innenverhältnis zur Klägerin aber nicht berechtigt. - FG Düsseldorf, 19.07.1995 - 4 K 7813/91
Rechtmäßigeit der Erbschaftsteuerfestsetzung; Gesamtgläubigerschaft bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 26.07.2001 - 1 K 2651/00
Schenkung; Oderkonto; Ehegatte; Ausgleichsanspruch; Gesamtgläubiger; - Schenkung …
Die Kontoinhaber sind im Verhältnis zur Bank Gesamtgläubiger im Sinne von § 428 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Juli 1985, II ZR 16/85 in BGHZ 95, 185 ). - FG München, 21.06.2012 - 10 K 3566/09
Folgen der Insolvenz des Mitinhabers eines sog. Oder-Kontos - Zinsen für …
Bei einem Oder-Konto wird nämlich das Kontokorrentverhältnis durch die Insolvenz eines Kontomitinhabers -im Streitfall der Klägerin- nicht betroffen (…Uhlenbruck/Sinz, InsO, 13.Aufl. 2010, § 116 Rz. 20 mit Hinweis auf § 84 InsO; Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 8. Juli 1985 II ZR 16/85, BGHZ 95, 185). - BFH, 22.03.1988 - VIII R 289/84
Betriebsausgabe - Zahlungen an anderen Ehegatten - Zahlungen im Rahmen eines …
Diese auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen beruhende Regelung berührt jedoch nicht das Wesen der Gesamtgläubigerschaft (…Canaris, Großkommentar HGB, 3. Aufl., 1981, Bankvertragsrecht, Rz. 224 f.; Selb, Mehrheiten von Gläubigern und Schuldnern, 1984 S. 245; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Juli 1985 II ZR 16/85, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1985, 1059). - FG München, 10.03.2004 - 4 K 3240/02
Einräumung einer Mitberechtigung an einem Wertpapierdepot als freigebige …
In der Einräumung der Mitberechtigung an ein Wertpapierdepot liegt eine freigebige Zuwendung, sofern sich nicht aus einer abweichenden Gestaltung des Innenverhältnisses der beiden Gesamtgläubiger (i.S.v. § 428 BGB s. BGH-Urteil vom 08.07.1985 II ZR 16/85, BGHZ 95, 185 ) etwas anderes ergibt, hier, dass die Wertpapiere bereits vor der Umschädigerem Kläger zur Hälfte zustanden (siehe auch Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26.07.01, 1 K 2651/00, EFG 02, 34). - LG Aachen, 06.04.2001 - 9 O 539/00
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