Rechtsprechung
| BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19 |
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Voraussetzungen der Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes: Berechnung der Mitgliederzahl; Vorlage von anonymisierten Mitgliederlisten; Wahrnehmung von Verbraucherinteressen weitgehend durch nicht gewerbsmäßige aufklärende oder beratende Tätigkeit
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§ 606 Abs 1 S 2 Nr 1 ZPO, § 606 Abs 1 S 2 Nr 3 ZPO, § 606 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, § 607 Abs 2 ZPO, § 4 UKlaG
Voraussetzungen der Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes: Berechnung der Mitgliederzahl; Vorlage von anonymisierten Mitgliederlisten; Wahrnehmung von Verbraucherinteressen weitgehend durch nicht gewerbsmäßige aufklärende oder beratende Tätigkeit - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die die öffentliche Bekanntmachung einer Musterfeststellungsklage
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ZPO § 606 Abs. 2. 1; ZPO § 607 Abs. 2
Anforderungen an die die öffentliche Bekanntmachung einer Musterfeststellungsklage - datenbank.nwb.de
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 12.12.2018 - 4 MK 2/18
- BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19
Papierfundstellen
- NJW 2021, 1018
- ZIP 2021, 1065
- MDR 2021, 318
- MDR 2021, 662
- WM 2021, 231
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- OLG Stuttgart, 20.03.2019 - 6 MK 1/18
Musterfeststellungsklage: Anforderungen an eine zur Klageerhebung berechtigte …
Auszug aus BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19
Rn. 18 Zu den Mitgliedern nach § 606 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO gehören nur solche Verbände und natürliche Personen, die kraft der ihnen organschaftlich zustehenden Rechte in relevanter Weise auf das Verhalten und die Geschicke des Vereins Einfluss nehmen können (vgl. OLG Stuttgart, WM 2019, 1055 Rn. 49, bestätigt durch Senatsurteil vom 17. November 2020 - XI ZR 171/19, n.n.v.;… MünchKommZPO/Menges, 6. Aufl., § 606 Rn. 6; Riesner, ZIP 2019, 1507, 1514).Vor diesem Hintergrund müssen Mitglieder im Sinne des § 606 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO die Möglichkeit haben, dafür zu sorgen, dass Musterfeststellungsklagen nicht aus verbraucherschutzfremden Motiven erhoben werden und dass der Verband in zeitlicher Hinsicht eine gewisse Stabilität aufweist (vgl. OLG Stuttgart, WM 2019, 1055 Rn. 50).
Rn. 27 Entscheidend für die Erfüllung der Anforderungen nach § 606 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ZPO ist danach, dass der Verbraucherschutz, der durch die von der qualifizierten Einrichtung tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten erzielt wird, bei einer wertenden Gesamtbetrachtung ganz maßgebend auf eine nicht gewerbsmäßige Aufklärung oder Beratung zurückzuführen ist und der (außer)gerichtlichen Geltendmachung von Verbraucherinteressen nur eine untergeordnete Rolle daneben zukommt (vgl. OLG Stuttgart, WM 2019, 1055 Rn. 58 ff.).
- BGH, 30.07.2019 - VI ZB 59/18
Verpflichtung zur Erfüllung des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 , Abs. 3 Nr. 2 ZPO für …
Auszug aus BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19
Rn. 12 a) Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 119 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 607 Abs. 1 und 2, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - VI ZB 59/18, WM 2019, 1900 Rn. 7;… Röthemeyer, Musterfeststellungsklage, 2. Aufl., § 607 Rn. 12) und auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO).Rn. 14 Die öffentliche Bekanntmachung einer Musterfeststellungsklage ist durch Beschluss abzulehnen, wenn die Klageschrift die nach § 607 Abs. 2 i.V.m. § 606 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllt (zur Ablehnung der öffentlichen Bekanntmachung einzelner Feststellungsziele durch Beschluss BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - VI ZB 59/18, WM 2019, 1900;… vgl. auch Röthemeyer, Musterfeststellungsklage, 2. Aufl., § 607 Rn. 10;… BeckOK ZPO/Lutz, 38. Edition, Stand 01.09.2020, § 607 Rn. 14;… Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 17. Aufl., § 607 Rn. 4).
Das heißt im Kontext mit der nach § 607 Abs. 2 ZPO zu treffenden Entscheidung über die öffentliche Bekanntmachung der Klage, dass der Klageschrift Angaben und Nachweise zu den Voraussetzungen nach § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz 2 ZPO und zu der Glaubhaftmachung der Betroffenheit von mindestens zehn Verbrauchern nach § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - VI ZB 59/18, WM 2019, 1900 Rn. 8, 11 ff.) beigefügt sein müssen (…BT-Drucks. 19/2439, S. 24;… BT-Drucks. 19/2710, S. 10;… Röthemeyer, Musterfeststellungsklage, 2. Aufl., § 607 Rn. 7;… Boese/Bleckwenn in Nordholtz/Mekat, Musterfeststellungsklage, § 4 Rn. 32), die geeignet sind, das Vorliegen dieser Voraussetzungen auszufüllen (…vgl. Boese/Bleckwenn aaO; Felgentreu/Gängel, VuR 2019, 323, 328).
- BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93
Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl
Auszug aus BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19
Rn. 21 Wie der Bundesgerichtshof (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1995 - I ZR 126/93, BGHZ 131, 90, 92 ff.) zu der Voraussetzung der Klagebefugnis zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG in der bis zum 19. August 1997 geltenden Fassung (nachfolgend: aF) bereits entschieden hat, genügt ein klagender Verband mit der auf eine anonymisierte Mitgliederliste gestützten Behauptung, er verfüge über die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederanzahl, nicht den an eine ordnungsgemäße Darlegung gestellten Anforderungen.Rn. 23 Zudem ist es der beklagten Partei, welche die Darstellung der Angaben eines Verbandes zu seiner Mitgliederstruktur, wie hier, als nicht überprüfbar in Zweifel zieht, nicht zuzumuten, ohne die Bekanntgabe der Namen der Mitglieder des klagenden Verbandes von der Richtigkeit der Darstellung der Klagepartei auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - I ZR 126/93, BGHZ 131, 90, 93 mwN).
- BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der …
Auszug aus BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19
Das Verbot, die angefochtene Entscheidung zu Lasten des Rechtsmittelführers abzuändern (reformatio in peius), steht dem nicht entgegen (vgl. zur Korrektur einer Kostenentscheidung in der Rechtsmittelinstanz: BGH, Urteil vom 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79, MDR 1981, 928; Senatsurteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15, WM 2017, 766 Rn. 35). - BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97
Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg
Auszug aus BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19
Entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde ist daher anders als nach § 13 Abs. 5 UWG in der bis zum 7. Juli 2004 gültigen Fassung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 294/97, NJW 2001, 896) nicht von einer "Vermutung der satzungsgemäßen Tätigkeit" auszugehen (…aA Felgentreu/Gängel aaO). - BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79
Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19
Das Verbot, die angefochtene Entscheidung zu Lasten des Rechtsmittelführers abzuändern (reformatio in peius), steht dem nicht entgegen (vgl. zur Korrektur einer Kostenentscheidung in der Rechtsmittelinstanz: BGH, Urteil vom 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79, MDR 1981, 928;… Senatsurteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15, WM 2017, 766 Rn. 35). - OLG Düsseldorf, 22.08.2006 - 20 U 61/06
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Bezeichnung …
Auszug aus BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19
Darüber hinaus ist das Verhältnis der Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen einerseits und der Einnahmen aus der (außer)gerichtlichen Geltendmachung von Verbraucherinteressen in Form von Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen andererseits als Indiz heranzuziehen (…vgl. BeckOK ZPO/Lutz, aaO; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. August 2006 - 20 U 61/06, juris Rn. 8 zum Begriff "Abmahnverein"). - BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94
Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology
Auszug aus BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19
Rn. 19 Ein solches Verständnis des Mitgliedschaftsbegriffs weicht zwar vom vereinsrechtlichen Begriff der Mitgliedschaft ab, nach dem die Satzung abgestufte Mitgliedschaften bestimmen kann, die mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten ausgestaltet sind (vgl. BAG, NJW 1996, 143, 151), und für deren Vorliegen das Recht auf Teilnahme an Mitgliederversammlungen und das Recht zur Mitwirkung an der Einberufung solcher nach § 37 BGB grundsätzlich ausreicht (…vgl. BAG aaO;… Palandt/Ellenberger, BGB, 79. Aufl., § 38 Rn. 2). - BGH, 17.11.2020 - XI ZR 171/19
Fehlende Klagebefugnis für Musterfeststellungsklage
Auszug aus BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19
Rn. 18 Zu den Mitgliedern nach § 606 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO gehören nur solche Verbände und natürliche Personen, die kraft der ihnen organschaftlich zustehenden Rechte in relevanter Weise auf das Verhalten und die Geschicke des Vereins Einfluss nehmen können (vgl. OLG Stuttgart, WM 2019, 1055 Rn. 49, bestätigt durch Senatsurteil vom 17. November 2020 - XI ZR 171/19, n.n.v.;… MünchKommZPO/Menges, 6. Aufl., § 606 Rn. 6; Riesner, ZIP 2019, 1507, 1514). - BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Einbeziehung eines …
- OLG Braunschweig, 12.12.2018 - 4 MK 2/18
Musterfeststellungsklage; öffentliche Bekanntmachung; Nachweis des Vorliegens …
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22
Verbandsklagebefugnis in Wettbewerbssachen im Übergangsfall: Anforderungen an die …
Die Möglichkeit, in dieser Weise Einfluss zu nehmen, setzt ein Stimmrecht auf den Versammlungen des Vereins voraus (vgl. BGH…, Urteil vom 17. November 2020 - XI ZR 171/19, BGHZ 227, 365 [juris Rn. 18 f.]; Beschluss vom 17. November 2020 - XI ZB 1/19, NJW 2021, 1018 [juris Rn. 18 f.]). - BGH, 17.11.2020 - XI ZR 171/19
Fehlende Klagebefugnis für Musterfeststellungsklage
Das gilt auch für die in § 606 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO geregelte Voraussetzung der Klagebefugnis für Musterfeststellungsklagen (vgl. OLG Braunschweig, BKR 2019, 294 Rn. 10, 13 ff., bestätigt durch Senatsbeschluss vom 17. November 2020 - XI ZB 1/19, n.n.v.;… Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl., § 606 Rn. 7;… BeckOK ZPO/Lutz, 38. Edition, Stand 01.09.2020, § 606 Rn. 46a; aA Felgentreu/Gängel, VuR 2019, 323, 329), die als Prozessvoraussetzung vom Gericht von Amts wegen zu prüfen ist (siehe oben 1.). - BGH, 30.03.2023 - VII ZR 10/22
Musterfeststellungsverfahren: Zulassung der Revision kraft Gesetzes; …
Die Möglichkeit, in dieser Weise Einfluss zu nehmen, setzt danach ein Stimmrecht auf den Versammlungen des Vereins voraus; eine bloße Internetmitgliedschaft ohne Stimmrecht genügt nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 17. November 2020 - XI ZR 171/19 Rn. 18 m.w.N., BGHZ 227, 365; Beschluss vom 17. November 2020 - XI ZB 1/19 Rn. 18 m.w.N., NJW 2021, 1018; zustimmend z.B. Vollkommer, WuB 2021, 232, 233; a.A. Röthemeyer, BKR 2021, 191, 191).
- OLG Frankfurt, 05.11.2021 - 24 MK 1/18
Keine Klagebefugnis einer Schutzgemeinschaft für Musterfeststellungsverfahren
Über diesen hat der BGH bereits im Beschluss vom 17.11.2020, Az. XI ZB 1/19 (NJW 2021, 1018) und im Urteil vom 17.11.2020, Az. XI ZR 171/19 (NJW 2021, 1014; WM 2021, 235) entschieden. - OLG Düsseldorf, 10.09.2024 - 2 U 33/24
Halbleitervorrichtung
Das Verbot, die angefochtene Entscheidung zulasten des Rechtsmittelführers abzuändern (reformatio in peius), steht dem nicht entgegen (BGH, NJW 2021, 1018 Rn. 32 - Musterfeststellungsklage). - OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20
Hinweisbeschluss
Die Berücksichtigung dieser Person scheitert an der fehlenden Darlegung und erst recht der Glaubhaftmachung der Verbrauchereigenschaft, die nach § 29c Abs. 2 ZPO zu bewerten ist (C. Conrad, MDR 2021, 662 ). - OLG Düsseldorf, 08.10.2024 - 2 U 58/19
Schutzfähigkeit des Klagepatents "Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz und …
Das Verbot, die angefochtene Entscheidung zulasten des Rechtsmittelführers abzuändern (reformatio in peius), steht dem nicht entgegen (BGH, NJW 2021, 1018 Rn. 32 - Musterfeststellungsklage). - KG, 25.03.2026 - 26 VKl 1/25
Keine Bekanntmachung einer späteren VDuG-Verbandsklage im Verbandsklageregister …
Vielmehr ist die Bekanntmachung der Verbandsklage im Verbandsklageregister durch Beschluss des Oberlandesgerichts abzulehnen, wodurch das Verbandsklageverfahren wie durch ein die Verbandsklage als unzulässig abweisendes Prozessurteil abgeschlossen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2020 - XI ZB 1/19, NJW 2021, 1018 Rn. 32 zur Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.).Rn. 38 Das Erfordernis einer Kostenentscheidung ergibt sich daraus, dass mit der Ablehnung der Bekanntmachung das Abhilfeklageverfahren wie durch ein die Abhilfeklage als unzulässig abweisendes Prozessurteil abgeschlossen wird und dass daher in einem solchen Beschluss auch ohne Antrag über die Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen, zu erkennen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2020 - XI ZB 1/19, NJW 2021, 1018 Rn. 32 zur Musterfeststellungsklage).
- OLG Düsseldorf, 10.09.2024 - 2 U 32/24
Halbleitervorrichtung
Das Verbot, die angefochtene Entscheidung zulasten des Rechtsmittelführers abzuändern (reformatio in peius), steht dem nicht entgegen (BGH, NJW 2021, 1018 Rn. 32 - Musterfeststellungsklage). - VG Köln, 19.05.2026 - 1 L 3441/25
Liste qualifizierter Verbraucherverbände, Eintragung, Aufhebung, …
Rn. 36 Vgl. zum Erfordernis der Offenlegung der Identität von Mitgliedern zwecks Überprüfungsmöglichkeit auch BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - XI ZB 1/19 -, Rn. 21 ff., juris zu § 606 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO unter Verweis auf BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - I ZR 126/93 -, BGHZ 131, 90-95 zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG in der damaligen Fassung.
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