Rechtsprechung
| BGH, 26.09.2024 - IX ZB 5/24 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzverfahren: Nachtragsverteilung bei Rechtschuldbefreiung; Massezugehörigkeit des Steuererstattungsanspruchs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 35 Abs 1 InsO, § 203 InsO, § 286 InsO, §§ 286 ff InsO, § 46 Abs 1 AO
Insolvenzverfahren: Nachtragsverteilung bei Rechtschuldbefreiung; Massezugehörigkeit des Steuererstattungsanspruchs - IWW
§ 11 Abs. 1 RPflG, § ... 6 Abs. 1 Satz 1, § 204 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 568 Satz 2 ZPO, Art. 103k EGInsO, § 35 Abs. 1 InsO, § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 300a Abs. 1 InsO, § 850e Nr. 3 ZPO, §§ 35, 36 InsO, § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG, § 46 Abs. 1 AO, § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 287 InsO, § 80 Abs. 1 InsO, § 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 AO
- Betriebs-Berater
Restschuldbefreiung und Massezugehörigkeit
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zulässigkeit einer Nachtragsverteilung nach erteilter Restschuldbefreiung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachtragsverteilung bei Erteilung der Restschuldbefreiung; Unabhängigkeit der Beurteilung der Massezugehörigkeit des Steuererstattungsanspruchs von der Berechnung des pfändbaren Betrags des Arbeitseinkommens
- datenbank.nwb.de
Insolvenzverfahren: Nachtragsverteilung bei Restschuldbefreiung; Massezugehörigkeit des Steuererstattungsanspruchs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Restschuldbefreiung - und die Nachtragsverteilung eines Steuererstattungsanspruchs
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nachtragsverteilung auch noch nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2024, 2607
- ZIP 2025, 189
- MDR 2024, 1610
- NZI 2024, 1028
- WM 2024, 2020
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (16)
- BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - IX ZB 5/24
Rn. 8 c) Das Beschwerdegericht hat auch zutreffend erkannt, dass der Anspruch des Schuldners auf Erstattung von Steuern gemäß § 35 Abs. 1 InsO grundsätzlich zur Masse gehört, wenn und soweit der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZIP 2006, 340 Rn. 13 ff;… Urteil vom 13. Januar 2022 - IX ZR 64/21, ZIP 2022, 332 Rn. 8 ff; BFHE 212, 436, 438).Der für die insolvenzrechtliche Betrachtung maßgebliche Rechtsgrund für eine Steuererstattung wird bereits mit der Leistung der entsprechenden Vorauszahlungen gelegt, weil der Steuerpflichtige schon zu diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Erstattung unter der aufschiebenden Bedingung erlangt, dass am Jahresende die geschuldete Steuer geringer ist als die Summe der Vorauszahlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006, aaO Rn. 16 ff).
Rn. 11 In diesem Zusammenhang trifft es zwar zu, dass der Steuererstattungsanspruch kein Arbeitseinkommen darstellt, weil er öffentlich-rechtlicher Natur ist und nicht den Charakter eines Einkommens hat, das dem Berechtigten aufgrund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zusteht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZIP 2006, 340 Rn. 9 mwN).
Seine Pfändbarkeit ergibt sich jedoch aus § 46 Abs. 1 AO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006, aaO Rn. 13).
- BGH, 13.02.2014 - IX ZB 23/13
Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren: Wegfall des …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - IX ZB 5/24
Rn. 9 Wird dem Schuldner allerdings während des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erteilt, gehört das Vermögen, das der Schuldner nach dem Ende der Abtretungsfrist oder - wie im vorliegenden Fall - nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO erwirbt, gemäß § 300a Abs. 1 InsO nicht mehr zur Insolvenzmasse (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - IX ZB 23/13, WM 2014, 569 Rn. 5).Das gilt namentlich auch für einen (anteiligen) Steuererstattungsanspruch (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014, aaO Rn. 5 f;… Urteil vom 13. Januar 2022 - IX ZR 64/21, ZIP 2022, 332 Rn. 11 ff).
- BGH, 02.12.2010 - IX ZB 184/09
Verbraucherinsolvenzverfahren: Behandlung eines während des Insolvenzverfahrens …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - IX ZB 5/24
Die Vorschrift erfasst vielmehr auch Gegenstände, von deren Existenz der Verwalter wusste, die er aber irrtümlich für nicht verwertbar hielt und deswegen nicht zur Masse zog (BGH…, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 17/04, ZIP 2006, 143 Rn. 6; vom 2. Dezember 2012 - IX ZB 184/09, WM 2011, 79 Rn. 11).Gleiches gilt, wenn Gegenstände während der Verfahrensdauer tatsächlich (noch) nicht verwertbar waren (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2012, aaO).
- BGH, 13.01.2022 - IX ZR 64/21
Zugehörigkeit des Anspruchs auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - IX ZB 5/24
Rn. 8 c) Das Beschwerdegericht hat auch zutreffend erkannt, dass der Anspruch des Schuldners auf Erstattung von Steuern gemäß § 35 Abs. 1 InsO grundsätzlich zur Masse gehört, wenn und soweit der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZIP 2006, 340 Rn. 13 ff; Urteil vom 13. Januar 2022 - IX ZR 64/21, ZIP 2022, 332 Rn. 8 ff; BFHE 212, 436, 438).Das gilt namentlich auch für einen (anteiligen) Steuererstattungsanspruch (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Februar 2014, aaO Rn. 5 f; Urteil vom 13. Januar 2022 - IX ZR 64/21, ZIP 2022, 332 Rn. 11 ff).
- BGH, 16.12.2010 - IX ZR 24/10
Restschuldbefreiung: Behandlung einer unterbliebenen oder unvollständigen …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - IX ZB 5/24
Aus dem Umstand, dass Insolvenzforderungen mit der Restschuldbefreiung zu "unvollkommenen", also zwar erfüllbaren, aber nicht mehr zwangsweise durchsetzbaren Verbindlichkeiten werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - IX ZR 24/10, WM 2011, 271 Rn. 15 mwN), folgt nicht, dass die Gläubiger nicht mehr Anspruch auf Teilhabe an solchen Vermögenswerten des Schuldners haben, die an sich vor Beendigung des Insolvenzverfahrens hätten verteilt werden müssen, aber noch nicht für die Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung standen. - BFH, 19.11.2007 - VII B 104/07
Steuererklärungspflicht des Insolvenzverwalters
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - IX ZB 5/24
Demzufolge trifft ihn insbesondere auch eine Steuererklärungspflicht des Schuldners (vgl. BFH/NV 2008, 334). - BGH, 18.02.2021 - IX ZB 6/20
Begründung des Anspruchs auf Einziehung von Wertersatz im Falle der Insolvenz; …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - IX ZB 5/24
Bejaht er mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was von dem Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Juni 2019 - IX ZB 5/19, WM 2019, 1461 Rn. 4 f; vom 18. Februar 2021 - IX ZB 6/20, ZIP 2021, 642 Rn. 4 mwN zur st. Rspr.). - BGH, 25.02.2016 - IX ZB 74/15
Verbraucherinsolvenzverfahren: Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - IX ZB 5/24
Der Schuldner, der von der Restschuldbefreiung profitieren will, ist gerade verpflichtet, sein gesamtes pfändbares Vermögen seinen Gläubigern zur Verfügung zu stellen (…vgl. Uhlenbruck/Sternal, InsO, 15. Aufl., § 300 Rn. 52; Jungmann, WuB 2016, 352, 356). - BGH, 10.07.2008 - IX ZB 172/07
Nachtragsverteilung hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs gegen den …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - IX ZB 5/24
Rn. 7 b) Eine Nachtragsverteilung hat grundsätzlich auch noch nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu erfolgen, falls unbekannte Vermögensgegenstände des Schuldners aufgefunden werden, wie der Senat bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - IX ZB 172/07, NZI 2008, 560 Rn. 9). - BGH, 27.06.2019 - IX ZB 5/19
Aussetzung des Rechtsstreits bei der getrennten Geltendmachung von Teilen einer …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - IX ZB 5/24
Bejaht er mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was von dem Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - IX ZB 5/19, WM 2019, 1461 Rn. 4 f;… vom 18. Februar 2021 - IX ZB 6/20, ZIP 2021, 642 Rn. 4 mwN zur st. Rspr.). - BGH, 01.12.2005 - IX ZB 17/04
Zulässigkeit der Nachtragsverteilung im Verbraucherinsolvenzverfahren
- BGH, 14.11.2013 - IX ZB 161/11
Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Zuschlag für die …
- BGH, 07.03.2024 - IX ZB 47/22
Voraussetzungen für Versagung der Restschuldbefreiung
- BFH, 07.06.2006 - VII B 329/05
Aufrechnung des FA in der Insolvenz gegen Einkommensteuererstattungsanspruch, der …
- BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 3.16
Anfechtungsanspruch; Auskunftsanspruch; Grundrechtsschutz; Insolvenzmasse; …
- BGH, 19.04.2018 - IX ZB 27/17
Insolvenzverfahren: Sachliche Zuständigkeit bei Antrag des Schuldners auf …
- BGH, 25.09.2025 - IX ZB 13/25
Bei Aufhebung des Insolvenzverfahrens noch nicht feststehende Steuererstattungen
Auf die von dem Einzelrichter zugelassene Rechtsbeschwerde hat der Senat die Beschwerdeentscheidung mit Beschluss vom 26. September 2024 - IX ZB 5/24, der unter anderem in WM 2024, 2020 veröffentlicht ist, aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.Rn. 8 aa) Eine Nachtragsverteilung hat grundsätzlich auch noch nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu erfolgen (BGH…, Beschluss vom 10. Juli 2008 - IX ZB 172/07, NZI 2008, 560 Rn. 9; vom 26. September 2024 - IX ZB 5/24, WM 2024, 2020 Rn. 7).
Sie gehören zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2024 - IX ZB 5/24, WM 2024, 2020 Rn. 8 mwN).
Vielmehr steht die Rechtsmacht und Verpflichtung des Insolvenzverwalters, gemäß § 80 Abs. 1 InsO, § 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 AO während des Insolvenzverfahrens die steuerlichen Pflichten des Schuldners wahrzunehmen, außer Frage (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2024, aaO Rn. 15 mwN).
Rn. 11 cc) Der Tatbestand des § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 26. September 2024 - IX ZB 5/24, WM 2024, 2020 Rn. 13).
Die Vorschrift erfasst vielmehr auch Gegenstände, von deren Existenz der Verwalter wusste, die er aber irrtümlich für nicht verwertbar hielt und deswegen nicht zur Masse zog (BGH…, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 17/04, ZIP 2006, 143 Rn. 6;… vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 229/06, WM 2008, 305 Rn. 6;… vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 184/09, WM 2011, 79 Rn. 11;… vom 27. April 2017 - IX ZB 93/16, NZI 2017, 608 Rn. 18; vom 26. September 2024, aaO).
Das hat der Senat bereits mit seinem vorangegangenen Beschluss im Streitfall ausgeführt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2024 - IX ZB 5/24, WM 2024, 2020 Rn. 10 f), worauf verwiesen wird.
Strebt der Schuldner eine niedrigere Bewertung der Naturalleistungen an, muss er dies gegenüber dem Drittschuldner - gegebenenfalls im Wege der Klage gegen den Drittschuldner vor dem Prozessgericht (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - IX ZB 7/12, WM 2013, 137 Rn. 6;… vom 19. April 2016 - IX ZB 27/17, NZI 2018, 528 Rn. 5; vom 26. September 2024 - IX ZB 5/24, WM 2024, 2020 Rn. 11) - geltend machen.
Wird dem Schuldner während des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erteilt, gehört das Vermögen, dass er nach dem Ende der Abtretungsfrist oder - wie im Streitfall - nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO erwirbt, gemäß § 300a Abs. 1 InsO nicht mehr zur Insolvenzmasse (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Februar 2014 - IX ZB 23/13, WM 2014, 569 Rn. 5; vom 26. September 2024 - IX ZB 5/24, WM 2024, 2020 Rn. 9).
Das gilt namentlich auch für einen (anteiligen) Steuererstattungsanspruch (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Februar 2014, aaO Rn. 5 f;… Urteil vom 13. Januar 2022 - IX ZR 64/21, ZIP 2022, 332 Rn. 11 ff; Beschluss vom 26. September 2024, aaO).
Vielmehr hat das Insolvenzgericht zu klären, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO - in der maßgeblichen Fassung vom 15. Juli 2013 (…s.o. Rn. 6) - eingetreten waren (BGH, Beschluss vom 26. September 2024 - IX ZB 5/24, WM 2024, 2020 Rn. 9).
- BGH, 22.05.2025 - IX ZB 38/24
Insolvenzantrag nach Zahlungsurteil - und die vorläufige Einstellung der …
Bejaht er wie im Streitfall mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was von dem Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Februar 2021 - IX ZB 6/20, ZIP 2021, 642 Rn. 4; vom 26. September 2024 - IX ZB 5/24, WM 2024, 2020 Rn. 4 mwN zur st. Rspr.). - BFH, 11.12.2024 - XI R 1/22
Ein Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer …
Ein Steuererstattungs- beziehungsweise Steuervergütungsanspruch (und daher auch ein Vorsteuerüberhang) gehört nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich gemäß § 35 Abs. 1 InsO zur Masse, wenn und soweit der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzeröffnungsverfahrens verwirklicht worden ist; der Anspruch kann vom Insolvenzverwalter kraft seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach § 80 InsO zur Masse gezogen werden (vgl. z.B. BGH-Beschluss vom 26.09.2024 - IX ZB 5/24, Wertpapier-Mitteilungen 2024, 2020, Rz 8 und 15; BFH-Beschluss vom 07.06.2006 - VII B 329/05, BFHE 212, 436, BStBl II 2006, 641, unter II.). - LG Dortmund, 29.07.2026 - 9 T 255/25 Der Tatbestand des § 203 I Nr. 3 InsO ist nach der Rechtsprechung des BGH weit auszulegen (BGH NZI 2024, 1028 Rn. 13).
- LG Bamberg, 26.02.2025 - 12 T 2/23
Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, Nachtragsverteilung, …
Vorliegend ist dem Schuldner am 16. Mai 2022 (vorzeitige) Restschuldbefreiung erteilt worden (so auch der Bundesgerichtshof in seinem Aufhebungs- und Zurückverweisungsbeschluss vom 26.09.2024 - IX ZB 5/24).
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