Rechtsprechung
| BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zweites Versäumnisurteil in der Berufungsinstanz bei begründeten Zweifeln an der Prozessfähigkeit einer Partei
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 ZPO, § 335 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 345 ZPO, § 514 ZPO, § 565 ZPO
- IWW
§§ 525, 345, 335 ZPO, § 525 ZPO, § 104 Nr. 2 BGB, § 51 Abs. 1, § 52 ZPO, § 56 Abs. 1 ZPO, § 119 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 1896 BGB, § 57 ZPO
- Wolters Kluwer
Bestehen von begründeten Zweifeln an der Prozessfähigkeit einer Partei hinsichtlich Erlasses eines gegen diese Partei gerichteten Versäumnisurteils
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bei der Prozessfähigkeit handelt es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung, die von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu klären ist. Bestehen begründete Zweifel an der Prozessfähigkeit einer Partei beziehungsweise sind die zur Verfügung stehenden ...
- rechtsportal.de
Bestehen von begründeten Zweifeln an der Prozessfähigkeit einer Partei hinsichtlich Erlasses eines gegen diese Partei gerichteten Versäumnisurteils
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prozessfähigkeit ist von Amts wegen immer und überall zu prüfen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zweifel an der Prozessfähigkeit - und das Versäumnisurteil
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Zweifel an der Prozessfähigkeit und Erlass eines Versäumnisurteils - Zweifel an der Prozessfähigkeit und Erlass eines Versäumnisurteils
Besprechungen u.ä. (3)
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Versäumnisurteil trotz Prozessunfähigkeit
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)
Versäumnisurteil trotz möglicher Prozessunfähigkeit?
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 03.09.2015 - 7 O 21/14
- OLG Karlsruhe, 26.11.2019 - 17 U 166/15
- BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20
Papierfundstellen
- NJW 2022, 73
- NJW-RR 2021, 1648
- MDR 2021, 1081
- MDR 2021, 1318
- FamRZ 2021, 1552
- WM 2021, 1563
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- BGH, 10.10.1985 - IX ZR 73/85
psychotischer Bürge - §§ 51, 52 ZPO, Zweifel an der Prozeßfähigkeit, § 56 BGB, § …
Auszug aus BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20
Bestehen begründete Zweifel an der Prozessfähigkeit einer Partei beziehungsweise sind die zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten noch nicht erschöpft, darf deshalb ein gegen sie gerichtetes Versäumnisurteil nicht ergehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 - IX ZR 73/85, NJW-RR 1986, 157).Rn. 8 b) Dass sich die Beklagte auf ihre (möglicherweise) fehlende Prozessfähigkeit beruft, steht der Zulässigkeit der Revision nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 - IX ZR 73/85, NJW-RR 1986, 157, 158).
Bevor die Frage der Prozessfähigkeit der Parteien nicht in dem Sinne geklärt ist, dass diese besteht, darf eine Sachentscheidung nicht ergehen (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 aaO).
Für den Eintritt in die Beweisaufnahme genügt, dass nach dem Tatsachenvortrag die Möglichkeit der Prozessunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 aaO S. 157 …und Beschluss vom 14. Februar 2017 aaO Rn. 15).
Der Senat macht von der Möglichkeit, selbst Beweis zu erheben, keinen Gebrauch (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2017 aaO Rn. 17 und Urteil vom 10. Oktober 1985 aaO S. 158), sondern verweist die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung nach weiterer Aufklärung der Frage der Prozessfähigkeit der Beklagten an das Berufungsgericht zurück (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
- BGH, 14.02.2017 - XI ZR 283/16
Inanspruchnahme auf Feststellung der Wirksamkeit von Grundschuldbestellungen …
Auszug aus BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20
Diese ist zwingende und unverzichtbare Prozessvoraussetzung (vgl. zB BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - XI ZR 283/16, juris Rn. 13; Urteil vom 4. Mai 2004 - XI ZR 40/03, BGHZ 159, 94, 98).Für den Eintritt in die Beweisaufnahme genügt, dass nach dem Tatsachenvortrag die Möglichkeit der Prozessunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist (BGH…, Urteil vom 10. Oktober 1985 aaO S. 157 und Beschluss vom 14. Februar 2017 aaO Rn. 15).
Der Senat macht von der Möglichkeit, selbst Beweis zu erheben, keinen Gebrauch (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 aaO Rn. 17 …und Urteil vom 10. Oktober 1985 aaO S. 158), sondern verweist die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung nach weiterer Aufklärung der Frage der Prozessfähigkeit der Beklagten an das Berufungsgericht zurück (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
- BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98
Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers
Auszug aus BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20
Das Rechtsmittel einer Partei, die sich dagegen wendet, von der Vorinstanz zu Unrecht entweder als prozessfähig oder als prozessunfähig behandelt worden zu sein, ist ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die für die Prozessfähigkeit erforderlichen Voraussetzungen festgestellt werden können (vgl. zB Senat, Urteil vom 4. November 1999 - III ZR 306/98, BGHZ 143, 122, 123, 127).Rn. 12 (1) Geschäfts- und damit prozessunfähig ist, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist (§ 104 Nr. 2 BGB, § 51 Abs. 1, § 52 ZPO, vgl. auch Senat, Urteil vom 4. November 1999 aaO S. 125).
- BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88
Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit
Auszug aus BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20
Rn. 18 Sollte sich die Prozessfähigkeit der Beklagten auch nach ihrer persönlichen Begutachtung und der etwaigen Auswertung weiterer Vorbefunde nicht klären lassen, kann - soweit nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit verbleiben - nach ständiger Rechtsprechung die Prozessfähigkeit nicht bejaht werden, was zulasten der ein Sachurteil erstrebenden Partei zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil führt (…BGH, Urteile vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, NJW-RR 2011, 284 Rn. 4;… vom 9. Januar 1996 aaO S. 1060; vom 23. Februar 1990 - V ZR 188/88, BGHZ 110, 294, 297 f; vom 22. Dezember 1982 - V ZR 89/80, BGHZ 86, 184, 189; vom 9. Mai 1962 - IV ZR 4/62, NJW 1962, 1510 und vom 24. September 1955 - IV ZR 162/54, BGHZ 18, 184, 189 f).Rn. 19 Sollten im neuen Berufungsverfahren begründete Zweifel an der Prozessfähigkeit der Beklagten verbleiben, ist es Sache des Oberlandesgerichts, den Parteien Gelegenheit zu geben, für eine ordnungsgemäße Vertretung der Beklagten - gegebenenfalls im Wege der Betreuung (§ 1896 BGB) - zu sorgen, die es ermöglicht, ein Sachurteil zu erlassen, oder der Beklagten in entsprechender Anwendung des § 57 ZPO einen Prozesspfleger zu bestellen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1990 - V ZR 188/88, NJW 1990, 1734, 1736; insoweit nicht in BGHZ 110, 294 ff abgedruckt).
- BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54
Prozeßfähigkeit
Auszug aus BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20
Rn. 18 Sollte sich die Prozessfähigkeit der Beklagten auch nach ihrer persönlichen Begutachtung und der etwaigen Auswertung weiterer Vorbefunde nicht klären lassen, kann - soweit nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit verbleiben - nach ständiger Rechtsprechung die Prozessfähigkeit nicht bejaht werden, was zulasten der ein Sachurteil erstrebenden Partei zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil führt (…BGH, Urteile vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, NJW-RR 2011, 284 Rn. 4;… vom 9. Januar 1996 aaO S. 1060; vom 23. Februar 1990 - V ZR 188/88, BGHZ 110, 294, 297 f; vom 22. Dezember 1982 - V ZR 89/80, BGHZ 86, 184, 189; vom 9. Mai 1962 - IV ZR 4/62, NJW 1962, 1510 und vom 24. September 1955 - IV ZR 162/54, BGHZ 18, 184, 189 f).Die Beweislastregelung, wie sie im bürgerlichen Recht hinsichtlich der Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB gilt, findet bei Entscheidungen über die Prozessfähigkeit keine Anwendung (BGH, Urteil vom 24. September 1955 aaO S. 190).
- BGH, 09.05.1962 - IV ZR 4/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20
Rn. 18 Sollte sich die Prozessfähigkeit der Beklagten auch nach ihrer persönlichen Begutachtung und der etwaigen Auswertung weiterer Vorbefunde nicht klären lassen, kann - soweit nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit verbleiben - nach ständiger Rechtsprechung die Prozessfähigkeit nicht bejaht werden, was zulasten der ein Sachurteil erstrebenden Partei zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil führt (…BGH, Urteile vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, NJW-RR 2011, 284 Rn. 4;… vom 9. Januar 1996 aaO S. 1060; vom 23. Februar 1990 - V ZR 188/88, BGHZ 110, 294, 297 f; vom 22. Dezember 1982 - V ZR 89/80, BGHZ 86, 184, 189; vom 9. Mai 1962 - IV ZR 4/62, NJW 1962, 1510 und vom 24. September 1955 - IV ZR 162/54, BGHZ 18, 184, 189 f).Ist nach der Prüfung trotz Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen die Prozessfähigkeit weder klar zu bejahen noch eindeutig zu verneinen, bleiben aber ernsthafte und begründete Zweifel an der Prozessfähigkeit bestehen, so kann das Verfahren nicht auf die Gefahr seiner Mangelhaftigkeit und der sich daraus möglicherweise später ergebenden Rechtsfolgen hin fortgesetzt werden (BGH, Urteil vom 9. Mai 1962 aaO).
- BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03
Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20
Diese ist zwingende und unverzichtbare Prozessvoraussetzung (vgl. zB BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2017 - XI ZR 283/16, juris Rn. 13; Urteil vom 4. Mai 2004 - XI ZR 40/03, BGHZ 159, 94, 98). - BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07
Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur …
Auszug aus BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20
Rn. 7 a) Gegen ein zweites Versäumnisurteil findet die Revision ohne Zulassung und ohne Rücksicht auf die Höhe der Beschwer statt (zB Senat…, Urteil vom 8. Oktober 2015 - III ZR (Ü) 1/15, NJW 2015, 3661 Rn. 7, 11 sowie BGH, Urteile vom 5. Juli 2018 - IX ZR 264/17, NJW 2018, 3252 Rn. 5; vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07, NJW 2009, 687 Rn. 4 …und vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, NJW-RR 2008, 876 Rn. 3). - BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95
Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit
Auszug aus BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20
Rn. 13 (2) Sind konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben, dass Prozessunfähigkeit einer Partei vorliegen könnte, so hat das Gericht - das heißt die jeweils mit der Sache befasste Instanz - wegen dieser eine Prozessvoraussetzung betreffenden Frage von Amts wegen (vgl. § 56 Abs. 1 ZPO) Beweis zu erheben, wobei es nicht an die förmlichen Beweismittel der Zivilprozessordnung gebunden ist, weil der Grundsatz des Freibeweises gilt (…vgl. zB Senat aaO S. 124; BGH, Urteil vom 9. Januar 1996 - VI ZR 94/05, NJW 1996, 1059, 1060). - BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06
Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines …
Auszug aus BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20
Rn. 7 a) Gegen ein zweites Versäumnisurteil findet die Revision ohne Zulassung und ohne Rücksicht auf die Höhe der Beschwer statt (zB Senat…, Urteil vom 8. Oktober 2015 - III ZR (Ü) 1/15, NJW 2015, 3661 Rn. 7, 11 sowie BGH, Urteile vom 5. Juli 2018 - IX ZR 264/17, NJW 2018, 3252 Rn. 5;… vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07, NJW 2009, 687 Rn. 4 und vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, NJW-RR 2008, 876 Rn. 3). - BGH, 05.07.2018 - IX ZR 264/17
Säumnisverfahren: Verschuldete Säumnis bei Fernbleiben von der mündlichen …
- BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09
Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der …
- BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80
Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit
- BGH, 08.10.2015 - III ZR (Ü) 1/15
Entschädigungsverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer: Revision gegen ein …
- BGH, 05.10.1961 - VII ZR 201/58
Voraussetzungen eines Versäumnisurteils
- BGH, 26.04.2022 - X ZR 3/20
Anforderungen an die Darlegung von Geschäftsunfähigkeit wegen einer Störung der …
Ebenso wie im Zusammenhang mit der Frage der Prozessunfähigkeit (dazu BGH…, Urteil vom 24. September 1955 - IV ZR 162/54, BGHZ 18, 184, juris Rn. 23; Urteil vom 8. Juli 2021 - III ZR 344/20, NJW 2022, 73 Rn. 13) genügt jedenfalls der Vortrag konkreter Anhaltspunkte, aufgrund derer die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist. - BGH, 02.12.2021 - IX ZR 53/21
Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Rechtsanwältin wegen fehlerhafter …
Rn. 3 1. Gegen ein zweites Versäumnisurteil eines Berufungsgerichts findet allerdings die Revision gemäß § 565 Satz 1, § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO ohne Zulassung und ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstands statt (BGH…, Urteil vom 24. Januar 2019 - VII ZR 123/18, NJW-RR 2019, 695 Rn. 10; vom 8. Juli 2021 - III ZR 344/20, WM 2021, 1563 Rn. 7, jeweils mwN). - BGH, 25.06.2026 - VII ZR 150/25
Säumnis trotz Urlaubs?
Rn. 12 Zwar darf ein Versäumnisurteil gegen eine Partei nicht ergehen, wenn begründete Zweifel an deren Prozessfähigkeit bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2021 - III ZR 344/20 Rn. 10, MDR 2021, 1081).
- LG Wuppertal, 15.04.2026 - 14 O 78/26
Wiederkauf, Wiederkaufsrecht, Herausgabe, EBV, Herausgabeanspruch, …
Die alleinige Bemerkung eines nicht medizinisch-psychiatrisch fachbewanderten Dritten (hier: des Prozessbevollmächtigten des Klägers im Rahmen von vorprozessualen Vergleichsverhandlungen), der Kläger sei nicht mehr Herr seiner Sinne, aus dem komme nichts mehr raus, erschöpft sich in der Wiedergabe unmedizinischer Alltags-Wertungen, die von jedem anders verstanden werden, und eröffnet nicht die für den Einstieg in die Freibeweisaufnahme über die Geschäftsfähigkeit des Klägers erforderliche Möglichkeit des Vorliegens von Tatsachen, nach denen eine Prozessunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist (…vgl. BGH, Beschl. v. 14.02.2017 - XI ZR 283/16, Rn. 15; BGH, Urteil v. 08.07.2021 - III ZR 344/20, Rn. 13).Rn. 50 Die so aufgezeigten Grundsätze finden zwar dann keine Anwendung, wenn hinreichende konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass eine an ihrer Geschäftsfähigkeit zu messende Prozessunfähigkeit einer Partei vorliegen könnte (BGHZ 18, 184, 189f., NJW 1955, 1714); eine diesbezügliche, nach § 56 Abs. 1 ZPO von Amts wegen vorzunehmende, weitergehende Prüfung der Prozessfähigkeit einer Partei ist jedoch hiernach nur dann veranlasst, wenn solche Anhaltspunkte aus den objektiven Umständen eines Falles für das Gericht erkennbar werden oder von der sich zu ihrem Vorteil auf die Prozessunfähigkeit der anderen Partei darauf berufenden Partei hinreichend konkret vorgetragen werden (…Althammer in Zöller, ZPO, 36. Aufl., § 56, Rn. 9; BGH, Urteil v. 08.07.2021 - III ZR 344/20, Rn. 13 m.w.N.).
Rn. 52 Für den Eintritt in eine solche (Frei-) Beweisaufnahme ist erforderlich, aber auch genügend, dass nach dem Tatsachenvortrag die Möglichkeit der Prozessunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist (…BGH, Beschl. v. 14.02.2017 - XI ZR 283/16, Rn. 15; BGH, Urteil v. 08.07.2021 - III ZR 344/20, Rn. 13).
- OLG Brandenburg, 06.06.2023 - 6 U 12/21
Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid nach zwischenzeitlich eingetretenem …
Denn entsprechend der nach dem Vorstehenden gegebenen Möglichkeit der potenziell prozessunfähigen Partei, den Streit um die Prozessfähigkeit durch Einlegung eines Rechtsmittels zu klären, kann sie auch bis zur abschließenden Klärung dieser Frage materiell-rechtlich wirksam Prozessvollmacht erteilen (BGH, Urteil vom 08.07.2021 - III ZR 344/20, NJW-RR 2021, 1648, Rn. 8). - LG Aachen, 08.09.2025 - 5 T 54/25 Denn es liegen schon keine hinreichenden Zweifel an der Prozessfähigkeit des Schuldners vor, die zu einer Amtsaufklärung des Umstands Veranlassung geben würden (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Dezember 1982 - V ZR 89/80 -, BGHZ 86, 184-190, Rn. 21; BGH, Urteil vom 8. Juli 2021 - III ZR 344/20 -, Rn. 10, juris).
- OLG Celle, 17.09.2021 - 11 U 86/21
Erlöschen des Anspruchs des Versicherungsvertreters auf Zahlung eines …
Das Rechtsmittel einer Partei, die sich dagegen wendet, von der Vorinstanz zu Unrecht entweder als prozessfähig oder als prozessunfähig behandelt worden zu sein, ist ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die für die Prozessfähigkeit erforderlichen Voraussetzungen festgestellt werden können (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 8. Juli 2021 - III ZR 344/20, juris Rn. 8 m.w.N.).
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