Rechtsprechung
| BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23, I ZR 35/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Seniorenwohnheim
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Vorlagefragen an EuGH zur weiteren Klärung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe bei Weitersendung von Rundfunkprogrammen - Seniorenwohnheim
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001, § 15 Abs 2 S 1 UrhG, § 15 Abs 2 S 2 Nr 3 UrhG, § 15 Abs 3 UrhG, § 20 UrhG
Vorlagefragen an EuGH zur weiteren Klärung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe bei Weitersendung von Rundfunkprogrammen - Seniorenwohnheim - IWW
Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 AEUV, § 15 A... bs. 2 Satz 1, 2 Nr. 3, §§ 20, 20b Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG, § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UrhG, § 20 UrhG, § 20b Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 15 Abs. 3 Satz 1 UrhG, § 15 Abs. 3 Satz 2 UrhG, § 78 Abs. 1 Nr. 2, § 87 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1, § 94 Abs. 4, § 95 UrhG, Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2006/115/EG, Richtlinie 2001/29/EG, Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG, Richtlinie 2006/115/EG
- JurPC
Seniorenwohnheim
- Wolters Kluwer
"Unbestimmte Anzahl potentieller Adressaten" im Sinne der Definition der "öffentlichen Wiedergabe" gemäß Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG; Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Unbestimmte Anzahl potentieller Adressaten" im Sinne der Definition der "öffentlichen Wiedergabe" gemäß Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG ; Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG
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Urheberrecht: Seniorenwohnheim
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Seniorenwohnheim
Kurzfassungen/Presse (12)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur weiteren Klärung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe vor
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Weitersendung von Rundfunkprogrammen im Seniorenheim - Fragen zur weiteren Klärung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe dem EuGH vorgelegt
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Streit um Satellitenempfangsanlage im Seniorenheim
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Öffentliche Wiedergabe im Seniorenheim?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Klärung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage: Fragen zur weiteren Klärung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage: Fragen zur weiteren Klärung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage: Fragen zur weiteren Klärung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Vom Satelliten ins Kabel: Weiterleitung eines TV-Signals als Urheberrechtsverletzung?
- abbe-institut.de (Leitsatz)
BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur weiteren Klärung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe vor
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch der GEMA wegen lizensierungspflichtiger Weitersendung von Rundfunkprogrammen in einem Seniorenheim
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Weitersendung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 13.07.2022 - 6 O 272/21
- OLG Zweibrücken, 26.01.2023 - 4 U 101/22
- BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23, I ZR 35/23
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-127/24
- EuGH, 30.04.2026 - C-127/24
- BGH, 03.09.2026 - I ZR 34/23
Papierfundstellen
- MDR 2024, 454
- GRUR 2024, 381
- K&R 2024, 266
- afp 2024, 284
- WRP 2024, 476
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (19)
- EuGH, 31.05.2016 - C-117/15
Reha Training - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht …
Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23
Rn. 22 Um eine "unbestimmte Zahl potentieller Adressaten" handelt es sich, wenn die Wiedergabe für Personen allgemein erfolgt, also nicht auf besondere Personen beschränkt ist, die einer privaten Gruppe angehören (zu Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vgl. EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, GRUR 2016, 684 [juris Rn. 42] - Reha Training/GEMA; zu Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG [jetzt Richtlinie 2006/115/EG] vgl. EuGH…, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 [juris Rn. 85] = WRP 2012, 689 - SCF/Del Corso;… Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10, GRUR 2012, 597 [juris Rn. 34] - PPL/Irland).Dabei kommt es darauf an, wie viele Personen gleichzeitig und nacheinander Zugang zu demselben Werk haben (vgl. EuGH, GRUR 2016, 684 [juris Rn. 40 bis 44] - Reha Training/GEMA;… EuGH, GRUR 2023, 717 [juris Rn. 54] - Blue Air Aviation/UCMR - ADA u.a., jeweils mwN).
Im gleichen Sinne hat der Gerichtshof für Patienten eines Rehabilitationszentrums entschieden (EuGH, GRUR 2016, 684 [juris Rn. 57] - Reha Training/GEMA;… für Krankenhauspatienten ebenso BGH, GRUR 2018, 608 [juris Rn. 34 f.] - Krankenhausradio).
Jedenfalls dürfte sich bei der vorzunehmenden wertenden Betrachtung eine aufgrund der Wahrnehmung dieser Möglichkeit zwischen einzelnen Bewohnern entstehende persönliche Verbundenheit lediglich als (willkommene) Begleiterscheinung der Inanspruchnahme des Wohn-, Pflege- und Versorgungsangebots der Beklagten erweisen, ohne dass hierdurch - wie erforderlich (vgl. EuGH, GRUR 2016, 684 [juris Rn. 57] - Reha Training/GEMA) - die Gesamtheit der Bewohner zu einer "privaten Gruppe" würde (vgl. KG…, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 24 U 164/19, [juris Rn. 26];… OLG Dresden, GRUR-RR 2023, 149 [juris Rn. 26]).
Rn. 34 Auch bei der Prüfung einer öffentlichen Wiedergabe gegenüber Gästen in Hotels (EuGH…, Urteil vom 7. Dezember 2006 - C-306/05, Slg. 2006, I-11519 = GRUR 2007, 225 [juris Rn. 37 bis 47] - SGAE/Rafael) und Gaststätten (EuGH…, Urteil vom 4. Oktober 2011 - C-403/08 und C-29/08, Slg. 2011, I-09083 = GRUR 2012, 156 [juris Rn. 197 bis 199] - Football Association Premier League und Murphy) sowie Patienten in Kureinrichtungen (EuGH…, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12, GRUR 2014, 473 [juris Rn. 27 bis 33] = WRP 2014, 418 - OSA/Léčebné lázně) und Reha-Einrichtungen (EuGH, GRUR 2016, 684 [juris Rn. 57 bis 62] - Reha Training/GEMA) hat der Gerichtshof der Europäischen Union allein das Merkmal des "neuen Publikums" geprüft, ohne auf das technische Verfahren abzustellen.
Rn. 38 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat weiter entschieden, dass der gewerbliche Charakter der Verbreitung eines geschützten Werks für die Einstufung einer solchen Verbreitung als "öffentliche Wiedergabe" zwar nicht ausschlaggebend ist (…vgl. EuGH, GRUR 2013, 500 [juris Rn. 43] - ITV Broadcasting/TVC), doch hierfür - unter anderem zur Bestimmung der möglichen Vergütung für diese Verbreitung - auch nicht unerheblich ist (…vgl. EuGH, GRUR 2012, 156 [juris Rn. 204] - Football Association Premier League und Murphy; GRUR 2016, 684 [juris Rn. 49] - Reha Training/GEMA).
- BGH, 18.06.2020 - I ZR 171/19
Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen
Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23
Sie können im Falle einer widerrechtlichen Verletzung ihres Rechts Unterlassung nach § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG beanspruchen (zu § 97 Abs. 2 UrhG vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2020 - I ZR 171/19, GRUR 2020, 1297 [juris Rn. 9] = WRP 2020, 1573 - Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen, mwN).Das Senderecht schließt das Recht zur Kabelweitersendung gemäß § 20b Abs. 1 Satz 1 UrhG ein, also das Recht, ein gesendetes Werk im Rahmen eines zeitgleich, unverändert und vollständig weiterübertragenen Programms durch Kabelsysteme oder Mikrowellensysteme weiterzusenden (vgl. BGH, GRUR 2020, 1297 [juris Rn. 11] - Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen, mwN).
Der Begriff der öffentlichen Wiedergabe ist deshalb in Übereinstimmung mit der für Urheber geltenden Bestimmung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft sowie mit der für Leistungsschutzberechtigte geltenden Bestimmung des Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2006/115/EG zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (kodifizierte Fassung) und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszulegen (vgl. BGH…, Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 228/14, BGHZ 206, 365 [juris Rn. 30 bis 41] - Ramses;… Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 85/17, GRUR 2018, 608 [juris Rn. 22] - Krankenhausradio; BGH, GRUR 2020, 1297 [juris Rn. 11] - Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen, jeweils mwN).
Dabei reicht es aus, wenn Dritte einen Zugang zum geschützten Werk haben, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diesen nutzen (BGH, GRUR 2020, 1297 [juris Rn. 17] - Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen, mwN).
- EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23
Rn. 34 Auch bei der Prüfung einer öffentlichen Wiedergabe gegenüber Gästen in Hotels (EuGH…, Urteil vom 7. Dezember 2006 - C-306/05, Slg. 2006, I-11519 = GRUR 2007, 225 [juris Rn. 37 bis 47] - SGAE/Rafael) und Gaststätten (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2011 - C-403/08 und C-29/08, Slg. 2011, I-09083 = GRUR 2012, 156 [juris Rn. 197 bis 199] - Football Association Premier League und Murphy) sowie Patienten in Kureinrichtungen (EuGH…, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12, GRUR 2014, 473 [juris Rn. 27 bis 33] = WRP 2014, 418 - OSA/Léčebné lázně) und Reha-Einrichtungen (…EuGH, GRUR 2016, 684 [juris Rn. 57 bis 62] - Reha Training/GEMA) hat der Gerichtshof der Europäischen Union allein das Merkmal des "neuen Publikums" geprüft, ohne auf das technische Verfahren abzustellen.Der Besitzer eines Empfangsgerätes, der - wie der Betreiber des Hotels oder der Inhaber der Gastwirtschaft in den dem Gerichtshof vorgelegten Verfahren - ein zusätzliches Publikum in die Lage versetzt, das Werk anzuhören oder anzusehen, gibt das Werk danach für ein neues Publikum wieder (…vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 [juris Rn. 41 f.] - SGAE/Rafael; GRUR 2012, 156 Rn. 197 bis 199 - Football Association Premier League und Murphy; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 44/10, GRUR 2012, 1136 [juris Rn. 18] = WRP 2012, 1402 - Breitbandkabel).
Rn. 38 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat weiter entschieden, dass der gewerbliche Charakter der Verbreitung eines geschützten Werks für die Einstufung einer solchen Verbreitung als "öffentliche Wiedergabe" zwar nicht ausschlaggebend ist (…vgl. EuGH, GRUR 2013, 500 [juris Rn. 43] - ITV Broadcasting/TVC), doch hierfür - unter anderem zur Bestimmung der möglichen Vergütung für diese Verbreitung - auch nicht unerheblich ist (vgl. EuGH, GRUR 2012, 156 [juris Rn. 204] - Football Association Premier League und Murphy;… GRUR 2016, 684 [juris Rn. 49] - Reha Training/GEMA).
- EuGH, 07.03.2013 - C-607/11
Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein …
Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23
Erfolgt die nachfolgende Wiedergabe nach einem spezifischen technischen Verfahren, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet, braucht nicht geprüft zu werden, ob das Werk für ein neues Publikum wiedergegeben wird; in einem solchen Fall bedarf die Wiedergabe ohne Weiteres der Erlaubnis des Urhebers (vgl. EuGH, Urteil vom 7. März 2013 - C-607/11, GRUR 2013, 500 [juris Rn. 24 bis 26] = WRP 2013, 618 - ITV Broadcasting/TVC;… Beschluss vom 21. Oktober 2014 - C-348/13, GRUR 2014, 1196 [juris Rn. 14] = WRP 2014, 1441 - BestWater International).Rn. 35 b) Im Streitfall handelt es sich um ein spezifisches technisches Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs, weil die Beklagte nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen die Rundfunkprogramme über eine Satellitenempfangsanlage empfängt und diese in ihr Kabelnetz einspeist (vgl. EuGH, GRUR 2013, 500 [juris Rn. 26] - ITV Broadcasting/TVC;… GRUR 2017, 510 [juris Rn. 26] - AKM).
Rn. 38 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat weiter entschieden, dass der gewerbliche Charakter der Verbreitung eines geschützten Werks für die Einstufung einer solchen Verbreitung als "öffentliche Wiedergabe" zwar nicht ausschlaggebend ist (vgl. EuGH, GRUR 2013, 500 [juris Rn. 43] - ITV Broadcasting/TVC), doch hierfür - unter anderem zur Bestimmung der möglichen Vergütung für diese Verbreitung - auch nicht unerheblich ist (…vgl. EuGH, GRUR 2012, 156 [juris Rn. 204] - Football Association Premier League und Murphy;… GRUR 2016, 684 [juris Rn. 49] - Reha Training/GEMA).
- EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
Renckhoff - Auch Schüler haben beim Hochladen von Projekten auf Schul-Website das …
Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23
Rn. 32 a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat für die Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" verlangt, dass die Wiedergabe des geschützten Werks unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder ansonsten für ein "neues Publikum" erfolgt, das heißt für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe seines Werks erlaubte (EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-161/17, GRUR 2018, 911 [juris Rn. 24] = WRP 2018, 1052 - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff, mwN).Rn. 37 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist ein "neues Publikum" im Sinne der Definition der öffentlichen Wiedergabe gemäß Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG ein solches, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe seines Werks erlaubte (EuGH, GRUR 2018, 911 [juris Rn. 24] - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff, mwN).
- EuGH, 07.12.2006 - C-306/05
DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE …
Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23
Rn. 34 Auch bei der Prüfung einer öffentlichen Wiedergabe gegenüber Gästen in Hotels (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2006 - C-306/05, Slg. 2006, I-11519 = GRUR 2007, 225 [juris Rn. 37 bis 47] - SGAE/Rafael) und Gaststätten (EuGH…, Urteil vom 4. Oktober 2011 - C-403/08 und C-29/08, Slg. 2011, I-09083 = GRUR 2012, 156 [juris Rn. 197 bis 199] - Football Association Premier League und Murphy) sowie Patienten in Kureinrichtungen (EuGH…, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12, GRUR 2014, 473 [juris Rn. 27 bis 33] = WRP 2014, 418 - OSA/Léčebné lázně) und Reha-Einrichtungen (…EuGH, GRUR 2016, 684 [juris Rn. 57 bis 62] - Reha Training/GEMA) hat der Gerichtshof der Europäischen Union allein das Merkmal des "neuen Publikums" geprüft, ohne auf das technische Verfahren abzustellen.Der Besitzer eines Empfangsgerätes, der - wie der Betreiber des Hotels oder der Inhaber der Gastwirtschaft in den dem Gerichtshof vorgelegten Verfahren - ein zusätzliches Publikum in die Lage versetzt, das Werk anzuhören oder anzusehen, gibt das Werk danach für ein neues Publikum wieder (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 [juris Rn. 41 f.] - SGAE/Rafael;… GRUR 2012, 156 Rn. 197 bis 199 - Football Association Premier League und Murphy; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 44/10, GRUR 2012, 1136 [juris Rn. 18] = WRP 2012, 1402 - Breitbandkabel).
- EuGH, 16.03.2017 - C-138/16
AKM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und …
Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23
Rn. 33 Allerdings hat der Gerichtshof der Europäischen Union die gleichzeitige, vollständige und unveränderte Übermittlung von Rundfunksendungen der nationalen Rundfunkanstalt mit Hilfe von Leitungen im Inland nicht als erlaubnispflichtig angesehen, ohne auf das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidende technische Verfahren abzustellen, weil es sich nicht um ein "neues Publikum" handelte (EuGH, Urteil vom 16. März 2017 - C-138/16, GRUR 2017, 510 [juris Rn. 26 bis 30] = WRP 2017, 682 - AKM).Rn. 35 b) Im Streitfall handelt es sich um ein spezifisches technisches Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs, weil die Beklagte nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen die Rundfunkprogramme über eine Satellitenempfangsanlage empfängt und diese in ihr Kabelnetz einspeist (…vgl. EuGH, GRUR 2013, 500 [juris Rn. 26] - ITV Broadcasting/TVC; GRUR 2017, 510 [juris Rn. 26] - AKM).
- EuGH, 15.03.2012 - C-135/10
SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, …
Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23
Rn. 22 Um eine "unbestimmte Zahl potentieller Adressaten" handelt es sich, wenn die Wiedergabe für Personen allgemein erfolgt, also nicht auf besondere Personen beschränkt ist, die einer privaten Gruppe angehören (zu Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vgl. EuGH…, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, GRUR 2016, 684 [juris Rn. 42] - Reha Training/GEMA; zu Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG [jetzt Richtlinie 2006/115/EG] vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 [juris Rn. 85] = WRP 2012, 689 - SCF/Del Corso;… Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10, GRUR 2012, 597 [juris Rn. 34] - PPL/Irland).Rn. 27 Andererseits hat der Gerichtshof der Europäischen Union die Patienten eines Zahnarzts, für die im Wartezimmer Hintergrundmusik abgespielt wird, nicht als "Personen allgemein" angesehen, weil sie eine Gesamtheit von Personen seien, deren Zusammensetzung weitgehend stabil sei und die eine bestimmte Gesamtheit potentieller Leistungsempfänger darstellten, da andere Personen grundsätzlich keinen Zugang zur Behandlung durch den Zahnarzt hätten (EuGH, GRUR 2012, 593 [juris Rn. 95] - SCF/Del Corso).
- BGH, 11.01.2018 - I ZR 85/17
Krankenhausradio - Urheberrechtsverletzung: Kündigung eines urheberrechtlichen …
Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23
Der Begriff der öffentlichen Wiedergabe ist deshalb in Übereinstimmung mit der für Urheber geltenden Bestimmung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft sowie mit der für Leistungsschutzberechtigte geltenden Bestimmung des Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2006/115/EG zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (kodifizierte Fassung) und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszulegen (vgl. BGH…, Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 228/14, BGHZ 206, 365 [juris Rn. 30 bis 41] - Ramses; Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 85/17, GRUR 2018, 608 [juris Rn. 22] - Krankenhausradio;… BGH, GRUR 2020, 1297 [juris Rn. 11] - Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen, jeweils mwN).Im gleichen Sinne hat der Gerichtshof für Patienten eines Rehabilitationszentrums entschieden (…EuGH, GRUR 2016, 684 [juris Rn. 57] - Reha Training/GEMA; für Krankenhauspatienten ebenso BGH, GRUR 2018, 608 [juris Rn. 34 f.] - Krankenhausradio).
- EuGH, 15.03.2012 - C-162/10
Der Betreiber eines Hotels, der in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, muss eine …
Auszug aus BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23
Rn. 22 Um eine "unbestimmte Zahl potentieller Adressaten" handelt es sich, wenn die Wiedergabe für Personen allgemein erfolgt, also nicht auf besondere Personen beschränkt ist, die einer privaten Gruppe angehören (zu Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vgl. EuGH…, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, GRUR 2016, 684 [juris Rn. 42] - Reha Training/GEMA; zu Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG [jetzt Richtlinie 2006/115/EG] vgl. EuGH…, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 [juris Rn. 85] = WRP 2012, 689 - SCF/Del Corso; Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10, GRUR 2012, 597 [juris Rn. 34] - PPL/Irland).Rn. 26 (a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Gäste eines Hotels, dessen Betreiber in seinen Gästezimmern Fernseh- und/oder Radiogeräte aufstellt, zu denen er ein Sendesignal übermittelt, eine unbestimmte Zahl potentieller Leistungsempfänger darstellen, weil der Zugang dieser Gäste zu den Dienstleistungen des Hotels grundsätzlich auf einer persönlichen Entscheidung jedes einzelnen Gastes beruht und lediglich durch die Aufnahmekapazität des fraglichen Hotels begrenzt wird, so dass es sich in einem solchen Beispielsfall um "Personen allgemein" handelt (EuGH, GRUR 2012, 597 [juris Rn. 41] - PPL/Irland).
- EuGH, 20.04.2023 - C-775/21
Die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem …
- EuGH, 21.10.2014 - C-348/13
BestWater International - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - …
- EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte …
- BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10
Vorlagebeschluss zur Kabelweiterleitung im Sendegebiet - "Breitbandkabel"
- KG, 10.06.2020 - 24 U 164/19
Eingriff in Recht zur Kabelweitersendung durch öffentliche Wiedergabe …
- EuGH, 28.10.2020 - C-637/19
BY (Preuve photographique) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und …
- OLG Dresden, 04.01.2023 - 14 U 1307/22
Vergütungspflichtigkeit der Einspeisung von per Satellit empfangenen Fernseh- und …
- BGH, 17.09.2015 - I ZR 228/14
Ramses - GEMA kann von Wohnungseigentümergemeinschaften kein Entgelt für …
- OLG Zweibrücken, 26.01.2023 - 4 U 101/22
Seniorenwohnheim - Urheberrecht: Weitersendung eines per Satellit empfangenen …
- BGH, 23.10.2024 - I ZR 112/23
Manhattan Bridge - Unterlassungsklage eines Fotografen gegen den Betreiber einer …
Rn. 28 aa) Eine Öffentlichkeit der Wiedergabe liegt nur bei einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen vor, die gleichzeitig oder nacheinander Zugang zu demselben Werk haben (…vgl. EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 69] - YouTube und Cyando;… GRUR 2023, 717 [juris Rn. 54] - Blue Air Aviation/UCMR - ADA u.a., jeweils mwN;… vgl. auch BGHZ 233, 373 [juris Rn. 20] - uploaded II;… BGHZ 234, 56 [juris Rn. 73] - YouTube II; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2024 - I ZR 34/23, GRUR 2024, 381 [juris Rn. 22 f.] = WRP 2024, 476 - Seniorenwohnheim).Rn. 29 Für eine Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" im Sinn von Art. 3 Abs. 1 und 2 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/29/EG ist es weiterhin erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich vom bisher verwendeten unterscheidet, oder - ansonsten - für ein neues Publikum wiedergegeben wird, also für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (…vgl. EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 70] - YouTube und Cyando;… vgl. auch BGHZ 233, 373 [juris Rn. 21] - uploaded II;… BGHZ 234, 56 [juris Rn. 74] - YouTube II; BGH, GRUR 2024, 381 [juris Rn. 32] = WRP 2024, 476 - Seniorenwohnheim).
- BGH, 03.09.2026 - I ZR 34/23
Kabelweiterleitung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim ist nicht …
Rn. 7 Mit Beschluss vom 8. Februar 2024 (GRUR 2024, 381 = WRP 2024, 476 - Seniorenwohnheim I) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (…ABl. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.Rn. 21 Der Senat ist weiterhin, wie im Vorlagebeschluss ausgeführt (siehe hierzu im Einzelnen BGH, GRUR 2024, 381 [juris Rn. 19 bis 30] - Seniorenwohnheim I) anders als das Berufungsgericht der Auffassung, dass im Streitfall die Wiedergabe nicht auf besondere Personen beschränkt ist, die einer privaten Gruppe angehören, und deshalb im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union für eine unbestimmte Zahl potentieller Adressaten - mithin öffentlich - erfolgt (…die Öffentlichkeit der Wiedergabe im Streitfall bejahend auch die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-127/24 vom 4. September 2025 Rn. 45 bis 54).
An der anderslautenden Auffassung im Vorlagebeschluss (siehe BGH, GRUR 2024, 381 [juris Rn. 35] - Seniorenwohnheim I) hält der Senat nicht fest.
Rn. 26 b) Der Senat hält auch nicht daran fest, dass es weiterer Feststellungen dazu bedarf, ob die Bewohner unabhängig von der Kabelweitersendung die Möglichkeit haben, die Fernseh- und Rundfunkprogramme in ihren Zimmern terrestrisch zu empfangen (vgl. BGH, GRUR 2024, 381 [juris Rn. 41] - Seniorenwohnheim I).
- BGH, 03.09.2026 - I ZR 35/23
Kabelweiterleitung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim ist nicht …
Rn. 7 Der Senat hat das Revisionsverfahren im Hinblick auf das Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union in der Sache I ZR 34/23 (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2024, GRUR 2024, 381 = WRP 2024, 476 - Seniorenwohnheim I) gemäß § 148 ZPO analog ausgesetzt und das Verfahren nach der Entscheidung des Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 30. April 2026 - C-127/24, GRUR 2026, 796 = WRP 2026, 858 - VHC 2 Seniorenresidenz) wieder aufgenommen.Rn. 21 b) Die dem Gerichtshof der Europäischen Union vom Senat im Verfahren "Seniorenwohnheim I" (BGH, GRUR 2024, 381) unterbreitete Vorlagefrage 1 zur Auslegung des Merkmals der Öffentlichkeit der Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG hat der Gerichtshof nicht beantwortet, so dass insoweit keine unionsrechtliche Klärung erfolgt ist.
Rn. 22 Der Senat ist weiterhin, wie im Vorlagebeschluss ausgeführt (siehe hierzu im Einzelnen BGH, GRUR 2024, 381 [juris Rn. 19 bis 30] - Seniorenwohnheim I), anders als das Berufungsgericht der Auffassung, dass im Streitfall die Wiedergabe nicht auf besondere Personen beschränkt ist, die einer privaten Gruppe angehören, und deshalb im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union für eine unbestimmte Zahl potentieller Adressaten - mithin öffentlich - erfolgt (…die Öffentlichkeit der Wiedergabe im Parallelverfahren bejahend auch die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-127/24 vom 4. September 2025 Rn. 45 bis 54).
Rn. 26 a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf Vorlage des Senats im Parallelverfahren (BGH, GRUR 2024, 381 - Seniorenwohnheim I) entschieden, dass, wenn der Betreiber eines Seniorenwohnheims über eine eigene Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme zeitgleich, unverändert und vollständig durch sein Kabelnetz an die vorhandenen Anschlüsse für Fernsehen und Hörfunk in den Zimmern der Heimbewohner weitersendet, es sich nicht um ein technisches Verfahren handelt, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet (…EuGH, GRUR 2026, 796 Rn. 31 bis 34 - VHC 2 Seniorenresidenz).
An der im Vorlagebeschluss im Parallelverfahren vertretenen, anderslautenden Auffassung (siehe BGH, GRUR 2024, 381 [juris Rn. 35] - Seniorenwohnheim I) hält der Senat nicht fest.
Rn. 28 c) Der Senat ist im vorliegenden Fall (ebenso wie im Parallelverfahren) nunmehr der Auffassung, dass es keiner weiteren Feststellungen dazu bedarf, ob die Bewohner unabhängig von der Kabelweitersendung die Möglichkeit haben, die Fernseh- und Rundfunkprogramme in ihren Zimmern terrestrisch zu empfangen (im Parallelverfahren noch aA BGH, GRUR 2024, 381 [juris Rn. 41] - Seniorenwohnheim I).
- BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23
Content Delivery Network
Rn. 24 Für eine Einstufung als öffentliche Wiedergabe ist es weiterhin erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich vom bisher verwendeten unterscheidet, oder - ansonsten - für ein neues Publikum wiedergegeben wird, also für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (…vgl. EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 70] - YouTube und Cyando;… vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 29] - Manhattan Bridge, mwN; zudem jedoch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2024 - I ZR 34/23, GRUR 2024, 381 [juris Rn. 31 bis 35] = WRP 2024, 476 - Seniorenwohnheim). - BGH, 27.06.2024 - I ZR 14/21
Urheberrechtliche Zulässigkeit von privaten Musikaufnahmen durch einen …
Dabei kommt es darauf an, wie viele Personen gleichzeitig und nacheinander Zugang zu demselben Werk haben (vgl. EuGH…, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, GRUR 2016, 684 [juris Rn. 40 bis 44] - Reha Training/GEMA;… GRUR 2023, 717 [juris Rn. 54] - Blue Air Aviation/UCMR - ADA u.a., jeweils mwN; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2024 - I ZR 34/23, GRUR 2024, 381 [juris Rn. 22 f.] = WRP 2024, 476 - Seniorenwohnheim). - BGH, 08.02.2024 - I ZR 35/23
BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur weiteren Klärung des …
Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren I ZR 34/23 ausgesetzt.
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