Rechtsprechung
| BFH, 13.04.2011 - X R 54/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Verfassungsmäßigkeit - Sozialversicherungsrenten als Leibrenten
- openjur.de
Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern; Verfassungsmäßigkeit; Sozialversicherungsrenten als Leibrenten
- Bundesfinanzhof
EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, EStDV § 55 Abs 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Verfassungsmäßigkeit - Sozialversicherungsrenten als Leibrenten - rechtsinformationen.bund.de
Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Verfassungsmäßigkeit - Sozialversicherungsrenten als Leibrenten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002 vom 05.07.2004, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb EStG 2002 vom 05.07.2004, § 55 Abs 2 EStDV 2002, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG
Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Verfassungsmäßigkeit - Sozialversicherungsrenten als Leibrenten - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente mit einem Besteuerungsanteil von 50 % gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung von Erwerbsminderungsrenten in § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; Vestoß gegen das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie Altersrenten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente mit einem Besteuerungsanteil von 50 % gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung von Erwerbsminderungsrenten in § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; Vestoß gegen das ...
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie Altersrenten
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Frühzeitiger Rentenantrag schützt nicht vor hohen Steuern
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie Altersrenten
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten und Rentennachzahlungen
- pwc.de (Kurzinformation)
Höhere Besteuerung der Erwerbsminderungsrenten verfassungsgemäß
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Besteuerung der Erwerbsminderungsrenten mit dem Besteuerungsanteil
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Leibrenten
- Ermittlung der Einkünfte aus Leibrenten i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG
- Einzelheiten zu den Erscheinungsformen der Leibrente i.S.v. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG
- Prozesskosten
- Renten
- Die nachgelagerte Besteuerung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 29.10.2009 - 8 K 1745/07 329
- BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Papierfundstellen
- BFHE 233, 487
- NJW 2011, 2829
- NZS 2012, 183
- DB 2011, 2235
- BStBl II 2011, 910
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Rn. 17 aa) Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73) die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten für gleichheitswidrig erklärt hatte.Dies beruhe vor allem auf dem gemäß § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteil und dem Bundeszuschuss (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, unter C.V. 1.b und c).
Außerhalb der verfassungsrechtlich maßgeblichen Vergleichsperspektive liegen dagegen Be- und Entlastungswirkungen, die sich jenseits der einkommensteuerlichen Belastung erst aus dem Zusammenspiel mit den Normen des Besoldungs-, Versorgungs- und Sozialversicherungsrechts ergeben (BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, unter C.II.).
Auch im Fall der Rentenbesteuerung war bereits seit dem BVerfG-Beschluss vom 26. März 1980 1 BvR 121, 122/76 (BVerfGE 54, 11), spätestens aber seit dem BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73 bekannt, dass die Ertragsanteilsbesteuerung der Sozialversicherungsrenten verfassungsrechtlich problematisch war, so dass mit einer Neuregelung der Besteuerung von Renten gerechnet werden musste.
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Rn. 37 bb) Das Ergebnis wird durch die jüngste Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung einiger Vorschriften des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (…Beschlüsse vom 7. Juli 2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968) gestützt.Der Gesetzgeber muss aber, soweit er für künftige Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte anknüpft, dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz in hinreichendem Maß Rechnung tragen (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II.1.c, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerfG).
Rn. 39 Im Falle der Veräußerungsfrist nach § 23 EStG hat das BVerfG ausdrücklich erkannt, dass deren Verlängerung so lange keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne, wie die Frist noch nicht abgelaufen sei, da die bloße Möglichkeit, Gewinne später steuerfrei vereinnahmen zu können, keine (vertrauens-)rechtlich geschützte Position begründe (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II.2.a).
- BFH, 26.11.2008 - X R 15/07
Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Die Besteuerung der Basisversorgung beruht auf dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung: Die Altersrenten sind als solche steuerbar; zu berücksichtigen sind --wenn auch zeitlich versetzt-- die Aufwendungen und Erträge, die sich aus den Beiträgen und den Rentenzahlungen ergeben (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).Rn. 21 Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223;… vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253;… vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).
Die Besteuerung des Ertragsanteils der korrespondierenden Rentenzahlungen war daher insoweit eine folgerichtige gesetzliche Lösung (siehe Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b cc).
- BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99
Halbteilungsgrundsatz
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Rn. 33 In seinem Beschluss vom 18. Januar 2006 2 BvR 2194/99 (BVerfGE 115, 97) hat das BVerfG darauf hingewiesen, es sei grundsätzlich nicht zu beanstanden, hohe Einkommen auch hoch zu belasten, soweit beim betroffenen Steuerpflichtigen nach Abzug der Steuerbelastung ein --absolut und im Vergleich zu anderen Einkommensgruppen betrachtet-- hohes, frei verfügbares Einkommen bleibe, das die Privatnützigkeit des Einkommens sichtbar mache.Auch wenn dem Übermaßverbot keine zahlenmäßig zu konkretisierende allgemeine Obergrenze der Besteuerung entnommen werden könne, dürfe allerdings die steuerliche Belastung auch höherer Einkommen für den Regelfall nicht so weit gehen, dass der wirtschaftliche Erfolg grundlegend beeinträchtigt werde und damit nicht mehr angemessen zum Ausdruck komme (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 115, 97, m.w.N.).
- BFH, 19.01.2010 - X R 53/08
Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der …
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Rn. 21 Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223;… vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253;… vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).Rn. 35 aa) Der erkennende Senat hat --zu Altersrenten-- bereits entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (so die Senatsurteile in BFHE 228, 223;… in BFHE 228, 326, und in BFH/NV 2010, 1253, m.w.N.).
- BFH, 04.02.2010 - X R 52/08
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Rn. 21 Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253;… vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).Rn. 35 aa) Der erkennende Senat hat --zu Altersrenten-- bereits entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (so die Senatsurteile in BFHE 228, 223; in BFHE 228, 326, und in BFH/NV 2010, 1253, m.w.N.).
- BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - …
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Rn. 21 Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253;… vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).Rn. 35 aa) Der erkennende Senat hat --zu Altersrenten-- bereits entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (so die Senatsurteile in BFHE 228, 223; in BFHE 228, 326, und in BFH/NV 2010, 1253, m.w.N.).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Bei der Einkommensteuer zeigt sich die Leistungsfähigkeit in der individuellen Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164). - BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Beteiligungsquote
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Rn. 37 bb) Das Ergebnis wird durch die jüngste Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung einiger Vorschriften des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Beschlüsse vom 7. Juli 2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976;… 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968) gestützt. - BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Entgangene Einnahmen
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Rn. 37 bb) Das Ergebnis wird durch die jüngste Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung einiger Vorschriften des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (…Beschlüsse vom 7. Juli 2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968) gestützt. - BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Pensionen und Renten
- BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos
- BFH, 18.05.2010 - X R 29/09
Sog. Öffnungsklausel nicht für Beamten-Versorgungsanwartschaften - …
- BFH, 10.07.2002 - X R 46/01
Umwandlung von Krankengeld in eine Erwerbsunfähigkeitsrente
- BFH, 18.05.2010 - X R 1/09
Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften - …
- FG Münster, 29.10.2009 - 8 K 1745/07
Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten verfassungsgemäß
- BFH, 08.03.1989 - X R 16/85
1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den …
- FG Münster, 24.03.2010 - 12 K 2243/08
Erwerbsminderungsrente zu 50% steuerpflichtig
- BFH, 04.10.1990 - X R 60/90
Eine neben der Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlte Zusatzrente der …
- FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 309/07
Ansetzung einer Nachzahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Besteuerung …
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 15 K 15099/08
Erwerbsunfähigkeitsrente als abgekürzte Leibrente - Besteuerung von …
- FG Düsseldorf, 11.03.2009 - 7 K 3215/08
Rechtmäßigkeit der steuerlichen Berücksichtigung einer Erwerbsminderungsrente mit …
- BFH, 14.03.1972 - VIII R 26/67
Vereinbarkeit mit GG - Steuerfreiheit - Leistungen aus gesetzlicher …
- BFH, 09.12.2015 - X R 30/14
Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten nach vorherigem Bezug …
Sofern die Kläger die Mehrbelastung als solche rügen wollen, verweist der Senat ausdrücklich auf das Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 54/09 (BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910).Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die ausführliche Begründung in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter Rz 28 ff. verwiesen.
- FG Münster, 30.01.2018 - 5 K 3324/16
Besteuerung von Versicherungsleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Vorschrift bildet i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 3 EStG die Ermächtigungsgrundlage für die Regelung des § 55 Abs. 2 EStDV, in der die Ertragsanteile für abgekürzte Leibrenten festgelegt worden sind (BFH, Urt. vom 13.04.2011 - X R 54/09, BStBl II 2011, 910).Dieser hat sich vielmehr bewusst entschieden, abgekürzte und nicht abgekürzte Leibrenten der Basisversorgung gleich zu behandeln (BFH, Urt. vom 13.04.2011 - X R 54/09, BStBl II 2011, 910).
Hintergrund für diese Unterscheidung ist, dass nur solche Leibrenten lediglich mit ihrem Ertragsanteil besteuert werden sollen, bei denen die Beiträge nicht als Sonderausgaben abzugsfähig gewesen sind (BFH, Urt. vom 13.04.2011 - X R 54/09, BStBl II 2011, 910;… BT-Drucks. 15/2150, S. 40).
- BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - …
aa EStG bestehen nicht (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom selben Tag in der Rechtssache X R 54/09, BFHE 233, 487).Rn. 32 Diese Abwägung führt auch bei der Besteuerung von laufenden Erwerbsminderungsrenten zu demselben Ergebnis, selbst wenn dadurch die individuelle steuerliche Belastung des betroffenen Steuerpflichtigen erheblich ansteigt (vgl. dazu das Senatsurteil in dem Verfahren X R 54/09, BFHE 233, 487, vom heutigen Tage).
- BFH, 19.08.2013 - X R 35/11
Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu …
aa EStG (Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.1.b).Rn. 16 b) Zu den Leibrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen gehören alle in § 33 SGB VI aufgezählten Rentenarten, die durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährt werden (Senatsurteile vom 13. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489, unter B.I.1.b, sowie X R 33/09, BFH/NV 2011, 1496, unter B.I.1.a, und in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.1.b).
Dies gilt nicht nur für die Besteuerung von Alters- und Erwerbsminderungsrenten (so auch bereits Senatsurteil in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.1.d aa), sondern auch für die Erziehungsrenten.
aa Satz 3 EStG anstatt mit dem Ertragsanteil gemäß § 55 Abs. 2 EStDV besteuert werden (…vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2011, 1489; in BFH/NV 2011, 1496, und in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910).
- BFH, 04.12.2012 - X B 151/11
Verfassungsgemäße Ertragsanteilsbesteuerung einer privaten …
Es fehlt vor allem eine substantiierte Auseinandersetzung mit der jüngsten Senatsrechtsprechung zur Besteuerung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten (vgl. Senatsurteile vom 13. April 2011 X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, und X R 33/09, BFH/NV 2011, 1496), obwohl diese wegen der vergleichbaren Rechtslage geboten gewesen wäre. - BFH, 27.11.2012 - X B 48/11
Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge für den …
Dies ist im vorliegenden Fall aufgrund der Entscheidungen des Senats vom 13. April 2011 X R 19/09 (…BFH/NV 2011, 1489), X R 33/09 (…BFH/NV 2011, 1496) und X R 54/09 (BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910) der Fall.Wie schon der BFH im Urteil in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910 dargestellt hat, ist das Verbot der Übermaßbesteuerung trotz der zugegeben sehr hohen Differenz im Einzelfall nicht betroffen.
Außerdem konnte der Gesetzgeber auch bei Erwerbsminderungsrenten die Besteuerung dieser Renteneinkünfte vom System der Ertragsanteilsbesteuerung auf das System der nachgelagerten Besteuerung umstellen, ohne den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes zu verletzen (Senatsurteil in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, m.w.N.).
- BFH, 27.05.2015 - X B 168/14
Rentenbesteuerung: Alterseinkünftegesetz und Doppelbesteuerung
Rn. 13 aa) Der Kläger hat zutreffend selbst darauf hingewiesen, dass der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.c dd) die Frage bejaht und auch in der Folgezeit an dieser Rechtsprechung festgehalten hat (Urteile vom 9. Dezember 2009 X R 28/07, BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348, unter II.3.e; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, unter B.II.5.; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, unter B.II.4.;… X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253, unter B.II.3.; vom 18. Mai 2010 X R 29/09, BFHE 229, 309, BStBl II 2011, 591, unter II.3.;… X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803, unter II.2.d, f;… vom 13. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489;… X R 33/09, BFH/NV 2011, 1496, beide unter B.I.2.; X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.2.; vom 19. August 2013 X R 35/11, BFHE 242, 364, BStBl II 2014, 557, unter II.3.a; vom 23. Oktober 2013 X R 3/12, BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58;… X R 11/12, BFH/NV 2014, 328;… X R 21/12, BFH/NV 2014, 330, alle unter II.3.). - BFH, 15.05.2013 - X R 18/10
Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) - …
Wie im Fall von Beiträgen zur privaten Rentenversicherung (vgl. insoweit Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.2 a aa), ist es im Rahmen einer Zusatzversorgung im Umlageverfahren folgerichtig, wenn entsprechend der nur begrenzten Abziehbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben die Besteuerung der Renteneinkünfte nach dem Ertragswertverfahren gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. - BFH, 27.09.2011 - X B 241/10
Besteuerung einer Berufsunfähigkeitsrente
aa EStG betrifft nur Leistungen der sog. Basisversorgung (vgl. hierzu Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 54/09, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2011, 1414).bb EStG ist es zudem ohne Bedeutung, ob sich vor dem Jahr 2005 geleistete Lebens- oder Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen des jeweils geltenden Sonderausgabenabzugs steuermindernd ausgewirkt haben (Senatsurteil in DStR 2011, 1414).
- BFH, 31.08.2011 - X R 11/10
Kinderzuschüsse aus einem Versorgungswerk sind nicht steuerfrei - Bindung an …
Die Leistungen beruhen auf den Beiträgen, die der Steuerpflichtige in das Versorgungswerk bzw. die gesetzliche Rentenversicherung als Basisversorgung eingezahlt hat und die --wenn auch bis 2025 nur teilweise-- von ihm steuermindernd geltend gemacht werden konnten und können (vgl. zu der ähnlichen Problematik der Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910). - FG München, 24.07.2018 - 2 K 493/17
Verbot einer doppelten Besteuerung wegen Berufsunfähigkeitsversicherung
- BFH, 25.04.2016 - X B 134/15
Erörterung in der mündlichen Verhandlung
- BFH, 10.08.2011 - X B 7/10
Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente
- FG München, 24.01.2023 - 12 K 200/21
Zurechnung von Einkünften aus einer Leibrente
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Rechtsprechung
| BFH, 13.04.2011 - X R 1/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
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AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung
- openjur.de
AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung; Erwerbsminderungsrenten; Verfassungsmäßigkeit; Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung
- Bundesfinanzhof
EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 11 Abs 1, EStG § 52 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, AO § 163, AO § 227
AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung - rechtsinformationen.bund.de
AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002 vom 05.07.2004, § 11 Abs 1 EStG 2002, § 52 Abs 1 EStG 2002 vom 05.07.2004, Art 20 Abs 3 GG, § 163 AO
AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de
EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des AltEinkG auf Nachzahlungen einer vor 2005 liegenden Rente - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Besteuerung von Rentennachzahlungen nach dem Alterseinkünftegesetz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besteuerung von Rentennachzahlungen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des AltEinkG auf Nachzahlungen einer vor 2005 liegenden Rente
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Besteuerung von Rentennachzahlungen
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Besteuerung von Rentennachzahlungen nach dem Alterseinkünftegesetz
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Frühzeitiger Rentenantrag schützt nicht vor hohen Steuern
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Besteuerung von Rentennachzahlungen nach dem AltEinKG
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Besteuerung von Rentennachzahlungen
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten und Rentennachzahlungen
- pwc.de (Kurzinformation)
Auch Rentennachzahlungen nach dem Alterseinkünftegesetz zu besteuern
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Alterseinkünftegesetz gilt auch für Rentennachzahlung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Leibrenten
- Ermittlung der Einkünfte aus Leibrenten i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG
- Einzelheiten zu den Erscheinungsformen der Leibrente i.S.v. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG
- Renten
- Die nachgelagerte Besteuerung
- Durchführung der Besteuerung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 309/07 719
- BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
- BFH, 14.04.2011 - X R 1/10
Papierfundstellen
- BFHE 233, 497
- NJW 2011, 2832
- NZS 2012, 68
- DB 2011, 1725
- BStBl II 2011, 915
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (…so die jüngsten BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968, jeweils mit weiteren Nachweisen).Vielmehr ist bereits ein "Vermögensbestand im grundrechtlich geschützten Verfügungsbereich" konkret vorhanden (vgl. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II. 2.b aa).
Die nachträgliche Entwertung der bereits im Jahr 2003 verfestigten Rechtsposition der Klägerin durch die Einbeziehung der Nachzahlungen früher entstandener Renten in die Neuregelung des AltEinkG führt zu einem erhöhten gesetzgeberischen Rechtfertigungsbedarf (vgl. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II.2.b aa).
- BFH, 04.02.2010 - X R 52/08
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
Rn. 31 aa) Bereits in den Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223) und vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (BFH/NV 2010, 1253) und X R 58/08 (BFHE 228, 326) hat der erkennende Senat entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung ab dem Jahr 2005 nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt.Rn. 38 Dem Hinweis des FG, eine Komplizierung des Verfahrens sei bei der steuerlichen Beurteilung von Rentennachzahlungen nicht zu befürchten, da die zeitliche Zuordnung der Rentenzahlungen ohne Weiteres möglich sei, ist entgegenzuhalten, dass zur Einschätzung des Verwaltungs- und Kontrollaufwands einer gesetzlichen Regelung der Gesetzgeber aufgerufen ist, der eine Einschätzungsprärogative besitzt (siehe auch Senatsurteil in BFH/NV 2010, 1253).
- BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - …
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
aa EStG bestehen nicht (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom selben Tag in der Rechtssache X R 54/09, BFHE 233, 487).Rn. 32 Diese Abwägung führt auch bei der Besteuerung von laufenden Erwerbsminderungsrenten zu demselben Ergebnis, selbst wenn dadurch die individuelle steuerliche Belastung des betroffenen Steuerpflichtigen erheblich ansteigt (vgl. dazu das Senatsurteil in dem Verfahren X R 54/09, BFHE 233, 487, vom heutigen Tage).
- BFH, 30.09.1980 - VIII R 13/79
Begriff "Beginn der Rente" für die Ermittlung des Ertragsanteils bei Verjährung …
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
Rn. 8 Nach Auffassung der Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1980 VIII R 13/79, BFHE 132, 26, BStBl II 1981, 155, welches das Urteil des FG Hamburg vom 5. Dezember 1978 V 307/77, EFG 1979, 332 bestätigt habe) sowie der Finanzverwaltung (Erlasse des Hessischen Finanzministeriums vom 5. September 1997 und vom 26. März 1988 S 2255 A - 40 - II B 1 a, juris, und Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt vom 15. Mai 1998 - S 2255 A - 23 - St II 22, ESt-Kartei § 22 Karte 13) zur früheren Rechtslage sei für Nachzahlungen von Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG a.F. nicht der im Veranlagungszeitraum des Zuflusses geltende Ertragsanteil maßgeblich.aa EStG irrelevant (so auch BFH-Urteil in BFHE 132, 26, BStBl II 1981, 155, zur bis 2004 geltenden Rechtslage).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Beteiligungsquote
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (so die jüngsten BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976;… 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Entgangene Einnahmen
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (…so die jüngsten BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BFH, 26.11.2008 - X R 15/07
Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
Der Notwendigkeit einer im Rentenbesteuerungsverfahren als Massenverfahren einfachen, praktikablen und gesamtwirtschaftlich tragfähigen Lösung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) eine entscheidende Bedeutung zugebilligt. - BFH, 19.01.2010 - X R 53/08
Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der …
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
Rn. 31 aa) Bereits in den Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223) und vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (…BFH/NV 2010, 1253) und X R 58/08 (BFHE 228, 326) hat der erkennende Senat entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung ab dem Jahr 2005 nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt. - BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - …
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
Rn. 31 aa) Bereits in den Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223) und vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (…BFH/NV 2010, 1253) und X R 58/08 (BFHE 228, 326) hat der erkennende Senat entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung ab dem Jahr 2005 nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt. - BFH, 05.03.1981 - IV R 101/78
Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
Es ist offensichtlich, dass der Gesetzgeber gewisse Härten, die sich notwendigerweise aus der Abschnittsbesteuerung und dem Zuflussprinzip im Einzelfalle ergeben können, bewusst in Kauf genommen hat (siehe auch BFH-Urteil vom 5. März 1981 IV R 101/78, nicht veröffentlicht). - BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
- BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R
Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente …
- FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 309/07
Ansetzung einer Nachzahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Besteuerung …
- BFH, 07.07.2004 - X B 63/03
Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten bei wechselnden Einsatzstellen; …
- FG Münster, 22.04.2010 - 8 K 783/07
Höhere Steuer auch für Rentennachzahlungen
- BFH, 09.12.2015 - X R 30/14
Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten nach vorherigem Bezug …
Rn. 24 b) Der Senat vermag keinen Widerspruch zu seinem Urteil vom 13. April 2011 X R 1/10 (BFHE 233, 497, BStBl II 2011, 915) zu erkennen.aa EStG verfassungsgemäß ist (Urteil in BFHE 233, 497, BStBl II 2011, 915, Rz 10).
Zum anderen lag die Besonderheit der steuerlichen Situation der dortigen Klägerin darin, dass sie Rentennachzahlungen aufgrund des Zuflussprinzips in einem Veranlagungszeitraum zu versteuern hatte, dem sie wirtschaftlich nicht zuzuordnen waren (Senatsurteil in BFHE 233, 497, BStBl II 2011, 915, Rz 20 ff.).
Im Gegensatz zum Sachverhalt des Senatsurteils in BFHE 233, 497, BStBl II 2011, 915 sind im Streitfall dem Steuerpflichtigen die Einkünfte damit in dem Jahr zugeflossen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
- FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13
Besteuerungszeitraum für rückwirkend bewilligte Erwerbsunfähigkeitsrente bei …
Die Klägerin verweist ergänzend auf die BFH-Urteile vom 13. April 2011 X R 17/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1501 und X R 1/10, BStBl II 2011, 915, nach denen die ab 1. Januar 2005 geltende Neuregelung der Rentenbesteuerung sogar auf Nachzahlungsbeträge für Zeiträume anwendbar sei, die vor dem Jahr 2005 liegen würden.Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des BFH vom 13. April 2011 X R 17/10 sowie X R 1/10 würde sich nichts anderes ergeben, da in diesen Urteilen nur Aussagen dazu getroffen worden seien, für welche Rentenbezüge die Neuregelung der Rentenbesteuerung in Bezug auf den monatlichen steuerpflichtigen Teilbetrag der Sozialrente anwendbar sei.
Die Klägerin verweist ergänzend auf die BFH-Urteile vom 13. April 2011 X R 17/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1501 und X R 1/10, BStBl II 2011, 915, nach denen die ab 1. Januar 2005 geltende Neuregelung der Rentenbesteuerung sogar auf Nachzahlungsbeträge für Zeiträume anwendbar sei, die vor dem Jahr 2005 liegen würden.
Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des BFH vom 13. April 2011 X R 17/10 sowie X R 1/10 würde sich nichts anderes ergeben, da in diesen Urteilen nur Aussagen dazu getroffen worden seien, für welche Rentenbezüge die Neuregelung der Rentenbesteuerung in Bezug auf den monatlichen steuerpflichtigen Teilbetrag der Sozialrente anwendbar sei.
- BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11
NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und …
Im Übrigen wird im Einkommensteuerrecht der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt der Besteuerung unterworfen, nicht der gedachte, aber unterlassene Sachverhalt (vgl. § 38, § 41 AO; z.B. BFH-Beschluss vom 20. September 2007 IV R 70/05, BFHE 219, 86, BStBl II 2008, 265; BFH-Urteil vom 13. April 2011 X R 1/10, BFHE 233, 497, BStBl II 2011, 915).
- FG Sachsen, 20.03.2012 - 6 K 2143/07
Zinsen auf eine Rentennachzahlung sind keine Kapitaleinkünfte, sondern …
Von dieser Übergangsregelung sind auch Rentennachzahlungen für frühere Jahre betroffen (Urteil des BFH vom 13. April 2011 X R 1/10, BStBl. II 2011, 915 m. w. N.). - FG Münster, 22.04.2010 - 8 K 783/07
Höhere Steuer auch für Rentennachzahlungen
Rn. 38 Die Revision war mit Blick auf die anhängigen Verfahren beim BFH (Az. X R 19/09; X R 1/10) gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die Frage zuzulassen, ob für Rentennachzahlungen für Zeiträume vor 2005 bereits die Gesetzesfassung des § 22 EStG 2005 bei der Einkommensteuerveranlagung 2005 zu Grunde zu legen ist. - FG Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 3 K 3939/11
Schadstoffarme Trikes unterliegen ab 1. Juli 2010 aufgrund des Wortlauts des 5. …
Diese ist gegeben, wenn das Gesetz zwar eine Regelung enthält, diese aber ihrem Zweck nach auf eine bestimmte Gruppe von Fällen nicht passt, weil sie deren für die Wertung relevante Besonderheiten außer Acht lässt (BFH-Urteil vom 13. April 2011 X R 1/10, BStBl. II 2011, 915; Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 4 AO Rz 352). - FG Düsseldorf, 07.06.2024 - 3 K 1993/21
Höhe des Ansatzes von Einkünften aus der belgischen gesetzlichen …
Denn es ist ein Grundprinzip der Einkommensbesteuerung, dass ausschließlich der tatsächlich verwirklichte, nicht aber rein fiktive Sachverhalte der Besteuerung zu Grunde gelegt werden (BFH, Urteil vom 13.04.2011 - X R 1/10, BStBl II 2011, 915). - FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Fehlende Abänderbarkeit der …
Die im Streitjahr geltende gesetzliche Regelung für die Besteuerung von Renten aus einer privaten Rentenversicherung ist auch auf Nachzahlungen anwendbar, deren Beginn vor 2005 liegt (vgl. BFH-Urteile vom 13. April 2011 X R 1/10, BStBl II 2011, 915).
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